Wie radikal darf ein Lehrer sein? Schröder gegen Berufsverbote für AfD-Mitglieder

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OSNABRÜCK. Darf der Thüringer AfD-Sprecher Björn Höcke wie vor seiner politischen Karriere jemals wieder als Sport- und Geschichtslehrer arbeiten? Mit starkem Aufsehen hat der Wilhelmshavener Grünen-Politiker Ulf Berner eine Petition angestoßen, die darauf abzielt, den derzeit beurlaubten Höcke aus dem Beamtenverhältnis zu entlassen (News4teachers berichtete). Altkanzler Schröder hat sich nun dazu geäußert.

Altkanzler Gerhard Schröder war schon als Anwalt politisch engagiert. Foto: Mehr News Agency / Wikimedia Commons (CC-BY 4.0)

Zunehmend zeigt die Diskussion um AfD-Politiker Züge, die aus dem Streit um die Berufsverbote der 70er und 80er Jahre im Zuge des Radikalenerlasses bekannt sind. In diesem Sinne hat sich auch Altkanzler Gerhard Schröder in der neuen Osnabrücker Zeitung geäußert.

Schröder hat sich dagegen gewandt, AfD-Mitgliedern den Eintritt in den öffentlichen Dienst gleich welcher Art zu verweigern. „Ich habe eine klare Haltung zur AfD: Diese Partei muss entschieden bekämpft werden, aber argumentativ und nicht administrativ“, sagte der SPD-Politiker der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. „Ich war aus guten Gründen immer gegen Berufsverbote“, erklärte er. Um nichts anderes handele es sich, falls AfD-Vertretern der Dienst in Schule, Verwaltung oder Polizei verwehrt bleibe.

„Ich habe als Rechtsanwalt in den 1970er-Jahren DKP-Mitglieder vertreten, die ein Berufsverbot bekommen sollten“, sagte Schröder. Später als Ministerpräsident habe er Berufsverbote dann umgehend abgeschafft. „Wenn jemand seine Parteipolitik den Schülern verkaufen möchte, Kinder etwa im Geschichtsunterricht beeinflusst, dann geht das nicht. Aber man kann nicht vorher wissen, ob er das tut“, erläuterte Schröder seine Position. Verhalte sich jemand in seinem Dienst dann verkehrt, „gibt es das Disziplinarrecht, das ist genau dafür gedacht“. (ots)

Der Beitrag wird auch auf der Facebook-Seite von News4teachers diskutiert.

Von Lehrern angestachelt? Immer öfter provozieren Schüler in KZ-Gedenkstätte

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Joachim Datko
4 Jahre zuvor

Herr Höcke ist Gymnasiallehrer für Geschichte. Er hat ein breites historisches Hintergrundwissen über gesellschaftliche Entwicklungen. Seine Interpretation des Zeitgeistes als links-grün und seine Warnung vor einer Völkerwanderung aus Afrika sind sachlich richtig und werden moderat vorgetragen.

Joachim Datko – Physiker, Philosoph

Bernd
4 Jahre zuvor
Antwortet  Joachim Datko

… und er darf, so hat das Verwaltungsgericht Meinigungen entschieden, mit gutem Grund ein Faschist genant werden.

Der Verfassungsschutz stellt zu Höcke und seinem „Flügel“ fest:

„Auch hinsichtlich der Sammlungsbewegung der AfD ‚Der Flügel‘ um den Thüringer AfD-Landesvorsitzenden Björn Höcke liegen dem BfV stark verdichtete Anhaltspunkte dafür vor, dass es sich bei ihr um eine extremistische Bestrebung handelt. Das durch den ‚Flügel‘ propagierte Politikkonzept ist primär auf die Ausgrenzung, Verächtlichmachung und weitgehende Rechtlosstellung von Ausländern, Migranten, insbesondere Muslimen, und politisch Andersdenkenden gerichtet. Es verletzt alle Elemente der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, die Menschenwürdegarantie sowie das Demokratie- und das Rechtsstaatsprinzip. Die Relativierung des historischen Nationalsozialismus ist zudem prägend für die Aussagen der ‚Flügel‘-Vertreter.“

Der Verband der Geschichtslehrer Deutschlands (VGD) hat sich mehrfach von Äußerungen Höckes zum Holocaust-Gedenken distanziert. «Das sind absurde Unterstellungen eines Außenseiters, der damit seinen politischen Extremismus begründen möchte», sagt der VGD-Vorsitzende Ulrich Bongertmann zu Anwürfen Höckes, Schulen würden die deutsche Geschichte „mies und lächerlich“ machen.

So viel zum „breiten historischen Hintergrundwissen“ des Herrn Höcke.

Quellen: https://www.verfassungsschutz.de/de/aktuelles/zur-sache/zs-2019-002-fachinformation-zu-teilorganisationen-der-partei-alternative-fuer-deutschland-afd

https://www.news4teachers.de/2017/01/auf-verfassungsfeindlichem-boden-geschichtslehrer-verband-distanziert-sich-von-hoeckes-kritik-am-holocaust-gedenken-in-schulen/

Pälzer
4 Jahre zuvor
Antwortet  Bernd

Nun, Sie wissen ja, dass auch Renate Künast mit allen möglichen Beschimpfungen – als „Meinungsäußerung“ – belegt werden „darf“
https://www.fr.de/politik/urteil-gegen-renate-kuenast-straftatbestand-beleidigung-faktisch-abgeschafft-13052895.html
Mehr muss man zu solchen Gerichtsentscheidungen nicht sagen.
Ich halte Schröders Vorschlag für besser, sich mit Höcke et al. argumentativ auseinanderzusetzen.

Bernd
4 Jahre zuvor
Antwortet  Pälzer

Dann mal als Vater argumentiert: Sie glauben doch nicht ernsthaft, dass ich meine Kinder einem Neonazi für den Geschichtsunterricht (sic!) überlassen würde!?

Auf politischer Ebene kann ich mich mit Höcke argumentativ auseinandersetzen, ich fordere ja nicht, ihn einzusperren. Ihn aber auf Kinder loszulassen, hätte mit „argumentativer Auseinandersetzung“ nichts zu tun – das wäre ein Menschenversuch.

Bernd
4 Jahre zuvor
Antwortet  Bernd

PS. Dann halten Sie Höcke also nicht für einen Faschisten? Was ist er denn in Ihren Augen dann?

Ein Mann, der in seinem Buch folgendes erklärt:

„In der erhofften Wendephase“, (offenkundig meint er einen Machtantritt der AfD), „stünden uns harte Zeiten bevor, denn umso länger ein Patient die drängende Operation verweigert, desto härter werden zwangsläufig die erforderlichen Schnitte werden, wenn sonst nichts mehr hilft.“

„Vor allem eine neue politische Führung wird dann schwere moralische Spannungen auszuhalten haben: Sie ist den Interessen der autochthonen Bevölkerung verpflichtet und muss aller Voraussicht nach Maßnahmen ergreifen, die ihrem eigentlichen moralischen Empfinden zuwiderlaufen.“

Man werde – so heißt es bei Höcke weiter wörtlich –, „so fürchte ich, nicht um eine Politik der ‚wohltemperierten Grausamkeit‘ herumkommen. Existenzbedrohende Krisen erfordern außergewöhnliches Handeln. Die Verantwortung dafür tragen dann diejenigen, die die Notwendigkeit dieser Maßnahmen mit ihrer unsäglichen Politik herbeigeführt haben.“

In seinem Buch stellt Höcke auch fest, dass „wir leider ein paar Volksteile verlieren werden, die zu schwach oder nicht willens sind“ mitzumachen.“ Er denke an einen „Aderlass“. Er trete für die Reinigung Deutschlands ein. Mit „starkem Besen“ sollten eine „feste Hand“ und ein „Zuchtmeister“ den „Saustall ausmisten“.

Kann jemand deutlicher ausdrücken, dass er eine faschistische Diktatur in Deutschland anstrebt – und vor Gewalt nicht zurückschreckt?

Quelle: https://www.zeit.de/politik/deutschland/2019-10/rechtsextremismus-bjoern-hoecke-afd-fluegel-rechte-gewalt-faschismus

Pälzer
4 Jahre zuvor
Antwortet  Pälzer

Ich kenne B. Höcke nicht, habe nie ausführlich Reden von ihm angehört und kann darum nicht kompetent beurteilen, was er für ein Weltbild hat. Falls er im Unterricht wie von Ihnen behauptet verfassungsfeindliche, z.B. „Nazi“- Agitation betreibt, dann soll das ein Gericht klären, und ich bin zuversichtlich, dass er dann auch zu Recht entlassen wird.
Ich weiß aber andererseits auch, wie leicht Menschen verleumdet werden, besonders als „rechts“ oder „Nazi“ wird man von interessierter Seite sehr schnell etikettiert, das geschieht auch Menschen, bei denen es offensichtlich falsch ist. Darum werde ich auf anonyme Behauptungen in Internet-Diskussionsforen hin niemand verurteilen, auch nicht auf handverlesene Zitate-Schnipsel hin, sondern nur wenn ich die Sprecher kenne und ihre Glaubwürdigkeit beurteilen kann.

Bernd
4 Jahre zuvor
Antwortet  Pälzer

Die Zitate sind alle belegt und für jedermann nachvollziehbar.

Nationalkonservative, Pälzer, waren schon einmal in der deutschen Geschichte die nützlichen Idioten.

Die hätten damals wahrscheinlich das gleiche geschrieben wie Sie hier. Nach dem Krieg will auch keiner von irgendwas gewusst haben…

Ignaz Wrobel
4 Jahre zuvor
Antwortet  Joachim Datko

Herr „Philosoph und Physiker“ Datko
Ebenso könnte man in Angesicht von Leuten wie ihnen und Dubravko Mandic vor einer Zuwanderung von Ländern aus dem ehemaligen Bürgerkriegsland Jugoslawien warnen, weil sie beide rassistische Ansichten haben und ein regelhaft intolerantes und sozial unverträgliches Verhalten an den Tag legen.
Sie und Herrn Mandic könnte man nach Höckes Machtübernahme wieder nach Serbien abschieben .

xxx
4 Jahre zuvor

Gerhardt Schröder mag man vieles vorhalten, jedoch hat er in dieser Sache recht. Das Disziplinarrecht reicht vollkommen aus, wie das Beispiel des „Volkslehrers“ gezeigt hat.

Abgesehen davon wird Höcke wahrscheinlich nicht mehr in den aktiven Schuldienst zurückkehren. Finanziell braucht er das nicht und auf denn Stress haben weder er selbst noch die „betroffene Schulleitung, Schüler, Eltern, Dezernate Lust. Wenn, dann würde er in den“ Innendienst“ weg von der Praxis versetzt oder bei vollen Bezügen vom Dienst freigestellt werden.

Bernd
4 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Gilt das dann auch für Kinderschänder? Erst mal in den Schuldienst einstellen – und dann sehen, was draus wird?

Schulen sind nicht wie die Steuerverwaltung oder der Knölllchendienst. Der Staat übernimmt, indem er in die Erziehungsgewalt der Eltern eingreift, eine große Verantwortung – das heißt: Er ist in der Pflicht, darauf zu achten, wem er die Kinder überlässt.

Die Mitgliedschaft in einer Partei alleine reicht nicht dafür aus, jemanden von vorneherein vom Schuldienst auszuschließen – da gehe ich noch mit Schröder mit. Ein Rassist allerdings (und es gibt gewichtige Anhaltspunkte dafür, dass ein AfD-Mitglied ebendas ist) kann doch nicht auf Kinder losgelassen werden, zumal auf Migrantenkinder. Wer Menschen herkunftsbedingte Eigenschaften zuschreibt – und sich damit als unfähig/unwillig zeigt, unvoreingenommen auf das individuelle Kind zu schauen – entspricht schlicht nicht den pädagogischen Anforderungen, die Schule an Lehrer stellt.

Bei kirchlichen Schulen ist es selbstverständlich, dass deren Lehrer das christliche Weltbild teilen – das stellt niemand infrage. Bei staatlichen Schulen muss es ebenso selbstverständlich sein, dass Lehrer die vom Grundgesetz geprägten Erziehungsziele teilen. Welche das sind, definieren die Schulgesetze der Länder sehr deutlich. Im NRW-Schulgesetz heißt es beispielsweise:

„Ehrfurcht vor Gott, Achtung vor der Würde des Menschen und Bereitschaft zum sozialen Handeln zu wecken, ist vornehmstes Ziel der Erziehung. Die Jugend soll erzogen werden im Geist der Menschlichkeit, der Demokratie und der Freiheit, zur Duldsamkeit und zur Achtung vor der Überzeugung des anderen, zur Verantwortung für Tiere und die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen, in Liebe zu Volk und Heimat, zur Völkergemeinschaft und zur Friedensgesinnung.“

Das zumindest Teile davon („Geist der Menschlichkeit“, „Liebe … zur Völkergemeinschaft“) von vielen AfD-Migliedern nicht vertreten werden, das hat der Bundesverfassungsschutz ja bereits festgestellt – hier nachzulesen: https://www.verfassungsschutz.de/de/aktuelles/zur-sache/zs-2019-002-fachinformation-zu-teilorganisationen-der-partei-alternative-fuer-deutschland-afd

Und solche Leute haben im Schuldienst nichts verloren.

xxx
4 Jahre zuvor
Antwortet  Bernd

Sie drehen die zeitliche Reihenfolge um. Höcke gründete die AfD als er schon viele Jahre aktiv unterrichtete. Seine wohl schon von Beginn an mindestens konservative Haltung war bei seiner Anstellung und Lebenszeitverbeamtung kein Hindernis. Seine mittlerweile deutlich radikaler gewordene Haltung könnte mittlerweile zum Problem werden, weil ich nicht mehr glaube, dass er sie sauber vom Unterricht nach Lehrplan wird trennen können.

Begangene und bestrafte Pädophilie sehen Sie im polizeilichen Führungszeugnis. Dieser Ihrer Punkte würde also nicht greifen, weil Pädophilie den Zugang in den Schuldienst zurecht verwehrt oder ebenfalls zurecht ein Entlassungsgrund ist.

Würden Sie eigentlich eine Lehrkraft, die offen mit einem Antifa-Anstecker herumläuft, ebenso aktiv angehen? Herr Kubicki hat das ja kürzlich bei einer Linken Politikerin getan.

Bernd
4 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Das kommt drauf an. Antifaschismus ist erst mal nichts ehrenrühriges, sondern gehört zum Selbstverständnis der Bundesrepublik. Wer allerdings Gewalt in der politischen Auseinandersetzung gutheißt, hat in der Schule als Lehrer nichts verloren – egal ob von rechts oder von links.

Und was Höcke betrifft: Der lief schon vor zehn Jahren – damals noch als aktiver Lehrer – auf Neonazi-Aufmärschen herum. Wäre für mich ein klarer Kündigungsgrund gewesen.

Pälzer
4 Jahre zuvor
Antwortet  Bernd

Bitte verwechseln Sie Antifa nicht mit Anti-Faschismus!

Saskia
4 Jahre zuvor

Ich werde nie begreifen, wie Mitglieder einer Partei, die zur Wahl zugelassen ist und für jedermann auf dem Wahlzettel steht, überhaupt ein Berufsverbot befürchten müssen. Es geht ja nicht nur um Herrn Höcke, sondern allgemein um die Mitgliedschaft in der AfD. Siehe Artikelüberschrift!
Das kommt mir wie vor Paralleljustiz vor, die wir bei Muslimen verurteilen, selbst aber ungeniert betreiben und sogar so tun, als sei das eine gute Sache.
Wo soll diese Aushöhlung rechtsstaatlicher Prinzipien bloß noch hinführen? Ich bin immer wieder entsetzt über Vorgänge, die ich mir noch vor zehn Jahren nicht im Traum hätte vorstellen können.

xxx
4 Jahre zuvor
Antwortet  Saskia

Nicht nur bei Muslimen. Saskia Esken relativierte die Ausschreitungen der Antifa in Leipzig ja auch gehörig. Ihrer Meinung nach braucht man weniger Polizei vor Ort, wenn es Gruppen gibt, die sich von der Anwesenheit von Polizei proviziert fühlen können …

Ich habe keine Probleme damit, andere berechtigt oder unberechtigt Gruppen zu kritisieren oder berechtigte oder unberechtigte Kritik zu unterlassen. Allerdings sollen diese Maßstäbe einheitlich und nicht nach Gutdünken wechselnd angewandt werden. Alles andere ist Doppelmoral oder sind Doppelstandards.

Bernd
4 Jahre zuvor
Antwortet  Saskia

Es gibt keine Parteien in Deutschland, die „zur Wahl zugelassen“ wären (es sei denn formal) – es existiert keine Zulassungsbehörde, die Parteien auf Verfassungstreue prüfen würde, bevor die antreten dürfen. Auch die NPD ist wählbar, obwohl deren Verfassungsfeindlichkeit niemand bezweifelt.

Es gibt in Deutschland lediglich das Instrument, eine Partei zu verbieten. Davor setzt das Grundgesetz allerdings hohe Hürden. Bei der NPD beispielsweise urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass diese Partei zwar verfassungsfeindlich, aber quantitativ zu unbedeutend sei, um wirklich staatsgefährdend zu sein.

Das dürfte bei der AfD anders aussehen. Absehbar ist, dass der Verfassungsschutz den völkischen „Flügel“ und die Jugendorganisation formal „beobachten“ wird. Wenn sich die Radikalisierung der Partei weiter fortsetzt, dürfte irgendwann der Punkt erreicht sein, die AfD als Ganzes zu beobachten – dann ist der Schritt zum Verbot nicht mehr weit. Denn gefährlicher als die NPD ist die AfD allemal.

Hätte ich mir vor zehn Jahren auch nicht vorstellen können, dass eine Nazi-Partei in einem Bundesland mal ein Viertel der Stimmen bekommt. Auch ich bin entsetzt…

Saskia
4 Jahre zuvor
Antwortet  Bernd

Ihre Antwort ist leider nicht dazu angetan, meine Bedenken zu zerstreuen. Im Grunde sagen Sie: Paralleljustiz ist gut, denn „es gibt in Deutschland lediglich das Instrument, eine Partei zu verbieten. Davor setzt das Grundgesetz allerdings hohe Hürden.“
Sie reden also ungesetzlichem Verhalten das Wort, weil Ihnen etwas am GG nicht passt. Aus gutem Grund, nämlich der Erinnerung an das Nazi Regime und seinem Umgang mit unliebsamen Parteien, haben die Väter und Mütter des Grundgesetzes hohe Hürden gesetzt.
Sie zu umgehen oder gar zu Fall zu bringen, weil man sich dem Grundgesetz nicht verpflichtet oder gar überlegen fühlt, kann ich in keiner Weise gutheißen. Selbstherrliche Eigenermächtigungen jagen mir sogar Angst ein.

Bernd
4 Jahre zuvor
Antwortet  Saskia

Ungesetzlich? Paralleljustiz? Eigenermächtigungen?

Sie scheinen keinen blassen Schimmer zu haben, wovon Sie schreiben.

Das Grundgesetz selbst eröffnet – eben nach den Erfahrungen von 1933 – die Möglichkeit, demokratiefeindliche Parteien zu verbieten. Dafür ist dann das Bundesverfassungsgericht zuständig.

Wörtlich heißt es in Artikel 21 des Grundgesetzes: „Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.“ Und weiter: „Über die Frage der Verfassungswidrigkeit (…) entscheidet das Bundesverfassungsgericht.“ Antragsberechtigt sind gemäß § 43 Abs. 1 BVerfGG nur folgende Verfassungsorgane: der Deutsche Bundestag, der Bundesrat, die Bundesregierung.

In der Geschichte der Bundesrepublik sind bislang zwei Parteien verboten worden: die SRP, eine Nachfolgeorganisation der NSDAP, und die KPD.

Saskia
4 Jahre zuvor
Antwortet  Bernd

Richtig, „das Bundesverfassungsgericht ist zuständig“. So steht es im GG.
Von ziviler Paralleljustiz durch selbsternannte Rechtsprecher, die Strafen wie Berufsverbote eigenmächtig verhängen oder sonstige Abschreckungsmaßnahmen für Wahlentscheidungen durchführen, ist dort nicht die Rede. Ansonsten ließe das Grundgesetz ja zu, dass Zustände zurückkehrten, die wir in Deutschland nie wieder haben wollen.
Sie und ich sind offensichtlich völlig verschiedener Meinung. Auf diese Meinungsverschiedenheit zu hinzuweisen liegt mir näher als mit Ihren Worten zu reagieren, „Sie scheinen keinen blassen Schimmer zu haben, wovon Sie schreiben.“

Bernd
4 Jahre zuvor
Antwortet  Bernd

So, Sie sind anderer Meinung als ich, aha. Vom Rest verstehe ich nur Bahnhof. Wo gibt es denn „selbsternannte Rechtsprecher, die Strafen wie Berufsverbote eigenmächtig verhängen“? Schlecht geträumt?

Es gibt das Beamtenrecht – und die darin festgelegte Treuepflicht des Beamten (gilt auch für die angestellten Lehrer im öffentlichen Dienst).

„Die politische Treuepflicht gebietet Loyalität gegenüber dem Staat und seiner geltenden Verfassungsordnung. Sie ist, auch soweit sie im Wege einer Verfassungsänderung veränderbar ist, zu bejahen und dies nicht bloß verbal, sondern insbesondere in der beruflichen Tätigkeit dadurch, dass der Beschäftigte die bestehenden verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Vorschriften beachtet und erfüllt und sein Amt aus dem Geist dieser Vorschriften heraus führt. Die politische Treuepflicht – Staats- und Verfassungstreue – fordert mehr als nur eine formal konkrete, im Übrigen uninteressierte, kühle, distanzierte Haltung gegenüber Staat und Verfassung; sie fordert vom Beschäftigten, dass er sich von Gruppen und Bestrebungen distanziert, die diesen Staat, seine verfassungsmäßigen Organe und die geltende Verfassungsordnung aktiv angreifen, bekämpfen und diffamieren und insbesondere, dass er seinerseits nicht den Staat, in dessen Dienst er steht, und seine Verfassungsordnung angreift.“

Deshalb werden Extremisten auch immer wieder mal aus dem Schuldienst entlassen – wie hier schön nachzulesen ist: https://www.news4teachers.de/2019/01/urteil-ein-lehrer-der-im-internet-den-rechtsstaat-verunglimpft-ist-fuer-den-schuldienst-ungeeignet/

Quelle: https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/allgemeine-pflichten-3-politische-treuepflicht-41-satz2-bt-v_idesk_PI13994_HI1436667.html

F. H.
4 Jahre zuvor
Antwortet  Bernd

@Bernd
Gilt jemand automatisch als Extremist, nur weil er in der AfD ist oder sie wählt? Darum geht es doch.
Sie erwecken mit Ihren Kommentaren jedenfalls den Eindruck, dass Sie das möchten.
Ich muss Saskia zustimmen, wenn sie eine solche Haltung beängstigend findet und von ihr die Demokratie gefährdet sieht.

Bernd
4 Jahre zuvor
Antwortet  Bernd

Hatte ich oben bereits geschrieben:

Die Mitgliedschaft in einer Partei alleine reicht nicht dafür aus, jemanden von vorneherein vom Schuldienst auszuschließen – da gehe ich noch mit Schröder mit. Ein Rassist allerdings (und es gibt gewichtige Anhaltspunkte dafür, dass ein AfD-Mitglied ebendas ist) kann doch nicht auf Kinder losgelassen werden, zumal auf Migrantenkinder. Wer Menschen herkunftsbedingte Eigenschaften zuschreibt – und sich damit als unfähig/unwillig zeigt, unvoreingenommen auf das individuelle Kind zu schauen – entspricht schlicht nicht den pädagogischen Anforderungen, die Schule an Lehrer stellt.

Um das mal weiterzuführen: Wer in der AfD aktiv ist, unterstützt damit zumindest indirekt Rechtsradikale und Rassisten wie Höcke und Konsorten. Das bedeutet für mich, dass so jemand seine positve Haltung zu Kindern (und zwar zu allen, auch zu denen aus Migrantenfamilien) zumindest mal glaubhaft darlegen sollte, bevor er in den Schuldienst aufgenommen wird. Im Zweifel heißt das: rauslassen.

Der Schuldienst ist kein Resozialisierungsprojekt für Leute, die am rechten Rand herumturnen.

Sonst passiert eben sowas: https://www.news4teachers.de/2019/12/wenn-der-nette-neue-lehrer-den-schuelern-seine-nazi-tattoos-zeigt-problem-seiteneinstieg-wer-checkt-die-eignung-der-kandidaten/

Gerd Möller)
4 Jahre zuvor

@ F.H.
Ich finde es beängstigend, dass jemand in der AfD ist bzw. sie wählt, obwohl er weiß, dass diese Partei rechtsextremistische Positionen bezieht (siehe Flügel). Und Herr Gauland Herrn Höcke in der Mitte der Partei verortet. Und Frau Weibel von „Kopftuchmädchen, Messerstechern und sonstigen Taugenichtsen“ spricht.

F. H.
4 Jahre zuvor
Antwortet  Gerd Möller)

Es ist legitim, unterschiedlich zu denken und zu empfinden. Deswegen haben wir ja eine Demokratie und dürfen zur Wahl stehende Parteien wählen, von denen wir meinen, dass sie uns am besten vertreten.
Wenn aber Parteimitglieder und Wähler wegen ihrer Wahlentscheidung beschimpft oder bedroht werden, hört für mich der Spaß auf. Da kann man noch so sehr auf seine guten Motive verweisen, es ist einfach falsch und damit auch nicht gut.

Ignaz Wrobel
4 Jahre zuvor
Antwortet  F. H.

@F.H.
Es ist legitim, unterschiedlich zu denken und unterschiedliche Positionen einzunehmen.
Es ist aber illegitim, Menschen anderer Kulturkreises generell oder eben Einzelpersonen öffentlich rassistisch beleidigend herabzusetzen und zum Ziel zu erklären, diese entgegen der verfassungsgemäßen Grundordnung auszugrenzen, zu benachteiligen und zu diskriminieren.
Zur Wahl stehende Parteien sollen die unterschiedlichen politischen Positionen und Richtungen parlamentarisch vertreten und repräsentieren, sie dürfen aber sich in ihrem Verhalten und ihren Zielen nicht gegen die verfassungsgemäße Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland richten.
Herr Höcke vertritt in Teilen Positionen, die gegen die verfassungsrechtliche Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland gerichtet sind !
Er hat in seinem Buch „Nie zweimal in den selben Fluss“ sehr stark angedeutet und unzweideutig dargelegt, wie er seine Positionen zur Abschaffung der bestehenden demokratischen Grundordnung umsetzen will.
Bernd hat diese Positionen weiter oben in Teilauszügen für jedermann lesbar abgedruckt.
Mit diesen Positionen hat der Lehrer Höcke seine mit der derzeitigen Verfassung nicht in Einklang zu bringenden Positionen dargelegt.
Wie sie es zu recht schreiben, hört mit diesen Positionen und diesen rassistischen Äußerungen eines Herrn Höcke der Spaß auf, und somit wird der völkische orientierte Flügel vom Prüffall des Verfassungsschutz zum festen Bestandteil der Überwachung durch diesen !
Und das ist auch gut so, wie sie selber schreiben !

Bernd
4 Jahre zuvor
Antwortet  F. H.

Dann mal Klartext:

Die AfD – namentlich Höcke und sein „Flügel“ – bedroht mich und meine Familie existenziell, wenn sie „ein groß angelegtes Remigrationsprojekt“ fordert. Das heißt nichts anderers als: Millionen Bürger sollen aus dem Land verbannt werden. Meine Familie und ich dann wohl auch.

Höcke und seine AfD-Kumpane bedrohen dieses Deutschland unverholen mit einem Bürgerkrieg (O-Ton Höcke: „Die AfD ist die letzte evolutionäre, sie ist die letzte friedliche Chance für unser Vaterland.“) Höcke legitimiert den Nazi-Terror („Existenzbedrohende Krisen erfordern außergewöhnliches Handeln. Die Verantwortung dafür tragen dann diejenigen, die die Notwendigkeit dieser Maßnahmen mit ihrer unsäglichen Politik herbeigeführt haben.”) Die AfD beleidigt die Opfer in meiner Familie, wenn ihr damaliger Vorsitzender Gauland den Zweiten Weltkrieg und den Holocaust als „Vogelschiss der Geschichte“ bezeichnet.

Höcke und Co. sind in meinen Augen politische Verbrecher – und wer solche Leute unterstützt, macht sich mitschuldig. Ich nutze jede legale Möglichkeit, dazu beizutragen, dieser Faschistenbande das Handwerk zu legen. Eine klare Kampfansage in diesem Forum gehört dazu.

Um mal mit Herrn Söder zu sprechen: „Feind, das ist für mich die AfD“!

Wenn Ihnen das Angst macht, F. H. – gerne geschehen.

F. H.
4 Jahre zuvor
Antwortet  Bernd

Auch Ängste und entsprechende Wahlentscheidungen sind legitim. Aus verschiedenem Grund gibt es Bildungsängste, Rentenängste, Berufsängste, Wohnungsängste…und natürlich auch Ängste vor einer zu großzügigen oder auch zu restriktiven Einwanderungs- oder Flüchtingspolitik.
Illegitim wird es, wenn einer dem anderen auch noch Ängste zum Vorwurf macht, sie als Ausdruck extremistischen Denkens darstellt und Fremdenfeindlichkeit, Rassismus oder Islamphobie als Ursache unterstellt.
Und das machen Sie gern, Bernd und Ignaz. Sie spielen ständig Richter über das Denken und Empfinden anderer Menschen.
In fruchtbaren Diskussionen sind bekanntlich jedoch Sachkenntnis und Sachmeinung gefragt, nicht aber bequeme und möglichst schmerzliche Schmähurteile über Personen, die anders denken.

Bernd
4 Jahre zuvor
Antwortet  F. H.

Es gibt auch Angstneurosen …

Sie missverstehen hier etwas: Es geht mir nicht um „fruchtbare Diskussionen“ mit Neonazis, Rassisten und Rechtsradikalen. Es geht darum, Grenzen aufzuzeigen.

Manche Leute brauchen offenbar einen Hinweis auf mögliche Konsequenzen, um die zu erkennen.

Ignaz Wrobel
4 Jahre zuvor
Antwortet  F. H.

@F.H.
Für die von ihnen geäußerten Ängste gibt es Therapeuten in Form von Psychiatern oder von Psychologen.
Das gilt auch für paranoide Wahnvorstellungen.

Herr Höcke stellt durch seine gegen die freiheitliche Grundordnung gerichteten Ziele, mit der Errichtung einer faschistischen Diktatur, eine Gefahr für unser freiheitliches und demokratisches Gemeinwesen dar.
Sie spielen sich hier als Richter über beunruhigte Mitbürger auf, die sich berechtigte Sorgen wegen des Erstarkens rechtsradikaler Gruppierungen machen, sowie wegen der zunehmenden Akzeptanz rassistischer Denkweisen in kleinbürgerlich konservativen Kreisen.
Sie konnten durch ihre Äußerungen in keiner Weise die selbst so von Höcke beschriebenen, antidemokratischen Positionen entkräften.

F. H.
4 Jahre zuvor
Antwortet  F. H.

Ich stimme Pälzer (unten) absolut zu: Durch eigene Betroffenheit wird heftige Abwehr tatsächlich versachlicht, verständlicher gemacht und legitimiert.
Darum ist es mehr als schade, wenn jemand die persönliche Betroffenheit und berechtigten Ängste seines Gegenübers nur für erneute Angriffe benutzt, sie pathologisiert und als „paranoide Wahnvorstellungen“ bezeichnet.

Ignaz Wrobel
4 Jahre zuvor
Antwortet  F. H.

Meine Kinder und meine Ehefrau wären ebenso von einer Ausweisung und einer Verfolgung bedroht wie ich, so Höckes krude Pläne umgesetzt würden.
Und schließlich haben meine mütterlichen Vorfahren und die meiner Ehefrau leidvolle Erfahrungen mit dem Nationalsozialismus machen müssen.

Ignaz Wrobel
4 Jahre zuvor
Antwortet  F. H.

Die geäußerten Ängste wurden und werden weiterhin von diesen Vertretern der neuen Rechten bewusst geschürt und geschickt inszeniert als eine real erscheinende Bedrohung, mit der man dann die eigene Gewaltbereitschaft zu rechtfertigen sucht.
Die Listen von Personen einer kriminellen Organisation Nordkreuz sind an Geschmacklosigkeit nicht zu überbieten, und diese lassen erkennen, zu welcher Gewaltbereitschaft sich derartige Kreise verführen lassen bereit sind, und sich von diesen Leuten verführen zu lassen.
Es ist an der Zeit, dass staatliche Stellen gezielt gegen diese Drahtzieher von Gewalt vorgehen und diesen ihre Grenzen aufzeigen, sie in ihren Freiräumen eingrenzen und systematisch diese in der Ausübung ihrer Indoktrination behindern .

Pälzer
4 Jahre zuvor
Antwortet  Bernd

Ich danke Ihnen, Bernd, dass Sie hier verschiedene Zitate von Höcke Ihren eigenen Deutungen gegenüberstellen. Das macht es leichter, Ihre Gedankengänge zu verstehen, und ist ein Beitrag zur Versachlichung der Diskussion.
Wenn Sie z.B. aus einer Migranten-Familie stammen und so, wie Sie oben sagen, von einem „Remigrationsprojekt“ betroffen wären, ist auch Ihre heftige Abwehr sehr verständlich und legitim.

Bernd
4 Jahre zuvor
Antwortet  Pälzer

Dann sollten Sie sich vielleicht vor Augen halten, Pälzer, dass nicht nur ich und meine Familie von einer Machtergreifung durch den AfD-Flügel und seine Bodentruppen betroffen wären. Glauben Sie ernsthaft, irgendjemand in Deutschland wäre noch sicher, wenn Höcke und Konsorten ihr Willkür-Regime errichten könnten?

Ehrlich gesagt, F. H., interessiert mich Ihr Befinden nicht die Bohne. Interessiert es Sie, was 80 Prozent der Bevölkerung in Deutschland fühlen, wenn Leute wie Sie öffentlich für Rechtsradikale eintreten? Eben.

Aus Angst vor Flüchtlingen Faschisten unterstützen (die ja schon mal bewiesen haben, wie vollständig sie Deutschland in Schutt und Asche legen können)? Muss man meines Erachtens kein Verständnis für haben.

Ignaz Wrobel
4 Jahre zuvor
Antwortet  Bernd

Eine völkisch-nationale Revolution im Sinne eines Ernst Jünger /Armin Mohler/ Björn Höcke /Götz Kubitschek/ Martin Sellner wird nicht stattfinden.
Man versucht von dieser Seite mit allen Mitteln eine Erinnerung an die Folgen des nationalsozialisten Terrorregimes mit der industrialisierten Massenvernichtung von Millionen von polnischen und anderen kriegsgefangenen Zwangsarbeitern aus allen möglichen osteuropäischen Ländern, sowie den ca. 10 Millionen Menschen jüdischen Glaubens, Zeugen Jehovas, Sinti und Roma, politischen Gegnern von Links und anderen aus der Erinnerung zu drängen.
Wer wie Gauland sich gerne an“ Heldentaten deutscher Soldaten in zwei Weltkriegen “ 60.000.000 Tote derart erinnert, dass er den zweiten Weltkrieg als „Vogelschiss“ verharmlosend darstellt, der bedarf einer verschärften und nachdrücklichen Beobachtung durch diese Bundesbehörde und anderer Instrumente, um eine „wohltemperierte“ Antwort auf die unsäglichen Ziele dieses völkisch-nationalen Bündnisses zu bieten.
Man plant unter dem Einfluss des Flügels die Weiterentwicklung dieser Partei zu einer Bewegungsorganisation, die den aufgepuschten Hass und die Emörung auf die Straße bringt, um in einer Art rechtsnationaler Revolution im Sinne eines Armin Mohlers, den nationalen Aufstand zu bewirken.
Dabei sollen auch rechtradikale Kreise aus dem Umfeld der NPD und der „Identitären“ um einen Martin Sellner sowie die Pedida-Bewegung miteinbezogen werden.

Invictus
4 Jahre zuvor

Würde sich das denn nicht von selbst erledigen, wenn man z.B. Herrn Höcke für den Tatbestand der Volksverhetzung verurteilen würde? Meines Wissens nach greift die Indemnität von Abgeordneten nicht bei Verleumdung und wenn, dann sowieso nur bei Äußerungen im Landtag oder in den Ausschüssen.