Triebtäter nutzte Notendruck seiner Opfer – zwei Schülerinnen -, um sie zu missbrauchen

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BRAUNSCHWEIG. Zwei Urteile für schwere Straftaten hatte er schon kassiert. Weil sich der 60-Jährige dennoch an zwei Mädchen verging, muss er wieder für lange Zeit ins Gefängnis. Mit dem Schuldspruch endet ein Prozess, der oft für Fassungslosigkeit im Gerichtssaal sorgte.

Das Gericht hat eine harte Strafe verhängt. Foto: pxhere

Das Gesicht versteckt hinter der linken Hand nahm er das Urteil regungslos auf: Für den Missbrauch von zwei Mädchen hat das Landgericht Braunschweig einen 60-Jährigen zu neun Jahren Gefängnis mit anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt. «Der Angeklagte ist ohne Zweifel gefährlich», sagte die Richterin am Donnerstag in der Urteilsbegründung (Az. 12 KLs 213 Js 8814/17 (33/18)). Der Verurteilte hatte die Übergriffe auf Schülerinnen im Alter von 12 und später 13 Jahren gestanden.

«Ich schäme mich», sagte der 60-Jährige Anfang August zum Prozessauftakt. Ein Satz, der mit Blick auf die Taten und seine Vorstrafen höchst zweifelhaft klang. Zwischen Januar 2016 und Februar 2017 missbrauchte er eine Schülerin während privater Nachhilfestunden elf Mal. Längst liefen Ermittlungen und die Anklage soll ihm schon vorgelegen haben, als er einfach weitermachte. Zwischen August 2018 bis Dezember 2018 verging er sich an einem Mädchen in 16 Fällen. Diesmal handelte es sich sogar um schweren sexuellen Missbrauch.

Beratuntslehrer erfuhr von dem Missbrauch – und handelte

Die ersten Fälle endeten, als die Mutter zufällig ins Zimmer kam, um Kaffee zu bringen. «Ich war geschockt, wie abgebrüht und seelenruhig er die Hand unter dem T-Shirt meiner Tochter wegnahm», berichtete die Mutter unter Tränen. Die späteren Fälle kamen ans Licht, als sich das Mädchen einem Freund anvertraute, der dafür sorgte, dass ein Beratungslehrer von dem Missbrauch erfuhr. Mit krimineller Energie habe der Angeklagte das Vertrauen der Eltern ausgenutzt, sagte die Richterin. «Die Mädchen waren ihm ausgeliefert.»

Unter dem Vorwand, der Unterricht müsse wegen der Konzentration bei geschlossener Tür stattfinden, nutzte der Angeklagte der Richterin zufolge seine Machtposition aus. Während der Verhandlung war auch klar geworden, warum die Mädchen lange schwiegen. Sie verspürten Druck wegen schwacher Noten und der teuren Nachhilfe. Beide leiden unter den Folgen des Missbrauchs. Dem Täter fehle aber jegliche Empathie mit seinen Opfern, sagte die Richterin.

Nachhilfelehrer mit Vorstrafenregister – darunter: Vergewaltigung und versuchter Mord

Fassungslose Gesichter hatte es im Gerichtssaal gegeben, als die früheren Urteile gegen den heute 60-Jährigen vorgetragen wurden. 1986 wurde er wegen schweren Raubes, Vergewaltigung und versuchten Mordes zu elf Jahren Gefängnis verurteilt. Nach der Vergewaltigung einer Prostituierten hatte er damals versucht, die Frau zu ersticken, zu erstechen und zu erschießen. Das Opfer überlebte den Angriff nur knapp. 2010 wurde er dann wegen sexuellen Missbrauchs einer Schutzbefohlenen verurteilt, mit der er in einer Bildungseinrichtung arbeitete. 15 Monate Haft auf Bewährung lautete damals das Urteil.

Ein psychiatrischer Gutachter sah nun die Gefahr weiterer Straftaten. «Es ist jemand, der eine gewisse Gefährlichkeit für zukünftige Opfer darstellt», sagte der Sachverständige. «Die Opfer seiner bisherigen Taten wurden immer jünger und die Übergriffe immer geschickter», begründete der Psychiater. Diesen gefährlichen Hang zu Straftaten sah auch das Gericht und ordnete nach der Gefängnisstrafe Sicherungsverwahrung an.

Richter verhängen Sicherungsverwahrung anders als Haft nicht als Strafe, sondern als präventive Maßnahme. Sie soll die Bevölkerung vor Tätern schützen, die ihre eigentliche Strafe für ein besonders schweres Verbrechen verbüßt haben, aber weiter als gefährlich gelten. Die Täter können theoretisch unbegrenzt eingesperrt bleiben. Die Bedingungen müssen deutlich besser sein als im Strafvollzug, zudem muss es ein größeres Therapieangebot und Betreuung geben. Ob weiterhin Gefahr von den Tätern ausgeht, wird regelmäßig überprüft.

Das Urteil entspricht der Forderung der Staatsanwaltschaft. Auch ein Vertreter der Nebenklage hatte Sicherungsverwahrung beantragt. Die Grundlage dafür sah der Verteidiger nicht und kündigte an, Revision einzulegen. Von Christian Brahmann, dpa

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