Tod einer Schülerin auf Klassenfahrt sorgt für Entsetzen – VBE-Chef Beckmann: „Lückenlose Kontrolle ist weder möglich noch nötig“

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BERLIN. Kann es wirklich sein, dass begleitende Lehrer auf einer Klassenfahrt tagelang nicht nach einer erkrankten Schülerin sehen – einer Diabetikerin zumal? Der Fall einer 13-jährigen zuckerkranken Schülerin, die auf einer Klassenfahrt nach London kollabierte und später in einem Krankenhaus starb, sorgt für Diskussionen. „Wenn ein Kind krank wird, sollte der Lehrer einen Arzt zurate ziehen. Ein Lehrer ist kein Mediziner“, erklärte nun der VBE-Bundesvorsitzende Udo Beckmann gegenüber News4teachers. Er betonte jedoch auch: „Eine lückenlose Kontrolle von Schülern auf Klassenfahrten ist weder möglich noch nötig.“

Nicht immer ist eine fristlose Kündigung rechtens. Foto: Florentine / pixelio.de
Den Lehrern drohen jetzt ein Straf- und ein Disziplinarverfahren. Foto: Florentine / pixelio.de

Der Fall hat eine breite Debatte ausgelöst. „Traurig!!! Und genau aus diesem Grunde habe ich jedes Mal einen Horror vor Klassenfahrten!“, so schreibt zum Beispiel eine Lehrerin auf der Facebook-Seite von News4teachers. „Als Lehrer ist man abgesehen davon sowieso immer mit einem Bein im Knast, egal was man macht. Denn ein Risiko, dass was passieren könnte, insbesondere unterwegs, ist immer gegeben. Da steckt man nicht drin! In so einem Fall stellt sich vielleicht die Frage, ob Schüler mit solchen Krankheitsbildern überhaupt mitfahren sollten auf Klassenfahrt.“ Rechtslage ist:  Lehrer haften nur dann, wenn sie die Körper- oder Gesundheitsschädigung eines Schülers vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben.

„Das ist das Restriskio, das Lehrer eingehen“

„Eine gewisse juristische Grauzone bleibt aber immer“, sagt VBE-Chef Udo Beckmann. „Das ist das Restrisiko, das Lehrer eingehen.“ Dass nur in Einzelfällen gegen Lehrer wegen Aufsichtspflichtverletzungen rechtlich vorgegangen werde, zeige jedoch, wie gewissenhaft sie ihre Verantwortung wahrnähmen. Er rät Kolleginnen und Kollegen auf Klassenfahrten grundsätzlich: „Lehrer sollten den Schülern zwar Freizeit gewähren, es muss aber jederzeit eine Begleitperson erreichbar sein.“ Auch Eltern oder volljährige Schüler kämen als Begleitpersonen auf Klassenfahrten infrage. Für Notfälle sollte in jedem Fall eine Handynummer hinterlegt werden. Darüber hinaus sei es sinnvoll, einen Radius zu vereinbaren, in dem sich die Schüler in Gruppen bewegen dürfen.

Beckmann weiß allerdings auch: „Schüler mit chronischen Krankheiten stellen Lehrer oft vor Schwierigkeiten.“ Weil im Zuge der Inklusion immer mehr betroffene Kinder Regelschulen besuchen– und deshalb zum Beispiel die Medikamentenvergabe immer öfter auf die Schulen zukommt – fordert der VBE deshalb, Schulgesundheitsfachkräfte an Schulen anzustellen. Das Modell wird derzeit in Hessen und Brandenburg erprobt – mit großem Erfolg, wie eine erste Auswertung ergab (News4teachers berichtete).

Schulleiterin stellt sich öffentlich vor ihre Lehrer

Die Schulleiterin der betroffenen Gesamtschule aus Mönchengladbach, von der die so tragisch verlaufene Klassenfahrt ausgegangen war, stellte sich derweil öffentlich vor die begleitenden Lehrer. „Die KollegInnen, die die Schülerinnen und Schüler nach London begleitet haben, sind höchst gewissenhaft und zuverlässig, und ich habe als Schulleiterin das vollste Vertrauen in sie“, erklärte sie einem Bericht der „Rheinischen Post“ zufolge. Gegen die Lehrer ermitteln die Staatsanwaltschaft und die Schulaufsicht.

Hintergrund ist eine Anzeige, die die Familie des verstorbenen Mädchens gestellt hat. Nach Schilderungen von Mitschülerinnen hatte sich die 13-Jährige bereits am Ankunftstag nach dem Essen übergeben. Zwei Tage lang sollen sich Schülerinnen um das immer schwächer werdende Mädchen gekümmert haben, weil kein Lehrer nach ihm geschaut habe. Erst am Abreisetag sei es ins Krankenhaus gekommen, wo es dann einen Tag darauf verstarb. Dabei sei bekannt gewesen, dass die Schülerin an Diabetes Typ 1 litt. Die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach gegen die Lehrer nun wegen fahrlässiger Tötung. Sie betont aber auch: „Inwieweit das zutrifft und wie sich der Sachverhalt tatsächlich gestaltet, ist Gegenstand der Ermittlungen.“

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Diskussion um chronisch kranke Schüler: Dürfen sie mit auf Klassenfahrt?

„Nach Lesen dieses Artikels und der Reaktion der Eltern würde ich keine DiabetikerInnen mehr mitnehmen bzw. nur nach unendlich vielen Unterschriften“, so kommentiert eine Lehrerin auf der Facebook-Seite von News4teachers.

Eine andere antwortet ihr: „Ich persönlich finde den Fall wirklich schockierend und tragisch. Aber: Reden wir wirklich jetzt darüber, chronisch kranke Kinder noch mehr dafür zu strafen, dass sie chronisch krank sind? Sollten wir nicht lieber daran arbeiten, dass sie mehr inkludiert werden? Sei es über Schulungen für Lehrpersonal (das würde in meinen Augen neben psychischen Krankheiten auch körperliche Krankheiten einschließen, um einfach einen Notfall erkennen zu können), sei es über Pflegepersonal für solche Kinder, sei es über mehr Sonderpädagogen – was auch immer diese Kinder brauchen. Ich finde es echt traurig von vorne herein zu sagen: Du bist chronisch krank, du darfst nicht mit. Wir sollten daran arbeiten, dass wir gemeinsam Lösungen finden und nicht daran, noch mehr Ausgrenzung und Ausschluss zu fördern. Dass chronisch kranke Kinder nicht mit auf Klassenfahrt dürfen (oder Ausflüge – da steckt dann ja auch keiner drin, nicht wahr?), sollte die Ausnahme sein und nicht die Regel.“ Agentur für Bildungsjournalismus

Der Beitrag wird auch auf der Facebook-Seite von News4teachers diskutiert.

Der Vater eines diabeteskranken Kindes kommentiert auf der Facebook-Seite von News4teachers:

Ein Lehrer schreibt auf der Facebook-Seite von News4teachers über seine Erfahrungen:

Begleitstudie zu Modellversuch bestätigt: Schulschwestern sind eine enorme Entlastung für Lehrer – wann gibt’s die endlich an jeder Schule?

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41 Kommentare
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Herr Mückenfuß
4 Jahre zuvor

Nach den Äußerungen der Schulleiterin, die sich löblicherweise hinter ihre Kollegen stellte, zweifle ich doch mehr und mehr daran, „wie“ es zu verstehen ist, das Mädchen sei 2 Tage unbeaufsichtigt gewesen bzw. 2 Tage habe sich niemand um sie gekümmert. Das ist vermutlich der „Kasus Knacktus“, der „springende Punkt“, das „hüpfende Komma“.

Schulrechtsexperte Thomas Böhm schreibt zu einem ähnlichen Fall:

„Lehrer müssen nicht alle erdenklichen und möglichen, sondern nur naheliegende Gefahren abwenden. Aus einer nachträglichen Betrachtung dürfen keine Handlungspflichten für einen Zeitpunkt abgeleitet werden, zu dem die Gefahr oder das Ausmaß einer Gefahr nicht bekannt waren … Die Aufsichtspflicht fordert von Lehrern weder hellseherische noch medizinisch-diagnostische Fähigkeiten. … Es ist zwar die vorherrschende Mentalität, bei Unglücksfällen nach Schuldigen zu suchen und die eigene Verantwortlichkeit zu vernachlässigen, das entspricht aber nicht der rechtlichen Beurteilung. Schüler dürfen Lehrer nicht für Unglücksfälle und eigene Fehleinschätzungen verantwortlich machen. … (OLG Celle …).“

(Thomas Böhm: „Nein, du gehst jetzt nicht aufs Klo!“ – München 2018, S. 163)

Holger Weikopf
4 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

Lehrer stehen bei Schulveranstaltungen in Garantenstellung! Und aus gegebenem Anlaß einen Blick in eine Diabetesbroschüre zu werfen, erfordert weder hellseherische noch diagnostische Fähigkeiten.

Herr Mückenfuß
4 Jahre zuvor
Antwortet  Holger Weikopf

Garantenstellung? Wo haben Sie das denn her? Selbst ersonnen?

„Lehrer sind aufgrund ihrer Dienstpflichten und ihres Berufsbildes nicht verpflichtet, medinzinische Hilfsmaßnahmen durchzuführen.“

(ebenda, S. 162)

Natürlich tun aber Lehrer in Notfällen, was sie tun können. Normalerweise! Ansonsten gilt wohl, was ich oben zitierte.

Holger Weikopf
4 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

Garantenstellung ist ein gängiger Begriff im Strafrecht, der die besondere Verantwortung einer Aufsichtsperson betont und der auch hier eine Rolle spielen wird.
„Lehrer haben das Recht, Schüler auf Schulveranstaltungen tagelang zu ignorieren“ habe ich als Zitat nirgends gefunden.

AvL
4 Jahre zuvor

Die Floskel :“Als Lehrer steht man mit einem Bein im Knast ,“ ist in Anbetracht anderer Berufsfelder, denen reale juristische Sanktionen drohen können, übertrieben und egozentrisch selbst bemitleidend formuliert.
Es darf einfach nicht sein, dass die begleitenden Lehrer derart lange, trotz Hinweisen der befreundeten Mitschüler, sich nicht um das Kind kümmerten und nicht nach ihm sahen, sondern eine Mitschülerin beauftragten, das Kind zu betreuen und zu überwachen, ohne selbst nach ihm zu sehen.
Außerdem ist es sehr naiv, über das Krankheitsbild bei den Angehörigen sich nicht über die Krankheit in ausreichendem Maße zu erkundigen. Ansonsten hätte man das Kind besser zu Hause lassen sollen und die Verantwortung ablehnen können.
Ein Diabetes mellitus Typ 1 kann nach einer Insulingabe und einem nachfolgendem Erbrechen zu schweren Unterzuckerungen führen, so, wie es hier wohl der Fall war. Und so ist es unentschuldbar fahrlässig, dass niemand von den Verantwortlichen nach dem Kind sah.
Es wird ein juristisches Nachspiel mit dem Nachweis einer unterlassenen Hilfeleistung nach sich ziehen.

BUESS
4 Jahre zuvor
Antwortet  AvL

Wohl eher wahrscheinlich war es der Fall, dass die Insulinzufuhr nicht mehr gewährleistet war,(Überzuckerzng!) und es darum zu einer Ketoacidose kam. Ketoacidosen führen innert 2 Tagen zum Tod, wenn nicht vorher gehandelt wird.
Das Kind muss dann zwingend ins Krankenhaus.
Ich bin übrigens selber Lehrerin und Mutter eines Ki des mit Diabetes.

Herr Mückenfuß
4 Jahre zuvor

Mein Beileid den HInterbliebenen !!! Da es hier mal wieder mehr oder weniger um “Lehrerschelte” geht, habe ich mich zunächst nur dazu geäußert.

Küstenfuchs
4 Jahre zuvor

Ich bin kein Arzt, aber sind Diabetis-Erscheinungen nicht immer recht heftig und widersprechen einem über 2 Tage „immer schwächer werdenden Mädchen“?

Kathalina
4 Jahre zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Nein, ein Unterzucker durch Insulinüberdosierung kommt schnell und heftig, oftmals auch mit auffälligem Verhalten (der Zuckermangel im Gehirn kann Verhalten wie bei Betrunkenheit hervorrufen und bis zur Bewusstlosigkeit führen).
Tagelange Übelkeit und Erbrechen sprechen für einen Insulinmangel. Es bildet sich Keton weil der Körper durch das fehlende Insulin keinen Zucker mehr in die Zellen schleusen kann, die Folgen sind Mundgeruch, Übelkeit, Erbrechen, das Blut übersäuert, Verwirrtheit, Austrockung, Elektrolytverlust. Es entspricht dem Bild einer sehr schweren Magendarmgrippe. Siechtum ist der hier passende Begriff, ein sehr elendiger Tod.

Ein Kind in so einem Zustand hätte völlig unabhängig von Diabetes in ein Krankenhaus gehört.

In der Luftfahrt wissen wir schon lange, es ist selten ein Fehler, der ein Flugzeug abstürzen lässt sondern die folgenden Fehler. Den Flugverkehr einzustellen ist aber nicht die Lösung des Problems. QM, CIRS, Sims und Checklisten etc. macht das ganze sicherer.

In diesem Sinne, lassen Sie uns nicht die Ausgrenzung von Minderheiten zum Ziel setzen sondern gemeinsam an der Verbesserungen der Sicherheit für alle Beteiligten arbeiten!

PeterPan314
4 Jahre zuvor

Bis vor einem Jahr hätte ich bei einem solchen Artikel ungläubig mit dem Kopf geschüttelt.
Vor Klassenfahrten (egal ob eintägiger Ausflug oder Aufenthalt in einer Jugendherberge) bereiten sich meine Kollegen und ich stets sorgfältig vor.
Man beachtet Krankheiten, Besonderheiten, Allergien und so weiter. Bei Übernachtungen ist man abends frühestens um 12 im Bett und morgens ab 5 wach.

Vor einem Jahr habe ich dann während einer einwöchigen Klassenfahrt einen Kollegen einer anderen Schule kennengelernt, der mir sympathisch erschien. Ich glaubte zunächst, er traute seiner Klasse viel zu.
Im Endeffekt war es aber eher das Gegenteil: Desinteresse und mangelhafter Einsatz. Dies zeigte sich unter anderen bei zwei Gelegenheiten:
1. Als die Jungs seiner Klasse in der ersten Nacht nach Mitternacht lautstark durch die Flure rannten, andere Zimmer belästigten und Randale und Chaos stifteten, war seine Tür verschlossen. Klopfen und Rufen brachten nichts. Auf Nachfragen sagte er am kommenden Morgen, er nehme abends immer Schlafmittel, sonst würde er ja dauernd wach werden. Seine Jungs hatten also ab 22.00 Uhr Narrenfreiheit, wenn er in Morpheus Armen lag.
2. Am dritten Abend standen vor Beginn des Abendessens vier seiner Jungs auf dem Gang und ließen kein Kind durch. Als ich sie fragte, was das soll, lachten sie, rieten mir ab weiter zu gehen und rannten zum Essen. Naja, auf dem Gang waren die Toiletten. Die Waschbecken darin wurden verstopft, die Hähne aufgedreht und das Wasser lief nach dem Öffnen der Tür in den Flur.
Darauf angesprochen blieb der Kollege ruhig, verzerrte seelenruhig erst sein Abendessen und kam nach einer Stunde dann dazu. Trocken wurde gesagt, man könne ja nicht feststellen, wer die Überschwemmung verursacht habe. Dann ging er wieder.
Kurz gesagt: Es gibt Lehrkräfte, für die die Kinder abends nicht mehr ihre Aufgabe sind. Es gibt Lehrkräfte, die keine Lust auf Verantwortung oder Stress haben oder vielleicht auch Angst davor.
Diese handeln dann fahrlässig, so dass es eventuell möglich ist, dass ein Fall wie der hier beschriebene Eintritt.

Herr Mückenfuß
4 Jahre zuvor
Antwortet  PeterPan314

Gut beschrieben. Auch, wie es auf Klassenreisen zugehen kann und weshalb viele Lehrer sich inzwischen weigern eine durchzuführen.

FElixa
4 Jahre zuvor
Antwortet  PeterPan314

Ehrlich gesagt hat der Kollege nicht sonderlich viel falsch gemacht. Es zeigt vielmehr, dass Sie als Lehrkraft sicherlich vieles „Falsch“ machen. Schlaflose Nächte und unangebrachte Hysterie, was vielfach vorkommt, ist unprofessionell und bringt niemanden etwas.

1. Wenn die Klasse keine Ruhe gibt, fährt man halt wieder nach Hause. Sie sind als Lehrkraft nicht dafür verantwortlich, dass die Schüler nach der Zimmerkontrolle auch ruhig in ihren Betten bleiben. Sonst dürften Sie gar kein Auge zu machen und müssten über die Flure patrouillieren und alle 15 Minuten jedes Zimmer nochmal kontrollieren. Zugegeben würde ich auch keine Schlafmittel nehmen. Gerade um Nachts in Notfällen ansprechbar zu sein. Das wäre für mich jedoch kein Notfall.

2. Der Kollege reagiert in ihrem zweiten Szenario durchaus souverän. Das Unglück ist geschehen. Die Unterkunft ist informiert, erklärt die Folgen und man spricht dies ggf. gegenüber der Klasse an. Was soll er ihrer Meinung nach denn machen? In Panik verfallen, (unschuldige) Schüler anschreien und den Boden aufwischen?

Im übrigen finde ich es perfide diese Beispiele mit dem Missachten eines gesundheitlichen Zustands gleichzusetzen.

PeterPan314
4 Jahre zuvor
Antwortet  FElixa

Nehme ich Bezug auf Ihre Äußerungen, so muss ich Ihnen gleichzeitig die Frage stellen, was es denn heißt, „nicht viel falsch“ gemacht zu haben.
Bei einer Klassenfahrt sollte es Regeln geben und das Bestreben diese einzuhalten.
Wenn eine Lehrkraft den Kindern für nachts einen Freifahrtschein ausstellt, dann ist das für mich fahrlässig. Es ist natürlich klar, dass die Kinder nachts länger wach sind und in ihren Zimmern noch was unternehmen. Ich bin nicht so naiv zu glauben, dass um 22.00 Uhr alle schlafen. Wenn es aber für die Kinder klar ist, keine Grenzen einhalten zu müssen, da ihre Aufsichtsperson sich nicht darum schert, was sie so treiben, dann ist das sicher nicht nur „nicht viel falsch“. Dass die Kinder ihr Programm in mehr als einer Nacht getrieben haben, zeigt doch auch, dass es keine Konsequenzen gab. Die Lehrkraft interessierte es nicht einmal, welche Kinder über die Strenge schlugen.
Sie nennen es also souveränes Verhalten, wenn man in einem solchen Fall des Vandalismus erst einmal gar nicht reagiert? Während ich die Reinigungskräfte unterstützt habe, genoss er sein Frühstück, weil es ja nicht seine Aufgabe war zu helfen. (Ich hatte ja schon mit den Verantwortlichen vor Ort gesprochen.)
Wer verlangt denn, dass Kinder angeschrien werden. Ich erwarte aber deutlich aber als keine Reaktion – Nichts-Tun ist nicht das Gegenteil von Panik.
Die Klasse wurde nicht angesprochen; die möglichen Verantwortlichen wurden nicht von ihm angesprochen, sondern man ging dem normalen Tagesgeschäft nach. Ich weiß das deshalb, weil er nicht hören wollte, wer den Zugang zum Bad blockierte. Man verwies nur darauf, dass man nichts nachweisen kann. Ich sollte einfach auf die mögliche Rechnung von der Jugendherberge warten, die sich die beiden Klassen dann teilen sollten. Wir waren ja die einzigen auf dem Flur. (Es gab zum Glück keine Rechnung.)
Ich nenne das Ignoranz und sicherlich mehr als „nicht viel falsch“.
Wenn Ihnen ein solches Verhalten nicht unangemessen genug ist, um einen Bezug zu diesem Artikel zu finden, dann beachten Sie das Schlafmittel. Die grobe Fahrlässigkeit in einem möglichen Notfall ist nicht von der Hand zu weisen.

FElixa
4 Jahre zuvor
Antwortet  PeterPan314

Sie bestätigen im Grunde genau das, was ich eben angesprochen habe.

„Bei einer Klassenfahrt sollte es Regeln geben und das Bestreben diese einzuhalten.“

Korrekt. Das gilt jedoch für die Schüler und nicht für die Lehrkraft.

„Dass die Kinder ihr Programm in mehr als einer Nacht getrieben haben, zeigt doch auch, dass es keine Konsequenzen gab.“

Und so scheinbar auch für die Unterkunft. Wenn die Schüler wirklich dermaßen gestört habe, wie sie behaupten, würde es schon deutliche Ansagen seitens der Unterkunft geben und ggf. mit einer Abreise gedroht werden.

Sie nennen ja auch keinen konkreten Vorschlag, wie man mit Störungen umgehen soll. Wollen Sie die ganze Nacht wach bleiben?

„Sie nennen es also souveränes Verhalten, wenn man in einem solchen Fall des Vandalismus erst einmal gar nicht reagiert?“

Sie haben selbst gesagt, dass die Lehrkraft reagiert hat. Ich nenne folgendes eben sinnlos, falsch und unprofessionell: „Während ich die Reinigungskräfte unterstützt habe […]“

Es ist nicht ihr Job dies sauber zu machen, wie ich bereits erwähnte. Die Unterkunft ist informiert, es ist transparent welche Folgen dies hat und als Lehrkraft kann man dann entsprechend nachträglich drauf eingehen. Mehr können Sie nicht machen, außer sich zum Hampelmann.

„Die Klasse wurde nicht angesprochen; die möglichen Verantwortlichen wurden nicht von ihm angesprochen, sondern man ging dem normalen Tagesgeschäft nach. Ich weiß das deshalb, weil er nicht hören wollte, wer den Zugang zum Bad blockierte.“

Waren Sie auf ihrer eigenen Klassenfahrt so unterbeschäftigt, dass Sie ihm den ganzen Tag gefolgt sind und dies deshalb so genau wissen?

„Man verwies nur darauf, dass man nichts nachweisen kann. Ich sollte einfach auf die mögliche Rechnung von der Jugendherberge warten, die sich die beiden Klassen dann teilen sollten. Wir waren ja die einzigen auf dem Flur.“

Das ist halt die korrekte Herangehensweise. Was hätten Sie denn stattdessen gemacht? Sie kritisieren, ohne Lösungen zu offenbaren.

„Wenn Ihnen ein solches Verhalten nicht unangemessen genug ist, um einen Bezug zu diesem Artikel zu finden, dann beachten Sie das Schlafmittel. Die grobe Fahrlässigkeit in einem möglichen Notfall ist nicht von der Hand zu weisen.“

Wenn man nur in der Lage wäre Kommentare ordentlich zu lesen:
„Zugegeben würde ich auch keine Schlafmittel nehmen. Gerade um Nachts in Notfällen ansprechbar zu sein. Das wäre für mich jedoch kein Notfall.“

Das habe ich selbst kritisiert. Das halte ich auch für fahrlässig. Steht aber zunächst in keinem Zusammenhang der Vorwürfe, die sie hier eigentlich machen.

PeterPan314
4 Jahre zuvor
Antwortet  FElixa

„Korrekt. Das gilt jedoch für die Schüler und nicht für die Lehrkraft.“
Lehrkräfte müssen sich also nicht an Regeln halten oder für deren Einhaltung sorgen. Das glaube ich nicht.

„Und so scheinbar auch für die Unterkunft. Wenn die Schüler wirklich dermaßen gestört habe, wie sie behaupten, würde es schon deutliche Ansagen seitens der Unterkunft geben und ggf. mit einer Abreise gedroht werden.“
Ich weiß nicht, in welchen Unterkünften Sie residieren, aber einen Nachtdienst vor Ort habe ich bisher nicht erlebt, also eine Person, die man nachts ansprechen sollte.
Beschwerden am Morgen gingen an die zugehörige Lehrkraft und das zeigte keine Konsequenz.
Bisher habe ich auch noch nie die vorzeitige Abreise einer Klasse erleben müssen.
Ich glaube daneben nicht, dass hier dezidiert Handlungsempfehlungen aufgelistet werden müssen, wie Sie verlangen. Als Pädagogen wissen wir, wie man reagieren kann.
Wenn sich jede Nacht bis zur Abreise das selbe Bild zeigt, wurde wohl nicht (angemessen) reagiert.

„Sie haben selbst gesagt, dass die Lehrkraft reagiert hat. Ich nenne folgendes eben sinnlos, falsch und unprofessionell: “Während ich die Reinigungskräfte unterstützt habe […]”“
Keine Reaktion ist also auch eine Reaktion.
Unterstützung bedeutet nicht automatisch, dass ich mit Lappen auf dem Boden rumgerutscht bin, doch jedweder Einsatz scheint für Sie ja zuviel zu sein – nach einer kurzen Benachrichtigung am Empfang.

„Waren Sie auf ihrer eigenen Klassenfahrt so unterbeschäftigt, dass Sie ihm den ganzen Tag gefolgt sind und dies deshalb so genau wissen?“
Wenn die Lehrkraft weder wissen möchte, welche Kinder sich auffällig und verdächtig verhalten haben,
wenn die Lehrkraft nicht mit mir über den Vorfall sprechen möchte,
wenn die Lehrkraft von vornherein die Kosten geteilt von den Klassen tragen lassen will,
dann ist das eine spätere Reaktion, aber eine ignorante und kaltschnäuzige Herangehensweise.

„Das ist halt die korrekte Herangehensweise. Was hätten Sie denn stattdessen gemacht? Sie kritisieren, ohne Lösungen zu offenbaren.“
Ohne sich mit der Situation zu befassen, darauf zu bestehen, dass man es sowieso nicht regeln kann und alle zahlen müssen – ignorant und ungerecht für die Unbeteiligten.
Sie wollen natürlich eine alternative Herangehensweise, die Sie anschließend kritisieren können. Hingegen herablassend zu behaupten, kaltschnäuzig darauf zu reagieren, sei korrekt, weil man sowieso nichts erreichen kann, macht eine alternative Herangehensweise in meinen Augen hier sinnlos.

„Wenn man nur in der Lage wäre Kommentare ordentlich zu lesen:“
Ihr Kommentar wurde gelesen und entsprechend verstanden.
Deshalb äußerte ich mich zu den genannten Punkten, wusste aber, dass Sie alles anders gesehen haben als ich, bis auf den Einsatz der Schlafmittel. Folglich würden Sie meinen weiteren Äußerungen ebenfalls widersprechen, was Sie auch getan haben.
„Wenn Ihnen ein solches Verhalten nicht unangemessen genug ist, um einen Bezug zu diesem Artikel zu finden, dann beachten Sie das Schlafmittel.“ Ich verwies also nur darauf, dass der Bezug meines Kommentars zum Artikel in mindestens einem Punkt gegeben ist, da Sie diesem zustimmten.
Sie deuten es so, dass ich nicht richtig lese. Man könnte es so deuten, dass Sie mich missverstehen wollen, ich würde sowas aber nicht behaupten. Sie stehen zu Ihrer Meinung und vertreten diese vehement.
Deshalb danke ich für Ihre zweite Antwort. Leider scheinen wir komplett gegensätzliche Standpunkt zu vetreten, was an und für sich in Ordnung ist. Jedoch lassen Sie sich nicht auf den Standpunkt des anderen ein und äußern dann Anmaßungen wie
unangebrachte Hysterie, Unprofessionalität, mangelhafte Lesefähigkeit, Hampelmann,
wasvleider der Punkt ist, an dem ich mich verabschiede.
Ich hoffe, Sie sind Ihren Schülerinnen und Schülern gegenüber offener und empathischer, wenn eine heikle Diskussion stattfindet. Sie sind als Lehrkraft in solchen Situationen schließlich auch Vorbild.

a.D.
2 Monate zuvor
Antwortet  PeterPan314

Unfassbar, wie viel Text jemand absondert, ohne auf den Punkt zu kommen. Am Ende wusste ich nicht mehr, ob ich diesem Kollegen zustimmte oder nicht. War auch egal – hier mussten offenbar Eitelkeiten ausgelüftet werden.
Mich wundert, wer als Lehrkraft die Zeit für solche Ergüsse hat.

FElixa
4 Jahre zuvor
Antwortet  FElixa

„Deshalb danke ich für Ihre zweite Antwort. Leider scheinen wir komplett gegensätzliche Standpunkt zu vetreten, was an und für sich in Ordnung ist. Jedoch lassen Sie sich nicht auf den Standpunkt des anderen ein und äußern dann Anmaßungen wie
unangebrachte Hysterie, Unprofessionalität, mangelhafte Lesefähigkeit, Hampelmann,
wasvleider der Punkt ist, an dem ich mich verabschiede.“

Schon witzig, wenn Sie mir dann im nächsten Abschnitt indirekt fehlende Offenheit und Empathie unterstellen. Zudem fehle mir durch meine gezeigten Äußerungen auch scheinbar eine Vorbildfunktion. Sie scheinen sehr viel in Leute hineinzuinterpretieren, die Sie gar nicht kennen. Weder mich noch die Lehrkraft, die Sie dort beschreiben.

Entscheidend ist folgendes, was Sie selbst sagen: „Als Pädagogen wissen wir, wie man reagieren kann.“

Dem stimme ich natürlich zu. Jedoch wirken ihre Äußerungen vielmehr, wie eine Überreaktion. Für Sie scheint es nur Schwarz und Weiß zu geben. Ich sehe dagegen durchaus eine Lehrkraft, die so wie Sie sie beschreiben, durchaus souverän handelt. Abzüglich des Schlafmittels. Im Umkehrschluss erkenne ich bei Ihnen einfach keine Gelassenheit, die für eine gute Klassenfahrt genauso essentiell ist. Deswegen sollte man eben immer nach der goldenen Mitte streben.

Mississippi
4 Jahre zuvor

@PeterPan: Das Verhalten des von Ihnen beschriebenen Kollegen hört sich unglaublich an. Allerdings verstehe ich die Betreiber der Unterkunft nicht. Solche Klassen würde ich an die Luft setzen, bzw. zur Verantwortung ziehen.

Holger Weikopf
4 Jahre zuvor

Wenn eine Aufsichtsperson wissentlich eine 13jährige Diabetikerin für Tage sich selbst überlässt und deren Tod die Folge ist, stellt dies m.E. ein echtes Unterlassungsdelikt, wenn nicht fahrlässige Tötung dar. Die Verantwortlichen müssen hierfür gerade stehen, auch wenn die angesichts einer mehrtägigen Lücke überaus zynische Floskel von der nicht möglichen lückenlosen Kontrolle bereits bedient wurde. Hier sind Ignoranz, Unwissenheit und Fährlässigkeit eine unheilvolle Liaison eingegangen. Bleibt zu hoffen, daß die Gesamtlehrerschaft zukünftig willens ist, den Symptomen unserer überzuckerten Lebensweise durch fundierte Schulungen besser begegnen zu können.

Herr Mückenfuß
4 Jahre zuvor
Antwortet  Holger Weikopf

Solche Äußerungen sind leider das, was wir jetzt am wenigsten brauchen und was gewöhnlicherweise nur Hysterie oder sogar Rufmord-Kampagnen hervorbringt. Es gilt nun erst einmal abzuwarten, was bei den Untersuchungen herauskommt, vor allem, was darunter zu verstehen ist, dass eine Schülerin 2 Tage sich selbst überlassen bliebt bzw. nicht beaufsichtigt wurde.

Jeder Lehrer hier, aber auch die Schulleiterin der beschuldigten Kollegen (indirekt), hat daran Zweifel.

Reisinger850
4 Jahre zuvor
Antwortet  Holger Weikopf

Sind Sie der Anwalt des Vaters?

Vielleicht täte es gut, mal einen Gang runterzuschalten. Egal wie die Situation nun genau war, anscheinend ist man schneller in sowas verwickelt als man gucken kann.
Dass das Mädchen scheinbar schwer krank war und ein hohes Risiko da ist, da kann ja erstmal der Lehrer nichts für.

Reisinger850
4 Jahre zuvor

Mit Peter Pan hätte ich keine Lust 3-5 Tage auf Klassenfahrt unterwegs zu sein. Hört sich ja stocksteif an.

Und was das arme Mädchen angeht: auf unseren England-Fahrten ist es so, dass die Kinder bei Gasteltern sind und selten kommt es vor, dass ein Kind morgens ausrichten lässt, dass es ihm nicht so gut geht und den Tagesausflug nach london etc. nicht mitmachen kann. Wenn man das Kind dann am nächsten Tag wiedersieht, sind durchaus mal 36 Studen vergangen.
Für die nächste Fahrt haben wir allerdings eine starke Diabetikerin bereits ausgeschlossen – dieser Artikel gibt da noch den Rest…

Holger Weikopf
4 Jahre zuvor

Wenn das zukünftige Ausschliessen von Diabetikern von Schulveranstaltungen die einzige Konsequenz aus diesem tragischen aber vermeidbaren Unglück ist, wurde hier nichts verstanden. Diabetes ist sehr gut behandelbar, kann aber eben tödlich sein, wenn man offensichtlich völlig uninformiert auf Klassenfahrt geht und weder die Kommunikation sicherstellt noch die Gasteltern (hier wohl eher reine Eimerbesitzer) entsprechend instruiert.

Reisinger850
4 Jahre zuvor
Antwortet  Holger Weikopf

Ich bin kein Arzt und muss mich nicht aufgrund des Vorhandenseins dieser Krankheit einem erhöhten Risiko auf Klassenfahrt aussetzen.

Ich muss mich auch nicht in die Tücken der Krankheit einlesen. Es bleiben auch Inklusions-Kinder mit Schwerpunkt ES zu Hause, wenn keine Begleiter dafür genehmigt werden.

Holger Weikopf
4 Jahre zuvor

Abschließend noch Folgendes: Würde meinem diabeteskranken Sohn aufgrund seines Leidens eine Klassenfahrt verweigert, sähe sich die Schule mit einer Diskriminierungsklage konfrontiert. Mitfahren würde er trotzdem nicht, weil ich ihn keine 10 Minuten einem offenbar lernresistenten Lehrersurrogat anvertrauen würde.

Zu Hause bleiben sollten grundsätzlich alle Lehrer, deren Interesse an den eigenen Rechten und der eigenen Bequemlichkeit ihr Interesse am Schicksal ihrer Schüler überwiegt. Am besten für immer.

xxx
4 Jahre zuvor
Antwortet  Holger Weikopf

Lehrer sind keine Mediziner. Wenn sie sich zwischen Klassenfahrt mit medizinischem Risiko eines Teilnehmers und klagefreudigen Eltern oder keine Klassenfahrt und kein Klagerisiko entscheiden müssen, dann kann ich letzteres gut nachvollziehen. Eine Klassenfahrt organisiert sich darüber hinaus nicht von alleine und das Problem der praktisch unerfüllbaren Aufsichtspflicht ist unlösbar.

Herr Mückenfuß
4 Jahre zuvor
Antwortet  Holger Weikopf

@ H.W. naja, beschweren können Sie sich immer; klagen je nach Fall. Das heißt aber noch lange nicht, dass Sie auch Recht bekommen. Rechtliche Grundlagen für unser Lehrerhandeln zitierte ich oben von Thomas Böhm, einem Schulrechtsexperten.

BUESS
4 Jahre zuvor
Antwortet  Holger Weikopf

Genau so seh ich das auch. Es geht nicht um eine lückenlose Betreuung. Sondern dass man innerhalb von 2 Tagen ein mal beim Kind, das erbricht, auftaucht ist keine Überforderung der Lehrkraft! Es wäre auch bei einem gesunden Kind, das erbricht, angemessen, mal in dessen Zimmer aufzutauchen, und nach dem rechten zu sehen. Auch ein gesundes Kind hätte dehydrieren können, da wäre eventuell auch ein Krankenhausaufenthalt angemessen gewesen. Bei einem Kind mit Diabetes ist die Gefahr zu sterben, größer. Aber es stirbt erst, wenn man sich 2 Tage nicht darum kümmert! Nicht innerhalb von 10 Minuten!

Herr Mückenfuß
4 Jahre zuvor
Antwortet  BUESS

Aber eben das ist, wie es wiederholt formuliert wurde, ja immer noch nicht klar und Gegenstand von Ermittlungen, wie soll es verstanden werden, dass keiner der beiden Lehrer 2 Tage nach der 13-jährigen geschaut habe?!? Gibt es dazu nun Details?

In dem neuen n4t-Artikel zur Aufsichtspflicht steht meiner Erinnerung nach, dass Lehrer auch (entsprechend alte?) Schüler zeitweilig mit der Aufsicht betrauen könnten.

Ich verstehe immer noch nicht, was für Bedingungen das auf einer Klassenreise sein sollen, bei denen Lehrer 2 volle Tage lang keinen Kontakt zu einem Kind haben?!? Waren die nicht am gleichen Ort? Nicht im gleichen Gebäude?

Herr Mückenfuß
4 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

Das liest man hier dazu:

„Am nächsten Morgen seien dann mehrere Kinder zu den Lehrern gegangen und hätten die Lage geschildert. Niemand habe nach dem Mädchen geschaut. „Die Kinder haben sich bemüht, selber damit fertig zu werden.“ Sie sollten in Absprache mit einer Lehrerin auf die 13-Jährige aufpassen.“

https://www.morgenpost.de/vermischtes/article226982777/Moenchengladbach-Schuelerin-stirbt-auf-Klassenfahrt-Staatsanwalt-ermittelt-gegen-Lehrer.html

dickebank
4 Jahre zuvor

„Zu Hause bleiben sollten grundsätzlich alle Lehrer, deren Interesse an den eigenen Rechten und der eigenen Bequemlichkeit ihr Interesse am Schicksal ihrer Schüler überwiegt. Am besten für immer.“

Der beste Vorschlag ever. Ich habe nämlich auch kein Interesse daran, mit den „verzogenen Blagen anderer Leute“ in Klassenstärke mehr als 100 Zeitstunden am Stück zu verbringen

Palim
4 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Zu Hause bleiben dann auch die Lehrkräfte,
– die nicht gewillt sind, zusätzlich zum ohnehin schon übervollen Pensum Vor- und Nachbereitung zu übernehmen, ohne diese angerechnet zu bekommen,
– die sich nicht länger in der Verantwortung sehen, viel Zeit und Kraft in die Beantragung von Einzelfallhilfen zu stecken, was weder gehört noch gesehen noch entlohnt oder entlastet wird und weiteren Ärger nach sich zieht, sowie eine Lücke in der Begleitung, da für Einzelfallhilfen klare Arbeitszeitregelungen gelten, an die sie sich halten dürfen, die Lehrkräfte jedoch nicht,
– die ihre Arbeitszeit in bürokratischen Abläufen versenken, sodass sie für die Planung und Durchführung von Klassenfahrten kein Zeitkontingent mehr zur Verfügung haben können und die Vorbereitung nur halbherzig und unvollständig zu leisten wäre,
– die nicht gewillt sind, sich einer Aufgabe zu stellen, von der sie vorab schon wissen, dass diese nicht leistbar sein kann – siehe xxx Einwand der „praktisch unerfüllbaren Aufsichtspflicht“, da dies grob fahrlässig ist, wobei sie selbst unverschuldet bei einem Schaden haftbar gemacht werden und ohne eine Vertretung durch den eigenen Arbeitgeber stehen.

Dann muss man einfach mal ehrlich sagen, dass Lehrkräfte nicht die notwendige Unterstützung erhalten, um Klassenfahrten durchführen zu können,
weshalb man diese zum Schutz aller Beteiligten in Zukunft unterlässt, bis die notwendigen Voraussetzungen seitens des Arbeitgebers sowie anderer Kostenträger geschaffen werden.

Holger Weikopf
4 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Bei verfehlter Berufswahl kann die Bundesarbeitsagentur hilfreich zur Seite stehen

Frau Schäudle
4 Jahre zuvor

@Holger Weikopf
Danke für Deine Beiträge. Ich stimme zu.

Es macht kein Sinn hier zu diskutieren, die berufliche Solidarität ist ja wichtiger als die Wahrheit.
Die Schulleiterin wurde von Herr Mückenfuß gelobt, weil sie hinter den Kollegen steht obwohl noch gar nicht geklärt worden ist.

Als Mutter von chronisch kranker Schülerin kämpfe ich seit vielen Jahren gegen faule und unmotivierte Lehrkräften, die ja „Zuhause bleiben sollen, für immer“. Als ich vor einiger Zeit einen Fall hier beschrieben haben, hatten sich sofort Herr Mückenfuß, Palim, xxx gemeldet und die Lehrkräfte verteidigt. Ihre Meinung nach, sei die Situation gar nicht passiert.

Herr Mückenfuß
4 Jahre zuvor
Antwortet  Frau Schäudle

@ Liebe Kollegen, danke für eure Beiträge. Ich stimme zu.

@ Frau Schäudle, eine Diskussion für sinnlos zu erklären, weil die anderen einem nicht irgendwann doch endlich zustimmen, finde ich ein bisschen armselig. Das zeugt nur davon, dass man sich im Besitz der alleinseligmachenden Wahrheit glaubt. Man kann aufhören zu diskutieren, weil einfach alles gesagt ist und man sich nur noch im Kreis dreht, ja, oder weil man keine Lust mehr hat. Das macht Sinn. Ihr Grund wirkt nur rechthaberisch-beleidigt.

Ich kann mich an Sie überhaupt nicht erinnern. Schrieben Sie seinerzeit unter anderem Namen (was ja kein Verbrechen ist)? Ich kann mich auch an den Fall nicht erinnern. Ihre Äußerungen von den faulen und unmotivierten Lehrern klingt einfach nach dem berüchtigten „Lehrerhasserbuch“. Die Schulleiterin jener Kollegen habe ich gelobt, weil sie sich hinter ihre Kollegen gestellt hat, die sie als sehr zuverlässig gekennzeichnet hat. Deshalb! Ansonsten habe ich gerade den H. Weikopf gebeten, dem Sie zujubeln, dass doch bitte erstmal die Untersuchungen abgewartet werden, was von den Vorwürfen stimmt, bevor da jemand aufs Schafott gebracht werden soll (Rufmord-Kampagne). Wenn mir also Vorwürfe machen, dann bitte korrekte! Ich bin ganz sicher, dass niemand hier Verständnis dafür hätte, wenn da wirklich eine offensichtlich kranke Schülerin 2 Tage (!) ohne jegliche „Aufsicht“ seitens der zuständigen Lehrer geblieben ist.

Ansonsten kritisiere ich hier oft genug auch meine Lehrerkollegen.

Holger Weikopf
4 Jahre zuvor

es ist wohl die Ungeheuerlichkeit der momentan bekannten Fakten und persönliche Betroffenheit, die meine Äußerungen wohl vorwurfsvoll erscheinen ließen. Ich habe keinem der Teilnehmer in diesem Forum etwas vorzuwerfen und entschuldige mich dafür bei allen, die meine Worte so empfunden haben. Ich spreche grundsätzlich niemanden persönlich an, dessen Gesicht und Name unbekannt sind.
Ich kommentiere lediglich Gesagtes.
Es geht nicht um Rechthaben, Vorverurteilung oder Lehrerschelte (ein Buch namens Lehrerhasser würde sich schon durch die Tumbheit seines Titels verbieten, so es mir denn bekannt wäre), aber eine Sensibilisierung ist definitiv notwendig, da der Diabetes bei Kindern seit Jahren mit stetig steigenden Fallzahlen und immer noch unbekannter Ursache aufwartet und ich die Beiträge hier dbzgl. nicht als vielversprechend bezeichnen würde.

Herr Mückenfuß
4 Jahre zuvor
Antwortet  Holger Weikopf

So ein Buch gab es vor geschätzt 20 Jahren und ich erinnere mich, wie die Dame (Verfasserin) in den Talk Shows im Fernsehen auftrat. Aber mehr „Werbung“ will ich dafür nun wirklich nicht machen.

Sie haben anfangs sehr rigoros-feindselig argumentiert, aber das Leben hat mehr Details. Auch in diesem Fall sollten wir Vorverurteilungen vermeiden bzw. absolute Formulierungen und die Untersuchungsergebnisse abwarten. Die Medien verhalten sich da leider nicht immer vorbildhaft, denn sie wollen und müssen Quote machen. Im Falle der Grundschulschülerin, die eine Lehrerin „krankenhausreif“ schlug, war es letztlich eben doch nur ein Kind, das seiner Lehrerin in den Arm gebissen hatte. Auch nicht schön, aber ein gewaltiger Unterschied.

Palim
4 Jahre zuvor
Antwortet  Holger Weikopf

Nur dass die Lehrkräfte, die hier schreiben, die Fakten gar nicht kennen (können), bekannt sind allein die Vermutungen des Artikels,
wohl aber die Voraussetzungen, unter denen Lehrkräfte Klassenfahrten organisieren und durchführen müssen oder möchten.
Obwohl ich an sich gerne auf Klassenfahrten fahre und ihren pädagogischen Nutzen erkenne und auch besonders wichtig und notwendig für viele SuS finde, ist es unter gegebenen Umständen – ganz unabhängig von diesem Fall – unmöglich, diese Aufgabe zuverlässig zu bewältigen, um so mehr, als dass in jeder Klasse diverse Kinder sitzen, die zusätzliche Hilfen in unterschiedlichen Bereichen benötigen. Kinder, die schon im Schulalltag nur mit persönlicher Unterstützung den Alltag bewältigen können, sollten diese auf Klassenfahrten ebenso erhalten, uneingeschränkt, also rund um die Uhr und das ohne großen Aufwand, bitten und betteln bei den Kostenträgern.
Für Integrationshelfende greift der Arbeitsschutz, sie erhalten Pausen und Ruhezeiten. Das ist auch richtig so. Die von ihnen betreuten Kinder benötigen aber in dieser Zeit trotzdem Hilfe, ohne dass diese Zeiten abgedeckt sind.
Bei Lehrkräften fragt niemand nach der Mehrarbeit, die vor, während und nach der Klassenfahrt übernommen wird, dafür darf die Lehrkraft selbst die Verantwortung übernehmen, wie für alles andere auch, um im Schadensfall zudem ohne Hilfe zu stehen. Wenn die Lehrkraft unter diesen Umständen sagt, dass sie keine Klassenfahrt unternimmt, ist dies zurzeit die einzige Möglichkeit, die SuS und sich selbst als Lehrkraft zu schützen.

Mir ginge es wie PeterPan, ich würde auch sofort eingreifen und kann andere Lehrkräfte nicht verstehen, die auch an anderen außerschulischen Lernorten das schlechte Verhalten ihrer SuS hinnehmen. Doch selbst bei aktiver Aufsicht, z. B. auf dem Schulhof, kann man nicht alle Gefahren abwenden und manchmal auch nicht alles sofort und allein regeln, sodass man andere um Hilfe bitten muss.

Dass man bei einer mehrtägigen Klassenfahrt mit 13jährigen ein beteiligtes Kind mehrere Tage nicht sehen würde, dass man trotz Information der Mitschülerinnen über Krankheitssymptome nicht nachschauen würde, dass man mit dem Wissen um eine Krankheit nicht noch einmal mehr darauf achten würde, ist für mich vollkommen unvorstellbar. Natürlich stehen Fragen im Raum, bis diese beantwortet sind, kann man aber keine Beurteilung vornehmen, sondern nur mutmaßen und vorverurteilen.

rfalio
4 Jahre zuvor

erst einmal: Ich bin selbst Diabetiker! und ich denke an meine erste Klassenfahrt zurück. 2 Tage vor Abfahrt kam ein Mädchen und fragte nach einem Kühlschrank für ihr Insulin. In den Schülerakten stand nichts von der Erkrankungh; weder Eltern noch (neue) Schulleitung haben mir etwas mitgeteilt. Sie hatte Gott sei dank alles selber im Griff. inzwischen hatte ich noch öfters Diabetiker als Lehrer, aber nicht immer haben es mir Eltern oder Schüler selbst mitgeteilt. Oft nur, weil ich mit meiner Krankheit ganz offen umging; andere Kollegen erfuhren es dann von mir.
Ich finde, dass je nach Alter der Schüler entweder eine medizinisch geschulte Begleitperson mitfahren sollte oder der Schüler es in Eigenverantwortung managen können muss.
Ach ja, zu dem Fallmit der Epilepsie: Ich möchte den Richter sehen, wie er bei einem Kiefernkrampf ein Medikament in den Mund spritzt.
rfalio

mississippi
4 Jahre zuvor

Ich frage mich hier auch, warum eine 13jährige keinen Kontakt zu ihren Eltern aufnimmt, (bzw. deren Freunde) wenn es ihr so schlecht geht. Es befremdet mich auch, dass die Eltern ihre kranke Tochter mit auf die Reise lassen, ohne sich täglich nach ihrem Befinden zu erkundigen. Da haben wohl mehrere Seiten die Lage unterschätzt und jetzt werden die Lehrer dafür verantwortlich gemacht.

AvL
4 Jahre zuvor
Antwortet  mississippi

Ich gehe mal davon aus, dass das Kind im Umgang mit Insulin beim Diabetes Typ 1 gut geschult war und somit weitgehend selbstständig den Glucose-Spiegel einstellen konnte.
Es liegt bei diesen Beschwerden auch nahe, dass es eine akute Appendizitis (Blinddarmentzündung) hatte, was auf Grund der Häufigkeit am wahrscheinlichsten war. In jedem Fall hätten die Lehrer ihrer Aufsichtspflicht nachkommen müssen und nachsehen sollen, um sich ein eigenes Bild von der Situation zu verschaffen.