Freispruch für Lehrer (57), obwohl er Sex mit 14-jähriger Schülerin zugibt

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BONN. Ein früherer Lehrer ist in Bonn von dem Vorwurf freigesprochen worden, eine 14 Jahre alte Schülerin missbraucht zu haben. Dem 57-jährigen Pädagogen sei keine Straftat nachzuweisen, urteilte das Bonner Landgericht am Dienstag. Dabei ist unstrittig, dass der HIV-positive Mann Sex mit dem Mädchen hatte. „Unsere Aufgabe ist es nicht, über Moral zu urteilen, sondern uns an Gesetze zu halten“, erklärte das Gericht.

Immer öfter landen Lehrer vor Gericht. Foto: Michael Grabscheit / pixelio.de
Das Gericht hat geurteilt. Foto: Michael Grabscheit / pixelio.de

Zum einen seien sexuelle Kontakte zu einer 14-Jährigen nicht grundsätzlich strafbar, so befand der Richter. Zum anderen habe sich der Angeklagte vor den ersten sexuellen Handlungen vom Schuldienst beurlauben lassen. Er sei zu diesem Zeitpunkt nicht mehr ihr Lehrer und die 14-Jährige keine so genannte Schutzbefohlene mehr gewesen. Das sei die entscheidende Frage gewesen, führte der Richter einem Bericht des Bonner „General-Anzeigers“ zufolge aus. Dabei hätten sich zwar Zweifel an der Aussage des Lehrers ergeben, dass es erst zum Geschlechtsverkehr gekommen sei, nachdem er sich bereits vom Schuldienst habe beurlauben lassen. Letzten Endes habe sich diese Aussage aber auch nicht widerlegen lassen.

Sie sei seine liebste und beste Schülerin gewesen

Mit wertvollen Geschenken – wie Smartphone, Markenschuhen, Brosche oder Dessous – habe er das Mädchen manipuliert, heißt es in der Anklage. Dem Lehrer sei klar gewesen, dass die Schülerin mit so einer Beziehung emotional überfordert gewesen sei. Zumindest eine – strafbare – Bezahlung sei in den Geschenken nicht zu erkennen, befand hingegen das Gericht. Außerdem habe er seine HIV-Erkrankung nachgewiesenermaßen medikamentös behandeln lassen, so dass er nicht ansteckend gewesen sei.

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Der Angeklagte selbst hatte vor Gericht von einer einvernehmlichen Beziehung gesprochen. Am ersten Verhandlungstag verlas er drei Stunden lang eine 45-seitige Erklärung. Demnach sei der Sex einvernehmlich gewesen, die Initiative sei von dem Mädchen ausgegangen, das seine liebste und beste Schülerin gewesen sei. Bis dahin habe er als Homosexueller ein generelles sexuelles Desinteresse an Frauen gehabt. Wegen der Beziehung zu der Schülerin habe er sich auch vom Schuldienst beurlauben lassen, um «rechtlich auf der sicheren Seite» zu sein, sagte der Angeklagte.

Schülerin will später zu ihrem Ex-Lehrer ziehen

«Nicht alles, was moralisch verwerflich ist, muss strafbar sein», sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. Die Anklage hatte dem 57-Jährigen vorgeworfen, eine Notlage der 14-Jährigen ausgenutzt und Geschlechtsverkehr mit ihr gehabt zu haben. Laut „General-Anzeiger“ will die mittlerweile 16-Jährige, die inzwischen von ihrer Familie getrennt in einem Heim lebe, nach ihrem 18. Geburtstag zu ihrem ehemaligen Lehrer ziehen. Die Familie protestierte dem Bericht zufolge nach der Urteilsverkündung lauthals gegen den Freispruch. News4teachers / mit Material der dpa

Der Beitrag wird auch auf der Facebook-Seite von News4teachers kommentiert.

Schülerin hatte ihn falsch des Missbrauchs bezichtigt: Freispruch für Lehrer, der zwei Jahre lang vom Dienst suspendiert war

 

 

 

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19 Kommentare
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Georg
4 Jahre zuvor

„Laut „General-Anzeiger“ will die mittlerweile 16-Jährige, die inzwischen von ihrer Familie getrennt in einem Heim lebe, nach ihrem 18. Geburtstag zu ihrem ehemaligen Lehrer ziehen.“

Ich hoffe, dass die Jugendliche in Therapie ist. Ansonsten erscheint das Urteil trotz moralischer Verwerflichkeit absolut plausibel.

Unverzagte
4 Jahre zuvor
Antwortet  Georg

Therapeutische Hilfe insbesondere hinsichtlich seiner sexuellen Orientierung erscheint wohl eher dem älteren Exkollegen angeraten zu sein. Hier ist es meines Wissens nach jedenfalls unüblich, dass mehr als dreimal so alte Greise sich erotisch zu 14 Jährigen hingezogen fühlen müssen.

Georg
4 Jahre zuvor
Antwortet  Unverzagte

Als Richter würde ich das dem ehemaligen Lehrer trotz des Freispruchs auch empfehlen. Wieso ignorieren Sie eigentlich, dass laut Artikel die Initiative von der damals 14-jährigen Schülerin ausging bzw. diese das nicht vollends entkräften konnte? So schlimm scheint es ihr ja mit der Beziehung auch nicht zu gehen, wenn sie laut eigener Aussage mit 18 zu dem Mann ziehen möchte …

Unverzagte
4 Jahre zuvor
Antwortet  Georg

Ignoranz ist ein zentraler Faktor, wenn es um sexuelle Übergriffe von Männern auf Frauen geht. Da wird ja gern auch mal ein böses weil zu knappes Kleidungsstück für Untaten verantwortlich gemacht, anstatt von erwachsenen Männern zu erwarten, dass sie Ihre Triebe steuern können. Diese bizarre Verharmlosung dient lediglich einem männlichen Selbstverständnis auch weiterhin würde- u. bewusstlos glotzen u. grabschen zu dürfen. Ob das dieselben Typen sind, die sich lautstark über Verhüllung von islamgläubigen Frauen mokieren?

Pälzer
4 Jahre zuvor
Antwortet  Unverzagte

Das ist sexuelle Vielfalt.

Pälzer
4 Jahre zuvor

Pfui.

Pälzer
4 Jahre zuvor
Antwortet  Pälzer

Und die Familie dieser Minderjährigen kann nichts machen! In was für einem Staat leben wir!? Was wohl die in Deutschland heimischen Muslime von dieser Rechtsordnung halten?

Georg
4 Jahre zuvor
Antwortet  Pälzer

Vermutlich pfui, wenn es um die eigene Tochter geht, aber möglicherweise hui, weil man das Urteil als Freibrief für ihre Söhne ansehen kann. Nur müssen sie es so gebogen kriegen, dass die Initiative vom Mädchen ausgeht.

(Wer die Ironie findet, soll sie dort belassen. Andererseits drohen Missinterpretationen.)

Pälzer
4 Jahre zuvor
Antwortet  Georg

57jährige Söhne, die vierzehnjährige Mädchen bumsen, werden von ihren alten Eltern vermutlich was zu hören kriegen.

unverzagte
4 Jahre zuvor
Antwortet  Pälzer

Anstatt sich hier als (un-)heimischer, zu und zu Deutscher zu empören, „in was für einem Staat wir leben“, um dann direkt unmittelbar auf religiöse Mitbürger*innen zu verweisen, wäre es doch logischer, sich zunächst an die eigene supermännliche Nase zu fassen. Ein bisschen mehr kritische Eigenreflektion hinsichtlich des unerschütterlich-maskulinem Selbstverständnisses schadet auch im Alter sicher nicht.

Gümnasiallehrer a.D.
4 Jahre zuvor

Einfach mal abwarten, ob das ganze nicht an die nächst höhere Instanz geht.

Georg
4 Jahre zuvor

Das stimmt. Allerdings prüft die höhere Instanz erst einmal formale Fehler.

Georg
4 Jahre zuvor

Verkehrte Welt: Der Kritiker grüner Haltung, ich, verteidigt in diesem Fall die grüne Haltung. Die Verteidiger grüner Politik kritisieren sie in diesem Fall.

Pälzer
4 Jahre zuvor
Antwortet  Georg

Was wäre denn die grüne Haltung?

AvL
4 Jahre zuvor

Der Mann hat eindeutig seine ihm gesetzten Grenzen und seine Verantwortung für einen scheinbar liebgewonnenen Mitmenschen auf Grund seiner vorher erworbenen Immunerkrankung überschritten, wobei er gleichzeitig die Naivität der heranwachsenden Schülerin ausnutzte, um seiner eigenen Befriedigung nachgehen zu können.
Das Mädchen ist offensichtlich mit den ihr gegebenen emotionalen Veränderungen der Pubertät überfordert; das Erwachen aus dieser scheinbar einvernehmlichen partnerschaftlichen sexuellen Beziehung wird um so brutaler sein und in Hass und Verachtung umschlagen.

Mani
4 Jahre zuvor

Das ist ja wol ein Witz. Oder? Freifahrtschein für alle gleichgesinnten.

Sarah
3 Jahre zuvor

Also ganz ehrlich:

Wenn ich die Kommentare der Menschen hier lese, bekomme ich die absolute Krise von dem Maß der geistigen Beschränktheit, das hier zu finden ist.

Auch die psychologischen Folgen für das Mädchen werden total ignoriert.
Das Urteil ist ein absoluter Katastrophenfall und jeder Mann oder jede Frau, die dieses Urteil legitim empfindet, sollte sich aufgrund mangelnder Urteilsfähigkeit ebenso in psychologische Beratung begeben und über die Folgen von sexuellem Missbrauch und auch dem über das Täterprofil wie -vorgehen einlesen.

Ich finde es hier unmöglich, dass ein 14-jährigss Mädchen, dem man wohl nicht sehr viel Lebenserfahrung, wie auch Tief- und Weitblick zutrauen kann, hier die Verantwortung in die Schuhe schiebt à la „Sie hat es ja gewollt!“.

Diese Jugendlichen sind in einer sehr sensiblen Entwicklungsphase, in der Mädchen oft das Bedürfnis nach Sicherheit und Halt verspüren – zudem sind Jugendliche in dieser Zeit extrem beeinflussbar und vulnerable.

Diese Mädchen sucht vermutlich eher eine Vaterfigur. Dies sollte sich einer alter Mann aber keineswegs zu nutze machen, indem er das Mädchen dann für seine sexuelle Befriedigung benutzt.

Es ist doch scheißegal, ob der Lehrer zu dem Zeitpunkt Lehrer war oder nicht. Er war für sie eine Autoritätsfigur und zu dieser Autorität gehört Verantwortung, die dieser Mann für die seelische Entwicklung des Mädchen nicht übernommen hat.

Dieses Verhalten des Lehrers ist einfach krank und sollte unter keinen Umständen geddet werden, sondern hart bestraft werden.

Wenn ein 12-jähriges Kind zu einem Erwachsenen geht und Sex will, können wir doch nicht die Verantwortung für den weiteren Verlauf bei der jüngeren Person oder gar dem Kind suchen. Das ist doch total verrückt. Wir müssen wissen, wie sich sowas auf ein Kind oder eine Jugendliche auswirken kann und was die Motive für ein solches Verhalten sein können und daran arbeiten ohne das Mädchen zu benutzten.
Und nicht alle Jugendlichen vollziehen einen so großen Entwicklungssprung zwischen den Jahren 12, 13, 14. Meines Wissen ist das gesetzlich gesehen auch „Missbrauch von Jugendlichen“, vor allem da das Machtgefälle so stark war, der Mann eine Autoritätsfigur für das Mädchen dargestellt hat und er weit älter ist.

Diese Richter sind auch absolute Sozialversager! Unglaublich, wie so ein Urteil zustande kommen kann. Die sollten sich schämen!

Infos über sexuellen Missbrauch:

https://www.neurologen-und-psychiater-im-netz.org/kinder-jugend-psychiatrie/risikofaktoren/sexueller-missbrauch/was-ist-sexueller-missbrauch/

Klaus
3 Jahre zuvor
Antwortet  Sarah

Die Richter tragen keine Schuld daran dass sie jemanden nicht verurteilt haben der keine Straftat begangen hat.

anonym
2 Jahre zuvor

der typ hatte hiv? nochmal an alle die gern ficken: ein kondom schützt zwar vor schwangerschaft aber die hauptaufgabe des kondoms besteht darin, sich und andere vor sexuell übertragbaren krankheitserregern zu schützen.

es gibt als krankheitserreger, die sich NUR ÜBER DEM SEX (oder einer bluttrnsfusion) VERMEHREN. als ob sperma oder der schleim in der scheide pures gift sind.

hätte ich das doch eher verstanden…

wenn man hingegen eine sonstwie-kranke frau schwängern will, sollte man sich ärztlich beraten lassen. es gibt möglichkeiten, frauen mit sperma zu befruchten, ohne sich zu infizieren.