Sommer-Arbeitslosigkeit von Vertretungslehrern gibt’s in Bayern weiter – GEW ist empört

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MÜNCHEN. Mit Unverständnis hat die bayerische Bildungsgewerkschaft GEW auf die Praxis des Freistaats Bayern, die Verträge von Lehrkräften zu den Sommerferien auslaufen zu lassen. Während andere Bundesländer dazu übergegangen sind, Vertretungslehrer durchzubeschäftigen, „bleibt Bayern neben Baden-Württemberg trauriger Spitzenreiter in dieser Befristungspraxis“, so heißt es.

Bayern schickt befristet beschäftigte Lehrkräfte weiterhin während der Sommerferien zur Arbeitsagentur. Foto: Sammy Zimmermanns / flickr (CC BY 2.0)

Dazu meint der Landesvorsitzende der bayerischen GEW, Anton Salzbrunn: „Bayern muss seine hartnäckige Haltung beim Befristungsunwesen endlich aufgeben. Die Realität in den Schulen zeigt doch, dass viel zu eng geplant wird und alljährlich schon zum Schuljahresbeginn Lehrkräfte fehlen. Alle, egal ob Schüler, Eltern, Schulen und Lehrkräfte, alle brauchen eine verlässliche Planung. Wir fordern daher den Freistaat auf, den Kolleg*innen endlich eine Perspektive zu geben. Die Verträge müssen entsprechend angepasst und die Kolleg*innen gerecht behandelt werden. Dass dies möglich ist, zeigen andere Bundesländer.“

Die Bildungsgewerkschaft erwarte vom Freistaat Bayern und Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler), dass sie „ihre Hausaufgaben machen und dafür Sorge tragen, dass die befristet beschäftigten Kolleg*innen auch in den Sommerferien bezahlt werden“. Dass dies geht, zeigten Bundesländer wie Rheinland-Pfalz, die im laufenden Schuljahr ihre Regelungen angepasst haben. Dort werden alle Vertretungslehrkräfte, die vor dem 1. März eines Jahres einen Vertrag abgeschlossen haben und mindestens bis Schuljahresende beschäftigt sind, auch in den Sommerferien bezahlt (News4teachers berichtete).

„Inwiefern das bayerische Sonderprogramm zur Entfristung bzw. Verbeamtung hier Besserungen – gerade in Bezug auf die Arbeitslosigkeit in den Sommerferien – schafft, bleibt abzuwarten“, so Salzbrunn, der festhält: „So wie jetzt geht man nicht mit seinen Lehrkräften um!“ News4teachers

Der Beitrag wird auch auf der Facebook-Seite von News4teachers diskutiert.

KMK-Präsident: Lehrerarbeitslosigkeit im Sommer weitgehend abgestellt

 

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2 Kommentare
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D. Orie
4 Jahre zuvor

Sehr, sehr ärgerlich!

Wolfgang Bergmann
4 Jahre zuvor

Ich kenne kein Bundesland, das einen beispielsweise auf 3 Monate befristeten Vertrag nicht zum Schuljahresende auslaufen lässt und die großen Ferien mitbezahlt. Nur bei Verträgen über 6 oder über 9 Monate besteht die Chance, auch die großen Ferien bezahlt zu bekommen. In der Privatwirtschaft hat jemand mit einem auf ein halbes Jahr befristeten Vertrag auch keinen vollen Urlaubsanspruch.
Ein Skandal ist allerdings, wenn bei befristeten Verträgen über ein ganzes Schuljahr die großen Ferien nicht bezahlt werden. Das macht aber ab diesem Schuljahr angeblich keine Schulbehörde mehr.