Wegen Sturm „Sabine“: Immer mehr Städte streichen den Unterricht

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DUISBURG. In Erwartung des Sturms «Sabine» haben Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen in Sachen Unterricht für diesen Montag unterschiedliche Regelungen getroffen. Einige große Städte wie Essen, Neuss oder Gelsenkirchen teilten bereits am Freitag mit, dass der Unterricht in allen ihren Schulen wegen der zu erwartenden Wetterlage ausfällt.

Es braucht sich etwas zusammen: Orkan Sabine wird vorraussichtlich in NRW für Chaos sorgen (Symbolfoto). Foto: badjonni / flickr / CC BY-SA 2.0

Andere wie etwa Duisburg überließen die Entscheidung den Schulen. «Schließen sie nicht, können Eltern entscheiden, ob und wann sie gegebenenfalls die Kinder aus dem Unterricht holen», teilte die Stadt Duisburg mit.

Köln, Nordrhein-Westfalens größte Stadt, wollte sich am Freitag ebenfalls noch nicht festlegen und verwies auf die aktuellen Regelungen. «Es entscheiden die Eltern, ob der Schulweg zumutbar und sicher ist.» Auch könnten die Schulen gemeinsam mit der Stadt als Schulträger entscheiden, den Unterricht frühzeitig zu beenden, «damit die Kinder noch sicher nach Hause kommen können». In einem solchen Fall müsse die Schule ihrer Fürsorgepflicht nachkommen und die Betreuung der anwesenden Schüler gewährleisten, hieß es. In Düsseldorf und Dortmund soll ähnlich verfahren werden.

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Die Stadt Essen stellte dagegen fest, dass am Montag eine «sichere Erreichbarkeit der Schulen nicht garantiert werden» könne. Daher werde am Montag kein Unterricht stattfinden. «Schulleitungen sowie Lehrerinnen und Lehrer müssen zum Dienst erscheinen, daher sind die Schulen besetzt.» Die Stadt versprach: Kinder, die die Schulen erreichen sollten, würden nicht vor verschlossenen Türen stehen.

Auch in der Stadt Münster wird der Unterricht am Montag wohl komplett ausfallen: Sie empfahl den Eltern, «ihre schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen am Montag zu Hause zu lassen und nicht zur Schule zu schicken». Begründung: Die Wetterlage und die «damit einhergehenden möglichen Gefahren». dpa

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7 Kommentare
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Marie
4 Jahre zuvor

Immer wieder super: Die Städte können nicht garantieren, dass die Schulen sicher erreicht werden können. Schulen werden definitiv geschlossen. Trotzdem muss ich mich als Lk auf den für mich ebenfalls potentiell bedrohlichen Weg machen, um in eine leere Schule zu fahren…. So viel zur Fürsorgepflicht, die das Land für seine Beamten hat.

dickebank
4 Jahre zuvor
Antwortet  Marie

Der Weg zum Arbeitsplatz liegt im Verantwortungsbereich der Mitarbeiter – eben auch von Beamten.

Warum sollte eine lehrkraft zuhause bleiben dürfen, während Polizisten und freiwillige Mitglieder von Feuerwehren zum Dienst erscheinen müssen. Andere Arbeitnehmer müssen ebenfalls ihren arbeitsvertraglichen Verpflichtungen trotz Unwetterwarnungen nachkommen, wenn sie nicht Gefahr laufen wollen, eine Abmahnung bzw. eine Kündigung zu erhalten.

Gustav
4 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Weil es zum Berufsbild von Polizisten umd Feuerwehren gehört, in Krisenfällen für Ordnung zu sorgen vielleicht? Das gehört jedoch nicht zu den Aufgaben der LehrerInnen, soweit ich informiert bin. Auch können Lehrer nicht etwa in Absprache mit dem Arbeitgeber einen Urlaubstag nehmen, um der Sache aus dem Weg zu gehen., wie dies in der freien Wirtschaft denkbar wäre.

dickebank
4 Jahre zuvor
Antwortet  Gustav

Die Gefahrenabwehr in Katastrophenfällen ist Sache der Länder, der Brandschutz ist Sache der Kommunen. Kein Feuerwehrmann muss gezwungenermaßen seinen Dienst ausüben. Die meisten tun das freiwillig.

Wissen Sie, dass Kommunen ermächtigt sind, Pflichtfeuerwehren aufzustellen, wenn es nicht genügend Freiwillige gibt?

Was Lehrkräfte angeht – vorallem verbeamtete – hilft hinsichtlich der Dienstpflichten ein Blick in die jeweiligen Landesgesetze und Verordnungen sowie die gültige Erlasslage.
Tarifbeschäftigte hingegen müssen nur machen, was der Arbeitsvertrag ihnen auferlegt. Und der schreibt ihnen vor, dass sie pünktlich zu den Betriebszeiten entsprechend der in der Betriebsordnung oder der Kernarbeitszeitvereinbarung oder eben dem individuellen Stundenplan geregelten Zeiten anwesend sein müssen

Pälzer
4 Jahre zuvor
Antwortet  Marie

… das Land..?? bei uns ist der Kreis der Schulträger, entscheidet also auch über Schulschließung, und der Nachrichtentext oben legt nahe, dass das auch in NRW so sei.
Aber, Marie, bei Existenzbedrohung sollten Sie mutig sein und zuhause bleiben!

dickebank
4 Jahre zuvor
Antwortet  Pälzer

Schulträger – also Sachaufwandsträger – sind die Gemeinden und Städte. In einzelnen Fällen sind das auch die Landkreise. Die kommunale Ebene entscheidet, ob sie den Schülerbusverkehr durchführen lässt oder nicht. Ebenfalls liegt die Gefährdungshaftung für den Schulweg und den Aufenthalt in der Schule beim Schulträger. Folglich kann sie entscheiden, ob sie den „ordnungsgemäßen Schulbetrieb“ sicherstellen kann oder nicht.

Das Land setzt aber den Rahmen, in dem die Schulpflicht ausgesetzt werden kann. Das LAnd überlässt es den Eltern, ob sie bei widrigen Wetterumständen, dass Kind zur Schule schicken oder nicht. Zusätzlich ermächtigt das Land die Kommunen zu entscheiden, ob sie die Schulen für den Unterricht öffnen oder nicht. Von der Aussetzung des Unterrichtes nach Plan sind aber nur die Schüler und Schülerinnen betroffen. Die Lehrkräfte haben eigenständig dafür Sorge zu tragen, dass sie den von der Bezirksregierung zugewiesnenen Dienstort erreichen. Für Schülerinnen und Schüler, die dennoch zur Schule kommen, muss die Schulleitung ein Betreuungsangebot organisieren, bei dem die anwesenden Lehrkräfte eingesetzt werden.

Frau B
4 Jahre zuvor

Und damit sind wir wieder am Anfang…. ja Marie, ich denke, du liegst richtig! Kommunikation ist alles: der Dienstherr sollte sich schon Gedanken machen, ob sich alle Lehrkräfte auf den (sehr unterschiedlich langen und sehr unterschiedlich gefährlichen Weg machen) müssen sollten! Ich finde auch, dass „er“ hier seiner Fürsorgepflicht den Lehrkräften gegenüber nicht nachkommt. Es gibt immer die Möglichkeit Absprachen zu treffen, dass die Beaufsichtigung der wahrscheinlich recht übersichtlichen Anzahl von Kindern, die im Sturm zur Schule geschickt wurden, von nahe an der Schule wohnenden KolleInnen übernommen werden kann.
Durch einen Orkan zu fahren, um -bei unfallfreier Ankunft- den Geräteraum der Turnhalle aufzuräumen, weil ansonsten ein Betreuungsschlüssel von 1:1 herrscht, erscheint doch wenig sinnvoll! Lehrkräfte sind zwar Superhelden, aber in extremen Lagen sollten ausgebildete Feuerwehrleute und Sanitäter zur Stelle sein!