Zu wenig Geld für die Lehrer? Privatschulen klagen gegen das Land

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MAGDEBURG. Wie groß darf der Unterschied sein, den das Land Sachsen-Anhalt zwischen staatlichen und freien Schulen macht? Die Privatschulen wollen ihn so gering wie möglich halten, einige ziehen jetzt vor Gericht.

Kommen Privatschulen zu kurz? Foto: Shutterstock

Mehrere Träger freier Schulen in Sachsen-Anhalt sind vor die Verwaltungsgerichte gezogen, um höhere Zuschüsse des Landes einzuklagen. Am Verwaltungsgericht Halle haben vier Schulträger für sieben Schulen Klage eingereicht, am Verwaltungsgericht Magdeburg seien es vier Träger für elf Schulen, wie die Sprecher der Gerichte auf Anfrage mitteilten. Der Verband Deutscher Privatschulen (VDP) Sachsen-Anhalt hatte Ende vergangenen Jahres seine Mitgliedsschulen aufgerufen, zu klagen. Etwa jeder zehnte Schüler im Land besucht eine freie Schule.

Weniger überwiesen als den Lehrern aufgrund ihrer Erfahrung zusteht

Aus Sicht des Verbandes hat das Land den freien Schulen in den vergangenen Jahren weniger überwiesen als den Lehrern dort aufgrund ihrer Erfahrung zusteht. Seit 2018 gibt es im Land sechs Erfahrungsstufen für Lehrer, nach denen sich die Bezahlung richtet. Bislang wurde für die Unterstützung der Privatschulen im Durchschnitt von Stufe vier ausgegangen, der Verband fordert mindestens Stufe fünf. Die soll den Schulen in freier Trägerschaft für das Schuljahr 2019/20, also rückwirkend ab August 2019, zuerkannt werden, sagte ein Sprecher des Finanzministeriums am Montag mit Blick auf den Haushaltsentwurf. Die Finanzierung für die Schuljahre 2017/18 und 2018/19 bleibt jedoch umstritten.

Mit einer raschen Entscheidung der Justiz ist nicht zu rechnen. «Es liegt in allen Verfahren bislang weder Klageerwiderung noch Verfahrensakte vor», hieß es vom Verwaltungsgericht Magdeburg. Auch das Verwaltungsgericht Halle teilte mit, die Verfahren seien noch sehr jung und nicht entscheidungsreif. Termine für die Verfahren seien in nächster Zeit nicht zu erwarten.

Privatschulen sollen künfig nur noch 92 Prozent der Kosten erstattet bekommen

Kritisch sehen die Schulträger auch, dass das Land an anderer Stelle kürzen will. Laut Finanzministerium sollen den freien Schulen künftig nicht mehr 95 Prozent der Personalkosten erstattet werden, sondern 92 Prozent. Auch bei den Sachausgaben sollen die Sätze sinken. Das Ministerium verweist unterdessen auf eine deutliche Steigerung der Mittel für die freien Schulen: Geplant sei, dass die Landeszuschüsse für die Schulen in freier Trägerschaft im Jahr 2020 auf rund 167 Millionen Euro und im Jahr darauf auf rund 170 Millionen Euro steigen. 2019 seien noch rund 139 Millionen Euro eingeplant gewesen. dpa

Studie: Deutsche Privatschulen sind überwiegend gut bis sehr gut finanziert

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Palim
4 Jahre zuvor

Zuletzt gab es doch Meldungen dazu, dass Privatschulen gut bis sehr gut finanziert würden.

Zudem gibt es kaum Kontrollen, die das Einhalten gesetzlicher Vorgaben überprüfen, sodass das Sonderungsverbot unbeachtet bleibt.
siehe https://www.news4teachers.de/2017/07/arme-kinder-findet-man-auf-privatschulen-selten-und-daran-sind-die-behoerden-selbst-schuld-studie-wegen-mangelnder-kontrolle-koennen-sich-privatschulen-abschotten/
Schon in diesem Artikel steht: „Die Förderung muss, um ihren Zweck zu erfüllen, mit klaren Vorgaben zur sozialen Zugänglichkeit verbunden sein.“

Gleiches könnte man für die Anrechnung von Erfahrungsstufen fordern: Wer angibt, besonders viele Lehrkräfte mit höherer Erfahrungsstufe zu beschäftigen, sollte dies sowie die angemessene Entlohnung dieser Kräfte nachweisen können.