Nach Tod einer Schülerin – auch Schulaufsicht prüft Verfahren gegen Lehrer

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MÖNCHENGLADBACH. Nach dem Tod einer Mönchengladbacher Schülerin bei einer Klassenfahrt hat die zuständige Bezirksregierung eine Prüfung veranlasst. Der Behörde liege ein Bericht der Schulleitung und der Lehrkräfte vor, teilte eine Sprecherin der Düsseldorfer Bezirksregierung am Mittwoch auf Anfrage mit. Die zuckerkranke 13-Jährige war während einer Klassenfahrt in London gestorben. Die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach ermittelt nach eigenen Angaben wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung.

Mit Kerzen gedenken die Menschen des verunglückten Kindes. Foto: Arivumathi / Wikimedia Commons (CC BY-SA 3.0)
Der Tod der 13-Jährigen hat für Erschütterung gesorgt. Foto: Arivumathi / Wikimedia Commons (CC BY-SA 3.0)

Demnach sollen Mitschüler darauf hingewiesen haben, dass es dem Mädchen nicht gut gehe. Lehrer oder andere Aufsichtspersonen sollen sich zu spät um die Schülerin gekümmert haben. Nach dem Tod seiner Tochter hatte der Vater Strafanzeige erstattet. Die Bezirksregierung teilte mit, den Schülern und Lehrern der Schule ständen Psychologen als Ansprechpartner zur Verfügung. «Grundsätzlich wird bei größeren Schadensereignissen im schulischen Bereich der jeweilige Fall auch hausintern geprüft», erklärte die Behördensprecherin. Bei vermutetem Fehlverhalten könne ein Disziplinarverfahren eingeleitet werden. In der Regel würden in solchen Fällen aber zunächst die strafrechtlichen Ermittlungen abgewartet. dpa

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Der Beitrag wird auch auf der Facebook-Seite von News4teachers diskutiert.

Insbesondere die Frage, ob chronisch kranke Kinder mitreisen können, wird auf der Facebook-Seite von News4teachers debattiert.

 

Schülerin mit Diabetes kollabiert auf Klassenfahrt – und stirbt. Staatsanwalt ermittelt gegen Lehrer wegen fahrlässiger Tötung

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Herr Mückenfuß
4 Jahre zuvor

Geprüft werden muss das natürlich. Das ist klar. Das ist auch bei jedem Schusswaffeneinsatz der Polizei so – schon alleine, um „Missbrauch“ zu vermeiden.

Ansonsten gilt aber, was ich bei einem bekannten Schulrechtsexperten lese:

“Nicht schon dann, wenn sich eine Entscheidung im Nachhinein als falsch erweist, sondern nur, wenn bereits in der Entscheidungssituation erkennbar war, dass sie falsch war, können Eltern und Lehrer für eine Fehlentscheidung verantwortlich gemacht werden. Die berechtigte Frage der Eltern: “Wie hätten wir das wissen können?” dürfen demnach mit derselben Begründung auch Lehrer stellen. … (LG Neubrandenburg …).

Hier ging es um den Vorwurf gegenüber einer Lehrerin, dass sie für eine Schülerin, die durch einen Stich ins Auge verletzt worden war und deswegen erblindete, nicht sofort den Krankenwagen rufen und sie nicht in eine Augenklinik bringen ließ. Die Eltern hatte die Lehrerin hingegen informiert.

(Thomas Böhm: “Diese Note akzeptieren wir nicht” – München 2019, S. 160)