A13 für alle Lehrer? Philologen provozieren weiter – sie legen mit der Mondforderung nach, erst einmal „den übrigen öffentlichen Dienst“ besserzustellen

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MAINZ. Im Streit um eine finanzielle Gleichstellung insbesondere von Grundschullehrern gegenüber Lehrern am Gymnasium hat der Philologenverband nachgelegt – jetzt fordert der Landesverband Rheinland-Pfalz nicht nur, dass die Länder auf „A13 für alle Lehrkräfte“ verzichten sollen. Der Abstand soll sogar (wieder) vergrößert werden. Schließlich hätten Grundschullehrer in den letzten Jahrzehnten einen „deutlichen Aufstieg innerhalb der Besoldungsgruppen erlebt“. Einen solchen muss der „der übrige öffentliche Dienst“ den Philologen zufolge auch erst einmal bekommen, bevor über weitere Verbesserungen für Grundschullehrer nachgedacht werden darf.

Der Philologenverband fährt schwere Geschütze auf. Foto: Shutterstock

Wörtlich heißt es in einer Pressemitteilung des Philologenverbands Rheinland-Pfalz , des Verbands der Lehrerinnen und Lehrer an Wirtschaftsschulen Rheinland-Pfalz sowie des Verbands der Lehrerinnen und Lehrer an berufsbildenden Schulen: „In den letzten Jahrzehnten wurde der Berufsgruppe der Grundschullehrkräfte ein deutlicher Aufstieg innerhalb der Besoldungsgruppen ermöglicht: von A 9 über A 10 und A 11 schließlich nach A 12. Aktuell stehen Forderungen von Politik, Verbänden und Gewerkschaften nach A 13 für Grundschullehrkräfte im Raum.“

Die genannten Verbände fordern nun, „endlich Wertschätzung für alle Berufsgruppen im öffentlichen Dienst, um auch dort den Bedarf an Nachwuchskräften decken zu können. Wir erwarten daher vergleichbare Steigerungen von drei bis vier Stufen bei den Besoldungsgruppen auch für den übrigen öffentlichen Dienst, unter anderem für Polizei, Justiz, Verwaltung, Steuer und Lehrkräfte an weiterführenden Schulen.“

Seit Jahren kämpfen GEW und VBE für eine finanzielle Gleichstellung aller Lehrer

Seit Jahren kämpfen die GEW und der VBE unter dem  Motto „A13 für alle Lehrkräfte“ bundesweit für eine finanzielle Gleichstellung von Lehrern aller Schulformen – zuletzt, unter dem Eindruck des massiven Lehrermangels insbesondere an Grundschulen, mit Erfolg. In mittlerweile sechs Bundesländern – in  Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Schleswig-Holstein – wurde eine Angleichung bereits vollzogen oder zumindest angekündigt.

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In dieser Woche ließ der KMK-Präsident, Hessens Kultusminister Alexander Lorz (CDU), verlauten, dass er eine bundeseinheitliche Lösung bevorzugen würde. Was wohl tatsächlich nur als Versuch gedacht war, das Thema auf die lange Bank zu schieben (Lorz sieht sich entsprechenden Forderungen in Hessen gegenüber), hat nun aber den Streit zum Kochen gebracht. Der VBE nahm die Äußerung zum Anlass, seine Forderung nach einer finanziellen Gleichstellung zu erneuern. Und der Philologenverband kündigte an, Widerstand gegen „A13 für alle Lehrer“ leisten zu wollen.

Die organisierten Gymnasiallehrer pochen auf höhere Bezüge

„Wir lehnen ganz klar eine unterschiedslose Einstiegsbesoldung für Gymnasialehrkräfte und Grundschullehrkräfte ab, und dafür gibt es gute, sachbezogene Gründe”, so erklärte Philologen-Chefin Susanne Lin-Klitzing in einer Pressemitteilung, die in den Grundschulen viel Empörung auslöste (wie die Diskussionen auf News4teachers und auf der Facebook-Seite von News4teachers zeigen). Sie betonte: „Die Einebnung der Unterschiede der Lehrämter durch ein- und dieselbe Eingangsbesoldung ist keine Wertschätzung ihrer jeweiligen Besonderheiten.“  Auf die aber – in Form von höheren Bezügen – pochen die organisierten Gymnasiallehrer.

Eine erste Reaktion: Einen Tag nach Erscheinen der Erklärung erteilte Sachsen-Anhalts Finanzminister Michael Richter einer besseren Bezahlung von Grundschullehrern und damit einer Gleichstellung mit Lehrkräften anderen Schulformen eine Absage. Der CDU-Politiker sagte, er sehe das als „nicht für notwendig“ an (News4teachers berichtete). Agentur für Bildungsjournalismus

Der Beitrag wird auch auf der Facebook-Seite von News4teachers diskutiert.

A13 für alle Lehrer? Philologen kündigen harten Widerstand an – sie beharren auf mehr Geld für Gymnasiallehrer

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36 Kommentare
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Birgit
4 Jahre zuvor

Bei den Philologen schreibt die Redaktion in der Überschrift, sie „provozieren“. Bei den Vertretern der Grundschullehrer ist im Text von „Forderung nach einer finanziellen Gleichstellung“ die Rede.
Ich bin Grundschullehrerin und habe nichts gegen ein höheres Gehalt. Wogegen ich allerdings etwas habe, ist die häufige Stänkerei gegen die Philologen. Sie ist mir sogar peinlich.
Egal, ob es gegen die Philologen über deren Vorstellungen zu den Lehr- und Lerninhalten geht oder zu deren Besoldungswünschen; in der Regel werden sie als elitäre, ewig Gestrige dargestellt, die sich angeblicher Gerechtigkeit und angeblichem Fortschritt in den Weg stellen.
Bei n4t halte ich mich sporadisch auf, um informiert, aber nicht indoktriniert zu werden. Gute, ausgewogene Sachinformationen helfen mir bei der eigenen Meinungsfindung. Ich möchte eine Meinung nicht durch Auslese oder Textgestaltung suggeriert bekommen.

Birgit
4 Jahre zuvor
Antwortet  Redaktion

Mir wäre grundsätzlich lieber, Sie ließen die Leser ihre eigenen Urteile und Schlüsse aus Sachinformationen ziehen und legten sie ihnen nicht nahe durch eine wertende Berichterstattung.
Wenn „unschwer zu erkennen“ ist, dass es den Philologen nur um eine „Provokation“ geht, dann können Sie doch darauf vertrauen, dass die Leser so klug sind, das selbst zu merken und keine Nachhilfe im Verständnis brauchen.
Für mich ist in jeder Demokratie ein wichtiger Baustein, dass Sachinformationen von Kommentaren getrennt und nicht miteinander verwoben werden.

F. H.
4 Jahre zuvor
Antwortet  Redaktion

Ja! Das wäre sachliche Information gewesen, bei der jeder nachhaken und sein eigenes Urteil fällen kann, ohne es unnötig aufoktroyiert zu bekommen.
So weit wie möglich „selbst entdecken“ gilt nicht nur in der Schulpädagogik als wertvoll. Es sei denn, man hielte die kleinen und großen Menschen für falsch gepolt oder geistig beschränkt.

Bernd
4 Jahre zuvor
Antwortet  Redaktion

Falsch – es wäre eine grobe Fehlinformation gewesen. Der Philologenverband fordert das ja gar nicht ernsthaft. In der Tarifkommission des dbb, der die Philologen angehören, ist eine solche Quatsch-Forderung mit Sicherheit nicht hinterlegt.

Haben Sie eigentlich schon mal etwas von Medienkompetenz gehört? Die fängt bei der Fähigkeit an, sinnerfassend lesen zu können. Eine Redaktion, die für erwachsene (zumal akademisch gebildete) Menschen schreibt, kann schon voraussetzen, dass Leserinnen und Leser zwischen Zitat und Analyse unterscheiden können. Sie sind hier nicht bei den Kindernachrichten.

xxx
4 Jahre zuvor
Antwortet  Redaktion

Der Artikel ist aber ein solcher und weder Analyse noch Kommentar. Daher ist informierende Sachlichkeit oberstes Gebot.

Bernd
4 Jahre zuvor
Antwortet  Birgit

Wo ist denn der Beitrag unsachlich? Vermag ich nicht zu erkennen.

Herr Mückenfuß
4 Jahre zuvor
Antwortet  Birgit

Genau, westlicher, freiheitlicher Journalismus will/soll eigentlich sachlich informieren und die Wertungen den Lesern überlassen!

ysnp
4 Jahre zuvor

Der angebliche Gehaltsanstieg ist gelogen – zumindest für Baden- Württemberg und Bayern. Ich vermute, dass das auch für die anderen alten Bundesländer zutrifft. Zuerst war es das Grund- und Hauptschullehramt. Das wurde schon immer mit A12 besoldet. Dann wurde in diesen Ländern das Studium nach den beiden Lehrämtern (in Bayern früher und in Ba-Wü später) getrennt, weil man für die Grundschule besser spezialisieren wollte. Es wurde weiterhin nach A 12 besoldet. In Bayern gehen die letzten alten kombinierten Grund- und Hauptschullehrer in den nächsten 3 Jahren in Pension.
Das reine Grundschullehrerstudium ist noch nicht so „alt“ in den alten Bundesländern.

Meine Vermutung: Die Philologen pokern hoch um unbedingt den gehaltsmäßigen und deputatsmäßigen Abstand beizubehalten. Wenn es tatsächlich objektiv stimmt, dass Gymnasiallehrer in einigen wenigen Fächern (z.B. Deutsch) in höheren Klassen übers Schuljahr verteilt neben dem Unterricht einen höheren Arbeitsaufwand (Korrektur) haben, dann kann man das wirklich durch eine Deputatssenkung, die ja schon gegenüber anderen Lehrämtern da ist, abgelten. Denn schließlich wollen doch alle Lehrämter eine verträgliche Arbeitszeit, die übers Jahr verteilt auch anderen Beamten entspricht, die nach der Stechuhr arbeiten.

ysnp
4 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

Ich habe extra nochmals recherchiert, weil mich die Aussage der „Gehaltssteigerung“ schon ärgert.
Bis 1969 gab es ganz andere Voraussetzungen für Volksschullehrer. Der Philologenverband kann nur die Zeit vor der großen Reformation des Bildungswesens Ende der 60iger meinen. Wenn man das hernimmt, ist das nicht vergleichbar, denn da gab es nur den „Volksschullehrer“ bis zur 8. Klasse. Das waren andere Zeiten. Vermutlich wurden die Gymnasiallehrer dort auch anders bezahlt.
https://www.gew.de/tarif/gehalt/geschichte-der-lehrerbesoldung/
Danach wurde die Lehrerausbildung reformiert und wir hatten dann die Besoldungen, die wir z.Z. haben. (A12 für Grund – und Hauptschullehrer)
Ab dieser Zeit wurden auch Grundschulen in einigen Bundesländern organisatorisch abgetrennt. Ab welchem Jahr man isoliert Grundschullehramt studieren konnte, habe ich nicht gefunden. Vermutlich in Bayern ab den 80igern, in Ba- Wü später.

FElixa
4 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

„Wenn es tatsächlich objektiv stimmt, dass Gymnasiallehrer in einigen wenigen Fächern (z.B. Deutsch) in höheren Klassen übers Schuljahr verteilt neben dem Unterricht einen höheren Arbeitsaufwand (Korrektur) haben […] “

Soll das ein Witz sein? Sie müssen doch mit Kollegen darüber mal gesprochen haben oder selbst erahnen können was es bedeutet in der Oberstufe in Fächern wie Deutsch, Englisch, Geschichte, etc. zu korrigieren. Diese Lehrer buckeln sich einen ab. Da sollte man selbst wirklich dankbar sein. Sie als Grundschullehrkraft und ich als Lehrer mit 2 MINT-Fächern. Diese Korrekturzeiten sind weit weg von gut und böse. Ich habe mir von mehreren Personen sagen lassen, dass gerade in Deutsch die Korrektur einer Oberstufenklausur durchschnittlich 1,5h dauert. Da kommt man also schnell auf 30h Korrekturzeit pro Klausur. Wenn Sie die Korrekturzeit mit der Anzahl der Kurse hochrechnen müsste eine Lehrkraft mit 2 korrekturintensiven Fächern im Schnitt 20 Stunden pro Woche nur korrigieren, wenn man in den Ferien keine Korrekturen machen möchte. Selbst mit dem Durcharbeiten in den Ferien, was viele dieser Lehrer machen, käme man im Durchschnitt noch auf über 15 Stunden pro Woche. Man kann erahnen, dass dies mit einer 100%-Stelle langfristig nicht machbar ist.

Mich würde mal prinzipiell interessieren wie die Arbeitsverteilung aussieht. In welchen Schulformen, Schulfächern, etc. wird nur in Teilzeit gearbeitet. Bevor man auf A13 oder A14 erhöht, wäre es eben sinnvoll Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine Vollbeschäftigung ermöglichen. Das würde letztendlich auch mehr Geld für diejenigen bedeuten.

ysnp
4 Jahre zuvor
Antwortet  FElixa

Natürlich weiß ich um die Deutschkorrekturzeiten in der Oberstufe. Ich finde es halt immer komisch, dass der Korrekturaufwand, der bei ein paar wenigen Fächern am Gymnasium besteht, für alle Gymnasiallehrer verallgemeinert wird.

Wir haben ein paar wenige Arbeitszeitstudien, die durch Befragungen zustande gekommen sind. Palim erwähnt diese immer wieder und der Inhalt dürfte jedem, der hier regelmäßig schreibt, bekannt sein.

Die Rahmenbedingungen sollten vom Zeitaufwand unterm Strich so sein, dass jeder dann alles in allem gleich viel arbeitet. Dennoch sollte wegen der spezifischen Herausforderungen in den verschiedenen Schularten die Gehaltsstufe dieselbe sein. Das Studium ist in den meisten Bundesländern von den Abschlüssen her angeglichen, ansonsten muss es angeglichen werden. (Ich wiederhole mich.)
Die Heterogenität in Grund- und Gesamtschulen und der gestiegene Förderbedarf an den Hauptschule, (was früher die Sonderpädagogen mit A13 in Kleingruppen gemacht haben), der Umgang mit immer schwierigeren Schülern – das alles sollte im Studium dieser Lehrämter inhaltlich besser berücksichtigt werden – und erfordern, wo noch nicht geschehen, ein längeres Studium. (Alternative: gemeinsames Grundstudium, dann eine Spezialisierung)

Cornelia
4 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

@ysnp „Die Heterogenität in Grund- und Gesamtschulen…..“

Eben. Da die Grundschullehrkräfte immer mehr Inklusion schultern müssen und deshalb mit einer Heterogenität konfrontiert sind wie kaum in einer anderen Schulart (vielleicht abgesehen von den Gesamtschulen) , ist es paradox, dass sie gehaltsmäßig selbstverständlich schlechter gestellt sein sollen als Sonderpädagogen.

Rose
4 Jahre zuvor
Antwortet  FElixa

Sehr gut beschrieben. Das wird nirgendwo im Ansatz erwähnt und ansonsten gerne abgewiegelt. Die Abiturphase mit unzähligen Erst-, Zweit-, Dritt- und Fremdkorrekturen wird nie erwähnt bzw. nie gewertschätzt. Wirklich traurig.

xxx
4 Jahre zuvor
Antwortet  Rose

Wie vielen Deutscharbeiten an der Grundschule entspricht eigentlich eine Leistungskursklausur mit mindestens 1,5h Korrekturdauer zzgl. Konzeption, Erwartungshorizont und Zweitklausur wegen Aufgabenauswahl, ggf. umgerechnet auf 5 Wochenstunden und gleicher Klassengröße? Für einen 20er LK setze ich dafür mal mindestens 35 Zeitstunden an. Der eigentliche Unterricht inkl. Vorbereitung kommt noch dazu. Spontan schätze ich mindestens alle zwei Wochen eine schriftliche Korrektur nur in Deutsch und nur in der einen Klasse, weil das anders nicht zu schaffen wäre. Das halte ich für wenig plausibel.

ysnp
4 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

xxx:
Ich schreibe hier schon lange. Da dürfte Ihnen nicht entgangen sein, dass der Korrekturaufwand größer ist, als sie ihn darstellen. Ich brauche pro Tag ca. 2 Stunden für die Korrektur der Hausaufgaben und Schularbeiten oft mit Lehrerkommentar! In der Grundschule ein Muss, in Bayern wird das so verlangt und überprüft. Da muss alles angeschaut werden und zwar in der Regel nach dem Unterricht. Die SuS sollen ja grundlegendes Arbeiten lernen. Da geht es z.B. um Abstände, übersichtliches und rechtschriftliches richtiges Arbeiten, Dinge, die Sie als i.d.R. als selbstverständlich voraussetzen!
In der Woche werden im 3. und 4. Schuljahr 1-2 Leistungsnachweise geschrieben. Das sind an normalem Korrekturaufwand (außer Aufsätze) 4 Stunden bei einer Klasse von ca. 25 Schülern. Für einen Aufsatz brauche ich mindestens eine halbe Stunde pro Schüler. Bei denjenigen, bei denen ich viel verbessern muss, bis zu einer Stunde. Denn schließlich benötigen die Schüler ja sinnvolle Überarbeitungshinweise und Vorschläge! Außerdem muss man beim kompetenzorientierten Unterrichten die Einträge der Schüler unter diesen Gesichtspunkten anschauen und Ihnen entsprechend Rückmeldungen geben. Schülerbeobachtungen müssen schriftlich fixiert werden. Ich lasse einmal alles andere weg, aber allein vom erweiterten Korrekturaufwand + Beobachtungen habe ich pro Woche zwischen 14 und 20 Stunden. Dazu kommen noch die Vor- und Nachbereitungen (in der Grundschule muss man auch ein Organisationstalent in der Verwaltung seiner vielfältigen Materialien sein, das nimmt auch einige Zeit weg) in 7 Unterrichtsfächern, die Differenzierungsangebote, der Unterricht – bei vollem Deputat 28 Unterrichtsstunden, Arbeiten in Teams (ohne Deputatsermäßigung), Elternarbeit und immer wieder Gespräche mit anderen betreuenden Personen (multiprofessionell) dazu. Die außerunterrichtlichen Tätigkeiten in der Grundschule kann man nicht nur am Korrekturaufwand festmachen, wenngleich wir mit der Kontrolle dessen, was die Schüler machen, ganz gut beschäftigt sind. Werden in einer Woche Aufsätze inklusive Übungsaufsätze geschrieben, wird das dann von der Korrektur her ziemlich hart. In der GS müssen Korrekturen zumindest der Übungsaufsätze zeitnah erfolgen. Für eine Übungsaufsatzkorrektur habe ich nicht allzu lange Zeit, da geht schon einmal ein gesamtes Wochenende drauf oder ich korrigiere bis spät in die Nacht.

ysnp
4 Jahre zuvor
Antwortet  Rose

Bekommt man nicht für die Abitursklausuren freie Tage zur Korrektur? Was ist mit dem Unterricht, der die restliche Zeit des Schuljahres ausfällt, wenn die Abiturklassen gegangen sind? Wie ist das geregelt?

xxx
4 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

Korrekturtage sind mir nicht bekannt, wenngleich es vereinzelte Krankmeldungen in diesem Zeitraum gibt. Entfallende Stunden dienen zur Kompensation der Mehrarbeit in der Oberstufe und für die Korrektur, werden aber sehr gerne für Vertretungen genutzt.

dickebank
4 Jahre zuvor
Antwortet  FElixa

Beamte werden vom Staat alimentiert. Die besoldungsstufe hängt von vielem ab, nicht aber vom Arbeitsumfang.

Der OStR mit den Fächern Kunst und Religion erhält die gleiche Besoldung wie der mit Deutsch und Englisch Die StR‘, die mit Lehramt SekI+II am GY lediglich ihre Fächer KU und GE in der Unterstufe unterrichtet bekommt aber dennoch eine höhere Grundvergütung als die lehrerin für M und PH für SekI an einer anderen Schulform der SekI.

Herr Mückenfuß
4 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

@ dicke bank: Das ist falsch. Die Zuordnung der Besoldungsstufe hing u.a. auch vom Arbeitsumfang ab.

Ich brachte seinerzeit einen Beleg dazu, den Sie natürlich nicht lasen. Komischerweise tauchten Sie gerade an diesen Tagen hier nicht auf. Allerdings bringen Sie ja selbst nie Belege für Ihre Behauptungen.

Biene
4 Jahre zuvor

Wie wäre es die Stundenzahl der GS-Lehrkräfte auf maximal 26 festzulegen? Damit würden an den GS auch Stellen geschaffen werden. Ich würde mich über eine Scmerzensgeldzulage für GS-Lehrkräfte stark machen. Manche Kinder sind nicht beschulbar und werden- wegen dem Stichtag- trotzdem eingeschult! Krankes System?
Auch die Abschaffung von den Förderschulen finde ich ehrer negativ, denn diese sind für einige – nicht für alle- Kinder die einzige Möglichkeit anständig und gerecht unterrichtet zu werden. Diese fallen in den großen Klassen durch und sind dann in der Schule gefrustet, weil sie nichts verstehen und vermeintlich nichts können!
Das andere ist, es gibt GS-Lehrkräfte, die durchaus die Berechtigung haben auch an RS, MS oder GesamtS zu unterrichten und troztallem nur maximal A12 bekommen. Wo ist da dann die Wertschätzung dieser Kollegen gegenüber, wenn sie an einer GS unterrichten?

Herr Mückenfuß
4 Jahre zuvor
Antwortet  Biene

Naja, die nicht oder schwer beschulbaren Kinder werden doch mit zunehmendem Alter nicht einfacher! Im Gegenteil.

Dann müssten ja alle eine Schmerzenszulage bekommen. Das liefe ja dann wieder auf einfach nur mehr Geld (Gehalt) für den Einzelnen hinaus, was nichts, aber auch gar nichts an den Problemen im Schulwesen, z.B. den Umgang mit diesen Kindern, ändern würde.

Würden Lehrer wie Verkäuferinnen bezahlt werden, würde ich das ja sogar unterstützen, aber wir bekommen doch bereits gute Gehälter in Anerkennung der Arbeitsbelastungen, die wir haben (in Berlin bis zu 5600,- Euro brutto). Ist das immer noch nicht genug? Jetzt wäre es mal wichtig, in bessere Arbeitsbedingungen zu investieren!

Herr Mückenfuß
4 Jahre zuvor
Antwortet  Biene

Und wo ist denn die Wertschätzung gegenüber den Erziehern, die an diesen Grundschulen arbeiten, wo die Lehrer „nur“ A 12 verdienen?

Sollen am Ende alle A 12/13 verdienen?
Und gleichzeitig Steuern senken?
Und das Geld kommt dann woher?
Vielleicht Vermögenssteuer ab 60.000 Euro brutto jährlich???
Oder Mehrwertsteuer rauf auf 25%?
Oder …

Herr Mückenfuß
4 Jahre zuvor

Seltsamerweise stört und störte man sich noch nie daran, dass man von Bundesland zu Bundesland einige bis mehrere hundert Euro unterschiedlich (weniger bzw. mehr) verdient. Laut Link z.B. in Hamburg 3600,- und in MeVo 3200,- (A 12). https://magazin.sofatutor.com/lehrer/lehrergehalt-wie-viel-verdienen-lehrer-2018/

Aber dass man von Schulart zu Schulart unterschiedlich verdient, ist jetzt plötzlich ein Skandal und verstößt angeblich gegen Gleichheitsgrundsätze usw.

Wenn dann alle Lehrer A/E 13 verdienen, dann ist das aber auch weiterhin von Bundesland zu Bundesland ein Unterschied von einigen bis mehreren hundert Euro.

Das ist dann aber ok?!? Hat ja bisher auch keinen gestört.

ysnp
4 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

Sind nicht die Abzüge unterschiedlich in den Bundesländern? Das unterscheidet sich, glaube ich. Die Nettobezüge können dann bei Lehrern mit ähnlichem Hintergrund in den verschiedenen Bundesländern wieder anders aussehen.
Wie will man das angehen? Lehrer sind Landesbeamte und die Länder haben die Kulturhoheit. Jedes Bundesland hat ein etwas anderes Schulsystem. Dann müsste man erst an einem einheitlichen Schulsystem in ganz Deutschland ansetzen. Das wäre eine Riesenkampagne, hinter der nicht jeder steht.

dickebank
4 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

Die Landesbeamtengesetze der Länder unterscheiden sich schon untereinander und erst recht unterscheiden sie sich vom Bundesbeamtengesetz. Das ist gewollte Praxis, um die Konkurrenz zwischen den Ländern zu ermöglichen. Des Weiteren ist dieser Punkt die Grundlage für die Aufkündigung bzw. Überleitung der BAT-Verträge in den TVöD bzw. den TV-L/TV-H gewesen.

Der Arbeitsumfang (Wochenststundenverpflichtung) und die Höhe der Grundvergütung sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Das hat nichts mit der Kulturhoheit der Länder zu tun sondern mit dem allgemeinen Dienstrecht. Der überwiegende Teil der Bediensteten – sofern sie nicht einen kommunalen Arbeitgeber/Dienstherren haben – sind Landesbedienstete, da viele Aufgaben des Bundes im Zuge der Auftragsverwaltung durch die Länder wahrgenommen werden.

Herr Mückenfuß
4 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

@ ysnp: Hauptsächlich ging es mir um das Argument, dass man Gehaltsunterschiede zwischen unterschiedlichen Lehrämtern neuerdings ungerecht findet; ebenso große Gehaltsunterschiede zwischen unterschiedlichen Bundesländern hingegen nicht.

Soll es denn nun gleichen Lohn für gleiche Arbeit geben oder nicht (Argument der A-13-für-alle-Befürworter)? Warum gilt das zwischen Bundesländern nicht? Da verdient dann der Lehrer 10 km weiter auch z.B. 400,- Euro brutto weniger als sein Kollege. Leistet er nicht gleiche Arbeit?

dickebank
4 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

Sie sind ungerecht.

Die Begründung für die Eingruppierungen bestand bis zur Angleichung der Regelstudienzeiten in der unterschiedlichen Regelstudienzeit. Dies ist so immer wieder von allen politischen Entscheidungsträgern und auch den Lobbyisten vom DPhV kolportiert worden.

Jetzt, wo man in die eigene Argumentationsfalle getappt ist, schlägt man wild um sich. Für den höheren Dienst – und nicht nur an Schulen – beginnt die Menschwerdung immer ab der Besoldungsstufe A13. Alles darunter ist lediglich subaltern und hat dienende Funktion. Der höhere Dienst hat ganz einfach Angst, dass an seinem Status gerüttelt wird.

BTW die Einrichtung des gehobenen Dienstes in den 70er Jahren, ist Folge der damals neu geschaffenen Fachhochschulen gewesen, deren Abschlüsse eben keine (klassischen) akademischen Abschlüsse waren. Da diese FH-Abschlüsse aber hinsichtlich der Eingruppierung in den ÖD in Deutschland nicht gleichgesetzt werden konnten, wurde zwischen dem mittleren Dienst und dem höheren Dienst eine weitere Ebene eingezogen.

Der klassische, preußische Verwaltungsaufbau ist immer – wie bei der Armee – dreistufig gewesen. Ähnlich die Struktur in der Polizei; einfacher Dienst Wachbeamte), mittlerer Dienst (Polizeibeamte), höherer Dienst (Kommissare). Mit der Abschaffung des einfachen Dienstes – die Dienstposten Polizeiwachtmann bis Polizeioberwachtmeister sind gestrichen worden – innerhalb der Polizei, ist die Dreiteilung in einigen Bundesländern weiterhin erhalten geblieben. In einigen – wie z,B. in NRW – gibt es bei den Beamten (m/w/d) des Wach- und Wechseldienstes keinen mittleren Dienst (PM bis PHM) mehr. Die Beamten (M7W/d) fangen als Anwärter an und werden nach ihrer „Ausbildung“, die mit dem Hochschulabschluss (Bachelor of Arts) endet, zu Kommissaren befördert, wenn entsprechende Planstellen vorhanden sind. Der Aufstieg in den höheren Dienst (PR bis Ltd. PD) ist nach Absolvieren eines Masterstudienganges z.B. an der Polizeihochschule in Münster möglich.

Bei der Forderung nach A13 für alle handelt es sich also um eine Forderung gleiche Verhältnisse im Bereich Schule herzustellen, wie sie in allen anderen bereichen des ÖD ebenfalls gang und gäbe sind.- auch wenn das am Nimbus der Studienratsfraktion kratzt.

dickebank
4 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Nachtrag:

Die Forderung nach gleicher Eingruppierung hat nichts zu tun mit Lohngleichheit.

Die Eingruppierung innerhalb des ÖD erfolgt anhand der formalen Kriterien, die bundeseinheitlich bekannt sind. Die Ausgestaltung der Besoldungsgruppen u.a. hinsichtlich der finanziellen Ausgestaltung ist Sache des jeweiligen Dienstherren.
Selbst wenn die Forderung nach A13 für alle umgesetzt werden würde, würde sich an den Amtsbezeichnungen der Lehrkräfte nichts ändern. Lehrer an Grund-, Haupt-, Realschulen und anderen Schulformen der SekI blieben „Lehrer“, die Schulleiter „Rektoren“ und deren Stellvertreter „Konrektoren“. Eine Übertragung der Amtsbezeichnungen des höheren Dienstes auf die Primar- und sekundarstufe I wird ohnehin nicht eingefordert.

„Studienrat an einer Grundschule“ (m/w/d) wäre als Amtsbezeichnung auch in hohem Maße lächerlich.

ysnp
4 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

In Bayern gibt es:
Studienrat/rätin im Förderschuldienst, Studienrat/rätin im Mittelschuldienst und Studienrat/rätin im Grundschuldienst. Das ist eine reine Gewöhnungssache.

dickebank
4 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

@ysnp – das ist in NRW anders. Eine Lehrkraft der Primarstufe oder Sekundarstufe I hat unabhängig davon, ob sie A12 oder A13 erhält die Amtsbezeichnug „Lehrer“. Auch die A13 besoldeten Förderschullehrer tragen die Amtsbezeichnung „Lehrer“. Abgesehen von Rektoren bzw. Konrektoren gibt es die besonderheit, dass Lehrkräfte der SekI an GE und SekS als Abteilungsleiter zu Gesamtschuldirektoren (A14) aufsteigen können.

Lehrkräfte der SekI+II, die an Sekundarschulen (SekS) oder GE in NRW eingesetzt sind, tragen die entsprechenden Amtsbezeichnungen, die schulintern allerdings bedeutungslos sind.

xxx
4 Jahre zuvor

Danke übrigens für die sehr ausführliche Darstellung Ihrer Korrekturen.

Frage: Warum brauchen Oberstufenlehrer für eine 10 seitige Leistungskursklausur Deutsch 2h, Sie aber für eine vom Inhalt und Umfang deutlich kürzere Klassenarbeit 0,5h? Mit Ihrem Zeitbedarf dürfte der Leistungskurs mehr als doppelt so lange pro Klausur dauern. Ich verstehe das nicht, aber vielleicht bin ich dafür zu dumm und darf meine eigene Korrekturzeit (Mathe) nicht ohne weiteres auf andere Lehrer, Fächer, Stufen und Schulformen übertragen. Ich weiß halt nur, dass die Korrekturdauer in jedem Fach von Klasse 5 bis Abitur zunimmt. Das setze ich rückwärts bis Klasse 1 fort.

ysnp
4 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Sie können das nicht rückwärts rechnen. Bei den Kleinen muss man unverhältnismäßig viel verbessern und Tipps geben. Sie lernen erst das Aufsatz schreiben und sind sprachlich noch in den Anfängen. Sehr mühsam ist die Korrektur, wenn ich eine 3. Klasse übernehme. Da hakt es bei allen verständlicherweise überall.
Am wenigsten Zeit brauche ich übrigens ab dem 4. Schuljahr für diejenigen, die eindeutig fürs Gymnasium geeignet sind, auch wenn sie etwas mehr schreiben, einige gute Schüler schreiben schon einmal 2 DINA 4 Seiten. Diese machen, wenn sie nach einiger Übung wissen, worauf es ankommt, weniger (Aufsatz)fehler als die anderen. Doch unter einer halben Stunde bin ich mit dem ausführlichen Rückmeldebogen kaum fertig. Vielleicht erklärt das ihre Rechnung. Hätte ich lauter Gymnasiasten in der Klasse, wäre ich schneller fertig. Je mehr Korrektureingriffe, desto länger braucht man.

Emma Keeboo
4 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

In der Grundschule gibt es Kinder, deren Texte nur zu verstehen sind, wenn man sie lautgetreu vorliest. Diese Texte schreibe ich anschließend rechtschreiblich korrekt auf und bewerte die anderen Kompetenzen innerhalb der Abschrift. Es gibt Kinder, die große Schwierigkeiten haben, einen grammatikalisch korrekten Satz aufzuschreiben. Kinder, die es noch nicht schaffen, einem roten Faden zu folgen. Kinder, die das Schreibblatt noch nicht strukturiert beschreiben können.
Jedem dieser Kinder muss ich eine Bewertung schreiben, muss ich Tipps geben wie es zukünftig besser arbeiten sollte und und und.
Deutsch ist halt bei Korrekturen aufwändig.