Schüler per falscher Todesanzeige gemobbt – 14-jähriger Mitschüler unter Verdacht

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NÖRDLINGEN. In einer Traueranzeige wird der Tod eines 13-jährigen Schülers vermeldet. Die Anzeige ist falsch, es war wohl Mobbing eines Mitschülers. Der Träger der Schule reagiert.

In der örtlichen Tageszeitung erschien eine Todesanzeige mit dem Namen des Schülers (Symbolfoto). Foto: Claudia Hautumm / pixelio.de

Die Veröffentlichung einer falschen Todesanzeige über einen Mitschüler in Nördlingen (Bayerisch-Schwaben) sieht der betroffene Schulträger als sehr heftiges Mobbing an. «Das ist ein einmaliger Fall, sowas hatten wir noch nie», sagte Peter Kosak, der Direktor des Schulwerks der Diözese Augsburg, am Dienstag. An den 42 Schulen des Schulträgers sei so etwas noch nie vorgekommen. «Das ist ein Extremfall.»

Am vergangenen Freitag war in einer Zeitung eine Traueranzeige erschienen, in der der angebliche Tod des 13 Jahre alten Jugendlichen einer katholischen Realschule in Nördlingen nahe der Grenze zu Baden-Württemberg vermeldet wurde. Nach den bisherigen Ermittlungen der Kriminalpolizei soll ein 14 Jahre alter Mitschüler die Todesanzeige aufgegeben haben. Er bestritt dies zuletzt. Derzeit würden Beweismittel in dem Fall ausgewertet, sagte ein Polizeisprecher am Dienstag.

An der Schule waren schon im November Mobbingfälle bekannt geworden

Die «Augsburger Allgemeine», bei der die Anzeige erschienen ist, berichtete unterdessen, dass drei weitere Fake-Anzeigen in Auftrag gegeben worden seien. «Es wurde allerdings verhindert, dass diese gedruckt wurden. Bei einer ist es nicht gelungen», heißt es in dem Bericht. Nachdem die Traueranzeige mit einer falschen Bankverbindung gebucht worden sei, werde auch der Zeitungsverlag als Geschädigter Strafanzeige erstatten.

«Wir sind sehr betroffen von dem Vorfall, der in dieser Form einmalig ist», erklärte der stellvertretende Verlagsleiter Rüdiger Hoebel. «Wir tun alles dafür, die Ermittlungsbehörden zu unterstützen, und überprüfen gleichzeitig unsere Plausibilitätsprüfungen und Sicherheitsmechanismen, um zukünftige Fälle möglichst zu vermeiden.»

An der Realschule gab es einen Informationsabend zu Mobbing

An der Schule waren schon im November Mobbingfälle bekannt geworden. Fünf Mädchen und Jungen der achten Jahrgangsstufe seien Opfer der Angriffe geworden, berichtete die Polizei damals. Es wurden Ermittlungen wegen Internetkriminalität eingeleitet, weil auf den Namen der betroffenen Schüler beispielsweise auch falsche Telefonverträge abgeschlossen und Reisen gebucht wurden. Anfang Dezember gab es an der Realschule dann einen Informationsabend zu Mobbing, an der auch eine Polizeibeamtin über die Gefahren aufklärte.

Die Schule habe insofern vorbildlich reagiert, mehr Prävention sei kaum möglich, sagte Schulwerksdirektor Kosak. Was mit dem 14-Jährige geschehe, wenn sich die Vorwürfe bestätigen, sei noch unklar. Zunächst müssten die Ermittlungen abgewartet werden. Im schlimmsten Fall würde die Privatschule den Vertrag kündigen. Dann müsste der Jugendliche die Schule verlassen, sagte Kosak. dpa

“Schulen dürfen keine Angsträume sein”: Tod einer Grundschülerin löst Debatte über Mobbing aus

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3 Kommentare
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Küstenfuchs
4 Jahre zuvor

Ich würde in so einem Fall – also bei fortgesetztem rechtswidrigen Handeln – immer auch ein zivilrechtliches Vorgehen empfehlen: Selbst wenn Täter nicht strafmündig oder nun eine geringe Jugendstrafe zu erwarten haben, sind dann Anwaltskosten und die Androhung großer Geldstrafen eine wirksamere Abschreckung.

Biene
4 Jahre zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Exzellente Idee.

Heinz Kraft
4 Jahre zuvor

Ab 7 Jahren sind Personen deliktsfähig und können zivilrechtlich auf Schadenersatz und Schmerzensgeld in Anspruch genommen werden. Ein etwaiges Zivilurteil bleibt 30 Jahre vollstreckbar.
Es gibt im Zusammenhang mit Mobbing eine Reihe von diesbezüglichen Urteilen auch gegen Minderjährige unter 14.