Gericht erlaubt Hamburger Schülerin die Vollverschleierung – Schulsenator will das Urteil nicht hinnehmen

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HAMBURG. Kopftücher ja, Burkinis im Schwimmunterricht ja, auch schulfrei an zentralen Feiertagen der Religionen. Aber eine Vollverschleierung von Schülerinnen im Unterricht – wie jetzt vom Verwaltungsgericht Hamburg erlaubt – will Hamburgs Schulsenator Rabe auf keinen Fall hinnehmen. Notfalls will er das Schulgesetz ändern.

In Hamburg gibt es jetzt den Fall einer vollverschleierten Schülerin – ist dafür ein Gesetz nötig? (Symbolfoto) Foto: Shutterstock

Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hamburg zugunsten der Vollverschleierung einer 16-jährigen Schülerin will Schulsenator Ties Rabe zur Durchsetzung eines Verbots notfalls das Schulgesetz ändern. «Auch wenn es nach unserer Rechtsauffassung zurzeit keine Notwendigkeit gibt, würden wir nicht zögern, gegebenenfalls auch das Schulgesetz anzupassen», erklärte der SPD-Politiker am Sonntag in Hamburg. Hintergrund ist eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Hamburg, wonach laut einem Bericht des «Hamburger Abendblatts» der 16-jährigen Berufsschülerin, die ihr Gesicht mit einem sogenannten Niqab verhüllt, der Schulbesuch nicht verboten werden darf.

„In der Schule zeigt jeder und jede offen das Gesicht“

«Egal, was welche Kultur oder Religion vorschreibt: In der Schule zeigt jeder und jede offen das Gesicht. Wir werden alles tun, damit das auch in Zukunft gesichert ist», betonte Rabe. Eine Vollverschleierung sei nach Ansicht der Schulbehörde nicht zulässig. «Denn pädagogische Prozesse basieren auf der Kommunikation der Lehrenden und Lernenden sowie der Lernenden untereinander.» Und dies funktioniere nur, «wenn auch Mimik und Gestik in die Kommunikation mit einbezogen werden».

Er bedauere daher, dass das Gericht der Rechtsauffassung der Behörde nicht gefolgt sei und das Verschleierungsverbot aufgehoben habe. «Wir werden deshalb weitere rechtliche Schritte einleiten», kündigte Rabe an. Nächste Instanz wäre das Oberverwaltungsgericht Hamburg. Sollte auch das nicht genügen, bliebe immer noch eine Gesetzesänderung.

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Die Schulbehörde lege großen Wert darauf, dass Kinder und Jugendliche aus allen Kulturkreisen und Religionen gleichberechtigt am Unterricht teilnehmen können, betonte Rabe. Deshalb bekämen beispielsweise Schülerinnen und Schüler anderer Glaubensrichtungen an zentralen Feiertagen ihrer Religionen schulfrei. Darüber hinaus biete Hamburg als einziges Bundesland einen Religionsunterricht für alle, so dass Kinder und Jugendliche aller Religionen und Weltanschauungen mit ihren Fragen in den Unterricht eingebunden seien.

„Grenze überschritten, die guten Unterricht unmöglich macht“

Auch sei das Tragen von Kopftüchern ebenso zulässig wie das Tragen eines Burkinis im Schwimmunterricht. «Mit der Vollverschleierung des Gesichts wird jedoch eine Grenze überschritten, die guten Unterricht und gelingende Lernprozesse unmöglich machen», sagte Rabe.

Die schulpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Birgit Stöver, kritisierte, dass die rot-grüne Koalition nicht schon früher das Schulgesetz geändert hat. «Nun rächt es sich, dass der Schulsenator nicht wie andere Bundesländer bereits eine entsprechende Regelung im Schulgesetz getroffen hat, aber das war offenbar mit dem derzeitigen Koalitionspartner nicht machbar.» AfD-Fraktionschef Alexander Wolf forderte «ein allgemeines religiöses Verschleierungsverbot an allen staatlichen Bildungsstätten und öffentlichen Einrichtungen». dpa

Der Beitrag wird auch auf der Facebook-Seite von News4teachers diskutiert.

“Überzeugungsversuche” sind gescheitert: Warum schafft es niemand, einer 16-jährigen Schülerin den Vollschleier im Unterricht zu verbieten?

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7 Kommentare
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AvL
4 Jahre zuvor

Da muss der Schulsenator eben das Schulrecht mit einem Verbot einer Vollverschleierung ändern, denn schließlich könnte sich hinter dem Schleier eigentlich jeder verbergen und so für andere die Prüfungen machen.

xxx
4 Jahre zuvor

Ich hoffe, das Oberverwaltungsgericht kippt die Entscheidung, weil der Schritt zur Aufhebung des Vermummungsverbotes bei Demonstrationen andernfalls nicht mehr weit wäre. Den Kommentar „Auch wenn es nach unserer Rechtsauffassung zurzeit keine Notwendigkeit gibt, würden wir nicht zögern, gegebenenfalls auch das Schulgesetz anzupassen“ finde ich sehr vernünftig.

Gümnasiallehrer a.D.
4 Jahre zuvor

Tatsächlich macht der Ties hier mal was richtig. Blindes Huhn, Korn.

Ich finde ja schon länger, das Hamburg viel zu freizügig mit muslimischen Feiertagen, Kopfbedeckungen und auch mit der Anerkennung von Sprachen, welche nicht an Schulen unterrichtet werden, umgeht und damit konservativen Muslimen (und deren Verbänden) in die Hände spielt.

lehrer002
4 Jahre zuvor

Das kann doch nicht wahr sein! Wie soll ich da dann bitteschön den Eltern meiner SuS erklären, dass ihr Kind das Cap im Unterricht abnehmen muss. Ich will jemandem komplett ins Gesicht schauen können, wenn ich mit ihm spreche. Vollverschleiert in die Schule zu kommen, ist einfach eine unglaubliche Respektlosigkeit.

Katinka
4 Jahre zuvor

Ich kann das Urteil nicht verstehen. Ich denke, es gibt ein Vermummungsverbot? Wie soll ich mit einer Schülerin kommunizieren, deren Gesicht ich nicht sehe? Woher soll ich wissen, dass es noch dieselbe ist, die am Vortag in meinen Unterricht kam?

Pälzer
4 Jahre zuvor
Antwortet  Katinka

Wird erst bei Prüfungen lustig.

Pälzer
4 Jahre zuvor

Es ist kurios, dass diese Sache zweimal an aufeinander folgenden Tagen besprochen wird. Wenn nun morgen wieder was Neues in Sachen Nikabträgerin geschieht…?