Schulen weiten ihre Notbetreuung aus – Lehrer sollen Dienste auch in den Osterferien und am Wochenende übernehmen

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BERLIN. Viele Schulen in Deutschland weiten ihre Notbetreuung aus. Eltern, die in Berufen der kritischen Infrastruktur arbeiteten, sollen nun auch in den Osterferien unterstützt werden, teilte Baden-Württembergs Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) in Stuttgart mit. Viele Lehrer hätten bereits signalisiert, dass sie dafür zur Verfügung stünden. In Nordrhein-Westfalen soll zusätzlich zu den Ferienzeiten die Notbetreuung in den Schulen ab sofort auch am Wochenende angeboten werden. Dort heißt es mit Blick auf die dafür notwendigen Lehrkräfte: „Vorrangig sollen Freiwillige berücksichtigt werden.“

Vor allem Grundschullehrkräfte sind in der Notebetreung gefordert. Foto: Shutterstock

 

In den Schulen finde derzeit eine Notbetreuung statt, die nun auch am Wochenende und in den Osterferien offen sein werde, teilt Nordrhein-Westfalens Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) in einem aktuellen Elternbrief mit. „Diese Notbetreuung steht für Kinder bereit, deren Eltern in Bereichen der so genannten ‚kritischen Infrastruktur‘ arbeiten. Dazu ist eine Bescheinigung des jeweiligen Arbeitgebers nötig“, so heißt es in dem Schreiben.

Und weiter: „In der Notbetreuung werden Schülerinnen und Schüler bis Klasse 6 in kleinen Gruppen von Lehrerinnen und Lehrern und anderem pädagogischen Personal im Landesdienst der eigenen Schule sowie vom Personal des Ganztagsträgers betreut. In der Notbetreuung findet kein Unterricht statt, sondern werden andere Angebote zur Beschäftigung, nach Möglichkeit auch zur Bewegung der Schülerinnen und Schüler unterbreitet.“ Die Notbetreuung sei wichtig, damit Ärztinnen und Ärzte, Krankenschwestern und Krankenpfleger, Personal in der Altenpflege, Lebensmittel-Verkäuferinnen und Verkäufer und andere wichtige Berufsgruppen weiterhin ihrer Arbeit im Interesse der gesamten Gesellschaft nachgehen könnten.

Kultusminister: Lehrer sollen „Zeichen der Solidarität“ setzen

Das sehen auch andere Bundesländer so. Auch Hessen und Niedersachsen haben angekündigt, ihre Notbetreuung in den Schulen über die Osterferien geöffnet zu halten. Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne (SPD) rief die Lehrer auf, sich als „Zeichen der Solidarität“ freiwillig dafür zu melden.

Dienst in der Ferienzeit? Für den VBE ist das ein Novum. „Als Verband stehen wir zusätzlichen Belastungen in den Ferienzeiten prinzipiell kritisch gegenüber. Wir bitten aber darum, in dieser besonderen Krisensituation den Weisungen und Bitten des Ministeriums nachzukommen. Eine von uns durchgeführte Abfrage der Schulen ergibt, dass momentan nur eine von hundert Lehrkräften von der Notbetreuung betroffen ist. Die Kolleginnen und Kollegen, die aushelfen, haben uns zudem signalisiert, dass sie auch in den Ferienzeiten hierfür bereitstehen. Ihnen ist ausdrücklich zu danken“, erklärt Gerhard Brand, Landesvorsitzender des VBE Baden-Württemberg.

Anlässlich der vom baden-württembergischen Kultusministerium verkündeten Maßnahme, dass auch die Schulleitungen in den Osterferien an der Schule erreichbar sein sollen, erklärte Brand: „Die Schulleitungen werden momentan stark beansprucht und leisten ihr Bestes, um die Notmaßnamen des Ministeriums umzusetzen. Nun sollen sie zusätzlich noch einen Teil ihrer Ferien opfern. Normalerweise würden wir uns als Verband schützend vor unsere Kolleginnen und Kollegen stellen – in dieser besonderen Krisensituation bittet der VBE jedoch darum, auch diese Maßnahme mitzutragen. Wir müssen nun alle zusammenstehen und an einem Strang ziehen. Die Schulleitungen werden gebeten, vor allem in der zweiten Woche der Osterferien regelmäßig in der Schule zu sein. Regelmäßig bedeutet jedoch nicht jeden Tag, zwei bis drei Präsenztage in der Woche reichen.“

Das Prinzip Freiwilligkeit gilt allerdings nicht überall. Auf der Homepage des NRW-Schulministeriums heißt es über die Notfallbetreuung am Wochenende und über die Osterferien: „Über den Einsatz der Lehrkräfte für die erweiterte Notbetreuung entscheiden die Schulleitungen. Sie informieren den Lehrerrat über die beabsichtigte Einteilung und geben ihm Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Einteilung des sonstigen Betreuungspersonals obliegt dem jeweiligen Anstellungsträger. Vorrangig sollen Freiwillige berücksichtigt werden.“

Lehrer sollen Urlaub „in anderen Schulferien“ nehmen

Dabei gilt allerdings: „Es handelt sich nicht um Mehrarbeit. Die Betreuung durch die Lehrkräfte erfolgt innerhalb ihrer regelmäßigen Arbeitszeit. Für Dienste an Samstagen und Sonntagen werden Zulagen nach der Erschwerniszulagenverordnung gezahlt.“ Und: „Soweit die Notbetreuung in die Osterferien fällt, nehmen die Lehrkräfte ihren Erholungsurlaub in anderen Schulferien.“

Bei der Einteilung sei jeweils zu beachten, dass Lehr- und weitere Betreuungskräfte, die 60 Jahre oder älter sind, Symptome einer Atemwegsinfektion aufwiesen oder aber in Bezug auf das Corona-Virus ein erhöhtes Risiko (zum Beispiel relevante Vorerkrankungen wie Diabetes mellitus, therapiebedürftige Herz-Kreislauferkrankungen, Lungenerkrankungen einschließlich Asthma bronchiale, aktuelle onkologische Erkrankungen sowie entsprechende chronische Erkrankungen unter immunsuppressiver Therapie) hätten, nicht für die Notbetreuung eingesetzt werden sollten. Schwangere sowie Lehrerinnen und sonstige Mitarbeiterinnen, die sich nach der Entbindung noch im Mutterschutz befinden, dürften nicht zur Notbetreuung herangezogen werden.

„Über 50-jährige Lehrkräfte nicht in der Notbetreuung einsetzen“

Der Schutzgemeinschaft angestellter Lehrerinnen und Lehrer (SchaLL.NRW) gehen die Einschränkungen nicht weit genug. Sie fordert das Schulministerium auf, „sich der Definition für Risikogruppen des Robert Koch-Instituts anzuschließen und über 50-jährige Lehrkräfte ab sofort nicht mehr in der nun erweiterten Notbetreuung der Schulen einzusetzen“. News4teachers

Gebauer: Schulische Notbetreuung in der Corona-Krise kaum genutzt

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6 Kommentare
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omg
4 Jahre zuvor

Die Organisation der Notbetreuung war bei uns kein Problem: Es haben sich alle gemeldet.
Wäre zu fragen, ob hier bald mal zu lesen ist:
Lehrer : Kultusminister sollen „Zeichen der Solidarität“ setzen

lehrer002
4 Jahre zuvor
Antwortet  omg

Sehr schön, liebe Kultursminister,
bei fairer Besoldung nach A13 gerne, so ganz sicher nicht,
aber als „Zeichen der Solidarität“ könnten sich ja vielleicht auch mal Niedersachsen und NRW auf den Weg Richtung A13 machen.

OlleSchachtel
4 Jahre zuvor

Auch wir arbeiten gerne freiwillig in den Ferien, um einen Beitrag zu leisten und betreuen außerdem unsere Schüler per email und Telefon zu Hause. Wäre schön wenn das nach Corona nicht wieder vergessen wird und es dann wieder allgemein Urteile über Lehrer als „faule Säcke“ gebe. Trotzdem vermisse ich die Arbeit mit meinen Kids in der Schule.

Gümnasiallehrer a.D.
4 Jahre zuvor

Ferien sind ein Ausgleich für die 50-Stunden-Woche. Ich gehe mich immer, ob das die Politiker vergessen oder absichtlich bei solchen Äußerungen wie „Urlaub in anderen Ferien nehmen“ vergessen.

Damit ist das Mehrarbeit, die vergütet gehört. Solitarität ist nicht nur in eine Richtung möglich.

AvL
4 Jahre zuvor

Die Schutzgemeinschaft der Lehrer sollte zur Kenntnis nehmen, dass die die an einem akuten Lungenversagen/ARDS auf Grund einer Corona-Virus-Infektion Erkrankten behandelnden Krankenpflegenden und Ärzte zu einem Großteil deutlich älter als 50 Jahre alt sind.
Wenn diese sich ihrer Verantwortung durch die relativ einfache Krankschreibung von zwei Wochen ohne einen erforderlichen Arztkontakt entziehen, so bedeutet dies für die Betroffenen Patienten eine Verschlechterung der Versorgung und für die verbliebenen Mitarbeiter eine zusätzliche Belastung.
Wir haben schon jetzt mit dem Problem zu tun, dass sich Mitarbeiter „krankheitsbedingt“ der derzeitigen Situation entziehen, es sind immer die selben Personen.

dickebank
4 Jahre zuvor

Für die Betreuung der SuS in den Osterferien hier in NRW ist nicht das lehrende Personal, das vom Land bezahlt wird, sondern das kommunale Personal zuständig.
Beamte prüfen grundsätzlich erst einmal räumliche und fachliche Zuständigkeit.
Folglich bin ich nicht zuständig – weder freiwillig noch gezwungenermaßen.

Wenn bei einer Behörde angeordnet wird, dass Freiwillige vortreten sollen, dann gehe ich – wie andere auch – immer drei Schritte zurück. Andernfalls steht man nämlich alleine vorne – und das sollte ja in jedem Fall verhindert werden.