Urteil in der Dschungelcamp-Affäre: Lehrerin verliert endgültig ihren Beamtenstatus

4

LÜNEBURG. Die Mutter von Dschungelcamp-Teilnehmerin Nathalie Volk fliegt mit ihrer Tochter zum RTL-Dreh nach Australien. Doch die Lehrerin ist krankgeschrieben, das Attest hat sie sich erschlichen. Wieder waren nun Richter damit befasst – jetzt aber wohl zum letzten Mal.

Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen sind in den Schulgesetzen der Länder geregelt. Foto: Shutterstock
Der Fall, in dem das Gericht nun geurteilt hat, sorgte bundesweit für Schlagzeilen. Foto: Shutterstock

Wegen ihrer Dschungelcamp-Reise nach Australien verliert die Mutter der Show-Teilnehmerin Nathalie Volk (22) ihren Beamtenstatus. Das hat das niedersächsische Oberverwaltungsgericht am Dienstag in letzter Instanz rechtskräftig entschieden. Die Lehrerin hatte ihre Tochter 2016 zum RTL-Dreh begleitet und sich dafür eine Krankschreibung erschlichen. Im Strafverfahren wurde sie dafür bereits rechtskräftig verurteilt. Am Dienstag ging es im Disziplinarverfahren um die endgültige Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, wie von der Landesschulbehörde angestrebt.

Die Lehrerin hat „ein sehr schweres Dienstvergehen begangen“

Die 50 Jahre alte Pädagogin hatte Berufung gegen eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Lüneburg eingelegt. Die Berufung wurde nun als unbegründet zurückgewiesen. «Die Beklagte hat ein sehr schweres Dienstvergehen begangen», fasste der Vorsitzende des dritten Senats, Hans-Jochen Schmidt, in der Urteilsbegründung zusammen. Die Frau sei im Januar 2016 dem Dienst schuldhaft ferngeblieben und habe ihre Dienstpflichten gravierend verletzt. Die Pädagogin habe mit ihrem Verhalten das Vertrauen der Öffentlichkeit und des Dienstherrn verloren, die disziplinarrechtliche Höchstmaßnahme sei damit gerechtfertigt. Die Frau habe der Lehrerschaft und dem gesamten öffentlichen Dienst erheblichen Schaden zugefügt. (Az.: 3 LD 3/19)

«Sie verliert mit dem Urteil von heute ihre Pensionsansprüche», erklärte am Dienstag Bianca Trogisch, Sprecherin der Landesschulbehörde in Lüneburg: «Mit dem Ende des Monats Dezember wird die Zahlung der Bezüge eingestellt.» Zuletzt bekam die vom Dienst suspendierte Lehrerin die halben Bezüge, rund 2100 Euro netto. Nach dem Urteil muss sie auch für die Prozesskosten aufkommen.

Anzeige

Im Strafverfahren war die Lehrerin bereits rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen von je 60 Euro verurteilt worden. Das Oberlandesgericht Celle bestätigte im August vergangenen Jahres die vom Landgericht Lüneburg verhängte Geldstrafe. Das Landgericht hatte die Frau wegen des Gebrauchs eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses verurteilt.

„Das Vertrauen des Dienstherrn in die Lehrerin ist verloren“

Das Vertrauen ihres Dienstherrn und der Allgemeinheit sei verloren, hatte auch das Verwaltungsgericht Lüneburg im April befunden. In einem Schreiben hatte sich die Pädagogin entschuldigt. Auch wenn der Befund im Attest nicht gestimmt habe, sei sie doch krank gewesen.

Die Lehrerin erschien am Dienstag nicht zur Verhandlung. Ihr bliebe nach Angaben eines Gerichtssprechers nun nur noch der Gang zum Bundesverfassungsgericht, sollte sie ihre Grundrechte verletzt sehen. Der Anwalt der Frau wollte nichts zum weiteren Vorgehen sagen. dpa

Die Dschungelcamp-Affäre

Der Fall sorgte für einen gehörigen Wirbel in Soltau, wo die Lehrerin am Gymnasium unterrichtete. Die Pädagogin hatte in diesen Wochen eigentlich die Schüler ihres Leistungskurses auf die anstehenden Abiturprüfungen vorbereiten sollen – war aber offiziell krank. Eine Ärztin hatte die Pädagogin für drei Wochen krankgeschrieben, die Schule hatte zuvor einen Antrag auf Sonderurlaub abgelehnt. Dennoch erkannten Schüler sie im Fernsehen, in Ausschnitten der Show, die in Australien gedreht wurde.

Die Eltern der etwa 20 betroffenen Gymnasiasten wandten sich deshalb mit einem offenen Brief an die Landesschulbehörde und forderten ein zügiges Einschreiten der Dienstaufsicht. „Wir bitten, diese Lage zu prüfen und schnell die erforderlichen Schritte einzuleiten“, hieß es in dem Schreiben des Elternrats. Befürchtet wurden Nachteile für die betroffenen Abiturienten, deren Unterricht von Kollegen vertreten werden musste.

Die Schulleitung unterstützte das Ansinnen. „Ich begrüße den Brief und möchte genau wie die Eltern eine Aufklärung des Vorfalls. Jeder Lehrer hat eine Fürsorgepflicht, der nachgegangen werden muss“, erklärte der Schulleiter seinerzeit. Auch für das Kollegium sei das Fehlen, unabhängig von den Gründen, eine zusätzliche Belastung. Die Landesschulbehörde stellte die Frau vom Unterricht frei, ein Disziplinarverfahren wurde eingeleitet, im Januar 2017 folgte dann die Suspendierung.

„Mir hat die Reise gut getan. Aber danach war es schrecklich. Keiner hat mit mir geredet. Manche Kollegen haben sich weggedreht“, so schilderte die Lehrerin ihre Eindrücke nach ihrer Rückkehr laut Medienberichten.

Der Beitrag wird auch auf der Facebook-Seite von News4teachers diskutiert.

Wie weit darf eine beamtete Lehrerin gehen? Verwaltungsrichter zur Dschungelcamp-Affäre: “Irgendwann sollte das Nachdenken einsetzen”

Anzeige


Info bei neuen Kommentaren
Benachrichtige mich bei

4 Kommentare
Älteste
Neuste Oft bewertet
Inline Feedbacks
View all comments
Pälzer
4 Jahre zuvor

Wichtig?

Küstenfuchs
4 Jahre zuvor
Antwortet  Pälzer

durchaus!

Pälzer
4 Jahre zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Dieses Urteil (das ich auch angemessen finde) löst ein Problem, das es ohne Dschungelcamp nicht gegeben hätte.