Urteil: Lehrer und Erzieher müssen Kindern in Notfällen Medikamente verabreichen – brauchen Schulen Gesundheitskräfte?

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DRESDEN. Lehrer und Erzieher müssen darauf vorbereitet sein, Kindern und Jugendlichen in Notsituationen lebenswichtige Medikamente zu verabreichen. Das hat laut „Ärzte Zeitung“ das Sozialgericht Dresden entschieden (Az.: S 47 KR 1602/19 ER). In dem Fall ging es um eine unter Epilepsie leidende Schülerin, die bei einem Anfall ein krampflösendes Mittel bekommen muss. Die 47. Kammer des Sozialgerichts urteilte dem Bericht zufolge, dass Lehrer und Erzieher „hierzu schon aufgrund der allgemeinen Pflicht zur Hilfe bei Notfällen verpflichtet“ seien. Der VBE fordert schon seit längerem, an Schulen flächendeckend Stellen für Gesundheitsfachkräfte einzurichten.

Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen sind in den Schulgesetzen der Länder geregelt. Foto: Shutterstock
Das Urteil dürfte für Diskussionen sorgen. Foto: Shutterstock

Die Mutter des Mädchens hatte geklagt, weil sich die Krankenkasse weigerte, dem Mädchen während des täglichen Besuchs der Förderschule eine Krankenschwester zur Seite zu stellen. Eine Kinderärztin hatte dem Mädchen für den Notfall ein krampflösendes Mittel verordnet, das dem Mädchen in den Mund gespritzt werden soll. Die Lehrer der Schule sahen sich dazu aber nicht in der Lage. Die Dresdner Richter lehnten laut „Ärzte Zeitung“ den Eilantrag der Mutter ab und gaben damit der Krankenkasse recht. „Allerdings ergeben sich aus dem Beschluss wichtige Konsequenzen für Lehrer, Erzieher und auch die Schulverwaltung“, so heißt es in dem Bericht.

Zwar können Lehrer und Erzieher nicht dazu verpflichtet werden, kranken Schülern regelmäßig Medikamente zu verabreichen. Bei Kindern und Jugendlichen aber, bei denen es „gelegentlich unvorhersehbar zu lebensgefährlichen Zuständen kommen“ kann – bei Allergien oder eben bei Epilepsie –, sei Lehrern und Erziehern zuzumuten, in Notsituationen Medikamente zu geben, die nicht nur von medizinischem Fachpersonal verabreicht werden dürfen. Dazu zählten die Dresdner Richter ausdrücklich auch das krampflösende Mittel für das von Epilepsie betroffene Mädchen. Das Medikament sei aufgrund „seiner einfachen Bedienung und Dosierung ausdrücklich auch zur Anwendung durch Eltern und Betreuer vorgesehen“ – deshalb müssten es Lehrer und Erzieher im Notfall auch anwenden.

Das Gericht erklärte, dass „gerade Förderschulen, an denen viele mehrfach behinderte und erkrankte Kinder unterrichtet werden, sich hierauf einstellen“ müssten. Die Schulen hätten durch Fortbildungen und Absprachen mit Eltern und Kinderärzten dafür zu sorgen, dass Lehrer und Erzieher in möglichen Notsituationen ihrer Hilfepflicht nachkommen könnten.

Die Inklusion bringt immer mehr chronisch kranke Kinder an Regelschulen

Bereits 2017 hatte der VBE-Bundesvorsitzende Udo Beckmann erklärt, dass durch die Inklusion der Anspruch an eine medizinische Versorgung der Kinder auch an Regelschulen steige (News4teachers berichtete). „Und da geht es nicht um Schnupfen, sondern zum Beispiel um Krebs, Epilepsie und schwerwiegende Allergien sowie chronische Erkrankungen“, so Beckmann. „Die Schulgesetze regeln in unterschiedlicher Weise die Bestimmungen zu Assistenz bei der Medikamentengabe. Um ‘Bitten’ der Eltern nachzukommen und Inklusion zu ermöglichen, begeben sich Lehrkräfte in Graubereiche des Rechts. Damit provoziert die Politik eine Freiwilligkeitsfalle – mit möglicherweise schwerwiegenden Folgen.“

Beckmann sagte: „Lehrkräfte haben einen Bildungs- und Erziehungsauftrag. Die medizinische Betreuung, die Medikamentengabe und Präventionskurse müssen von Schulgesundheitsfachkräften übernommen werden.“ Auch der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) forderte einen flächendeckenden Einsatz von medizinisch ausgebildetem Personal an Schulen. „Es gibt steigende Erkrankungsraten mit chronischen Krankheiten. Auch und insbesondere das Auftreten von Diabetes Typ2-Erkrankungen haben sich in den letzten Jahren verfünffacht. Kinder, die chronische Krankheiten haben, benötigen fortlaufend, auch während des Schulalltags, medizinische Assistenz“, erklärte der Präsident des BVKJ, Dr. Thomas Fischbach.

„Das hohe Engagement der Lehrer darf kein Dauerzustand sein“

Der Arzt unterstrich: „Medizinische Assistenz an der Schule sollte nur von medizinischen Fachkräften ausgeübt werden. Wir erkennen das hohe Engagement der Lehrkräfte an, aber stellten fest: Das darf kein Dauerzustand sein. Deshalb fordern wir von der Politik einen entschiedenen Kurswechsel, damit Deutschland endlich in dieser Frage zu einem weltweiten Standard aufschließt.“ Modellversuche zum Einsatz von Schulgesundheitsfachkräften laufen in Hessen und Brandenburg. News4teachers

Der Beitrag wird auch auf der Facebook-Seite von News4teachers diskutiert.

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3 Kommentare
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Herr Mückenfuß
4 Jahre zuvor

Simon To spricht mir bei Facebook aus dem Herzen. Wir dürfen keine Zecken entfernen, aber wir sollen Notfallmedikamente geben ……….. hmmmmmmmmmm …

Allerlei Bedingungen dazu nennt der Artikel ja selbst!

ZITAT: „Zwar können Lehrer und Erzieher nicht dazu verpflichtet werden, kranken Schülern regelmäßig Medikamente zu verabreichen. Bei Kindern und Jugendlichen aber, bei denen es „gelegentlich unvorhersehbar zu lebensgefährlichen Zuständen kommen“ kann – bei Allergien oder eben bei Epilepsie –, sei Lehrern und Erziehern zuzumuten, in Notsituationen Medikamente zu geben, die nicht nur von medizinischem Fachpersonal verabreicht werden dürfen. Dazu zählten die Dresdner Richter ausdrücklich auch das krampflösende Mittel für das von Epilepsie betroffene Mädchen. Das Medikament sei aufgrund „seiner einfachen Bedienung und Dosierung ausdrücklich auch zur Anwendung durch Eltern und Betreuer vorgesehen“ – deshalb müssten es Lehrer und Erzieher im Notfall auch anwenden.“

Wollen deutsche Richter das nun für jedes einzelne Medikament entscheiden, ob es hätte gegeben werden dürfen/müssen oder nicht? Und woher weiß ich das dann im Einzelfall ???

Andre
4 Jahre zuvor

Es wäre schön nicht auf Berichte von Berichte, von Berichte ein zu gehen.
Denn im Urteil geht es ausschließlich um Sonderschulenmit mit besonderen Schwerpunkten, so ist dieser Bericht hier eher am Thema vorbei. ….. Setzen ;o).

simmiansen
4 Jahre zuvor
Antwortet  Andre

Hallo Andre,
normalerweise antworte ich hier nicht auf Kommentare, doch Ihr Einwurf ließ es im Fazit an Respekt mangeln.
Lesen Sie den Artikel bitte noch einmal neu, in dem Förderschulen zwar explizit genannt, aber nicht ausschließlich gemeint waren!
Vielleicht können Sie sich dann ja zu einem sinnhaften Beitrag durchringen.
… Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. 😉