Koalitionsverhandlungen: Bekommt Kretschmer Kopfnoten für die Gemeinschaftsschule?

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DRESDEN. Nach einem Urteil des Dresdner Verwaltungsgerichtes, wonach Kopfnoten in Sachsen rechtswidrig sind, hat Ministerpräsident Michael Kretschmer sich für die umstrittene Benotung ausgesprochen. «Ich bin ein großer Befürworter der Kopfnoten, denn wir wollen nicht nur fachliche Bildung, sondern auch soziale Bildung», schrieb der CDU-Politiker am Dienstag auf Twitter. «Deshalb werden wir notwendige Rechtsmittel einlegen und dafür sorgen, dass es dieses wichtige Instrument auch in der Zukunft gibt.» Doch dabei hat er die Rechnung ohne die Koalitionspartner in spe gemacht.

Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer muss eine Koalition zusammenbringen, um Ministerpräsident bleiben zu können. Foto: Pawel Sosnowski / Sächsische Staatskanzlei / Wikimedia Commons (CC BY-SA 4.0)

Das Dresdner Verwaltungsgericht hatte am Montag entschieden, dass Kopfnoten nur zulässig seien, wenn der Gesetzgeber eine entsprechende Regelung im Schulgesetz getroffen habe. Eine solche Regelung gebe es bislang nicht. Damit hielt das Gericht an einer früheren Entscheidung fest. Es hatte damals in einem Eilverfahren entschieden, dass einem Schüler das Jahreszeugnis der 9. Klasse und das Halbjahreszeugnis der 10. Klasse ohne Kopfnoten auszuhändigen sind.

Schülerrat Sachsens hält Kopfnoten für subjektiv

Die Junge Union Sachsen & Niederschlesien sprach sich am Dienstag für Kopfnoten aus. Sie seien ein wichtiger Indikator für die Einschätzung sozialer Kompetenzen der Bewerber, teilte der Landesvorsitzende Florian Oest mit. Der Schülerrat Sachsens steht dagegen zur Entscheidung der Richter. Beim Erstellen von Kopfnoten werde eine sehr subjektive Persönlichkeitsbewertung von Schülern vorgenommen, teilte er mit. Dadurch entstünde ein falsches Bild des individuellen Sozialverhaltens.

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Sachsens Kultusminister Christian Piwarz (CDU) hatte kurz nach der Entscheidung der Richter am Montag angekündigt, das Urteil beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Bautzen prüfen zu lassen. Auch beim sächsischen Handwerk sowie beim Lehrerverband war das Urteil auf Unverständnis gestoßen. Er forderte vom Gesetzgeber, Rechtssicherheit herzustellen.

Grüne: Wir sehen keinen Grund, das Schulgesetz zu ändern

Das allerdings könnte schwierig werden. Denn die CDU befindet sich derzeit in Koalitionsverhandlungen mit der SPD und den Grünen – und beide lehnten bislang die Kopfnoten in ihrer bisherigen Form ab. Gegenüber der „Bild“-Zeitung erklärte Grünen-Landeschefin Christin Melche gestern, sie sehe keinen Anlass für Aktionismus. „Wir warten mal ab, was das OVG Bautzen jetzt entscheidet. Sollte es die Vorinstanz bestätigen, dann sehen wir keinen Grund, das Schulgesetz für die Kopfnoten zu ändern.“

Stattdessen, so „Bild“, wollten Grüne und SPD an anderer Stelle das Schulgesetz unbedingt anpassen. Denn beide hätten die Einführung der Gemeinschaftsschule als eines der wichtigsten Ziele in den Koalitionsverhandlungen erklärt (News4teachers berichtete). Wie das Blatt aus Verhandlungskreisen erfahren haben will, seien sich die Partner in spe inzwischen sogar einer konkreten Lösung zu den Modalitäten für die Einführung der Gemeinschaftsschule nahe. News4teachers / mit Material der dpa

Gericht erklärt Kopfnoten (nach Hin und Her) für unzulässig – Lehrerverband: “Dieses Urteil ist nicht nachvollziehbar”

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Herr Mückenfuß
4 Jahre zuvor

Wenn sich SPD, Linke, Grüne auf der einen Seite bei der Einführung der Gemeinschaftsschulen auf den Volkswillen berufen (Unterschriftensammlung), können sie schlechten auf der anderen Seite den Volkswillen ignorieren (jegliche Umfragen zu diesem Thema). Man bekäme sonst ja den Eindruck, die Politiker machen letztlich doch immer nur, was sie wollen und berufen sich auf Volkes Wille nur, wenn er zufälligerweise mit ihrem eigenen übereinstimmt.

Ich habe hier einen Kompromissvorschlag (neues Modell statt 100-jährigem), nämlich die Verhaltensnoten aus Mecklenburg-Vorpommern. Dieses Modell ist mir von allen deutschlandweit bisher am sympathischsten. Dort unterscheidet man zwischen Arbeits- und Sozialverhalten, wofür es inzwischen auch wieder Noten gibt.

a) Arbeitsverhalten

– Fleiß und
– Zuverlässigkeit.

b) Sozialverhalten

– Umgangsformen und
– Teamfähigkeit.

Was wird unter den einzelnen Bereichen verstanden? Was gehört dort hinein?

(1) Fleiß
– Lern- und Anstrengungsbereitschaft
– Mitarbeit

(2) Zuverlässigkeit
– Pünktlichkeit und Sorgfalt
– eigenverantwortliches Arbeiten

(3) Umgangsformen
– Konfliktverhalten
– Einhaltung der Schulordnung und der Klassenregeln

(4) Teamfähigkeit
– Hilfsbereitschaft
– Respekt und Toleranz gegenüber anderen

Quelle: https://www.regierung-mv.de/serviceassistent/download?id=82475

Bernd
4 Jahre zuvor

Wenn Grüne und SPD ein Volksbegehren unterstützen, dann ist das schlicht ein Instrument zur Durchsetzung eines politischen Ziels – und das zu nutzen, ist völlig legitim. Es gibt in einer Demokratie keinen „Volkswillen“. Wahlergebnisse von knapp 100 Prozent gab’s nur in der DDR. Es gibt in einer Demokratie widerstreitende Interessen: Unternehmer vs. Arbeitnehmer, Umweltschützer vs. Industrie, Konservative vs. Progressive etc.

xxx
4 Jahre zuvor
Antwortet  Bernd

Das Ergebnis hängt aber schwer von der Formulierung der Fragestellung ab, die je nach Zielsetzung angepasst wird. Beispiel:
– „Mein Kind soll nach seinen Fähigkeiten in homogenen Klassenverbänden gefördert werden.“
– „Mein Kind soll leistungsunabhängig möglichst lange mit allen anderen Kindern zusammen beschult werden.“

Beide Aussagen beschäftigen sich mit der Gemeinschaftsschule, haben aber gegensätzliche Intentionen.

Herr Mückenfuß
4 Jahre zuvor
Antwortet  Bernd

Selbstverständlich! Aber wenn man sich auf der einen Seite darauf beruft, dass „die Bürger“ (also die übergroße Mehrheit) die Gemeinschaftsschule will und auf der anderen Seite ignoriert, dass „die Bürger“ (also die übergroße Mehrheit) auch die Kopfnoten / Verhaltensnoten will und sich einfach nicht darum schert, dann behebt das Politikverdrossenheit nicht, sondern fördert sie – vor allem derzeit auch und gerade GEGEN die sogenannten etablierten Parteien.

Dann soll man als Politiker gleich sagen: Ich mache, was ICH will und wer das gut findet, was ich will, der sollte mich wählen. (von wegen „Volks-Vertreter“)

Bernd
4 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

Es gibt in Deutschland nur eine Partei, die sich auf einen angeblichen Volkswillen beruft: die AfD.

https://www.zeit.de/zeit-wissen/2016/05/populismus-politikwissenschaft-jan-werner-mueller-interview/seite-2

Herr Mückenfuß
4 Jahre zuvor
Antwortet  Bernd

Ach, du liebe Zeit, muss man das schon Paranoia nennen oder ist das bereits Verleumdung? Ersetzen Sie „Volkswille/Volkes Wille“ eben durch „Bürgerwille/Mehrheitswille“. Und dann? Was ändert sich inhaltlich an dem Gesagten?

Schön, dass Sie einen Link haben. Daran hapert es ja bei anderen oft. Ich habe auch Links, die Sie mit Ihrer Aussage Lügen strafen:

1) Zitat: „Dem Volk das letzte Wort!“ So war der Zeitungsbeitrag überschrieben, mit dem Michael Kretschmer vor drei Wochen ebenso vehement wie überraschend für „mehr direkte Demokratie“ plädierte.“
https://www.sueddeutsche.de/politik/kolumne-von-norbert-frei-direkte-demokratie-volkswille-volkseinwand-ostdeutschland-1.4529801

(Die Idee vom „Volkseinwand“ ist mir übrigens neu.)

2) Zitat: „Amerikanische Basis : Tokio will Volkswillen ignorieren“
https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/amerikanische-basis-tokio-will-volkswillen-ignorieren-16058703.html

3) Zitat (Bild-Untertitel): „Der Volkswille in der Kiste. Berlins Sozialdemokraten wünschen sich konsultative Volksbefragungen.“
https://www.tagesspiegel.de/berlin/idee-von-volksbefragungen-aufgewaermt-spd-will-den-berlinern-aufs-maul-schauen/24232812.html

Soll ich fortsetzen?

Herr Mückenfuß
4 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

PS: Meine beiden Kommentare richteten sich an Bernd.

(Das zeitverzögerte Veröffentlichen führt leider gelegentlich zu Missverständnissen, weil man ja die Kommentare vorher nicht sieht.)

Bernd
4 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

Genau: Du liebe Zeit. Diese augenscheinliche Unkenntnis der Grundlagen der parlamentarischen Demokratie führt genau zu solchen Wahlergebnissen, wie wir sie in Ostdeutschland erleben (da hat xxx durchaus mal recht, auch wenn sein Post unten wahrscheinlich etwas anderes ausdrücken soll).

Es gibt in der Demokratie keinen „Volkswillen“, auch keinen „Bürgerwillen“ – das ist ein grundlegender Unterschied zu einer Mehrheitsmeinung. Die Demokratie lebt von widerstreitenden Interessen und Meinungen und jede davon ist legitim, sofern sie die Spielregeln des Grundgesetzes achtet. Gegen einen (angeblichen) „Volkswillen“ zu sein, heißt aber, sich gegen „das“ Volk zu stellen, wenn man anderer Meinung ist.

Unter dem Begriff „Gleichschaltung“ heißt es bei „Wikipedia“:
„Die politische Willensbildung erfolgte schließlich allein durch den Führer Adolf Hitler, dessen Wille nach nationalsozialistischer Ansicht allein den wahren Volkswillen verkörperte.“

Wer sich öffentlich dagegen wandte, fand sich dann vor Freislers „Volksgerichtshof“ (sic!) wieder – anschließend am Galgen.

xxx
4 Jahre zuvor
Antwortet  Bernd

Eben. Und deswegen wird sie derzeit auch gewählt.