Skandal-Urteil? Dass ein Lehrer Schülern seine Neonazi-Tattoos zeigt, reicht für eine fristlose Kündigung nicht

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BERLIN. Dass der Spruch auf seinem Oberkörper von der SS stammt, will er nicht gewusst haben: Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (LAG) hat die Kündigung eines Lehrers mit rechtsextremen Tattoos für unwirksam erklärt – aus formalen Gründen. Der Personalrat sei nicht ausreichend über die Kündigungsgründe informiert worden, so teilte das Gericht am Mittwoch mit. Das LAG hat gegen die Entscheidung eine Revision nicht zugelassen. Das Urteil wirft allerdings Fragen auf. Und: Der Fall beschäftigt inzwischen fünf Gerichte und drei weitere Behörden.

War Justizia in diesem Fall vielleicht etwas zu blind? Foto: Shutterstock

Das Land hatte dem Seiteneinsteiger im Februar fristlos gekündigt, nachdem bekannt geworden war, dass er rechtsextreme Tattoos mit dem Schriftzug „Meine Ehre heißt Treue“ sowie den Nazi-Symbolen „Wolfsangel“ und „Schwarze Sonne“ trägt. Der Schriftzug „Meine Ehre heißt Treue“ war der Wahlspruch der Schutzstaffel, der SS also. In Deutschland gilt der Spruch als Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation und ist damit strafbar.

Im Sommer vergangenen Jahres hatte sich der 36-Jährige Medienberichten zufolge während des Sommerfests der Schule an einem See zwei Stunden lang mit freiem Oberkörper gezeigt. Dabei waren die Tätowierungen für Schüler zu sehen. Ein Foto gelangte in die örtliche Presse. Das Ministerium schaltete den Staatsschutz ein. Der prüfte – und erklärte, die Tattoos seien „zweifelsfrei der rechten bis rechtsextremen Szene“ zuzuordnen. Nachdem der Prüfungsbericht vorlag, erfolgte die fristlose Kündigung, gegen die der Mann vor das Arbeitsgericht zog. Aus dem Schuldienst wurde er ins Schulamt zwangsversetzt.

Bei der Kündigung eines Lehrers ist immer der Personalrat einzuschalten

Grundsätzlich gilt im öffentlichen Dienst, so informiert die Plattform haufe.de: „Der Personalrat erhält bei der ordentlichen Kündigung ein Mitwirkungsrecht, bei der außerordentlichen Kündigung und bei der Entlassung ist als Beteiligungsform die Anhörung vorgesehen.“ Die ordnungsgemäße Beteiligung bei der Kündigung sei in allen Fällen Wirksamkeitsvoraussetzung.

Und das ist angeblich nicht geschehen – jedenfalls nicht in ausreichendem Maß. Zwar sei dem Personalrat mitgeteilt worden, dass der Mann seine Tattoos öffentlich gezeigt hatte, so teilte das Gericht mit. Doch dafür hätte der Mann lediglich eine Abmahnung erhalten dürfen. Schließlich hätte er zugesichert, die Tätowierungen künftig zu überdecken, so stellte der Richter nun laut einem Bericht der „Berliner Morgenpost“ fest. Doch eine Abmahnung sei nicht erfolgt. Stattdessen sei eben die fristlose Kündigung ausgesprochen worden. Der eigentliche Kündigungsgrund, die rechtsextreme Gesinnung, sei dem Personalrat aber nicht mitgeteilt worden. Weshalb die Kündigung eben unwirksam sei. Zuvor hatte das Arbeitsgericht Neuruppin ebenfalls so geurteilt.

Unterrichtet der mutmaßliche Neonazi bald wieder an der Oberschule?

Dass der mutmaßliche Rechtsextremist nicht sofort wieder an seiner alten Schule, einer Oberschule in Hennigsdorf (Oberhavel) – eine „Schule ohne Rassismus“ – , beschäftigt werden muss, liegt daran, dass das Land Brandenburg ihm mittlerweile ein zweites Mal gekündigt hat und auch darüber noch ein Rechtsstreit ansteht. Gegen den Mann läuft darüber hinaus ein strafrechtliches Verfahren. Am Dienstag sollte eigentlich der Prozess am Amtsgericht Oranienburg beginnen. Weil eine Richterin erkrankte, musste der Termin nach Angaben des Gerichtes abgesagt werden. Ein neuer Termin stand am Mittwoch noch nicht fest. Der Lehrer hat auch noch gegen seine Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst zum Beamten geklagt. Auch hier steht eine Gerichtsentscheidung aus, diesmal des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg.

Die Schulverwaltung ist zwar überzeugt, dass der Lebensmittelchemiker eine rechtsextreme Gesinnung pflegt, die ihn für den Schuldienst disqualifiziert. Der Betroffene selbst – der laut „Süddeutscher Zeitung“ zwischenzeitlich für einen Sicherheitsdienst arbeitete, der für die AfD im Einsatz war – bestreitet jedoch, Neonazi zu sein und Verbindungen zur rechten Szene zu unterhalten. Dass der Spruch auf seinem Oberkörper von der SS stammt, will er nicht gewusst haben.

Im Schulamt im Bereich „Migration“ eingesetzt

Weitere Merkwürdigkeit in dem Fall: Im Staatlichen Schulamt, wohin  der Mann versetzt wurde, ist er zunächst im Bereich „Migration“ eingesetzt worden. Dort war er dann unter der telefonischen Durchwahlnummer “88” zu erreichen. Die Zahl gilt unter Neonazis als getarnter Hitlergruß. Aus dem Schulamt hieß es laut Bericht der „Märkischen Oderzeitung“ zur Begründung: “Herrn K. wurde vom Schulamt seinerzeit das letzte freie Büro zugeteilt, das auch vorher bereits die Durchwahl 88 hatte. Das Schulamt hat die Telefonnummer dann geändert.“ Dass er mit dem Fachbereich „Migration“ betraut wurde, habe personelle Gründe gehabt: Dort habe es einen Engpass gegeben. Mittlerweile – nach öffentlicher Berichterstattung – wurde der Mann in den Bereich “Konzeptionsentwicklung für Fachdidaktik/Fortbildung” versetzt. News4teachers / mit Material der dpa

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Urteil in der Dschungelcamp-Affäre: Lehrerin verliert endgültig ihren Beamtenstatus

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Küstenfuchs
4 Jahre zuvor

Der Skandal ist doch nicht das Gerichtsurteil, sondern die völlig Unfähigkeit der Schulverwaltung.

Wolfgang Bergmann
4 Jahre zuvor

Genau so ist es. Gerade in solchen Fällen ist doch genaueste Beachtung der Rechtsstaatlichkeit besonders wichtig.

EinLehrer
4 Jahre zuvor

Ich finde diese Hetzkampagne hier bei 4teachers völlig daneben. Wenn Herr Höcke nicht mehr Lehrer sein sollte, dann ist das hier nicht der Ort, wo das entschieden wird. Ihr seid so nicht besser, wie die Hetzer von der AfD. Schade.

Ignaz Wrobel
4 Jahre zuvor
Antwortet  EinLehrer

@Ein Lehrer
Geht`s noch ?
Niemand kann von diesem demokratischen Rechtsstaat erwarten, dass dieser einen rassistischen Gegner unseres pluralistischen Rechtsstaates, den er überwinden will, wieder als Geschichtslehrer weiterbeschäftigt.
Zudem leugnet dieser die Gewichtung und Verantwortung für die neuere deutsche Geschichte. Er relativiert die Zeit von 1933 bis 1945 und verleugnet damit auch noch die Leistungen unserer demokratischen Gesellschaft nach dem Ende des zweiten Weltkrieges, die er abfällig als Ochlokratie verunglimpft, die Herrschaft des Pöbels, um bei seiner angestrebten Machtübernahme dieses Land in eine faschistische Diktatur nach dem Vorbild Mussolinis umzuwandeln.
Gleichzeitig sollen alle Migranten der ersten und zweiten Generation abgeschoben werden und Politiker und Journalisten mit harter zur Rechenschaft gezogen werden.
Sein in Dialogform verfasstes Buch „Niemals zweimal in den selben Fluss“ deutet dem interessierten Leser an, was dieser Herr mit Deutschland vorhat.

Die Elfe
3 Jahre zuvor

Durch derartige Fehler wird wieder eine Plattform geschaffen. Und zu der Lehrkraft: Dummheit schützt vor Strafe nicht! Ernsthaft? Wer sich solche Bilder/Schriftzüge tätowieren lässt weiß genau was er/sie zum Ausdruck bringen möchte. Die Einstellung zur Verfassung disqualifiziert diese Person für jegliche Beamtenlaufbahn.

Alla
3 Jahre zuvor

Lehrermangel hin oder her.
Solche „Geschichtslehrer“ brauchen wir so mal gar nicht!