Gericht erlaubt Schülerin den Nikab im Unterricht – Schulamt scheitert mit Beschwerde. Nun will Rabe das Schulgesetz schnell ändern

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HAMBURG. Eine 16 Jahre alte Berufsschülerin will mit Vollverschleierung am Unterricht teilnehmen. Die Schulbehörde ist dagegen, unterliegt aber vor Gericht. Auch eine Beschwerde gegen das Urteil ändert daran nichts. Jetzt will die Stadt das Schulgesetz ändern.

Will Vollverschleierung nun per Schulgesetz verbieten lassen: Ties Rabe ist Hamburger Bildungssenator und Sprecher der SPD-geführten Kultusministerien in Deutschland. Foto: Senatskanzlei Hamburg / Michael Zapf

Hamburgs Schulsenator Ties Rabe (SPD) will in der Debatte um ein Nikab-Verbot an Schulen so schnell wie möglich das Hamburger Schulgesetz ändern. «In der Schule gehört es sich, dass die Lehrerinnen und Lehrer, die Schülerinnen und Schüler ein offenes freies Gesicht haben, nur so kann Schule und Unterricht funktionieren», sagte Rabe am Montag in Hamburg. «Und deswegen werden wir jetzt zügig das Schulgesetz ändern, damit das auch in Zukunft gewährleistet ist.»

Zuvor hatte das Hamburgische Oberverwaltungsgericht die Aufhebung des Vollverschleierungsverbots gegen eine Hamburger Schülerin bestätigt. Eine Beschwerde der Stadt gegen eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts wurde am Montag zurückgewiesen, wie das Gericht mitteilte. Für eine Anordnung der Schulbehörde an die Mutter der 16-Jährigen, dafür Sorge zu tragen, dass die Tochter im Unterricht ihr Gesicht zeige, fehle die gesetzliche Grundlage.

Erfolgreicher Unterricht benötigt Kommunkation auf Augenhöhe

Auch die Grünen unterstützen den Vorstoß der SPD. «Burka und Nikab sind für mich Unterdrückungssymbole», sagte die Zweite Bürgermeisterin, Katharina Fegebank. Für einen erfolgreichen Schulunterricht brauche es eine gute Kommunikation auf Augenhöhe zwischen Schülern und Lehrern. «Dafür ist es wichtig, das Gesicht des anderen zu sehen. Bei einer Vollverschleierung ist das nicht möglich, deshalb lehnen wir sie ab.»

Zuvor hatten bereits CDU, FDP und AfD ein Verbot von Nikabs und Burkas im Unterricht gefordert. «Unsere offene Gesellschaft verträgt keine Vollverschleierung in Schulen. Das widerspricht unserer Form der Kommunikation und ist für ein tolerantes Miteinander und gemeinsames Lernen kontraproduktiv», sagte Birgit Stöver, schulpolitische Sprecherin der CDU-Bürgerschaftsfraktion.

CDU-Spitzenkandidat Marcus Weinberg betonte: «Die CDU-Bürgerschaftsfraktion hatte schon 2017 den rot-grünen Senat aufgefordert, die Vollverschleierung in öffentlichen Bereichen wie Schulen, Hochschulen und Kitas per Gesetz zu verbieten. Sowohl Rot-Grün als auch Die Linke und die FDP haben unsere Forderung abgelehnt.» Lediglich die Linken kritisierten, ob eine Änderung des Hamburgischen Schulgesetzes überhaupt rechtens sein könne.

Das Mädchen musste getrennt von Mitschülern im Nebenraum sitzen

Die Jugendliche besucht laut Medienberichten seit August 2019 eine Berufsschule in Hammerbrook. Seit etwa einem Jahr legt die strenggläubige Muslima, Tochter eines Ägypters und einer zum Islam konvertierten Deutschen, den Nikab nur zu Hause oder bei Freundinnen ab. Weil für die Schulleitung eine Teilnahme am Unterricht aber nur mit unverhülltem Gesicht infrage kam, musste sie getrennt von ihren Mitschülern in einem Nebenraum sitzen.

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Nach gegenwärtiger Rechtslage könne von der Schülerin nicht verlangt werden, während des Schulbesuchs auf eine Gesichtsverhüllung zu verzichten, urteilte das Oberverwaltungsgericht. «Die Schülerin kann für sich die vorbehaltlos geschützte Glaubensfreiheit in Anspruch nehmen», heißt es. Für Eingriffe in dieses Grundrecht bedürfe es einer gesetzlichen Grundlage. «Eine solche sieht das hamburgische Schulgesetz gegenwärtig nicht vor.»

Der Deutsche Lehrerverband forderte unterdessen ein Verbot von Gesichtsschleiern nicht nur in Schulen. «Ich plädiere für ein bundesweites Nikabverbot in allen Bildungseinrichtungen. Das passt nicht zu dem offenen Umgang, den wir im Unterricht pflegen wollen», sagte Verbandspräsident Heinz-Peter Meidinger der Deutschen Presse-Agentur. «Der Nikab ist ein ganz starkes Zeichen der Abgrenzung und gegen Integration. Wir wollen ein Klima der Toleranz und des offenen wertschätzenden Miteinanders und dazu gehört es, Gesicht zu zeigen», sagte Lehrerpräsident Meidinger.

«Wir stimmen einem Verbot der Vollverschleierung an Schulen zu»

Auch in Schleswig-Holstein gibt es Diskussionen über eine Änderung des Schulgesetzes. «Der aktuelle Fall in Hamburg und die Entscheidung des dortigen Verwaltungsgerichts machen noch einmal deutlich, dass wir dies zeitnah in Angriff nehmen sollten», sagte der Kieler FDP-Fraktionschef Christopher Vogt. Angesichts der überwiegend minderjährigen Schüler sei die Situation dort anders gelagert als an Hochschulen. «Es geht uns um eine offene Kommunikation in unseren Schulen und auch ein klares Zeichen gegen dieses Symbol der Unterdrückung und des Fundamentalismus.»

Im Gegensatz zu einem Verbot der Vollverschleierung an Hochschulen signalisieren die Grünen in diesem Punkt Gesprächsbereitschaft. «Wir stimmen einem Verbot der Vollverschleierung an Schulen zu», sagte Grünen-Landeschefin Ann-Kathrin Tranziska. Die Einführung eines Vollverschleierungsverbot an Hochschulen lehnt die mit CDU und FDP regierende Partei aber ab und stieß damit auch in der eigenen Partei auf Kritik. «Auch wenn es nur um einen Fall geht, sind Burka oder Nikab etwas ganz anderes als etwa ein Kopftuch», sagte der frühere Grünen-Bundesvorsitzende Cem Özdemir der «Bild» (Montag).

Habeck: „Ein Symbol für die Unterdrückung von Frauen“

Der Grünen-Vorsitzende Robert Habeck sprach sich zwar gegen Vollverschleierung an Hochschulen aus, wies aber gleichzeitig auf die rechtlichen Hürden hin. Er halte es allerdings für möglich, auch ohne eine Grundgesetzänderung das Tragen von Burkas oder Nikabs «zumindest einzuschränken», sagte Habeck am Montag in Berlin. «Das Tragen von Nikab und Burka ist für mich und alle in meiner Partei ein Symbol für die Unterdrückung von Frauen, das ich falsch finde, das wir falsch finden (…) und gegen das ich mich entschieden wehre.»

Hintergrund ist der Fall einer muslimischen Studentin der Kieler Universität. Die Hochschule hatte ihr eine Vollverschleierung in Lehrveranstaltungen verboten. Sie kam trotzdem immer wieder auch verschleiert zu Veranstaltungen. Die Uni bat das Land deshalb, eine Regelung zu schaffen, die ein Verbot möglich machen würde. dpa

Anti-Diskriminierungsbeauftragte: Nikab-Verbot an Uni (und Schulen?) nicht haltbar

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Pälzer
4 Jahre zuvor

Wie kam es dazu, dass dieses Problem entstand?