Impfpflicht gegen Masern gilt auch für Lehrer und Erzieher – Bußgelder drohen

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BERLIN. Die Bundesregierung will den Schutz vor Masern verbessern. Für Kinder ist deshalb künftig bei der Aufnahme in Kita und Schule ein Impfschutz nachzuweisen. Personen, die in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen arbeiten, sollen ebenfalls gegen die Infektionskrankheit geimpft sein –also auch Erzieher und Lehrer. Diese Regelungen sind Gegenstand des „Gesetzes für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention“, welches heute vom Deutschen Bundestag beschlossen wurde. „Masern werden viel zu häufig unterschätzt“, meint Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU).

Jedes Jahr treten in Deutschand mehrere Hundert Fälle von Masern auf – eine Impf-Pflicht könnte helfen. Foto: Shutterstock

Die Regelungen des Gesetzentwurfs sehen im Einzelnen vor:

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  • Vor der Aufnahme in Kindertagesstätten, Schulen oder anderen Gemeinschaftseinrichtungen müssen alle Kinder, die mindestens ein Jahr alt sind, nachweisen, dass sie die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen gegen Masern erhalten haben.
  • Personen, die in diesen Einrichtungen arbeiten wollen, müssen ebenfalls eine vollständige Masern-Schutzimpfung nachweisen. Gleiches gilt für Personal in medizinischen Einrichtungen.
  • Entsprechend der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission sind Personen mit medizinischen Kontraindikationen und Personen, die vor 1971 geboren sind, von der Impfpflicht ausgenommen. Das gilt auch für Personen, die die Krankheit bereits nachgewiesenermaßen durchlitten haben.
  • Der Nachweis kann durch den Impfausweis, das gelbe Kinderuntersuchungsheft oder – insbesondere bei bereits erlittener Krankheit – ein ärztliches Attest erbracht werden.
  • Kinder, die schon in einer Gemeinschaftseinrichtung betreut werden, und Personen, die dort bereits tätig sind, müssen den Nachweis bis zum 31. Juli 2021 erbringen.
  • Nichtgeimpfte Kinder können vom Besuch der Kindertagesstätte ausgeschlossen werden. Nichtgeimpftes Personal darf in Gemeinschafts- oder Gesundheitseinrichtungen keine Tätigkeiten aufnehmen.
  • Eltern, die ihre in Gemeinschaftseinrichtungen betreuten Kinder nicht impfen lassen, müssen mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 2.500 Euro rechnen. Die Geldbuße kann auch gegen die Leitungen von Kindertagesstätten verhängt werden, die nicht geimpfte Kinder zulassen. Gleiches gilt für nicht geimpftes Personal in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen.
  • Alle Ärztinnen und Ärzte (außer Zahnärztinnen und Zahnärzte) dürfen künftig impfen.

„Masern sind hoch ansteckend und können sogar tödliche Folgen haben“, so erklärt Minister Spahn. „Diese Infektionskrankheit gefährdet vor allem diejenigen, die sich selber nicht schützen können: unsere Kinder. Deswegen fördern wir Masernschutz in der Kita, der Schule und bei der Kindertagespflege. Und wir ermöglichen es dem Öffentlichen Gesundheitsdienst, wieder mehr Reihenimpfungen in Schulen anzubieten. Das hilft uns, auch andere Infektionskrankheiten zu bekämpfen – wie Tetanus, Diphtherie und Keuchhusten. Eltern müssen wissen: Impfen schützt die Gesundheit ihrer Kinder.“

Die Maserninfektion im Überblick

Masern gelten als sogenannte Kinderkrankheit – sind aber alles andere als harmlos. Die wichtigsten Infos rund um Verlauf und Impfung im Überblick:

Ansteckung: Masern sind nach Angaben der Stiftung Kindergesundheit eine der ansteckendsten Infektionskrankheiten. Wer die Masern hat, steckt andere Menschen ohne Impfschutz oder Immunität höchstwahrscheinlich an, auch aus einigen Metern Entfernung. Ungeschützte Erwachsene bekommen die Masern ebenso wie Kinder.

Verlauf: Los geht es ohne den typischen Hautausschlag, sondern eher mit Schnupfen und Reizhusten, verquollenen Augen und Halsschmerzen sowie erhöhter Temperatur. Nach zwei bis drei Tagen zeigen sich dann grauweiße Flecken auf der Mundschleimhaut. Wenige Tage später kommt der Hautausschlag – erst mit kleinen und hellroten Punkten, die dann zu größeren Flecken zusammenlaufen.

Komplikationen: Bei Kindern gehen Masern häufig mit Lungen- und Mittelohrentzündungen einher. Besonders gefährliche Komplikationen sind die Masernenzephalitis, die zu bleibenden Hirnschäden oder sogar zum Tod führen kann, und die extrem seltene subakute sklerosierende Panenzephalitis (SSPE). Die SSPE tritt oft erst Jahre nach den Masern auf und führt immer zum Tod. Ein Heilmittel gibt es nicht.

Impfung: Wer die Masern einmal hatte, ist sein Leben lang davor geschützt. Schutz bietet ansonsten nur die Impfung. Die erste Dosis des Impfstoffs sollten Kinder mit 11 bis 14 Monaten bekommen, die zweite mit 15 bis 23 – so die Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko). Kita-Frühstarter werden eventuell etwas früher geimpft. Erwachsene, die nach 1970 geboren wurden, sollten ihren Impfstatus überprüfen – und die Impfung gegebenenfalls nachholen.

Der Beitrag wird auch auf der Facebook-Seite von News4teachers diskutiert.

Masern: Zu wenige Schulanfänger sind geschützt, um die Krankheit ausrotten zu können – Spahn will Impfpflicht!

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xxx
4 Jahre zuvor

Ich finde das vernünftig, auch wenn das Wasser auf die Mühlen der Impfgegner ist, die sich dadurch wieder vom Staat bevormundet fühlen kann.

Gilt das Gesetz auch für Ersatz- und Ergänzungsschulen? Im Artikel steht nur „Schule“, nicht die bei Impfgegnern beliebte Waldorfschule.

hyperbel
4 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Im Gesetz steht, dass es für Personen gilt, die in „Gemeinschaftseinrichtungen“ nach § 33 betreut werden oder dort tätig sind. Und „Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne dieses Gesetzes sind Einrichtungen, in denen überwiegend Säuglinge, Kinder oder Jugendliche betreut werden, insbesondere Kinderkrippen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinderhorte, Schulen oder sonstige Ausbildungseinrichtungen, Heime, Ferienlager und ähnliche Einrichtungen.“
Also auch für Waldorfeinrichtungen. Die Gesellschaft anthroposophischer Ärzte empfiehlt die Masernimpfung ohnehin.

Marie
4 Jahre zuvor

In Kitas können nicht geimpfte Kinder ausgeschlossen werden. Für Schulen greift diese Regelung nicht, da es eine Schulpflicht gibt ( so hieß es zumindest in einer Nachrichtensendung). Was also soll man da tun? Wir können die Kinder ja nicht zum Arzt „zerren“, also werden Impfgegner wohl das Bußgeld bezahlen und die Kinder kommen weiterhin ungeimpft zu uns.

Marie
4 Jahre zuvor
Antwortet  Marie

Nachtrag: Wer wird wohl dafür zuständig sein, die Impfpässe der Kinder und Kollegen zu kontrollieren??

Plan
4 Jahre zuvor
Antwortet  Marie

das Gesundheitsamt, man muss dort sein Impfass vorlegen.

GriasDi
4 Jahre zuvor

Gibt es eigentlich einen 1-fach-Impfstoff, mit dem „nur“ gegen Masern geimpft werden kann? So weit mir bekannt ist gibt es nur 3-fach Impfstoffe – sind dann die anderen beiden Impfungen auch verpflichtend?

Kosral
4 Jahre zuvor
Antwortet  GriasDi

Nein. Gibt es kein 1 fach…

Christin Voigt
2 Jahre zuvor
Antwortet  GriasDi

In Deutschland gibt es derartiges nicht. In der Schweiz schon, von dort kann man den Impfstoff mit Rezept importieren lassen, sofern man einen Arzt findet, der sich dazu bereit erklärt. Leider wird dem bei diesem Verfahren dann nämlich die alleinige Verantwortung übertragen, die andernfalls beim Hersteller läge. Wie die rechtliche Lage aussieht, wenn man sich direkt in der Schweiz mit dem monovalenten Masernimpfstoff spritzen lässt, weiß ich leider nicht, aber gewiss gibt es da Auskunft in entsprechenden Foren.

Alexander Löwenherz
4 Jahre zuvor

Es muss beim Impfen Sicherheiten geben:

a) Jedes zu impfende Individuum sollte über die Impfsubstanz einen schriftlichen Nachweis erhalten.
b) Der Impfarzt sollte die Verantwortung des Impfens übernehmen + dies für jedes Individuum + dies jeweils mit eigenhändiger Unterschrift.

Therese
4 Jahre zuvor

Früher sind alle, die in unserem Dorf an Masern erkrankten, unbeschadet geblieben. Zufall?
In meinem Bekanntenkreis gibt es 3 Fälle, wo gesunde Kinder nach der Impfung schwerst behindert wurden und das ihr Leben lang bleiben.
Ich bin kein Impfgegner aber auch kein Befürworter.
Dies könnte auch individuell geklärt werden.
Ich würde mir schriftlich bestätigen lassen, dass mir garantiert wird, dass bei mir und meinem Kind ein Impfschaden ausgeschlossen ist und dass der, der die Impfung durchführt auch für entstehende Schäden aufkommt.
Außerdem möchte ich vorher das Sicherheitsdatenblatt und das technische Merkblatt der Substanzen durchlesen, um auszusschließen, dass der zu verabreichende Impfstoff z.B. allergieauslösende Stoffe enthält, die mich oder mein Kind betreffen.
Im Grundgesetz ist auch verankert, das Recht auf körperliche Unversehrtheit.
Mit Masern ist nicht zu scherzen.
Im Fall einer Masererkrankung war es früher erforderlich im Dunklen ohne Tageslicht zu bleiben und ständig die ärztlich Maßnahmen einzusetzen und anzuwenden. Das war natürlich sehr langweilig bis zur Abheilung durchzuhalten.
Nicht alle haben heutzutage diese Möglichkeit und halten das konsequent durch.
Ich denke, dass das Impfen verantwortlich empfohlen werden sollte.
Nur……ob Impfpflicht Impfschäden zukünftig ausschließt?

AvL
4 Jahre zuvor
Antwortet  Therese

Therese
Was sie da an Impfnebenwirkungen beschreiben ist so etwas von Hanebüchen, weil es gegen alle Statstiken und Regeln der Wahrscheinlichkeit verstößt.
Ich behaupte mal, dass sie schlichtweg lügen!
Derartige neurologische Schädigungen mit einem jahrelangen Siechtum treten mit einer Wahrscheinlichkeit von 1:1000 nach einer Maserinfektion auf.

Gerd Möller)
4 Jahre zuvor
Antwortet  AvL

Vielen Dank, AvL, für Ihre klare Stellungnahme. Es ist schon dreist, wie Therese entgegen allen statistischen Befunden falsche Botschaften ins Netz stellt.

omg
4 Jahre zuvor

@Therese: “ Recht auf körperliche Unversehrtheit“… gilt für alle. Man muss sich also auch nicht, wenn es vermeidbar ist, anstecken lassen von einer Krankheit, die vermeidbar ist und zu den risikoreichsten zählt.
Also ist die Regel für die Kitas und Schulen grundgesetzkonform, weil es eben das Recht auf körperliche Unversehrtheit der anderen in den Blick nimmt.
Wer also nicht impft. Ok.
Der bleibt halt zuhause.

AvL
4 Jahre zuvor

Das Recht auf körperliche Unversehrtheit gilt es gerade für Kinder unter 11 Monaten sicherzustellen, denn eine Impfung ist erst ab diesem Alter möglich, und so profitieren gerade Heranwachsende von einer hohen Impfrate über 95 % in der Gesamtbevölkerung.
Schließlich ist die Häufigkeit einer schweren Enzephalitis mit einer Todesfolge gerade bei Kindern unter 2 Jahren besonders hoch, wobei das Risiko einer Enzephalitis durch Masern bei 1: 1000 liegt.
Die STIKO (ständige Impfkommision ) empfiehlt die Dreifachimpfung gegen Masern, Mumps und Röteln bei allen Personen ab dem Jahrgang 1970.
Schwere Impfreaktionen durch diese Impfung sind nicht beschrieben und gehören in den Bereich der bewussten Falschinformation.
In NRW erkrankten in 2006 1749 Personen an Masern. Von den 499 befragten Betroffenen aus Duisburg erkrankten 19 % an einer Mittelohrentzündung, 7 % an einer Lungenentzündung (Pneumonie) und 0,6 % , also 3 Betroffene, an einer Enzephalitis, von denen 2 Personen im Alter von 2 Monaten bzw.2 Jahren verstarben !
Die dritte Person im Alter von 19 Jahren überlebte.
Folgeschäden können sich noch bei weiteren betroffenen Personen nach Jahren manifestieren.
Noch unangenehmer ist also eine sich in den Folgejahren entwickelnde SSPE subakute sklerosierende Panenzephalitis, die erst nach einigen Jahren sich zunehmend bemerkbar macht und mit dem Tot durch einen zunehmenden geistigen Verfall sich bemerkbar macht.

Michaela
3 Jahre zuvor

AVL mit ihrer Argumentation zeigen Sie eindeutig welches Geistes Kind sie sind. Sie laufen der Pharmaindustrie hinterher und misachten den Wunsch nach körperlicher Unversehrtheit. Gerne können sie sich impfen lassen wenn sie meinen solange ich es nicht muss.