Tullner: Zeigen von Hitlergruß ist auch in der Schule eine Straftat

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MAGDEBURG. Sachsen-Anhalts Bildungsminister Marco Tullner hat bekräftigt, wenn nötig Gesetze ändern zu wollen, um das Verwenden verfassungswidriger Kennzeichen wie den Hitlergruß an Schulen zu ahnden. Das Zeigen des Hitlergrußes sei nicht nur eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des Schulgesetzes, sondern eine Straftat, sagte der CDU-Politiker am Donnerstag im Magdeburger Landtag. «Und eine solche bleibt sie aus meiner Sicht auch, wenn sie an einer Schule geschieht.» Wenn die bestehenden Gesetze dies nicht unmissverständlich abbildeten, dann gehörten sie auf den Prüfstand.

Handelt: Sachsen-Anhalts Bildungsminister Marco Tullner. Foto: Steffen Prößdorf / Wikimedia Commons (CC BY-SA 4.0)

Hintergrund ist ein Fall an einer Berufsschule in Halle. Ein Lehrer hatte einen 18-jährigen Schüler im Herbst 2018 angezeigt, weil er im Klassenraum den Hitlergruß gezeigt haben soll. Die Staatsanwaltschaft Halle stellte die Ermittlungen mit der Begründung ein, das Klassenzimmer sei kein öffentlicher Ort – nur dort ist das Verwenden solcher Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verboten. Die Entscheidung löste Protest aus. Die Generalstaatsanwaltschaft gab daraufhin der Behörde in Halle auf, den Fall erneut genau zu prüfen. Bis ein Ergebnis vorliegt, soll es nach Angaben der Staatsanwaltschaft Halle noch einige Wochen dauern.

Mehr Unterstützung für Schulen gefordert

Die Linke forderte mehr Unterstützung für die Schulen. Das Bildungsministerium müsse konkrete Initiativen entwickeln und einen Leitfaden erstellen. Man dürfe sich nicht hinter dem Strafgesetzbuch verstecken, sagte Fraktionschef Thomas Lippmann. Tullner sagte, die aktive Vermittlung von Demokratiekompetenz findet bereits statt. Auch ein Leitfaden liege den Schulen bereits vor. dpa

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