BERLIN. Die umstrittene Ausschreibung für das Berliner Schulessen, bei der der neue Vergabemindestlohn von 12,50 Euro unberücksichtigt blieb, kann nicht ohne weiteres korrigiert werden. Sie soll daher weiterlaufen, um die Essenversorgung an den Schulen ab August sicherzustellen, hieß es am Montag nach der Vorbereitungsrunde der Staatssekretäre für die Senatssitzung am Dienstag. Gleichzeitig will der Senat demnach versuchen, die Caterer dennoch zu überzeugen, ihren Beschäftigten den neuen Mindestlohn zu zahlen. Er liegt 2,50 Euro je Stunde über dem aktuellen Niveau. Die Posse gefährdet mittlerweile die Essensversorgung für 300.000 Schüler im kommenden Schuljahr.
Eine Möglichkeit könne die vorzeitige Kündigung von Lieferverträgen sein, die eigentlich eine Laufzeit von vier Jahren haben sollen. Wenn der neue Mindestlohn in Kürze vom Abgeordnetenhaus beschlossen werde und gelte, aber nicht eingehalten werde, könne diese Option unter Umständen zum Tragen kommen, hieß es. Das Geld für den höheren Lohn habe das Land bereits eingeplant.
In den kürzlich offiziell gestarteten Ausschreibungen für die Belieferung der Schulen blieb der neue Mindestlohn außen vor, weil er zwar vom Senat, aber noch nicht vom Parlament beschlossen wurde. Vertreter der Senatsverwaltungen für Bildung und Wirtschaft hatten die Verantwortung für das Problem jeweils bei der anderen Seite gesehen. In der Vorwoche wurden diverse Beratungen einberufen, um eine Lösung für die Problematik zu finden. Auch in der Senatssitzung soll das Thema am Dienstag noch einmal eine Rolle spielen. Der DGB dringt darauf, dass der neue Mindestlohn bei den Schul-Caterern ohne Wenn und Aber gezahlt wird.
Eine halbe Milliarde Euro für vier Jahre Schulessen
Nach einem Bericht des Branchendienstes „food service“ geht es bei der Berliner Ausschreibung um nicht weniger als einen Vergabeumfang von rund einer halben Milliarde Euro für einen Zeitraum von vier Jahren. Für Zündstoff sorgt nicht nur der Mindestlohn, sondern auch das Vergütungsmodell: Ab kommendem Schuljahr wolle Berlin den Caterern nicht mehr wie bisher die bestellten, sondern nur noch die tatsächlich abgeholten Essen vergüten, heißt es. Das bedeute: „Wenn beispielsweise bei schönem Wetter ein Teil der Schüler spontan lieber draußen Fußball spielt, bleibt der Caterer auf den Kosten der nicht abgeholten Mahlzeiten sitzen.“
Ob sich qualitativ hochwertige Anbieter diesem Risiko aussetzen können? Das ist fraglich. Seit Schuljahresbeginn ist das Essen für die Schüler der Berliner Grundschulen kostenfrei und wird von der Hauptstadt getragen. „Womöglich sorgen dieser und andere Formfehler dafür, dass die Ausschreibung scheitert und das inzwischen vollständig vom Senat bezahlte Essen für 300.000 Grundschüler ab dem Sommer nicht wie geplant geliefert werden kann“, schreibt die „Berliner Morgenpost“. News4teachers / mit Material der dpa
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Chaos beim Schulessen: Welcher Mindestlohn für Caterer gilt denn nun?
Heißt das etwa, dass alle Essen für Berliner Grundschulkinder von der selben Firma – in derselben Fabrik gekocht werden sollen? Hm. In den 1980er Jahren hatten die Grünen andere Ideale.