Mit Niqab in Schule oder Hochschule? GEW sieht keine Notwendigkeit für ein Gesetz

12

KIEL. Die GEW Schleswig-Holstein lehnt Gesetzesänderungen ab, um auf diese Weise ein generelles Niqab-Verbot an Bildungseinrichtungen durchzusetzen. Das betonte die stellvertretende Landesvorsitzende der Bildungsgewerkschaft Katja Coordes in Kiel bei einer Anhörung im Landtag  zum Umgang mit Gesichtsschleiern in Lehrveranstaltungen. Innerhalb der schwarz-grün-gelben Regierungskoalition herrscht Uneinigkeit darüber, ob Gesichtsschleier in Schulen und Hochschulen grundsätzlich verboten werden sollen (News4teachers berichtete).

In Kiel gab es einen Fall einer vollverschleierten Studentin – ist dafür ein Gesetz nötig? (Symbolfoto) Foto: Shutterstock

„Als Pädagoginnen und Pädagogen stimmen wir mit der Christian-Albrecht-Universität zu Kiel grundsätzlich darin überein, Mimik und Gestik in der Regel als notwendige Bestandteile von Kommunikation zu betrachten. Eine Notwendigkeit für gesetzliche Initiativen sehen wir allerdings nicht“, sagte Katja Coordes.

Bei dem Auslöser für den Vorstoß der Christian Albrechts Universität zu Kiel handele es sich schließlich um einen absoluten Einzelfall. Hochschule und Lehrveranstaltungen dürften durch eine einzelne Niqab-Trägerin sicherlich keinen Schaden nehmen. Es bestünde auch nur eine geringe Nachahmungsgefahr. Vernünftige Einzelfalllösungen für den Umgang mit Niqab-Trägerinnen sollten möglich sein, meinte die Gewerkschafterin.

Wie soll ein Niqab-Verbot in der Schule denn durchgesetzt werden?

„Das Tragen von Niqabs durch Schülerinnen oder Lehrkräfte in Schulen lehnt die GEW hingegen entschieden ab. Wir befürchten, dass die Persönlichkeitsentfaltung von Schülerinnen durch das Tragen eines Niqabs beeinträchtigt werden könnte“, umriss die stellvertretende GEW-Landesvorsitzende die Haltung ihrer Gewerkschaft. Da Lehrkräfte bisher jedoch nicht mit Schülerinnen konfrontiert worden seien, die im Niqab am Unterricht teilnehmen wollen, gebe es allerdings auch hier keine akute Regelungsnotwendigkeit.

Katja Coordes wies darüber hinaus auf eine Reihe offener Fragen hin, die mit einer Formulierung in einem Gesetz nicht beantwortet werden können. Unter anderem sei völlig unklar, wie ein Verbot um- und durchgesetzt werden solle und mit welche Konsequenzen eine Niqab-Trägerin rechnen müsse, wenn sie den Niqab nicht ablegen wolle.

Günther: Eine Vollverschleierung passt nicht zu unseren Bildungsinstitutionen

Die Christian Albrechts Universität hatte einer muslimischen Studentin eine Vollverschleierung in Lehrveranstaltungen verboten. Auf dem Campus können Studierende aber eine Burka oder eine Nikab tragen, die nur einen Augenschlitz zulässt. Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) sprach sich für ein gesetzliches Schleierverbot an Schulen und Hochschulen aus. «Eine Vollverschleierung passt nicht zu unseren Bildungsinstitutionen», sagte Günther. News4teachers / mit Material der dpa

Der Beitrag wird auch auf der Facebook-Seite von News4teachers diskutiert.

Umfrage: Große Mehrheit der Schüler gegen ein Kopftuchverbot für Mädchen in der Schule

Anzeige


Info bei neuen Kommentaren
Benachrichtige mich bei

12 Kommentare
Älteste
Neuste Oft bewertet
Inline Feedbacks
View all comments
Pälzer
4 Jahre zuvor

Warum setzt sich die GEW so für Niqab-Träger ein? Was hat sie davon?

Bernd
4 Jahre zuvor
Antwortet  Pälzer

Dass die GEW sich für Niqab-Träger (gibt’s die auch? Ich dachte, das beträfe nur Frauen) einsetzt, sehe ich nicht – die GEW setzt sich für ein realistisches Bild von dem Problem in Schule und Hochschule ein: als nämlich faktisch nicht existent.

Die Verbotsinitiative suggeriert, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht, weil Muslime Mädchen und Frauen gerne von oben bis unten einwickeln. Das mag in Saudi-Arabien tatsächlich ein Problem sein, in deutschen Schulen und Hochschulen aber nicht.

Wie wäre es, wenn die Politik sich mal real existierender Probleme an Schulen und Hochschulen (Personalmangel, Sanierungsstau, Digitalisierung etc.) widmen würde, statt Probleme zu lösen, die keiner hat? Letzteres ist natürlich billiger.

Bernd
4 Jahre zuvor
Antwortet  Bernd

PS. Schulen und Hochschulen können natürlich auch jetzt schon Niqab-Trägerinnen die Teilnahme an Lehrveranstaltungen untersagen – sie müssen ja auch nicht akzeptieren, wenn jemand nackt im Unterricht oder in der Vorlesung erscheint. Dafür braucht man doch kein Gesetz.

Dann könnten wir auch Gesetze gegen Biertrinken im Unterricht, gegen Polonäse-Tanzen im Hörsaal und gegen Autorennen auf Schulhöfen erlassen.

Küstenfuchs
4 Jahre zuvor
Antwortet  Bernd

In Schleswig-Holstein gibt es ein Gesetz gegen Biertrinken im Unterricht!

Bernd
4 Jahre zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Und – für wie viele Verurteilungen hat das Gesetz gesorgt? (Schmunzel)

ABC
4 Jahre zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Wahrscheinlich für so gut wie keine. Gesetze sind ja dazu da, klare Verhältnisse zu schaffen und von Verbotenem abzuhalten. (Lach)

ABC
4 Jahre zuvor
Antwortet  Bernd

Zitat: „Vernünftige Einzelfalllösungen für den Umgang mit Niqab-Trägerinnen sollten möglich sein, meinte die Gewerkschafterin.“
Was sind denn „vernünftige Einzelfalllösungen“?
Es ist doch Quatsch, sich mit Einzelfällen und langen Auseinandersetzungen darüber rumzuschlagen, wenn ein grundsätzliches Verbot für Klarheit (auch in Zukunft) sorgt. „Wehret den Anfängen“ ist eine klare Lösung.

Ihre Vergleiche sind zwar schön zurechtgelegt, Bernd, aber völlig schief.

Bernd
4 Jahre zuvor
Antwortet  ABC

Warum? Es handelt sich genauso um nicht-existente Probleme, die aber – träten sie auf – dringend einer Regelung bedürften. Wehret den Anfängen!

„Völlig schief“ sind die Beispiele offenbar nur deshalb, weil damit keine gesellschaftliche Minderheit unter Generalverdacht gestellt wird – wie bei einem Niqab-Verbot, das suggeriert, dass für eine nennenswerte Zahl von Muslimen in Deutschland die Vollverschleierung tatsächlich ein ernsthaftes Ansinnen sei. Seien wir doch ehrlich: Darum geht es vor allem bei dieser Debatte.

Das lustige an der Geschichte ist allerdings, dass es sich bei dem Einzelfall in Kiel offenbar um eine junge Dame handelt, die mitnichten aus dem muslimischen Kulturkreis stammt und die also auch nicht von einer archaischen Tradition in einen Gespensterumhang gezwungen wird – sondern um eine deutschstämmige Konvertitin, für die die große Aufregung um ihre Kleidung wohl ein großer Spaß ist.

Wieviele Nachahmer wird diese Spinnerei wohl finden? Eben.

xxx
4 Jahre zuvor
Antwortet  Bernd

Konvertiten sind aber oft sehr extrem drauf. Siehe Pierre Vogel zum Beispiel.

Pälzer
4 Jahre zuvor
Antwortet  Bernd

Wollen wir hoffen, dass die „deutschstämmige Konvertitin“ die Sache als Spaß ansieht und nicht als blutigen Ernst. In der Türkei vor Erdogan gab es „klare Kante“ gegen Kopftücher an Schulen und Universitäten (was ja noch mal ein Unterschied zum Niqab ist, oder?)
https://www.welt.de/politik/ausland/article132590904/AKP-hebt-Kopftuchverbot-an-staatlichen-Schulen-auf.html

Pälzer
4 Jahre zuvor
Antwortet  Bernd

Hm, vielleicht besser gleich noch eine Klarstellung: mit „blutigem Ernst“ meine ich die Möglichkeit, dass die junge Frau es als unbedingte, keineswegs verhandelbare Pflicht gegenüber Allah ansieht, sich verhüllen zu müssen.

Küstenfuchs
4 Jahre zuvor

Die GEW Schleswig-Holstein ist da nicht sehr konseqent: Was spricht gegen ein Gesetz, die GEW das Tragen eines Niqab ablehnt? Aber ok, von Frau Coordes (mich hat sie gleich bei der ersten Begegnung ungefragt geduzt) ist da auch wenig zu erwarten.