Inklusion: Kinder mit sozialen Störungen sollen zeitweilig in Kleingruppen

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KIEL. Mehr Qualität, mehr Kümmern um das einzelne Kind – so will Schleswig-Holsteins Bildungsministerin Prien die Inklusion an den Schulen verbessern. Sie möchte auch, dass ein besonderer Förderbedarf von Kindern früher erkannt wird. Lernen in Kleingruppen soll ebenfalls helfen.

Immer mehr Kinder zeigen Verhaltensauffälligkeiten. Foto: Shutterstock

Beim gemeinsamen Unterricht von behinderten und nicht behinderten Kindern will Schleswig-Holsteins Bildungsministerin Karin Prien stärker die Qualität in den Vordergrund rücken. «Wir wollen die Inklusion nicht zurückdrehen», sagte die CDU-Politikerin im Gespräch. Für sie gehe es jetzt aber nicht darum, die Inklusionsquote von rund 70 Prozent um jeden Preis weiter zu steigern. Sie wolle die Qualität in den Mittelpunkt stellen und jedes einzelne Kind, das besonders unterstützt werden muss. «Da gibt es erheblichen Verbesserungs- und Nachsteuerungsbedarf.» Einen Bericht über den aktuellen Stand hat das Ministerium am Freitag dem Landtag zugeleitet.

Schleswig-Holstein hat die höchste Inklusionsquote aller Flächenländer

Mit rund 70 Prozent habe Schleswig-Holstein die höchste Inklusionsquote aller Flächenländer in Deutschland, sagte Prien. «Aber die Umsetzung ist eine große Herausforderung für Lehrer, Eltern und alle Anderen, die damit befasst sind.» Die Ministerin strebt an, bis zum Ende dieser Wahlperiode, also bis 2022, einheitliche Qualitätsstandards im Land zu schaffen. Bisher sei die Umsetzung in den Kreisen sehr unterschiedlich.

Konkret sprach sich Prien dafür aus, den Förderbedarf von Schülern früher festzustellen. «Ich möchte Lehrer und Eltern ermutigen, schon vor dem dritten oder vierten Schuljahr die Möglichkeiten intensiver Diagnostik in Anspruch zu nehmen», sagte sie. «Manche Eltern haben Angst davor, aber in meinen Augen ist es ein Zeichen von Klugheit und Stärke, dies zu tun.» Jedes Kind sollte möglichst früh die Unterstützung bekommen, die es braucht. «Hier müssen wir auch den Übergang von der Kita in die Grundschule mehr im Blick haben», sagte Prien. Manchmal hätten Kitas schon Erkenntnisse, die in der Schule nicht ankommen.

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Zusammenarbeit zwischen Schulen und Förderzentren soll intensiviert werden

Die Ministerin plädierte auch dafür, Kinder mit besonderen emotionalen und sozialen Störungen an Regelschulen oder Förderzentren bei Bedarf zeitweise in Kleingruppen zu unterrichten. Dies geschehe bisher nicht flächendeckend. Darüber hinaus sei es notwendig, die Zusammenarbeit zwischen den Institutionen zu intensivieren – von Schulen und Förderzentren bis hin zum jugendpsychologischen und jugendärztlichen Dienst.

Seit einigen Jahren lernen in Schleswig-Holstein rund zwei Drittel aller Kinder mit «sonderpädagogischem Förderbedarf» an Regelschulen. Die Qualität konnte aus Sicht von Kritikern mit der schnellen Umsetzung nicht Schritt halten, besonders wegen Personalmangels. Der Landesrechnungshof sprach in einem Bericht vor gut zwei Jahren von gravierenden Mängeln. «Die notwendigen personellen und sächlichen Ressourcen sind im System Schule auch auf mittlere Sicht nicht vorhanden», konstatierte Rechnungshof-Präsidentin Gaby Schäfer Ene 2017. Allein bei den Grundschulen fehlten viele Lehrer und etwa 1500 Sonderpädagogen.

Land finanziert jährlich 70 zusätzliche Sonderpädagogen-Stellen

Das Bildungsministerium hatte dem Rechnungshof-Gutachten allerdings widersprochen, weil es Doppelzählungen gegeben habe und der Bedarf nicht richtig bewertet worden sei. Der Bildungsplaner Prof. Klaus Klemm habe einen zusätzlichen Stellenbedarf von rund 490 Stellen ermittelt. Infolgedessen finanziert die Landesregierung seit 2017 jährlich 70 neue Sonderpädagogen-Stellen und will das bis 2024 fortsetzen. Für die Grundschulen bestehe derzeit ein Bedarf von etwa 140 zusätzlichen Sonderpädagogen, sagte ein Sprecher. dpa

Der Beitrag wird auch auf der Facebook-Seite von News4teachers diskutiert.

Inklusion in der Schule ist ein Menschenrecht – doch ob es gewährt wird, regeln die Länder nach Gutsherrenart

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41 Kommentare
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Manuela Dienhart
4 Jahre zuvor

Leider findet sich diese Problematik nicht nur in Schleswig-Holstein. Als ich an der Realschule in Prüm Schulelternsprecherin war, war ich damit auch konfrontiert. Zudem war ich als Mutter eines autistischen Sohnes auch selbst betroffen. Dennoch muss ich für die Realschule in Prüm auch eine Lanze brechen, denn sowohl die Lehrerschaft, als auch die Schulleitung, als auch die Schulsozialarbeiterin waren sehr bemüht, unseren Sohn gut zum Abschluss zu bringen. Hilfe hatten wir außerdem durchs Jugendamt und unsere Heilpädagogin. Gott sei Dank zogen alle an einem Strang. Nur so funktioniert es.

GriasDi
4 Jahre zuvor

Widerspricht das „Lernen in Kleingruppen“ nicht dem Grundgedanken der Inklusion? So was passiert dann, wenn Therorie auf Praxis trifft 🙂

Stefan
4 Jahre zuvor
Antwortet  GriasDi

Zustimmung! Das “Lernen in Kleingruppen” werte ich als heimliches Eingeständnis, dass die radikale Inklusion mit ihrer Vorstellung von einer gänzlichen Abschaffung der Förderschulen, eine realitätsfremde Idee war und ist.
Durch die Hintertür wird jetzt wieder das “Lernen in Kleingruppen” als Wert entdeckt und so gehandhabt, dass es zu möglichst wenig Eingeständnis von Irrtum und Gesichtsverlust kommt.

E. S.
4 Jahre zuvor
Antwortet  GriasDi

Warum kann man nicht endlich mal zugeben, dass auch die Inklusion eine ideologische „Schnapsidee“ war.

Anna
4 Jahre zuvor
Antwortet  E. S.

Ist auch die Gleichberechtigung von Frauen eine „ideologische Schnapsidee“, weil sie mitunter Mühe bereitet?

Inklusion ist natürlich keine Schnapsidee, sondern ein Menschenrecht. Das schließt den Unterricht in Kleingruppen nicht aus – das Zauberwort steht in der Überschrift des Artikels: „zeitweilig“.

Gab es Kinder, die im alten Sonderschulsystem „zeitweilig“ an Förderschulen unterrichtet wurden? Nein – weil das System eine Einbahnstraße war, praktisch ohne Chance, dem jemals wieder zu entrinnen. So wurden Kinder dauerhaft ausgesondert.

Das darf eben in einem inklusiven Bildungssystem nicht geschehen. Dass mitunter – auch zum Schutz von Kindern – eine kurzzeitige Separierung mit dem klaren Ziel der Wiedereingliederung (!) notwendig ist, widerspricht dem keineswegs.

Gerd Möller)
4 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

Danke, Anna, für die notwendige Klarstellung!

GriasDi
4 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

Ich kenne Kinder die zeitweise an Förderschulen waren und dann fast nahtlos in das Regelschulsystem integriert werden konnten.

Anna
4 Jahre zuvor
Antwortet  GriasDi

Und ich habe schon mal einen Panda im Zoo gesehen.

Die Anzahl derjenigen, die auf einer Förderschule einen regulären Schulabschluss schaffen, ist äußerst gering – und die Zahl derjenigen, die es von der Förderschule auf die Regelschule schaffen, liegt im Promillebereich. Heute. Früher, im alten Zwangssystem, lief praktisch gar nichts. Warum hätten die Förderschulen auch ihre besten Schüler abgeben sollen?

So heißt es in einem Bericht von 2010:

„Der Behindertenbeauftragte Hüppe drückt es so aus: ‚Die Förderschulen sind ein sich selbst erhaltendes Sondersystem.‘ Und die Regelschulen machen gern mit, da sie die anstrengenden Schüler loswerden. Verhängnisvoll dabei: Es gibt keine standardisierten Regeln, wann ein Förderbedarf vorliegt. Und dass diejenigen, die über die Zukunft der betroffenen Kinder entscheiden, oft alles andere als unabhängig sind.“

Quelle: https://www.welt.de/politik/deutschland/article108927703/Wenn-das-Kind-auf-die-Foerderschule-gehen-muss.html

ysnp
4 Jahre zuvor
Antwortet  GriasDi

Stimmt GriasDi. Wir haben in der Grundschule regelmäßig Rückkehrer aus den Förderschulen, die zu Beginn der Einschulung noch Defizite hatten, die sie aufholen konnten. Ich hatte auch schon welche, die dann ganz normal auf eine der drei weiterführenden Schulen gingen.

GriasDi
4 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

Ein jetzt pensionierter Lehrer sagte mir dazu einmal:
Die haben dort gelernt strukturiert zu arbeiten, da dort ein viel besserer Betreuungsschlüssel ist. Danach gehörten sie oft zu den Besten eines Jahrgangs.

Anna
4 Jahre zuvor
Antwortet  GriasDi

Schön, dass das der pensionierte Lehrer meinte. Dann hätte er ja seine Kinder hinschicken können – hat er vermutlich nicht.

Hier ein Zeit-Bericht von 2007 zum Thema Sonderschulen – Titel: „Gefangen im Schonraum“

„Sonderschüler dürfen nur selten Regelschulen besuchen – angeblich zum Schutz der Kinder. Die pädagogischen Folgen sind erschreckend“, so heißt es darin.

Hier nachzulesen: https://www.zeit.de/2007/35/B-Sonderschulen/komplettansicht

ysnp
4 Jahre zuvor
Antwortet  GriasDi

Dasselbe melden die Mittelschullehrer ebenfalls über Rückkehrer zurück, GriasDi.
Natürlich kehren nicht alle zurück, sondern die, die die Defizite durch die besondere Förderung in Kleingruppen aufholen konnten.

GriasDi
4 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

Gleichberechtigung bedeuet aber nicht, dass Männer und Frauen prinzipiell das Gleiche verdienen müssen, sondern dass sie für gleiche Leistung das gleiche verdienen müssen.
Gleiches gilt für die Kinder. Sie müssen nicht prinzipiell die gleichen Schulabschlüsse erreichen, sie müssen nur die Möglichkeit haben, alle Schulabschlüsse erreichen zu können.

Anna
4 Jahre zuvor
Antwortet  GriasDi

Wer hat denn etwas anderes behauptet?

„Sie müssen nur die Möglichkeit haben, alle Schulabschlüsse erreichen zu können.“ Genau.

Und sie müssen Teil dieser Gesellschaft sein können – ohne besonderen Leistungsanspruch. Dieses Recht hat nämlich jeder.

xxx
4 Jahre zuvor
Antwortet  GriasDi

Ernsthaft, Anna, ohne besonderen Leistungsanspruch?

Wenn Sie die Sozialleistungen meinen, auf die Menschen mit Behinderungen Anspruch haben, dann haben Sie schnell und vermutlich ungewollt eine riesige Lobby gegen sich.

Wenn Sie den Leistungsanspruch an diese Menschen meinen, dann verfechten Sie den Sozialismus der Gleichmacherei auf sehr niedrigem Niveau. Die DDR zeigte, dass das nicht klappen kann.

Anna
4 Jahre zuvor
Antwortet  GriasDi

„Jeder hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeinen Unterschied“, beginnt Artikel 2 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Allen Menschen sind gleiche Möglichkeiten zur Teilhabe in Bildung und Wissenschaft, in Wirtschaft und Arbeit, sowie an der Kultur gleichermaßen zu ermöglichen.

Auch Ihnen mit Ihren unsäglich dummen Schmierenkommentaren.

Quelle: https://www.der-paritaetische.de/schwerpunkt/mensch-du-hast-recht/recht-auf-teilhabe/

xxx
4 Jahre zuvor
Antwortet  GriasDi

Richtig, Teilhabe an Bildung kann auch in Kleingruppen in isolierter Atmosphäre bedeuten.

Anna
4 Jahre zuvor
Antwortet  GriasDi

Dann sollten Sie die wenigen Sätze nochmal mit Verstand lesen: „… alle Menschen … gleichermaßen“, heißt es darin.

„In isolierter Atmosphäre“ ist logischerweise das Gegenteil davon.

OMG
4 Jahre zuvor
Antwortet  GriasDi

Anna, sorry. Aber immer nur das herauslesen, was man selbst lesen möchte, geht nicht. Der Text und auch die Bücher der Dame sind mir mittlerweile mehr als geläufig.
Nur eben: Die Genese der UNBRK, das sagt diese anerkannte Verfechterin der Inklusion, lässt die Sicht auf ein orginäres Menschenrecht, also ein alleinstehendes, nicht zu. Statt dessen ist Inklusion ein Rechtsattribut, also ein nicht trennbarer Bestandteil eines individuellen Rechts.
Trotzdessen ist das Atrribut nicht höherwertiger als der Rechtsbezug auf die allegmeinen Menschenrechte, egal nun mit wie viel Engagement und dem Vorwurf der Lesekompetenzinkompetenz an den jeweils anderen die eigene Position vertreten wird.

OMG
4 Jahre zuvor
Antwortet  GriasDi

@ ANNA: „ohne besonderen Leistungsanspruch“
Das entspricht nicht der Rechtsprechung der Bundesgerichte, an die alle öffentlichen Einrichtungen weiterhin gebunden sind. Sehr wohl besteht die Pflicht aller, im Zweifelsfall zu prüfen, ob Einschränkungen vorliegen, die einen besonderen Leistungsanspruch begründen. SInn der aktuellen Rechtssprechung ist es zu verhindern, dass Menschen, die ein recht auf besondere Leistungen haben, diese vorenthalten werden. Und in der Entscheidung 2013 wurde sehr bewusst der Bezug zur UNBRK gewählt als Begründung dieser Haltung.

xxx
4 Jahre zuvor
Antwortet  GriasDi

Ich habe es schon richtig gelesen. Da steht gleichermaßen, nicht gemeinsam oder ergebnisgleich.

Anna
4 Jahre zuvor
Antwortet  GriasDi

Ihre Unterstellungen triefen vor Bösartigkeit. Als hätte irgendjemand im Zusammenhang mit der Inklusion jemals „Ergebnisgleichheit“ – also leistungsunabhängige Erfolgsbescheinigungen/Abschlüsse – gefordert. Völliger Blödsinn.

OMG
4 Jahre zuvor
Antwortet  Anna
Anna
4 Jahre zuvor
Antwortet  OMG

Sie sollten auch lesen, worauf Sie verlinken:

“Ich meine, Inklusion ist Bestandteil und zugleich Weiterentwicklung eines der ältesten und fundamentalen Menschenrechte – dem Recht auf Gleichberechtigung”, so schreibt die Autorin.

xxx
4 Jahre zuvor
Antwortet  OMG

Wenn ein Satz mit „Ich meine“ beginnt, ist das weder justiziabel noch wissenschaftlich belegt, sondern eine Meinungsäußerung.

Anna
4 Jahre zuvor
Antwortet  OMG

… es ist dann aber eindeutig als Beleg für die These ungeeignet, dass Inklusion kein Menschenrecht sein soll. Und darum ging es hier.

OMG
4 Jahre zuvor
Antwortet  OMG

„Ich meine“ unterstreicht, dass es eine Deutung ist. Hier eine nachvollziehbare, aber eine subjektive Deutung weiterhin.
Beispiel: Allein im europäischen Bereich gibt es aktuell mindestens zwei Interpretationen der Regelungen zum Kindswohl der UNBRK.
Alexander Lorz, mittlerweile Kultusminister in Hessen, gilt hier sicher als einer der wenige Rechtsexperten. Er vertritt allerdings eine Position, die sich so bei anderen Staatsrechtlern nicht wiederfinden lässt: Er ist der Ansicht, dass die Kindswohlregelung der UNBRK sich ableitet aus der Konvention zu den allgemeinen Kinderrechten, also keine selbstständige Regelung, sondern nur eine entlehnte ist.
Bei anderen Staatsrechtlern findet man hingegen, auch im bekannten Gutachten von 2010, die Begriffe der Rechtsschranken, übrigens auch im Beitrag des Staatsrechtler s hier auf news4teachers von vor zwei Jahren, die nur dann vorhanden sein können, wenn beide Regelungen eigenständig sind.
Für den Normalmenschen mag diese Definitionsfrage nicht relevant sein, spätestens aber, wenn ein Bundesgericht mit einer entsprechenden Klage sich auseinandersetzen muss, wird deutlich werden, wie massiver der Unterschied sein wird, sollte Herr Lorz Recht haben.
Diese beiden Positionen unterscheiden sich nun aber doch deutlich von der „Ich meine“ – Position der Autorin, die ja auch darauf verweist, dass es daneben noch andere Meinungen gibt.

Bettina
4 Jahre zuvor
Antwortet  OMG

Gleichberechtigung und Inklusion bedeuten nicht, dass alle Kinder dieselbe Schule besuchen. Dann wäre jedes gegliederte System menschenrechtswidrig.
Förderschulen haben immer zu unserem Schulsystem gehört, die Kinder waren also nicht „ausgegliedert“ oder auf etwas Fremdes „abgeschoben“.
Gleichmacherei hat nichts mit Gleichberechtigung zu tun.

Anna
4 Jahre zuvor
Antwortet  OMG

Was waren sie denn sonst, wenn sie auf eine Sonderschule gezwungen wurden. So ein euphemistischer Quatsch.

Wenn ich ein Gefängnis „Haus Sonnenschein“ nenne, ist es immer noch ein Gefängnis.

dickebank
4 Jahre zuvor
Antwortet  GriasDi

Nein, die Frage lässt sich ganz einfach beantworten. Die Kleingruppen widersprechen nicht dem Inklusionsgedanken gemäß der Behindertenkonvention der UN.

Dass man in Deutschland diese Konvention falsch interpretiert und in der Folge konsequent vermurkst umgesetzt hat, ist eine ganz andere Sache.

Gemeinsame Beschulung entsprechend der UN-Konvention hätte bedeutet, gemeinsame beschulung innerhalb einer Schule, nicht unbedingt in gemeinamen Kursen in allen Fächern. Der bessere weg der Umsetzung wäre gewesen, alle Schüler und Schülerinnen einer Schulform an einem gemeinsamen Schulstandort innerhalb eines festgelegten Einzugbereiches zu beschulen. In den Klassenverbänden wären dann Regelschüler (m/w/d) und Inklusionsschüler (m/w/d) organisatorisch zusammengelegt. Je nach Förderschwerpunkt hätte dann der Unterricht gemeinsam im Klassenverband oder in entsprechenden Förderkursen organisiert werden können. So wie es an „Schulen des längeren gemeinsamen Lernens“ eben E- und G-Kurse gibt, hätte es dann zusätzlich noch F-Kurse (Förderkurse) gebraucht.

Die deutsche Fehlinterpretation des Begriffes „gemeinsame Beschulung“ ist das grundlegende Problem. In D Wurde die inklusion von der Haushaltsseite her gedacht und geht deshalb schief.

OMG
4 Jahre zuvor
Antwortet  GriasDi

Wenn der Unterricht in Kleingruppen nicht die Regel ist, die Segration also nur zeitweise erfolgt und diese inhaltlich notwendig ist, dann ist das explizit nach der UNBRK keine Diskriminierung. Allerdings müssen die Bedenken der Kritiker ernst genommen werden:
Solange diese Gedankengänge dafür „missbraucht“ werden, ein Förderschulsystem parallel in räumlicher Trennung aufrechtzuerhalten und den Anteil von Schülerinnen und Schülern, die weiterhin in diesem räumlich getrennten System künstlich von anderen Schülerinnen und Schülern getrennt lernen sollen, dann ist das eindeutig rechtswidrig.
Ein Förderschulsystem parallel ist nicht der UNBRK widersprechend, solange die Beschulung in diesem System auf Zeit erfolgt, der Anteil der Kinder, die in einem solchen System beschult werden, deutlich niedriger sein muss als aktuell, und die räumliche Trennung nicht gegeben ist.

Wenn der Unterricht in Kleingruppen nicht die Regel ist, die Segration also nur zeitweise erfolgt und diese inhaltlich notwendig ist, dann ist das explizit nach der UNBRK keine Diskriminierung. Allerdings müssen die Bedenken der Kritiker ernst genommen werden:
Ein parallele

Gerd Möller)
4 Jahre zuvor

Zur Amtlichen Statistik in NRW:

Relative Häufigkeiten hängen nicht davon ab, ob man persönlich einige davon kennt:

2018 wechselten in NRW 340 Schüler von der Förderschule in die Grundschule;
335 in die Hauptschule (davon 155 in der 5. Klasse); 261 in die Realschule (davon 223 in der 5. Klasse);225 in die Sekundarschule (davon 187 in der 5. Klasse); 776 in die Gesamtschule (davon 714 in der 5. Klasse); 60 ins Gymnasium (davon 53 in der 5. Klasse)
Die Förderschule besuchten 2018 insgesamt 83.302 Schüler.

D.h.: ca. 2% wechselten von der Förderschule ins allgemein bildende Schulsystem, 98% nicht.

xxx
4 Jahre zuvor
Antwortet  Gerd Möller)

Wie war es umgekehrt? Wie viele Fälle waren strittig? Welche Art von Behinderungen hatten die wechselnden Schüler? Wie viele von denen waren rein körperlich behindert?

Gerd Möller)
4 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Ergänzung:
Dass die meisten Wechsler in der 5. Klasse sind, spricht nicht für Förderung, sondern eher für falsche Diagnostik.

dickebank
4 Jahre zuvor
Antwortet  Gerd Möller)

… oder die falsche Wahl der weiterführenden Schule.

Gerd Möller)
4 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

hier geht es um die Wechsel von der Förderschule

dickebank
4 Jahre zuvor
Antwortet  Gerd Möller)

Wenn Förderschüler (m/w/d) nur diejenigen sind, die de jure den „Stempel“ infolge eines AOSF-Verfahrens haben, dann stimmt Ihre Aussage. Dass es viele Schüler (m/w/d) gibt, die zwar de facto Förderbedarf haben, die aber nicht getestet worden sind – aus welchen Gründen auch immer -, können auch Sie nicht anzweifeln.

Anna
4 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Und schon das zeigt die Absurdität des Systems: Förderschüler ist, wer den Stempel bekommt. Und wer den Stempel bekommt, dafür gibt es keine klar definierten Standards – sondern nur Gummi-Diagnosen wie „lernbehindert“. Das kann dann alles und nichts heißen.

Und entsprechend fielen dann früher die Sonderschulquoten der Bundesländer immer „zufälligerweise“ genau so hoch aus, wie jeweils Kapazitäten an den Sonderschulen vorhanden waren. Wie heißt es so schön in dem oben zitierten Bericht? „Die Förderschulen sind ein sich selbst erhaltendes Sondersystem.“

Gerd Möller)
4 Jahre zuvor

@ Anna:
„“Die Förderschulen sind ein sich selbst erhaltendes Sondersystem.”

Stimme Ihnen voll zu, habe diese Zusammenhänge 2014 in NRW anhand der Amtlichen Schulstatistiken untersucht:
https://www.researchgate.net/publication/306358206_Inklusiver_Unterricht_nimmt_zu_-_die_Forderschulquote_aber_auch_Eine_Bestandsaufnahme_der_letzten_25_Jahre

Palim
4 Jahre zuvor
Antwortet  Gerd Möller)

Es ist wichtig, das zu prüfen und zu diskutieren.

Sie schreiben selbst:
„Es wäre wichtig zu klären, ob hierfür sich verschlechternde Lebens- und Lernbedingungen der Kinder oder eine veränderte Feststellung des Förderbedarfs ursächlich sind.“

Dazu müsste gehören, dass es Standards für die Überprüfungsverfahren gibt, die immer weiter fortgeschrieben und ergänzt werden, wenn sich bei den Verfahren Lücken oder Unklarheiten zeigen.
Gleiches sollte für die Gewährung von Inklusionshelfenden/ Schulbegleitungen gelten.

Hier zeigt sich, dass dadurch, dass keine Standards gesetzt wurden, nun dem Spar-Wahn Tür und Tor geöffnet sind:

– über eine Grundversorgung, die nicht pro-Kopf erhöht wird, hat sich das Land Niedersachsen für die inklusiv arbeitenden Grundschulen gleich einen Freifahrtsschein ausgestellt: Wie hoch auch immer die Quote der FöS-Schüler ist (Schwerpunkt Lernen, ESE, Sprache), es gibt nicht eine Stunde mehr!

– ständig gibt es neue untergesetzliche Bestimmungen, wann man ein Kind _nicht_ überprüfen soll, erlasskonforme Ressourcen entfallen jedoch ohne festgestellten Status,

– ständig werden die Anforderungen an die Verfahren erhöht und es braucht immer mehr Dokumentationen, Belege und Atteste dafür (der Landesrechnungshof hat 2018 festgestellt, dass in jedes Verfahren mehr als 40 Zeitstunden Arbeit an den Schulen gesteckt werden müssen – übrigens Zeit, die man NICHT in die Förderung investieren kann!) Von einer Vereinfachung, die vor einem Jahr im Gespräch war UND in der Koalitionsvereinbarung steht, ist derzeit keine Rede mehr.

– zwar ist (in Nds.) die Grundversorgung für die Schulen pauschal mit 2 Std./Klasse/Woche festgesetzt, für die man eine Förderschullehrkraft an die Schule bekommen müsste, aber diese Versorgung wird nicht gewährleistet und nicht über eine Vertretungsregelung abgesichert. Die ohnehin viel zu knapp bemessene Grundversorgung fällt damit noch geringer aus.

– eine Versorgung der inklusiv arbeitenden Schulen mit einer Grundversorgung an Mobilem Dienst für weitere Schwerpunkte ist nirgendwo festgelegt, ebenfalls kein Vertretungsregelung,

– eine Versorgung der SuS mit pädagogischen Mitarbeitenden, wie sie an FöS-Schulen üblich ist, wurde nicht auf die inklusiv arbeitenden Schulen übertragen.

Die Bestandsaufnahme der letzten 10 Jahre sollte also nicht nur erheben, wie viele SuS überprüft wurden oder ob sich die Voraussetzungen dafür geändert haben,
sondern auch, in welcher Form sich die FöS-Lehrende/FöS-Lernende-Relation verändert hat!

Natürlich kann man auch dafür plädieren, dass es dieser Überprüfung gar nicht bedürfe, weil die Schule inklusiv arbeiten solle. Dann aber müsste auch dafür ein klarer Personalschlüssel gesetzt sein, damit dies möglich ist. Derzeit wird die Personaldecke immer dünner, die Herausforderungen aber immer größer. Die Arbeit der Lehrkräfte ist „all inclusive“, mit inklusivem Unterricht hat das dann aber irgendwann nichts mehr zu tun.

OMG
4 Jahre zuvor

“Es wäre wichtig zu klären, ob hierfür sich verschlechternde Lebens- und Lernbedingungen der Kinder oder eine veränderte Feststellung des Förderbedarfs ursächlich sind.”
Für Hessen ist das Bild deutlich: Hessen stellt im Vergleich zu anderen Bundesländern auffallend weniger Förderbedarfe fest. Zudem wird, teilweise aber auch abhängig vom Schulamtsbezirk, eine Feststellung in Klasse 1 und 2 nicht durchgeführt – allen Beteuerungen der Politik widersprechend.
Elternberatungen, bei denen vorher festgestellt wurde, dass eine Beschulung hier oder dort aus personellen Gründen nicht möglich sind, nach „personalgünstiger“ Beschulung finden statt, der Bedarf des Kindes interessiert nicht. ESE zu beantragen und durchzubekommen wird zunehmend schwerer, auch wenn die Verhaltensauffälligkeiten nachweislich zunehmen.
Einschränkungen im körperlichen Bereich müssen nun stäkrer ausgeprägt sein, um Förderbedarfe auslösen zu können und und und.