Grünen-Jugend gegen Burka-Verbot im Unterricht: Kleidung soll frei sein!

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KIEL. Der Parteinachwuchs der Grünen in Schleswig-Holstein hat sich von Beschlüssen der Jamaika-Koalition gegen Vollverschleierungen an Schulen und Hochschulen distanziert. «Ein generelles Verbot der Vollverschleierung in Bildungseinrichtungen oder anderswo lehnen wir kategorisch ab», erklärte Landessprecherin Nele Johannsen am Donnerstag. «Daher bedauern wir auch die Kompromisslösung der Jamaika-Koalition, in Schulen ein solches Verbot einführen zu wollen.» Für die Grüne Jugend gelte der Grundsatz, jeder Mensch müsse selbst über seine Kleidung entscheiden dürfen.

In Hamburg gibt es jetzt den Fall einer vollverschleierten Schülerin – ist dafür ein Gesetz nötig? (Symbolfoto) Foto: Shutterstock

In der Debatte um ein Vollverschleierungsverbot trete an vielen Stellen verdeckter Hass auf Muslime zutage, sagte der Co-Sprecher der der Grünen Jugend, Jasper Balke. «Daher ist es wichtig, dass die Grundrechte einzelner Personen nicht zum Opfer einer sich gestört fühlenden, selbsternannten Mehrheit werden können.»

Die Koalitionspartner CDU, Grüne und FDP hatten sich am Montag auf ein gesetzliches Vollverschleierungsverbot an Schulen geeinigt. Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) nannte dies einen ersten wichtigen Schritt. Er gehe davon aus, dass die Koalition eine tragfähige und gesellschaftlich akzeptierte Lösung auch für die Hochschulen finden werde.

Günther ließ keinen Zweifel daran, dass die CDU überall dort, wo es rechtlich möglich ist, auf ein Verbot der Vollverschleierung mit Burka oder Nikab setzt. Die CDU sei bereit zu einem Kompromiss, der eine Vollverschleierung nur für bestimmte Bereiche umfasse. Die Landtagsfraktion der Grünen hatte zuvor einstimmig gegen ein Vollverschleierungsverbot gestimmt.

Im Nikab zur Berufsschule – mit Gerichtserlaubnis

Hintergrund ist der Fall einer muslimischen Studentin der Universität Kiel. Die Hochschule hatte ihr eine Vollverschleierung in Lehrveranstaltungen verboten. Sie erschien trotzdem immer wieder verschleiert. Die Uni bat das Land deshalb um eine Regelung, die ein Verbot ermöglicht.

In Hamburg sorgt aktuell der Fall einer 16-Jährigen, die mit Nikab zur Berufsschule kommt, für Wirbel (News4teachers berichtete). Die Schulbehörde hatte der Mutter aufgetragen, dafür zu sorgen, dass die Tochter in der Berufsschule ihr Gesicht zeige und ein Zwangsgeld von 500 Euro angedroht. Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht wiesen das jedoch zurück. Für eine solche Anordnung fehle die rechtliche Grundlage im Hamburger Schulgesetz. Dort ist bisher nicht explizit geregelt, dass eine Verhüllung des Gesichts verboten ist. News4teachers / mit Material der dpa

Der Beitrag wird auch auf der Facebook-Seite von News4teachers diskutiert.

Nikab im Unterricht: Bizarrer Einzelfall – oder Anlass für Gesetzesverschärfung?

 

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xxx
4 Jahre zuvor

Diese Grüne Jugend verstehe ich nicht. Einerseits machen die voll auf Gleichstellung der Frau, andererseits befürworten die die masive Unterdrückung muslimischer Frauen und ihrer Freiheit. Die Grüne Jugend geht wohl davon aus, dass sie das alle aus Überzeugung, freiwillig und ohne aus familiären Druck mit sich machen lassen, gerade wenn sie in Deutschland aufgewachsen sind.

Pälzer
4 Jahre zuvor

nicht unerwartet assoziiert die Grüne Jugend die Vollverschleierung mit „Freiheit“.
Ja, „Grün“ ist auch die Farbe des Propheten.

rudluc
4 Jahre zuvor

Ein Unterrichten vor Schülern führt bei ungewöhnlichem Äußeren wie.B. der Bekleidung von Lehrern immer zu Fragen im Unterricht oder zum Tuscheln bis hin zum Reden hinter dem Rücken der Betroffenen. Viele Lehrer achten deshalb grundsätzlich darauf, sich im Bereich des Äußeren keine Blöße zu geben, was der Konzentration auf das eigentliche Unterrichten und die Fachinhalte zugute kommt. So ist der Alltag in der Schule nun mal, will man nicht ständig zu unterrichtsfernen Merkmalen Stellung nehmen.
Es ist also davon auszugehen, dass die Nikab von Schülern nicht einfach ignoriert wird. Vielmehr wird sie in nicht vertretbarem Maße thematisiert werden, wodurch in diesem Fall die Gefahr einer Indoktrination durch die Lehrerin besteht, genau so wie auch bei allen anderen sehr auffällig zur Schau getragenen Bekenntnissen wie überdimensionalen Kreuzen o.ä..
Die Person des Lehrers ist nun mal nicht von seinem Unterricht zu trennen.

AvL
4 Jahre zuvor

Mit einer Vollverschleierung ist eine Person nicht zu identifizieren, und somit ist sie auch nicht zu benoten.

Anne Oster
4 Jahre zuvor

Die Grünen scheinen nicht zu wissen, wovon sie reden, was ziemlich peinlich ist. Wer sich näher mit dem Koran beschäftigt, wird erfahren, dass das Kopftuch nicht Pflicht ist, aber das Tragen tunlichst angeraten wird, insbesondere, wenn Frauen sich zu den Gläubigen zählen. Als Grund wird letztlich auf die ungezügelten sexuellen Bedürfnisse von Männern verwiesenen, vor denen Frau sich nur durch entsprechende Verhüllung schützen kann. In dem Zusammenhang wird auch angeführt, dass damit eine äußerliche Unterscheidung zu Sklavinnen deutlich wird, die wiederum sexuell für Männer Freiwild darstellten. Das widerwärtige Männerbild, das damit ebenfalls beschrieben wird, bedarf kaum näherer Erläuterung. Das Kopftuch des Islam und jegliche weitere Verhüllung von Frauen ist damit eindeutig als Symbol sexueller Unterwerfung zu qualifizieren. Das hat in unserer westlichen Gesellschaft, die zwar immer noch nicht die Gleichberechtigung erreicht hat, aber weiter auf dem Weg dorthin ist, absolut nichts zu suchen!