Kind ertrinkt bei Kita-Ausflug: Drei Erzieherinnen schuldig gesprochen

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WOLFBURG. Bei einem Kita-Ausflug verlieren Erzieherinnen ein Krippenkind aus den Augen. Es stürzt in ein Wasserbecken und stirbt. Auch dem Richter fiel es nicht leicht, das Unglück zu bewerten.

Das Gericht hat geurteilt. Foto: Carlo Schrodt / pixelio

«Es ist das Schlimmste passiert, was passieren kann.» Mit sehr persönlichen Worten hat sich Richter Henning Lüdtke in seiner Urteilsbegründung an die Eltern des getöteten Krippenkindes und die vier angeklagten Betreuerinnen im Wolfsburger Gerichtssaal gewandt. Nach dem Tod des 16 Monate alten Jungen im April 2019 sprach Lüdkte am Dienstag drei Erzieherinnen der fahrlässigen Tötung schuldig. Eine vierte Angeklagte wurde freigesprochen, weil sie als Praktikantin am Tag des Geschehens freiwillig und zufällig in der Kita im Stadtteil Nordsteimke war. (Az.: 8 DS 306 JS 27184/19)

Aus Sicht des Gerichts bemerkten die Beschuldigten bei einem Ausflug zu einem nahegelegen Spielplatz nicht, dass das jüngste Kind einer zwölfköpfigen Gruppe weggelaufen war. Der Junge fiel in ein etwa 30 Meter entferntes Regenrückhaltebecken. Dort soll er mehrere Minuten im Wasser gelegen haben, bevor die Beschuldigten ihn fanden und Rettungsmaßnahmen einleiteten. Der Junge wurde in eine Klinik gebracht, wo er zwölf Tage später an Hirnschäden durch Ertrinken starb. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Rechtsmittel sind möglich.

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Gesteigerte Aufsichtspflicht bei kleinen Kindern

«Das ist kein normales Verfahren. Wir verhandeln ein Geschehen, das niemand wollte», sagte der Richter direkt zum Auftakt. Er betonte mehrmals, dass das Verfahren in einem übervollen Saal alles andere als Alltag für alle Beteiligten sei. Gegen zwei Erzieherinnen und eine Sozialassistentin sprach er jeweils Verwarnungen und Geldstrafen von 4500 Euro auf Bewährung aus. Das tragische Unglück sei aus seiner Sicht vermeidbar gewesen, die individuelle Schuld trotz der schlimmen Folgen aber gering zu bewerten, begründete der Richter die Verurteilung im unteren Bereich des Strafrahmens. Lüdtke betonte aber eine gesteigerte Aufsichtspflicht mit Blick auf das Alter des Jungen.

Mit sehr emotionalen Worten richteten sich die Eltern an die Angeklagten. Sie wolle ihrem Jungen vor allem noch einmal eine Stimme verleihen, sagte die Mutter. «Er war ein fröhlicher kleiner Junge, der bloß keine Langeweile aufkommen lassen wollte», sagte sie. Mit seinen 16 Monaten habe er gerade erst laufen und sprechen gelernt. Die Zeit nach dem Tod beschrieb sich als schwer und quälend. Die Eltern vermissten eine Geste des Bedauerns von den Betreuerinnen. Sie forderten ein Berufsverbot.

Kein Berufsverbot für die Erzieherinnen

Die Bedingungen dafür sah Richter Lüdkte nicht gegeben. Er blieb auch unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung gefordert hatte. Die Verteidiger hatten auf Freispruch plädiert. Drei der Angeklagten drückten in letzten Worten ihr Bedauern aus. Das Geschehene tue ihnen unendlich leid. Ein Besuch auf der Intensivstation oder eine Kontaktaufnahme zu den Eltern sei ihnen aber verboten worden, sagte eine der Erzieherinnen. Von Christian Brahmann, dpa

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2 Kommentare
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xxx
4 Jahre zuvor

An dieser speziellen KiTa werden wohl vorerst so ziemlich alle Ausflüge, insbesondere aber die in Wassetnähe entfallen. Mich würde es nicht überraschen, wenn die Eltern des Jungen in Revision gehen.

Angelika Mauel
4 Jahre zuvor

Am 20.1 diesen Jahres ist in Schwäbisch Gmünd ein dreijähriger Junge während eines Ausflugs seiner Kita in die Rems gefallen und gestorben. Im Netz gibt es Videos, die zeigen, welcher Zaun als Begrenzung zum Fluß bestand. Man muss sich leider fragen, wie wenig gesunder Menschenverstand und Lebenserfahrung noch zählen!
Es stehen weitere Gerichtsverhandlungen an, bei denen es darum geht, ob sich Erziehrinnen oder Lehrer wegen fahrlässiger Tötung schuldig gemacht haben.
https://www.rtl.de/cms/die-tun-hier-alle-so-als-haetten-wir-unseren-schuh-verloren-nicht-unser-kind-4481840.html

Absolut unbegreiflich ist mir, dass die Landesvorsitzende der GEW BW dieses Interview gegeben hat: https://www.neckar-chronik.de/Nachrichten/Ausfluege-sind-extrem-wichtig-445846.html Zwar sind Ausflüge für Kindergartenkinder und Schüler heute wichtig, weil nicht alle Eltern genug mit ihren Kindern unternehmen. Aber EXTREM wichtig sind sie definitiv nicht.

Eberswalde Dezember 2010, Steilshoop, Hoisdorf, Bad Bramstedt, Bautzen…
Wie konnte das Interview nur nach so vielen tragischen Unfällen in dieser Form erscheinen?