Mehrheit für finanzielle Angleichung der Grundschullehrer zeichnet sich in Thüringen ab

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ERFURT. Ist Thüringen das bald achte Bundesland, das die Lehrer aller Schulformen nach A13/E13 bezahlt? Bildungsminister Helmut Holter (Linke) hat eine Initiative im Landtag angekündigt, wonach Grundschullehrer künftig genauso bezahlt werden wie Pädagogen an Regelschulen, die seit Jahresbeginn nach der Stufe A13 bezahlt werden.  Holter erwartet dafür nach eigenen Angaben eine „breite Mehrheit“ im Landtag. Die CDU-Fraktion signalisiert bereits Zustimmung.

Ringt – wie andere Kultusminister auch – mit dem Lehrermangel: Thüringens Bildungsminister Holter. Foto: Jacob Schröter / Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Helmut Holter

Die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag würde eine Anhebung der Besoldung für Grundschullehrerunter unter bestimmten Voraussetzungen mittragen. «Das Gesamtpaket muss stimmen», sagte der bildungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christian Tischner, am Dienstag. Thüringens Bildungsminister Helmut Holter (Linke) hatte eine bessere Bezahlung für Grundschullehrer gefordert. Wie bereits bei den Regelschullehrern sollte seiner Ansicht nach auch die Besoldung der Grundschullehrer auf die Stufe A13 angehoben werden – und damit auf dem gleichen Gehaltsniveau der Gymnasiallehrer liegen.

Weitere Vorschläge der CDU auf dem Tisch: Lehrer-Leistung besser anerkennen

Nach Ansicht der Christdemokraten müsste das Besoldungsgesetz tiefgreifender geändert werden. Tischner plädierte dafür zum Beispiel besonders engagierten Vertrauenslehrern bessere Beförderungschancen zu ermöglichen. «Für uns ist das Besoldungsgesetz auch eine Möglichkeit, Leistung anzuerkennen», sagte Tischner. Außerdem sei die Einführung für Zulagen denkbar – etwa für Lehrer, die eine Stelle im ländlichen Raum annehmen oder in einem Mangelfach unterrichten.

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Der Thüringer Lehrerverband bezeichnete eine Anhebung der Besoldung von Grundschullehrern als überfällig und forderte Holter auf, zügig einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. „Wir werden uns mit allen Kräften dafür einsetzen, dass ein solcher Entwurf im Sinne der von uns angestrebten ‚Koalition der Vernunft‘ eine Mehrheit im Landtag findet. Wir sind bereits mit den nach demokratischen Grundsätzen arbeitenden Fraktionen im Gespräch“, hieß es. Holter ist Mitglied einer Minderheitsregierung ohne eigene parlamentarische Mehrheit.

A13 für alle Lehrer – Hamburg kündigte Besoldungserhöhung unlängst an

Hamburg hatte im Dezember angekündigt, die Hansestadt werde die Besoldung von Grundschullehrkräften bis 2023 schrittweise auf das Niveau aller anderen Lehrämter anheben – als siebtes Bundesland nach Mecklenburg-Vorpommern, Bremen, Berlin, Brandenburg, Sachsen und Schleswig-Holstein. News4teachers / mit Material der dpa

A13 für alle: Hamburg stellt Grundschullehrer mit den Kollegen am Gymnasium gleich

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lehrer002
4 Jahre zuvor

Richtig so! Grundschullehrer leisten gleichwertige Arbeit. Das Studium ist genauso wissenschaftlich und endet mit dem gleichen Abschluss. Die Regelstudienzeit ist meist gleich.
Die Besoldungsangleichung ist eine längst notwendige sinnvolle Konsequenz.

xxx
4 Jahre zuvor
Antwortet  lehrer002

Zumindest auf fachwissenschaftlicher Seite hat das Grundschulstudium nur wenig mit dem Sek I- und nahezu nichts mit dem Sek II-Studium gemeinsam. Die fachdidaktische und / oder pädagogische Seite kann ich nicht beurteilen, glaube aber auch nicht, dass die Grundschullehrer mit den Hauptfachpädagogen gemeinsam studieren.

dickebank
4 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Uninteressant; der Master-Degree einer Technischen Hochschule für angewandte Wissenschaften und einer Technischen Hochschule oder Universität im Bereich der ingenieurwissenschaften berechtigt, obwohl die fachwissenschaftlichen Inhalte gleicher Studiengänge sich unterscheiden, zum Einstig in den höheren Dienst bzw. den Vorbereitungsdienst desselben.

xxx
4 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Darum geht es mir nicht. Es ging mir nur um die Einschätzung von lehrer002. Ob nach Angleichung der Besoldung tatsächlich mehr Menschen Grund- oder Sekundarschullehramt studieren wollen, wird die Zukunft zeigen. Zudem steht dann A14 für die Gymnasiallehrer im Raum.

lehrer002
4 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Für A14 gibt es bereits entsprechende Beförderungsmöglichkeiten, an Gymnasien tendenziell besonders viele. Darauf kann man sich ja weiterhin bewerben. Warum die Gymnasiallehrer das, was in der GS der Rektor bekommt, „einfach so“ haben wollen, ist mir unverständlich und wirkt etwas unrealistisch.

lehrer002
4 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Es geht nicht darum, dass die fachwissenschaftlichen Inhalte die gleichen sind, sondern darum, dass alle Lehrämter gleich fachwissenschaftlich studiert werden!

Grundschullehrer
4 Jahre zuvor

Das sehe ich auch so! Es geht vor allem um Wertschätzung, aber auch um Gerechtigkeit! Mit Blick auf den sich immer mehr verstärkenden Lehrermangel an den Grundschulen handelt Thüringen aber auch einfach weitsichtig und versucht, die selbst ausgebildeten Lehrer im Land zu halten.

Mississippi
4 Jahre zuvor

Ich schätze mal, dass mindestens 50% der gymnasialen Lehrkräfte auf A14 und mehr sind. Stimmt`s?

raphael
4 Jahre zuvor

Gibt es hier auch Gymnasiallehrerbeiträge?
Ich finde eine differenzierte Bezahlung gerechtfertigt!

„Grundschullehrer leisten gleichwertige Arbeit.“
Das ist schwer zu belegen. Ein Gymnasiallehrer bereitet auf einen hochschulqualifizierenden Abschluss vor. Er legt die fachwissenschaftliche Kenntnisse für die Befähigung zum Hochschulabschluss. Ein Grundschullehrer nicht. Meines Wissens nach wird an der Grundschule noch eher erzogen als fachwissenschaftlich gelehrt.

„Das Studium ist genauso wissenschaftlich und endet mit dem gleichen Abschluss.“
So ein Humbug! Während das Gros der Grundschulpädagogen auch im pädagogischen Bereich eine Abschlussarbeit schreibt (inhaltlich meist eine Unterrichtseinheit), kann man als Gymnasiallehrer auch eine fachwissenschaftliche Arbeit im vertieft studierten Fach schreiben. Das bekommen Grundschullehrer aufgrund ihrer fachwissenschaftlichen Unkenntnis nicht zustande. Der Gymnasiallehrer ist daher auch kein oberflächlicher Generalist. Er hat tatsächlich fundierte Ahnung von seinem Fach. Er studiert sein Unterrichtsfach vertieft. Das scheinen viele außer Acht zu lassen. Das Studium daher gleichzusetzen und auf eine Niveaustufe zu stellen, ist kompletter Blödsinn. Anscheinend maßen sich viele Nicht-Gymnasiallehrkräfte an, dass sie mal so locker am Gymnasium bestehen können.

„Die Regelstudienzeit ist meist gleich.“
Nein, ist sie nicht! Das liegt auch daran, dass der Gymnasiallehrer im Hauptstudium mehrere Hauptseminare pro Fach besuchen muss. Der Grundschullehrer nicht. Für Laien ist folgender Vergleich vielleicht nachvollziehbar. Ein Mechaniker ist ein Mechaniker und ein Techniker ist ein Mechaniker, der fachlich schlichtweg mehr Ahnung hat und deshalb auch mehr Geld verdient. Sie werden solche Berufe auch nicht auf ein Niveau stellen. Bei den Schularten ist das ähnlich.

„Die Besoldungsangleichung ist eine längst notwendige sinnvolle Konsequenz.“
Nein, sie wird dem Arbeitsaufwand von Gymnasiallehrkräften nicht gerecht.
Sie ist lediglich ein Lockmittel für Arbeitnehmer. Ähnliches hat schon im sonderschulischen Bereich stattgefunden. Da gab es lange große Versorgungslücken, deshalb hat der Arbeitgeber einfach deren Besoldungsstufe angehoben, damit überhaupt ein Anreiz da war, sonderpädagogische Fachkräfte zu finden. Nun ist die Versorgungslücke an der Grundschule angekommen. Dann lockt man einfach mal mit dem guten alten Mammon.

Palim
4 Jahre zuvor
Antwortet  raphael

Ich weiß nicht, in welchem Bundesland Sie leben und studiert haben,
für mein Bundesland treffen Ihre Behauptungen nicht zu.

Grundschullehrkräfte studieren mit den SekI-LuL gemeinsam.
Die Studienzeit der GS+SekI+SekII-LuL ist gleich lang, der Abschluss setzt gleiche Credit-Points voraus, alle schließen mit dem Master ab und absolvieren danach ihr Referendariat an einer möglichen Schulform.
Allein daraus ergibt sich bereits die Vergütung nach A13.

Die „Versorgungslücke“ wird in den nächsten Jahren sicherlich mit Gymnasiallehrkräften aufgefüllt. Da die Arbeit in den Grundschulen so leicht erscheint, nehmen Sie diese Aufgabe sicherlich an und spenden Ihr Gehaltsplus gerne dem Förderverein der Grundschule.

lehrer002
4 Jahre zuvor
Antwortet  raphael

Ihr Beitrag, raphael, ist leider völlig realitätsfern und widerspricht sämtlichen Fakten. Ihre Argumentation erscheint daher sehr haltlos:
– Grundschullehrer besuchen (in den meisten Bundesländern) die gleichen Seminare und Vorlesungen, die Inhalte sind gleichen, er Anspruch somit ebenso. Jedoch unterscheidet sich die Anzahl der LPs: Diese sind bei den Gymnasiallehrämtlern in den beiden Fächern höher, bei den Grundschullehrämtlern in dem Kernstudium.
– Die Regelstudienzeit ist gleich: 10 Semester. Grundschullehrämtler werden aber manchmal eher fertig, weil z.B. an kleineren Unis die Vorlesungen/Seminare besser liegen, sich nicht überschneiden…
– Grundschullehrämtler können in den Fächern UND in dem bildungs- und gesellschaftswissenschaftlichen Kernstudienbereich ihre Abschlussarbeit schreiben, Gymnasiallehrämtler nicht. Somit sind hier die Grundschullehrämtler sicherlich nicht weniger qualifiziert.
– Ihr Vergleich mit dem Mechaniker hinkt ebenso: Hier kann der Techniker nur dem Mechaniker helfen, die Hilfe kann jedoch bei den Lehrern der unterschiedlichen Lehrämter immer gegenseitig erfolgen.
– „maßen sich viele an, am Gymnasium bestehen zu können“:
Ganz ehrlich, in den studierten Fächern könnten das fachlich viele Grundschullehrer.
Die entsprechende Didaktik würde mich jedoch ebenso überfordern wie einen Gymnasiallehrer die der Grundschule.

Zusammenfassung: Lehrer sind sehr gut ausgebildete Akademiker, die unterschiedliche Spezialisierungen haben, aber alle gleich gut qualifiziert sind.

xxx
4 Jahre zuvor
Antwortet  lehrer002

In NRW sind die Lehramtsstudiengänge für Gymnasien, Gesamtschulen und Berufskollegs aus gutem Grund von denen der Grund-, Haupt- und Realschule getrennt. In Schleswig Holstein wird spätestens beim Master getrennt. Bitte nennen Sie mal „die meisten“ Bundesländer.

lehrer002
4 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Diese sind leicht zu recherchieren, es dürften fast alle mit Bachelor und Master sein. In einigen BL werden zwei Fächer studiert, in anderen drei Fächer. Dennoch werden die meisten Veranstaltungen mit den Gymnasiallehramtsstudenten besucht und bei HR sowieso.

xxx
4 Jahre zuvor
Antwortet  lehrer002

Ich habe es spontan in NRW und Schleswig Holstein getan. In beiden wird frühzeitig getrennt.

Emil
4 Jahre zuvor
Antwortet  lehrer002

@xxxx
Möglicherweise aktuell, das weiß ich nicht. Ich habe mit angehenden Lehrer allen Stufen studiert, in Bielefeld. Kein Unterschied zwischen GS und GY. Kein Argument für eklatante Gehaltsunterachiede!

Erdnuckel
4 Jahre zuvor
Antwortet  raphael

So ein Beitrag macht mich nahezu wütend. Lehrer ist Lehrer oder nicht? Wir alle lehren, erziehen, bilden -man mag es nennen wie man will. Es sei eine Anmaßung zu glauben, ein Grundschullehrer könne an einem Gymnasium bestehen? Darum geht es auch garnicht. Jeder hat sich vermutlich für seine Schulform entschieden, weil er glaubt darin bestehen zu können: weil ihm der Umgang mit der entsprechenden Altersstufe, die Art der Unterrichtsgestaltung usw. passend erscheint.
Solang jeder Lehrer in seiner Schulform seiner Aufgabe und dem damit verbundenen Bildungsauftrag bestmöglich nachgeht, sehe ich keinerlei Veranlassung an einer gleichwertigen Bezahlung Kritik zu üben.

Grundschullehrer
4 Jahre zuvor

@lehrer002: Meine volle Zustimmung! Sie bringen es auf den Punkt!

Grundschullehrer
4 Jahre zuvor

@lehrer002: Meine Zustimmung. Grundschullehrer kriegen in ihrem Studium auch nichts geschenkt. Fachlich sind wir genauso im Nebenfach Germanisten, Anglisten, Sportwissenschaftler etc. Dass wir das sind und eben auch ein Zweites Staatsexamen haben, wurde bisher ignoriert, weil man uns einfach günstiger haben konnte. Es wird Zeit, hier eine notwendige Angleichung vorzunehmen!