Skandal-Urteil? Dass ein Lehrer Schülern seine Neonazi-Tattoos zeigt, reicht für eine fristlose Kündigung nicht

BERLIN. Dass der Spruch auf seinem Oberkörper von der SS stammt, will er nicht gewusst haben: Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (LAG) hat die Kündigung eines Lehrers mit rechtsextremen Tattoos für unwirksam erklärt – aus formalen Gründen. Der Personalrat sei nicht ausreichend über die Kündigungsgründe informiert worden, so teilte das Gericht am Mittwoch mit. Das LAG hat … Skandal-Urteil? Dass ein Lehrer Schülern seine Neonazi-Tattoos zeigt, reicht für eine fristlose Kündigung nicht weiterlesen