DRESDEN. Lehrer und Erzieher müssen darauf vorbereitet sein, Kindern und Jugendlichen in Notsituationen lebenswichtige Medikamente zu verabreichen. Das hat laut „Ärzte Zeitung“ das Sozialgericht Dresden entschieden (Az.: S 47 KR 1602/19 ER). In dem Fall ging es um eine unter Epilepsie leidende Schülerin, die bei einem Anfall ein krampflösendes Mittel bekommen muss. Die 47. Kammer … Urteil: Lehrer und Erzieher müssen Kindern in Notfällen Medikamente verabreichen – brauchen Schulen Gesundheitskräfte? weiterlesen
Füge diese URL in deine WordPress-Website ein, um sie einzubetten
Füge diesen Code in deine Website ein, um ihn einzubinden