Nach Vergewaltigung ganz normal zur Schule? Stadt will das verhindern

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MÜLHEIM/RUHR. Nach der Vergewaltigung einer jungen Frau am Freitagabend in Mülheim an der Ruhr gehen die dringend tatverdächtigen Kinder und Jugendlichen heute voraussichtlich ganz normal zur Schule, während die Ermittlungen weiterlaufen. Die Stadt möchte das allerdings verhindern.

Die Tat geschah am Freitagabend. Foto:
Christoph Scholz / flickr (CC BY-SA 2.0)

Dringend verdächtigt, eine 18-Jährige in ein Waldstück gezerrt und vergewaltigt zu haben, werden zwei Zwölf- und drei 14-Jährige. «Es gibt keine Begleitung für die drei 14-Jährigen», erklärte ein Polizeisprecher. Sie stünden nicht unter Beobachtung. Die Jugendlichen seien am Samstag offiziell befragt und dann wieder ihren Eltern übergeben worden. Für sie gelte weiter die Schulpflicht. Das Opfer, eine junge Frau, wurde im Krankenhaus behandelt. Sie wird danach weiter polizeilich unterstützt, hieß es in einer Mitteilung.

Jugendamt kommt – und bietet Hilfe an

Bei den Familien der beiden zwölfjährigen Verdächtigen werde sich am Montagvormittag das Jugendamt einschalten und Hilfe anbieten, sagte ein Stadtsprecher. Die Kinder dürften dann aber längst in der Schule sein, sagte er. Falls die Mitarbeiter den Eindruck gewännen, dass die Familien mit der Situation nicht fertig werden, sei bei den Zwölfjährigen generell auch ein aktives Eingreifen bis hin zur Entnahme der Kinder aus den Familien möglich.

Für den Rest der Woche rät die Stadt den Eltern allerdings, die Kinder nicht zur Schule zu schicken. Es gehe um „den Schutz der Zwölfjährigen, aber auch der Schulgemeinde, um Konflikte zu vermeiden, die zu nichts führen können“, so der Stadtsprecher laut einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“.

Man wolle auch die Bezirksregierung Düsseldorf als Schulaufsichtsbehörde bitten, die Schulpflicht für die Tatverdächtigen für die jetzt laufende letzte Schulwoche vor den Ferien auszusetzen, sagte Sozialdezernent Marc Buchholz dem Bericht zufolge. Ob einer der mutmaßlichen Tatbeteiligten zum Schulunterricht gegangenen sei, wisse er nicht. Außerdem sei nach Angaben des Sozialdezernenten am Montagmorgen noch gar nicht klar gewesen, welche Schulen die  Tatverdächtigen besuchen. „Wir sind dabei, die Namen, die wir haben, Schulen zuzuordnen“, sagte Buchholz vor Journalisten.

Ermittelt wird gegen die Jugendlichen wegen eines «schweren Sexualdeliktes» – das gilt laut Gesetz, wenn der Beischlaf vollzogen oder die Tat gemeinschaftlich begangen wurde. Alle Verdächtigen haben die bulgarische Nationalität. Sie gelten laut Polizei als «dringend tatverdächtig». Die jeweilige Rolle bei dem Verbrechen ist noch Gegenstand der Ermittlungen.

Anwohner in Mülheim waren am Freitagabend gegen 22.15 Uhr aufmerksam geworden, weil ihr Hund bellte und sich nicht beruhigen ließ, berichtete die Polizei. Sie hätten im Grünen hinter ihrem Garten die verletzte junge Frau und zwei männliche Personen entdeckt und die Polizei verständigt. Die beiden Verdächtigen seien über einen parallel verlaufenden Radweg geflohen, die Frau blieb zurück. Die Anwohner riefen die Polizei und kümmerten sich um das Opfer.

Verdacht gegen die Schüler hat sich „verdichtet“

Nach einer Fahndung hatte die Polizei die Gruppe gestellt. Der Verdacht gegen die Kinder und Jugendlichen habe sich dabei «verdichtet», heißt es in der Mitteilung.

Fachleute sehen bei Gruppenvergewaltigungen eine gefährliche Kombination von Sexualität, Machtdemonstration und Gruppendynamik. Häufig würden solche Taten gefilmt, um mit der Tat zu prahlen. Im Mülheimer Fall äußerte sich die Polizei zunächst nicht, ob das Geschehene auch gefilmt wurde. Einen Bericht der «Bild»-Zeitung, nach dem die Täter ihre Tat mit Handys gefilmt haben sollen, wollte ein Sprecher nicht kommentieren. dpa

Der Beitrag wird auch auf der Facebook-Seite von News4teachers diskutiert.

Mordkomplott gegen Lehrer: Zwei tatverdächtige Schüler dauerhaft von Schule verwiesen

 

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Ignaz Wrobel
4 Jahre zuvor

Zwei Zwölf- und drei Vierzehnjährige, die um 22 Uhr 30 noch im Park herumlungern, darunter einer, der bereits mit zwölf Jahren mehrfach wegen sexueller Nötigung auffiel.
Diesen Eltern gilt es das Sorgerecht zu entziehen, um überhaupt noch den Hauch einer Chance auf eine Resozialisierung zu erreichen, wenn die elterliche Einflussnahme nicht sogar der Grund für diese perverse Triebhaftigkeit sind.
Einen ähnlichen Fall mit Jugendlichen aus dieser Bevölkerungsgruppe, bulgarische Türken, gab es bereits im April 2018 in Velbert, als eine Gruppe von acht Jugendlichen aus Bulgarien gemeinschaftlich eine dreizehnjährige sexuell missbrauchten.