Prozessauftakt: Angeklagter Jugendlicher bestreitet Mordkomplott gegen Lehrer – der tritt als Nebenkläger auf

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DORTMUND. Der Prozess um ein mutmaßliches Mordkomplott gegen einen Dortmunder Lehrer wird nicht-öffentlich verhandelt. Während der Pädagoge sich eine harte Bestrafung wünscht, bestreitet der erste Angeklagte eine Tötungsabsicht.

Der Fall, der bundesweit Schlagzeilen macht, wird vor dem Landgericht Dortmund verhandelt. Foto: Joehawkins / Wikimedia Commons CC BY-SA 4.0

Nervös und angespannt wirkte Lehrer Wolfgang Wittchow, als er am Dienstagmorgen ins Dortmunder Landgericht kam. Im Mai 2019 sollen drei Jugendliche – zwei von ihnen waren seine Schüler – den Plan gefasst haben, ihn mit Hämmern zu erschlagen. Noch vor Beginn des Prozesses vor der Jugendstrafkammer sagte Wittchow: «Zumindest für den Haupttäter wünsche ich mir eine Strafe, die sich in Jahren und nicht nur in Monaten bemisst.» Resozialisierung könne ja auch im Gefängnis stattfinden.

Tiefe Spuren auf der Psyche des Deutsch- und Chemielehrers

Jener Tag im Mai hat offensichtlich tiefe Spuren auf der Psyche des Deutsch- und Chemielehrers hinterlassen. Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt, dass die heute 17, 18 und 19 Jahre Angeklagten vorhatten, Wittchow in einen Hinterhalt zu locken, indem sie einen medizinischen Notfall auf einem abgelegenen Teil des Lehrerparkplatzes der Gesamtschule simulierten. Dabei sollen sie gehofft haben, dass sich der Lehrer zu dem am Boden liegenden Jugendlichen hinab beugt. Dann, so heißt es, wollten sie ihn mit Hämmern von hinten erschlagen. Die Anklage gegen die drei deutschen Staatsbürger lautet auf Mordversuch.

Wolfgang Wittchow wurde aber offenbar gleich skeptisch. Statt in die Falle zu gehen, soll er sich dafür entschieden haben, einen Rettungswagen zu alarmieren. Zu einem Angriff kam es dann nicht.

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Schon am ersten Verhandlungstag hat einer der drei Angeklagten diese Vorwürfe zurückgewiesen. Die Verhandlung findet zwar komplett unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Thomas Jungkamp, Sprecher des Dortmunder Landgerichts, gab anschließend ein kurze Information. Danach hat der Angeklagte «jede Tötungsabsicht bestritten», so Jungkamp. Und auch die übrigen Angaben zum Ablauf des Tages hätten nur teilweise mit den Angaben in der Anklageschrift übereingestimmt. Für die Richter stehe deshalb fest, dass nun eine umfangreiche Beweisaufnahme bis ins kleinste Detail erforderlich sei. Welcher der drei Angeklagten die Vorwürfe zurückwies, nannte der Sprecher nicht.

Ausschluss der Öffentlichkeit – wegen des Alters der Angeklagten

Den Ausschluss der Öffentlichkeit hatte das Gericht zuvor mit dem jugendlichen Alter der Angeklagten begründet. Zwar gebe es ein berechtigtes hohes öffentliches Interesse, sagte der Vorsitzende Ulf Pennig. Doch der Schutz der Jugendlichen vor einer drohenden Stigmatisierung wiege noch schwerer. «Sie sollen sich möglichst ungestört zu rechtstreuen Erwachsenen entwickeln können», so Pennig. Das Jugendstrafrecht habe im Wesentlichen erzieherischen Charakter.

Den Charakter des Hauptangeklagten hält Lehrer Wittchow indes für «schwach und gestört». Gerade deshalb plädierte er für eine Strafe, die der heute 17-Jährige zu spüren bekomme. Der Lehrer tritt auch als Nebenkläger auf. Für den Prozess hat das Gericht zunächst acht Verhandlungstage bis Ende April vorgesehen. Das Jugendstrafrecht sieht eine Höchststrafe von zehn Jahren Jugendhaft vor. Von Martin von Braunschweig, dpa

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Pälzer
4 Jahre zuvor

„Die Anklage gegen die drei deutschen Staatsbürger“
man gewöhnt sich an, Formulierungen genau zu lesen.

Bernd
4 Jahre zuvor
Antwortet  Pälzer

Genau gegen diese Art von Hetze hat sich Ihr Kollege, das Opfer, verwahrt. In einem Facebook-Post zum Thema schreibt er, dass er angesichts des veröffentlichten Namens des mutmaßlichen Haupttäters nicht «vom rechten Rand der Gesellschaft instrumentalisiert werden» wolle. «Was der Haupttäter getan hat, war absolut verwerflich. Aber ich weigere mich, es an seiner Nationalität oder seinem religiösen Bekenntnis festzumachen. Es war eine Frage seines individuellen Charakters.»

Der Junge ist deutscher Staatsbürger. Punkt. Oder brauchen wir bald wieder einen Ariernachweis?

Hier alles nachzulesen: https://www.news4teachers.de/2019/05/das-ist-so-stark-nach-mordkomplott-von-schuelern-betroffener-lehrer-meldet-sich-zurueck-habe-die-lust-am-job-nicht-verloren/

Ignaz Wrobel
4 Jahre zuvor
Antwortet  Bernd

Es handelt sich wie bei den meisten derartigen Gewalttaten gegen Personen um eine Beziehungstat. Es spielt keine Rolle , welche Schuhgröße,Körpergröße, Haarfarbe oder welcher ethnischen Herkunft die Vorfahren der Täter sind, außer für die Propagandamaschinerie der Flügelvertreter der AfD und ihrer rechtsradikalen Gesinnungsgenossen vom völkisch-nationalen Flügel.

Pälzer
4 Jahre zuvor
Antwortet  Bernd

Ja, ich habe die Aussagen des Lehrers auch gelesen, er hat das treffend und gut formuliert.