Strafunmündigkeit hin oder her: AfD will gewalttätige Schüler in „Spezialanstalt“ einweisen

24

MAGDEBURG. Zwei Grundschüler, so berichtet die „Mitteldeutsche Zeitung“, sollen Mitarbeiter und Kinder in einem Hort in Bad Lauchstädt (Sachsen-Anhalt) über Monate hinweg so drangsaliert haben, dass sie nun ihre Plätze in der  Einrichtung verlieren sollen. Dies habe die Stadt als Träger bekanntgegeben. Trotz monatelanger Gespräche auch mit den Eltern hätten die beiden Brüder, ein Erst- und ein Drittklässler, weiter auf Personal und Mitschüler eingeschlagen. Einige Menschen seien verletzt haben. Für die AfD im Magdeburger Landtag ist dieser Fall Anlass, eine bildungspolitische Kehrtwende zu verlangen: Sie fordert unter anderem eine „vom Land getragene Spezialanstalt“ für gewalttätige Kinder.

Richtig ist: Lehrer sehen sich immer öfter aggressiven Schülern gegenübern. (Symbolbild) Foto: Shutterstock

Mit ihren Vorschlägen zum Umgang mit verhaltensauffälligen und gewalttätigen Schülern bis hin zu einer Spezialanstalt hat die AfD im sachsen-anhaltischen Landtag Kritik aller Fraktionen geerntet. Die AfD forderte  den Ausschluss gewalttätiger Schüler vom Unterricht. Für Schwererziehbare solle ein Spezialanstalt eingerichtet werden, sagte der AfD-Abgeordnete Hans-Thomas Tillschneider (AfD) am Freitag im Landtag in Magdeburg. „Um rasch gegen gewaltbereite Schüler vorzugehen und weitere Taten zu verhindern, ist eine Verschärfung der hierfür infrage kommenden Maßnahmen notwendig“, so heißt es in dem Antragstext. „Sämtliche Formen von ‚Fürsorge und Hilfe'“ für die auffälligen Kinder seien zu streichen  (im Wortlaut: siehe unten).

CDU: Wir wollen über das Thema Gewalt an Schulen sprechen, aber…

Linken-Fraktionschef Thomas Lippmann sagte, es sei ein Angriff auf die Seele von Kindern und Heranwachsenden, die gebrochen werden sollten. «Sie unterstellen Achtjährigen eine Einstellung von Verbrechern.» Der Antrag sei «unsäglicher Mist». Angela Kolb-Janssen (SPD) sagte in Richtung der Partei: «Das ist ein Tiefpunkt Ihrer ausgrenzenden autoritären Phantasien.» Es würden Ängste geschürt, die Lösungen der AfD seien aber untauglich und verfassungswidrig.

Anzeige

Der CDU-Abgeordnete Carsten Borchert betonte, seine Fraktion wolle über das Thema Gewalt an Schulen sprechen. Er richtete sich an die Antragsteller mit den Worten: «Sie akzeptieren gar nicht, dass wir Gesetze haben, die wir einhalten müssen.» Der Antrag wurde in den Bildungsausschuss überwiesen. Sachsen-Anhalts Bildungsminister Marco Tullner (CDU) sagte: «Mit der Aufforderung an die Landesregierung, Lehrkräfte zu ermutigen, Erziehungsmittel konsequent anzuwenden, stellt die AfD die pädagogische Kompetenz und erzieherische Wirksamkeit der Lehrerinnen und Lehrer infrage.» Tullner verwies auf eine ganzheitliche Prävention.

Im Wortlaut

Auszug aus dem AfD-Antrag „Gewaltbereite Schüler in ihre Schranken weisen“:

„Im  Falle  von  Gewalt  unter  Schülern  ist  der  in  der  aktuellen  Auflage  des  Krisenordners  zu  weit  gefasste  Gewaltbegriff  auf  schwerer  wiegende  Formen  von  Gewalt  (Körperverletzung,  gefährliche  Körperverletzung,  Nötigung  etc.)  zu beschränken.

So  definiertes  gewalttätiges  Verhalten  soll  stets  unverzügliche  Konsequenzen, in der Regel Ordnungsmaßnahmen im Rahmen eines zeitweiligen Aus-schlusses vom Unterricht, nach sich ziehen.

Gegen Lehrer oder sonstiges Schulpersonal gerichtete Gewalt ist mit besonderer Härte zu sanktionieren.

Sämtliche  Formen  von  ‚Fürsorge  und  Hilfe‘,  welche  nicht  den  Opfern,  sondern den Tätern zugutekommen, sind zu streichen.“

Im Weiteren heißt es:

„Sofern  eine  geregelte  Beschulung  unmöglich  erscheint,  soll  die  Möglichkeit  bestehen,  besonders  gewaltbereite  Schüler  an  eine  neu  einzurichtende  Spezialanstalt  zu  überweisen. In der Regel soll die Überweisung im Rahmen der Inobhutnahme durch die Jugendämter geschehen. Die Spezialanstalt hält nicht nur ein reguläres Lehrangebot  für  die  verschiedenen  Schulformen  vor,  sondern  wirkt  auch  durch  ein  intensives  Erziehungsprogramm  auf  die  Schüler  ein.  Ziel  des  Programms  soll  darin  bestehen, Versäumnisse der bisherigen Erziehung wettzumachen und die Schüler auf einen geordneten Lebensweg vorzubereiten.“

Der Beitrag wird auch auf der Facebook-Seite von News4teachers diskutiert.

Bertelsmann-Studie: „Irritierend viele” Schüler erleben Ausgrenzung und Gewalt schon in der Grundschule

Anzeige


Info bei neuen Kommentaren
Benachrichtige mich bei

24 Kommentare
Älteste
Neuste Oft bewertet
Inline Feedbacks
View all comments
xxx
4 Jahre zuvor

Etliche Ergänzungsschulen in NRW werben damit, Schüler aufzunehmen, die es im öffentlichen Schulsystem nicht schaffen. Das fällige Schulgeld wird in solchen Fällen von den Jugendämtern getragen. Zugegebenermaßen treten diese Schwierigkeiten sehr häufig in Kombination mit der Pubertät auf.

Im Fall des Artikels wussten entweder die beiden Schüler ganz genau, dass ihre Taten nicht erlaubt sind (folglich sind sie vielleicht nicht juristisch, aber faktisch strafmündig), oder die Eltern haben komplett versagt oder lehnen selbst jegliche in Deutschland übliche Verhaltensweise ab. So oder so sind die beiden Kinder im öffentlichen Schulsystem unbeschulbar und müssen aufgrund der Schulpflicht an anderen Einrichtungen unterrichtet werden, natürlich in Kombination mit einer Verhaltenstherapie. Bei Kooperationsverweigerung seitens der Eltern (und eigener Erziehungsschulung) gerne auf Kosten selbiger.

Die AfD fordert meiner Meinung nach nichts anderes als eine oben von mir beschriebene Schule, nur halt vom Land bezahlt. Dies hat große Vorteile, nämlich ausgebildete und anständig bezahlte Lehrkräfte. Die Ergänzungsschulen setzen nicht durchgehend ausgebildete Lehrer ein und bezahlen sie oftmals mindestens 30% schlechter als der öffentliche Dienst.

Bernd
4 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Ich zitiere mal aus dem AfD-Antrag: “Sämtliche Formen von ‘Fürsorge und Hilfe’, welche nicht den Opfern, sondern den Tätern zugutekommen, sind zu streichen.“

Was hat das mit Privatschulen in Nordrhein-Westfalen zu tun?

xxx
4 Jahre zuvor
Antwortet  Bernd

Weiter oben steht eine Neufassung des Gewaltbegriffs. Die AfD fordert lediglich die Abschaffung der Kuschelpädagogik gegenüber in diesem Sinne gewalttätige Schüler und eine mehr oder weniger sofortige Überführung in die Therapieschule. Diese ist aber vom Land und nicht privat finanziert.

Kurz: Wirklich gewalttätige Schüler sollen viel schneller als heute extern therapiert werden.

Bernd
4 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Wo steht irgendetwas bei der AfD von „Therapie“?

Mal ganz abgesehen davon, dass in der Regel das Umfeld extrem verhaltensauffälliger Kinder eine „Therapie“ braucht (und weniger die Kinder selbst): Schön, dass Sie mit so viel Beflissenheit die AfD in ein gutes Licht rücken möchten – sie interpretieren aber etwas in den AfD-Antrag hinein, das nicht drinsteht. Von „Therapieschule“ ist nirgends die Rede, dafür von einer „Spezialanstalt“.

Schon der Begriff „Täter“ für Grundschüler (Erstklässler = Sechsjährige!) zeigt, dass die AfD nicht sauber tickt – und weder von unserem Strafrecht noch von Pädagogik etwas versteht.

Das Prinzip, das dahintersteckt, ist so neu nicht: „Für ’schwer erziehbare‘, ‚verwahrloste“, ‚arbeitsscheue‘, nonkonformistische und widerständige Jugendliche richtete das RKPA auf Initiative des Reichsverteidigungsrats 1940 unter dem Euphemismus ‚Jugendschutzlager‘ in Moringen (Jungen) und in der Uckermark (Mädchen) Jugendkonzentrationslager ein.“

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Erziehung_im_Nationalsozialismus

xxx
4 Jahre zuvor
Antwortet  Bernd

Im letzten Absatz des Kastens steht etwas über die Therapie:

„Die Spezialanstalt hält nicht nur ein reguläres Lehrangebot für die verschiedenen Schulformen vor, sondern wirkt auch durch ein intensives Erziehungsprogramm auf die Schüler ein. Ziel des Programms soll darin bestehen, Versäumnisse der bisherigen Erziehung wettzumachen und die Schüler auf einen geordneten Lebensweg vorzubereiten.“

Die Wortwahl gefällt Ihnen zwar nicht, aber im Endeffekt sind das Jugendwohngruppen in Internaten. Nennen Sie mich gerne naiv, aber die Umerziehungslager der Nazis oder der DDR wird die AfD sicherlich nicht meinen.

Bernd
4 Jahre zuvor
Antwortet  Bernd

Woher wissen Sie, was die AfD meint? Sind Sie deren Pressesprecher?

Die Tatsache, dass sich der Brandenburger Spitzenkandidat der AfD in rechtsextremen und später verbotenen Jugendlagern herumgetrieben hat (Die Organisation nannte sich: HDJ – sic!), hat natürlich gar nichts mit den Vorstellungen zu tun, die die Partei in Sachen „Erziehung“ (wohl besser: Aufzucht) hat – i wo.

Küstenfuchs
4 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

@xxx: Ich hatte immer gedacht, sie wären Lehrer mit einer gewissen Berufserfahrung. Ihr Beitrag scheint eher auf Unwissenheit der unschiedlichen Formen von Gewalt und Elternreaktion zu gründen.

xxx
4 Jahre zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Was ist an Körperverletzung so schwer zu verstehen? Die inflationäre Verwendung der Begriffe Mobbing und Diskriminierung haben den Gewaltbegriff bis zur Unkenntlichkeit ausgehölt.

dickebank
4 Jahre zuvor

Da die AfD in erster Linie große teile ihres Wählerpotentiales unter den Hutbürgern im mittleren Osten rekrutiert, kann sie ja die „Jugendwerkhöfe“ wieder reaktivieren. Deren personal dürfte ja noch zu reaktivieren sein und muss dann nicht mehr rumheulen, dass die Lebensleistung der Mitarbeiter der Jugendwerkhöfe nicht ausreichend durch die Wessis gewürdigt wird.

xxx
4 Jahre zuvor
Antwortet  Redaktion

Danke für den Link. Die AfD meint mit den Spezialschulen sicherlich nicht solche Höfe.

Bernd
4 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Nochmal: Woher wollen Sie das wissen?

Der Antrag ist so formuliert, dass „Jugendwerkhöfe“ (oder deren ältere Vorläufer) sehr wohl gemeint sein können.

xxx
4 Jahre zuvor
Antwortet  Bernd

Wenn es Jugendwerkhöfe wären, dann wären die Methoden und Ziele der Sozialisten (politisch weit links) und der AfD (politisch Ihrer Meinung nach weit rechts) dieselben. Ich kann mir kaum vorstellen, dass Sie dieser Ansicht sind.

Bernd
4 Jahre zuvor
Antwortet  Bernd

Es geht dabei doch nicht um rechts oder links – es geht um autoritär. Die DDR war natürlich ebenfalls ein autoritärer Staat, der jeden außerhalb der – willkürlich festgelegten – Norm zwar nicht umbrachte (wie die Nazis), aber doch versuchte zu brechen. Und weil Schwarze Pädagogik, die diesem Muster folgt, offenbar immer noch ins autoritäre Weltbild mancher Menschen passt, kocht die AfD ein politisches Süppchen daraus. Und Sie versuchen, das schmackhaft zu machen.

xxx
4 Jahre zuvor
Antwortet  Bernd

Bernd, seit wann geht es Ihnen nicht um rechts oder links? Abgesehen davon kocht jede Oppositionspartei gerne und in Wahlkampfzeiten besonders gerne ihr eigenes Süppchen. Es geht ja um nichts.

Zum Thema: Jeder Lehrer und auch die Klasse selbst ist froh, wenn zum Beispiel aufgrund von krankheitsbedingter Abwesenheit des extremsten Querulanten mal ernsthaft gearbeitet werden kann, ohne andauernde Störungen. Ich meine damit ausdrücklich nicht die „Abschiebung“ in ein Internat mit Therapie.

dickebank
4 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Was die AfD meint ist mir doch egal. Aber der Begriff „Spezialschulen“ kann, solange er nicht präzisiert wird, eben allen bedeuten. Das geht dan von der FöS mit Schwerpunkt ESE eben bis hin zum „Jugendwerkhof“

@xxx es ist wenig sinnvoll, die unpräzisen Vorstellungen der AfD erst einmal relativieren zu wollen – nach dem Motto, es wird schon nicht so schlimm kommen. Aus meiner Erfahrung – nicht nur mit der afD – sollte man zunächst einmal vom worst case ausgehen. „Edel sei der Mensch, hilfreich und klug …“ ist halt ein schöner Schein, der sich aber bei Lichte schlechterdings nicht lange aufrecht erhalten lässt. Also zunächst einmal vom schlimmstem annehmbaren Fall ausgehen – wie bei Atomunfällen (GAU).

Solange die AfD an die niedrigsten Instinkte in populistischer Weise appelliert, gehe ich davon aus, dass der Hutbürger mit der plakativen Forderung nach einer Spezialschule Gedanken bezüglich der Jugendwerkhöfe assoziiert, weil ja eben nicht alles schlecht war in der DDR, wie halt auch beim „Führer“. Die NaPoLas waren halt auch nur Spezialschulen.

xxx
4 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Dickebank, das mag alles sein. Wenn man Ihre Argumentation aber konsequent fortsetzt, tut die AfD genau das (worst case) beim Thema Migration und Flüchtlinge, während die Gegenseite relativiert. Diese doppelten Standards sind das Kernproblem, über das ich mich am meisten ärgere.

Bernd
4 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Sie wollen hier einfach die Werbetrommel für die AfD rühren – und kommen mit immer abseitigeren „Argumenten“. Jetzt sind andere Parteien und ihre Migrationspolitik daran schuld, dass die AfD Kinderzuchthäuser einführen möchte. Was für ein Quatsch.

Sie beklatschen diesen autoritären Mist, den Deutschland seit Jahrzehnten gottseidank abgelegt hat, und zeigen sich einmal mehr in einem öffentlichen Forum als Grusel-Lehrer, der null Empathie für Kinder aufbringt, dafür sehr viel für sich selber. Wenn ich nicht wüsste, dass eine solche Einstellung unter Lehrerinnen und Lehrern in Deutschland die absolute Ausnahme darstellt, bekämce ich Angst um unsere Jugend.

Herr Mückenfuß
4 Jahre zuvor
Antwortet  Redaktion

Zum Hintergrund dazu ergänzend ein Bericht aus dem alten Westdeutschland:

„Die Gewaltherrschaft in deutschen Kinderheimen

… Erniedrigung, Prügel und Missbrauch gehörten in vielen Kinderheimen der jungen Bundesrepublik zum Alltag. Langsam kommt die Aufarbeitung des Unrechts voran und zeigt: Vor allem in den 50er- und 60er-Jahren litten Hunderttausende unter dem repressiven Regime – Betroffene berichten von ihren Qualen. …“

https://www.welt.de/politik/deutschland/article5239904/Die-Gewaltherrschaft-in-deutschen-Kinderheimen.html

Herr Mückenfuß
4 Jahre zuvor

Ich finde es sehr wichtig, über Gewalt an Schulen zu sprechen und das nicht als seltene Ausnahmen abzutun. Diese Gewalt richtet sich gegen Mitschüler und Lehrer. Die einen wie die anderen sind besser zu schützen. Möglichkeiten dafür sind da, die Verfahrensweisen aber oft zu umständlich und die Entscheider oft zu wankelmütig und ängstlich.

Ja, man braucht auch spezielle Einrichtungen, wo diese Kinder dann beschult werden, solange sie nicht in den normalen Schulen beschult werden können. Gab es doch alles schon. Wenn sich jetzt nur die AfD dieses Themas annimmt und die Zustimmung der Bürger „abräumt“, ist das die Schuld der anderen Parteien, die das immer ignoriert und klein- oder schöngeredet haben.

Ich fürchte, gewalttätige Schüler kennt mittlerweile JEDE Schule. Leider. Ich meine auch, die Strafmündigkeit muss herabgesetzt werden. Viele Kinder wissen mit 12, 13 …, dass ihnen nichts passieren kann und nutzen das aus.

Anna
4 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

Hier werden zwei Dinge vermengt, die nichts miteinander zu tun haben: Verhaltensauffälligkeiten und „Strafmündigkeit“. Damit wird so getan, als handele es sich bei gewalttäigen Kindern um Kriminelle, die ein Unrechtsbewusstsein haben müssten, und denen es nur an „Erziehung“ mangele. Damit gemeint natürlich: an einer harten Hand. Am besten wohl Prügel.

Tatsächlich sind extrem verhaltensauffällige Kinder in der Regel Opfer. Ihr Verhalten resultiert meist aus eigenen Gewalterfahrungen, ob durch Missbrauch oder Misshandlungen. Kindern ein gewaltfreies Aufwachsen zu garantieren, darum muss sich der Staat sorgen. Und nicht um „Schuld und Sühne“ wie im Erwachsenenstrafrecht.

„Viele Kinder wissen mit 12, 13, dass ihnen nichts passieren kann und nutzen das aus.“ Was für eine naive Weltsicht. Richtig ist: Kein Kind ist „kriminell“, weil es Spaß daran hat.

Ich finde es, ehrlich gesagt, ein Stück weit erschütternd, dass manchen Lehrern solche schlichten pädagogischen Grundlagen offenbar fehlen. Wir leben im 21. Jahrhundert, nicht in 1950. Einige sind aber offenbar in der Vergangenheit steckengeblieben.

Anne
4 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

Widerspruch! Auch bei Kindern sollte man nicht aus Tätern Opfer machen und ihnen damit das Unrechtsgefühl verdrehen. Gewalttätige Kindern handeln kriminell und das wissen sie auch, sonst würden sie nicht immer versuchen, ihre Vergehen abzustreiten und sich mit Lügen aus der Affaire zu ziehen. So unaufgeklärt und unreif, wie sie tun, sind sie nicht. Sie sind auch nicht zu doof um genau mitzukriegen, was untersagt und verboten ist.
Mit einer falschen Mitleidseinstellung werden gewalttätige Jugendliche nicht ernst genommen, sondern herabgewürdigt. Außerdem wird ihnen eine notwendige Hilfe zur Änderung (in Form konsequenter Grenzsetzung) verweigert, die natürlich auch Sanktionen beinhaltet.
Ich finde es, ehrlich gesagt, ein Stück weit erschütternd, dass manchen Erwachsenen, „solche schlichten pädagogischen Grundlagen offenbar fehlen“.
Und ich frage mich, welchen Honig sie aus ihrem Mitgefühl für die armen kleinen Unschuldslämmer saugen. Denen wird durch Verständnis nämlich nicht geholfen. Im Gegenteil, sie werden zum Weitermachen ermutigt.

F. H.
4 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

@Anne
Vielen Dank, Sie sprechen mir aus der Seele!
„Hilfsbereitschaft darf nicht als Schwäche missdeutet werden. Güte muss sich deshalb mit Strenge paaren, sonst machen wir uns zum Affen.“
(Richard Schröder, Theologe und ehemaliger Richter am brandenburgischen Verfassungsgerichtshof)

Herr Mückenfuß
4 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

@ Anna,

ach Quatsch, da wird gar nichts vermengt. Ich habe nur zum Thema der verhaltensauffälligen Kinder zusätzlich noch ein weiteres Thema (Strafmündigkeit) angesprochen. Dass unsere verhaltensauffälligen Kinder je nach der Art ihrer Verhaltensauffälligkeit früher oder später oft leider kriminiell werden, ist ein offenes Geheimnis. Viele Kriminelle kommen aus kriminellen Milieus und waren selbst mal Opfer. Ja und? Das hilft den neuen Opfern auch nicht weiter. Der 50-er-Jahre-Rohrstock-Pädagogik nun die 70er/80er-Jahre-Wattebäuschen-Pädagogik entgegenzustellen, ist offensichtlich auch gescheitert.

Dass Sie als bekennende (!) Nicht-Lehrerin also mal wieder völlig neben der Spur legen, möchte ich Ihnen auch mit diesem Zitat eines bekannten Schulrechtsexperten verdeutlichen:

„Unterricht muss möglich sein – und das ist er nur, wenn Schüler anwesend, ruhig und aufmerksam sind.
[…]
Würde der Unterrichtsausfall wegen Unterrichtsstörungen durch Schüler erhoben, kämen erschreckende Ausfallzeiten zusammen, die dem Unterrichtsausfall wegen Lehrermangels Konkurrenz machen können und eine Diskussion einforderten, ob die vorhandenen rechtlichen Möglichkeiten, Störungen schnell und effektiv zu beenden, ausreichen.“

(Thomas Böhm: „Nein, du gehst jetzt nicht aufs Klo!“.- München 2018, S. 41 + 59)