Gericht erklärt Kopfnoten (nach Hin und Her) für unzulässig – Lehrerverband: „Dieses Urteil ist nicht nachvollziehbar“

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DRESDEN. Sachsens Kultusminister Christian Piwarz (CDU) will trotz eines abschlägigen Gerichtsurteils an Kopfnoten in Schulzeugnissen festhalten. «Eine Bewertung der sozialen Kompetenz von Schülern steht für mich nicht zur Disposition», teilte er am Montag in Dresden mit. Nach dem am Mittag veröffentlichten Urteil des Verwaltungsgerichtes Dresden bleibt das Ausstellen von Kopfnoten in Zeugnissen rechtswidrig. Diese seien nur zulässig, wenn der Gesetzgeber eine entsprechende Regelung im Schulgesetz getroffen habe, so das Gericht. Eine solche Regelung gebe es bislang nicht. „Aus Sicht der sächsischen Lehrerinnen und Lehrer ist dieses Urteil nicht nachvollziehbar“, erklärte der Sächsische Lehrerverband.

Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen sind in den Schulgesetzen der Länder geregelt. Foto: Shutterstock
Das Urteil sorgt für Diskussionen. Foto: Shutterstock

Mit dem heutigen Urteil hielt das Gericht an einer früheren Entscheidung fest. Es hatte damals in einem Eilverfahren entschieden, dass einem Schüler das Jahreszeugnis der 9. Klasse und das Halbjahreszeugnis der 10. Klasse ohne Kopfnoten auszuhändigen sind.

Bereits gegen die erste Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Dresden hatte das Landesamt für Schule und Bildung Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Bautzen eingelegt. Dieses hatte dann die Noten für Betragen, Fleiß, Mitarbeit und Ordnung in Schulzeugnissen im November 2018 für zulässig erklärt.

In dem Hauptsacheverfahren musste das Verwaltungsgericht trotzdem wieder eine abschließende Entscheidung treffen. Es habe geklärt werden müssen, inwieweit Kopfnoten Rückschlüsse auf das Arbeits- und Sozialverhalten eines Schülers zulassen und ob sie sich auf die freie Berufswahl auswirken, so das Gericht. Der Schüler war der Meinung, dass Kopfnoten seine Chancen bei der Berufswahl verminderten.

Kopfnoten greifen in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Schülers ein

Inzwischen habe er aber einen Platz an einer Fachoberschule angenommen. Der Rechtsstreit, um den es zunächst ging, habe sich dadurch zwar erledigt, so das Gericht. Dennoch konnte das Gremium über die Vergabe von Kopfnoten entscheiden. Sie griffen in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Schülers und damit erheblich in die Grundrechte ein. Deshalb habe der Sachverhalt in mündlicher Verhandlung geprüft werden müssen.

«Vieles spricht dafür, die Regelungen zur Bewertung von Sozialkompetenzen durch das Oberverwaltungsgericht grundsätzlich klären zu lassen, zumal es in der Sache bereits eine andere Rechtsauffassung als das Verwaltungsgericht vertreten hat», so Piwarz.

Beim Handwerk stieß die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes auf Unverständnis. «Aus Sicht ausbildender Handwerksunternehmer ist dieses Urteil völlig unverständlich. Gerade Kopfnoten auf Zeugnissen, mit denen sich junge Leute um eine betriebliche Lehrstelle bewerben, sind für uns als Ausbilder doch — neben den regulären Schulnoten — ein erster Hinweis, inwiefern der Betreffende auch über soziale Kompetenzen verfügt», sagte der Präsident des Sächsischen Handwerkstages, Roland Ermer.

Aus Sicht der sächsischen Lehrerinnen und Lehrer sei dieses Urteil nicht nachvollziehbar, teilte der Sächsische Lehrerverband mit. Bei der Beurteilung sozialer Kompetenzen spielten Kopfnoten auf Zeugnissen neben den regulären Noten eine entscheidende Rolle, sagte der Landesvorsitzende des Sächsischen Lehrerverbandes, Jens Weichelt. Er forderte vom Gesetzgeber, Rechtssicherheit herzustellen.

SPD: statt starrer Noten eine individuelle Einschätzung

Das allerdings könnte schwierig werden: Ob SPD und Grüne, mit denen die CDU derzeit in Koalitionsverhandlungen steckt, die bestehenden Kopfnoten durchwinken, ist äußerst fraglich. Bereits im Mai hatte Sabine Friedel, bildungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag erklärt: „Wir bleiben dabei: Vernünftiger wäre es, statt starrer Noten eine individuelle Einschätzung zu geben. Hier können Lehrkräfte die sozialen Kompetenzen der Schüler beschreiben und ihre besonderen Stärken herausstellen. Das hätte mehr Informationswert als das Einpressen einer Schülerpersönlichkeit in vier zirka 100 Jahre alte Kategorien – und zwar für die Schülerinnen und Schüler selbst sowie für die Lehrkräfte und die potentiellen Arbeitgeber gleichermaßen.“ News4teachers / mit Material der dpa

Der Beitrag wird auch auf der Facebook-Seite von News4teachers diskutiert.

Leser diskutieren auf der Facebook-Seite von News4teachers auch den Vorschlag, statt „Kopfnoten“ Bewertungen in Berichtform zu geben.

Studie: Gute Kopfnoten gleichen schlechte Zensuren teilweise aus

 

 

 

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7 Kommentare
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Herr Mückenfuß
4 Jahre zuvor

Der Titel ist aber ziemlich irreführend, mindestens aber verwirrend. Ein „Klickköder“? 🙂 Kopf- bzw. Verhaltensnoten sind durchaus zulässig, nämlich, wenn ihre Vergabe in einem Gesetz geregelt ist. Nur dieses Gesetz fehlt in Sachsen momentan. Dann macht man eben eins.

Zitat: „Diese seien nur zulässig, wenn der Gesetzgeber eine entsprechende Regelung im Schulgesetz getroffen habe, so das Gericht.“

Keine Kopfnoten / Verhaltensnoten zu vergeben, mag der Intention einiger (linker) Bildungspolitiker entsprechen, aber bei Weitem nicht der Meinung und dem Willen der Bürger. Was machen wir nun als Politiker? Bei der Gemeinschaftsschule bzw. dem längeren gemeinsamen Lernen berufen sich SPD, Grüne, Linke in Sachsen gerne auf den Volkswillen, bei den Kopfnoten übergeht man ihn hingegen? (Gilt umgekehrt übrigens auch.)

Zitat: „Aus Sicht der sächsischen Lehrerinnen und Lehrer sei dieses Urteil nicht nachvollziehbar, teilte der Sächsische Lehrerverband mit. Bei der Beurteilung sozialer Kompetenzen spielten Kopfnoten auf Zeugnissen neben den regulären Noten eine entscheidende Rolle, sagte der Landesvorsitzende des Sächsischen Lehrerverbandes, Jens Weichelt. Er forderte vom Gesetzgeber, Rechtssicherheit herzustellen.“

xxx
4 Jahre zuvor

Ich war sehr froh, als in NRW um 2010 herum die Kopfnoten abgeschafft wurden. Sie waren nicht rechtssicher ermittelbar und die Maßgabe, von „2“ nur in Ausnahmefällen und die unterste Stufe „4“ möglichst nicht zu vergeben, führte sie ad adsurdum.

Herr Mückenfuß
4 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

@ xxx, das kann ich nachvollziehen. Mir drängt sich der Verdacht auf, dass diese Vorgaben für die Erteilung von Verhaltensnoten von jenen gemacht wurden, die eigentlich nicht dafür waren und sie damit torpedieren wollten.

Die Note 2 als „Norm“ eignet sich jedoch, denn ihre Bedeutung besagt ja, dass Anforderungen „voll erfüllt“ wurden. Alles andere ist dann eine Abweichung nach oben oder nach unten. Sind schriftliche Bewertungen, wie man alternativ vorschlägt, ehrlicher? Kritischer? Nein, die sind doch noch schwammiger, weil nur positiv formuliert werden darf.

Hier kann man Weiteres dazu lese, auch, dass Sachsen Berufung einlegen will. (Eigentlich brauchen sie doch nur entsprechende Regelungen in ihr Schulgesetz aufzunehmen?)
https://www.mdr.de/sachsen/kopfnoten-zeugnisse-sachsen-rechtswidrig-100.html

Interessant ist schon, was z.B. die Linke sagt. Sie ist gegen die Kopfnoten und interessiert sich dabei also nicht für den Mehrheitswillen der Bürger und ihrer Wähler. Beim längeren gemeinsamen Lernen hingegen verweist sie auf den Mehrheitswillen der sächsischen Bürger. Die Gemeinschaftsschule wird nun übrigens in Sachsen dank Kenia-Koalition erfreulicherweise (!) kommen. n4t, noch nicht gewusst?

https://www.freiepresse.de/nachrichten/sachsen/durchbruch-fuer-gemeinschaftsschulen-in-sachsen-artikel10625495

Herr Mückenfuß
4 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

Auch seltsam, ein Gericht so, ein Gericht so, aber alle auf der Basis der gleichen Gesetze:

Zitat: “ Kultusminister: „Werden die Entscheidung angreifen“

Das Sächsische Kultusministerium kündigte am Montagnachmittag an, gegen das Urteil in Berufung gehen zu wollen. Kultusminister Christian Piwarz sagte, eine Bewertung der sozialen Kompetenzen von Schülern stehe für ihn nicht zur Disposition. Man wolle die Regelungen grundsätzlich durch das Oberverwaltungsgericht klären lassen. Das Gericht habe in der Sache bereits eine andere Rechtsauffassung vertreten. „Deshalb werden wir die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Dresden vor dem Oberverwaltungsgericht Bautzen angreifen“, so Piwarz.“

(ebenda, 1. Link)

Herr Mückenfuß
4 Jahre zuvor

Laut Freie Presse (Chemnitz) liest sich das Urteil noch wieder anders. Sie schreibt:

„Gericht erklärt Kopfnoten in 9. und 10. Klasse für rechtswidrig
Erschienen am 07.10.2019“

https://www.freiepresse.de/nachrichten/sachsen/gericht-erklaert-kopfnoten-in-9-und-10-klasse-fuer-rechtswidrig-artikel10630432

Sollen sie dort doch dazu auch eine Volksinitiative starten wie für das längere gemeinsame Lernen. Bin mal gespannt, wie SPD, Grüne, Linke dann dieses Ergebnis betrachten.

flunra39
4 Jahre zuvor

Diese Kopfnoten greifen in der Tat in Persönlichkeitsrechte ein, weil sie, anders als bei (kognitiven) Fach-Noten, völlig außeracht lassen, dass Menschen/Schüler sich bei diesen „weichen“ Eigenschaften in Relation zu einem bestimmten Arbeits-„Setting“ sich unterschiedlich verhalten.
Konkret sind bei einem Mensch/ Schüler/ Arbeitnehmer sein Betragen, sein Fleiß, seine Mitarbeit und seine Ordnung sehr stark abhängig von der Arbeit und z.B. deren (nachvollziehbaren ?) Sinn, von Mitsprachemöglichkeiten und von Selbstwirksamkeitserfahrungen.
Unter diesem Blickwinkel können Schul-Kopfnoten allenfalls Anpassungsgrade in einer spezifischen (Schul-)Situation beleuchten, nicht aber die Bandbreite menschlichen Verhaltens unter der Vielfalt von Lebens- und Arbeitssituationen im Voraus beurteilen wollen.

Herr Mückenfuß
4 Jahre zuvor

Um es nochmal klarzustellen, was das Gericht WIRKLICH geurteilt hat.

Zitat: „Nun hat ein Gericht entschieden, dass Kopfnoten in jenen Zeugnissen rechtswidrig sind, die für die Bewerbung für einen Ausbildungsplatz erforderlich sind. Der Landtag könnte aber eine Änderung beschließen. Das Kultusministerium will zunächst gegen das Urteil in Berufung gehen. “
https://www.l-iz.de/bildung/leipzig-bildet/2019/10/Kopfnoten-in-saechsischen-Schulzeugnissen-sind-teilweise-rechtswidrig-299017

Gemeint sind, wie ich bereits verlinkte, Zeugnisse aus Klasse 9 und 10.

@ flunra, jegliche Noten sind bekanntlich nicht objektiv, weil sie z.B. dem Beurteilungsspielraum des Lehrers entsprechen. Was der eine mit 2 bewertet, bewertet ein anderer vielleicht mit einer 4. Studien haben das belegt. Schulrechtlich ist das akzeptiert, solange der Lehrer dabei nicht gegen Notenmaßstäbe, fachinterne Absprachen verstößt oder sachfremde Gründe zugrunde legt (vereinfacht ausgedrückt). Insofern finde ich die Argumente bzgl. der Subjektivität der Kopfnoten / Verhaltensnoten künstlich aufgebauscht. Alles, was Sie dazu monieren, trifft ja doch auch auf Leistungen und ihre Bewertung in Form von Fachnoten zu.

Dass eben mehrere Lehrer ihre Einschätzung abgeben und dass mindestens Zweifelsfälle in der Zeugniskonferenz diskutiert werden, gleicht ja eben unterschiedliche Sichtweisen und unterschiedliche Fächer aus. Das Mittel aller Einschätzungen stimmt dann doch genauso wie das Mittel aller Fachnoten in einem Fach. Da gibt es ja auch den guten oder den schlechten Tag, den man hatte; das leichte oder das schwierige Thema; den strengeren oder den milderen Lehrer; die gute oder die schlechte Erklärung; die Begabung, den Fleiß, den Ehrgeiz, die Unlust, die Mitarbeit, die Verweigerungshaltung, die Unfähigkeit …

Noten aller Art muss man eben als „Tendenz“, als „Orientierung“ sehen, wo jemand steht im Vergleich zu anderen und darum geht es ja auch. Dann passt es schon.