Das sonst so strenge Bayern verzichtet in diesem Schuljahr aufs Sitzenbleiben

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MÜNCHEN. Viele Schüler und Eltern vermissen nach dem Corona-Ausnahmezustand längst sogar den Schulalltag. Ende April soll es für rund 224.000 Schüler in Bayern wieder losgehen. Klar ist – es ist viel Flexibilität nötig. Auf allen Seiten: Selbst die sonst im Freistaat geltenden Maßstäbe sollen lockerer gehandhabt werden – wie das Sitzenbleiben.

Will großzügig mit schlechten Schülern umgehen: Bayerns Bildungsministerer Michael Piazolo. Foto: Andreas Gebert / StMUK

Mehr als vier Wochen nach der Schließung von Bayerns Schulen wegen der Corona-Pandemie soll es für einen kleinen Teil der Schüler am 27. April wieder losgehen: Unter Auflagen werden dann zunächst die Abschlussklassen in die weiterführenden und in die beruflichen Schulen zurückkehren. Nach Angaben von Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler) sind dies rund 14 Prozent der Schüler im Land – also etwa 224 000 der insgesamt 1,6 Millionen. Für alle anderen heißt es warten. Frühestens am 11. Mai sollen weitere Schüler folgen.

WIE SOLL EINE ANSTECKUNG IN DEN SCHULEN VERHINDERT WERDEN?

Der Unterricht soll in maximal halber Klassenstärke mit 10 bis 15 Schülern erfolgen. «So werden wir in den Klassenzimmern einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Schülern gewährleisten», sagte Piazolo. Pausen wie vor der Krise wird es vorerst wohl keine geben, auch hier sei es wichtig, dass die Schüler Abstand wahren. «15 Leute sechs Stunden in einem Raum zu lassen, ist aber auch nicht optimal.»

«Wir werden vom Ministerium nicht alles vorgeben», betont Piazolo. Im Klassenzimmer könne es beispielsweise spezielle Sitzordnungen geben, um die Schüler zu schützen, auch ein zeitlich versetzter Schulbeginn sei möglich. Ein Mensabetrieb oder Pausenverkauf werde es nicht geben. Die konkrete Umsetzung müssten die Schulen regeln, da dies von den Schularten und den dortigen Räumlichkeiten abhänge.

WERDEN ALLE FÄCHER UNTERRICHTET?

Der Fokus liegt klar auf den Kern- und Prüfungsfächern, alles andere soll nach Möglichkeit unterrichtet werden. Für Piazolo ist klar: «Klassischen Sportunterricht wird es erstmal nicht mehr geben. Dort ist die Ansteckungsgefahr zu hoch.» Für Schüler, die etwa Sport im Abitur haben, gebe es zunächst nur Theorieunterricht. Wie dies dann bei der Abiturprüfung sei, werde derzeit geprüft.

WIE KANN EIN SICHERER SCHULWEG ORGANISIERT WERDEN?

Derzeit werde überlegt, wie gerade im ländlichen Raum der Transport in Schulbussen mit den nötigen Sicherheitsabständen machbar sei, sagte Piazolo. In den Städten sei dies wegen des dichteren Netzes beim Öffentlichen Personennahverkehr auch nicht einfach zu organisieren, auch hier müsse der Schulweg aber entzerrt werden: «Wir wollen nicht um 08.00 Uhr volle S-Bahnen und um 10.00 Uhr leere Züge.» Eine Möglichkeit sei es, mehr Busse einzusetzen. In Bussen und Bahnen sei dann das Tragen von Mundschutzen wichtig und geboten.

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KÖNNEN SCHÜLER IN DIESEM JAHR NOCH SITZENBLEIBEN?

Gänzlich ausgeschlossen ist das natürlich nicht. Piazolo kündigte aber an, dass hier ein Vorrücken auf Probe möglich sein wird. Immerhin sei ja den Schülern, die vor der Krise noch Verbesserungsbedarf hatten, wichtige Zeit verloren gegangen. «Wir werden großzügig sein, aber auch das Vorrücken auf Probe ist kein Persilschein für das gesamte nächste Schuljahr.» Ohnehin sei es ja auch im Sinne der Schüler, nur dann in die nächste Klasse zu gehen, wenn sie dort nicht überfordert seien.

WAS PASSIERT MIT SCHÜLERN, ELTERN UND LEHRERN, DIE DURCH VORERKRANKUNGEN ZU DEN SOGENANNTEN CORONA-RISIKOGRUPPEN GEHÖREN?

Bis Ende April soll die Kultusministerkonferenz abstimmen, was genau Risikogruppen sind. Es sei klar, dass hier besondere Rücksicht genommen werden müsse, sagte Piazolo. «Ich bin da grundsätzlich auf der vorsichtigen Seite», auch wenn etwa die Eltern eines Schülers sonst unnötigen Risiken ausgesetzt würden. Hier müsse genau geprüft werden, wie und wann kann die Prüfung geleistet werden.

WAS PASSIERT, WENN ES AN EINER SCHULE CORONA-INFEKTIONEN GIBT?

Laut Piazolo gilt wie bisher auch dann der Rat des jeweiligen Gesundheitsamtes. Demnach könnte also eine Schulen wieder geschlossen werden, wenn in einer Klasse ein Fall auftritt.

WAS SAGEN DIE SCHULVERBÄNDE?

Die Reaktionen auf den Zeiplan sind positiv. «Es ist wichtig und richtig, die Schulen für die Abiturienten am 27. April wieder zu öffnen», heißt es vom Philologenverband, gleiches sagen die Realschullehrer. Bei der Umsetzung sei es aber wichtig, Schüler wie Lehrer bestmöglich vor Ansteckungen zu schützen. Von Marco Hadem, dpa

Der Beitrag wird auch auf der Facebook-Seite von News4teachers diskutiert.

Niedersachsen führt verpflichtenden Online-Unterricht ein – und: Die letzten Klassen kommen erst Mitte Juni in die Schule zurück

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8 Kommentare
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Georg
3 Jahre zuvor

Angenommen, es gibt Schüler der Klasse 9, die regulär die Versetzung in die 10 nicht geschafft hätten, und damit nicht den Abschluss Hauptschule nach Klasse 9.

Wenn die Versetzung jetzt unabhängig von den Noten genehmigt wird, haben die dann den Abschluss?

Wenn von diesen Schülern (m/w/d) im kommenden Schuljahr jemand den Hauptschulabschluss Klasse 10 nicht schafft, welchen Abschluss hat er (m/w/d) dann?

dickebank
3 Jahre zuvor
Antwortet  Georg

Antwort:

Die versetzung aus Klasse 9 nach Klasse 10 schließt den Hauptschulabschluss nach Klasse 9 (HA) hier gem. APO-SI in NRW ein. Das ist auch der Grund, warum an Gesamtschulen und Sekundarschulen die SuS, die ja bis Ende der Jahrgangsstufe 8 jeweils ohne Versetzung in den jeweils folgenden Jahrgang übergehen, die versetzung nach Klasse 10 erreichen müssen, da dieser eben mit einer Berechtigung – dem HA – verbunden ist. Am Ende der 10 hätten diese SuS – auch wenn derzeit der Notenstand eine Versetzung nach Klasse 10 nicht erlaubenm würde – in jedem Fall den HA, da dieser ihnen lt. APO-SI nicht mehr aberkannt werden kann. Ob ihnen dann am Ende der 10 der erweiterte Hauptschulabschluss (HSA) zuerkannt werden kann, hängt von den Noten und den Bestimmungen der APO-SI zum Zeitpunkt der Zeugniskonferenzen ab.

drd
3 Jahre zuvor

unsäglich!

dickebank
3 Jahre zuvor
Antwortet  drd

Frage wäre aber, wie sollte denn eine Nicht-Versetzung rechtssicher ausgesprochen werden?
Ohne Versetzungswarnung (Blauer Brief) muss versetzt werden.

Palim
3 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Man kann im Halbjahreszeugnis ankündigen, dass die Versetzung gefährdet ist. Dann braucht es die Warnung nicht.
Mit dem Hinweis „Die Versetzung ist gefährdet“ ist man auf der sicheren Seite und muss keine weiteren Fristen wahren.

Sabine Ketzler
3 Jahre zuvor

Kommen da wirklich keine klaren Vorgaben an Hygieneregeln? So kann man es auch machen, dann ist man als KM aus der Verantwortung und gibt Klagen wegen Infektionen dann einfach an die Schulleitung weiter

Renate Bance
3 Jahre zuvor

Herr Piazolo entscheidet an der Realität vorbei! Schulöffnung für 4. Klassen, ein Unding! Hygiene? Wer soll dafür sorgen? Die Lehrer? Masken? Keine verfügbar!!! Nicht jeder näht selbst. Klassenzimmer zu klein! Sanitäre Einrichtung an Schulen desaströs! Lehrkräfte sind (auch) alleinerziehend, haben Kinder mehrer Alterstufen. Kitas bleiben aber bis 11.5. geschlossen, Großeltern sollen sich fern halten…! Notfallbetreung ggf. für die Kinder durch den Kindern möglicherweise „fremde“ Erzieher in Gruppen mit „fremden“ Kindern. Dies ist in diesen für Kinder ohnehin beängstigende und unsichere Zeiten zusätzlicher emotionaler Streß!!
Nein, Herr Piazolo, ihr Vorgehen ist NICHT zu Ende Gedacht!!

Frau Holle
2 Jahre zuvor

Wohl nicht wahr. Die viel zitierte Aussage in der Medien war: „Kein Kind darf pandemiebedingt sitzenbleiben“
Bayerische Rundfunk
Betonung ist auf „pandemiebedingt“, was man interpretieren kann, wie man will. Ein Kind in der Klasse meines Sohnes (7. Klasse, Gymnasium in Bayern) wird so einfach sitzenbleiben. Obwohl er die ganze Zeit alleine zu Hause war. Mutter ist alleinerziehend, arbeitete die ganze Zeit im Krankenhaus, und machte noch ein Nebenjob. Umsonst. Die Schule will, dass er wiederholt oder Nachprüfungen macht oder auf die Realschule wechselt. So viel für soziale Gerechtigkeit.