Lehrerverband fordert Maskenpflicht an Schulen – geplant ist die nicht

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BERLIN. Der Deutsche Lehrerverband hat Beschlüsse der Kultusministerkonferenz kritisiert, keine Maskenpflicht an Schulen einzuführen. Zur Eindämmung der Corona-Pandemie wäre das zumindest auf Schulfluren, auf dem Pausenhof oder beim Warten auf den Schulbus geboten, sagte Verbandspräsident Heinz-Peter Meidinger.

Schutzmasken nützen – sagt das Robert-Koch-Institut. Foto: Shutterstock

Dort herrsche ein «dynamisches Geschehen», so Meidinger, es könne Gedränge geben. Es sei damit auch viel schwieriger, an solchen Stellen den 1,50 Meter Mindestabstand einzuhalten als im Klassenraum mit weit auseinander gestellten Tischen.

Die Kultusminister schlagen ein freiwilliges Tragen von Mund-Nase-Schutz vor, sehen diesen als Ergänzung zu strikten Hygienevorgaben und dem Abstandhalten (hier geht es zu einem  Bericht zu den aktuellen KMK-Beschlüssen). Man müsse auch an den Schutz der Lehrer denken, mahnte Meidinger, selbst Leiter eines bayerischen Gymnasiums. Rund 12,5 Prozent seien über 60 Jahre alt – mit regional großen Unterschieden – und gehörten damit zur Corona-Risikogruppen. Dennoch geht er davon aus, dass auch ältere Pädagogen in die Schulen zurückkehren werden, «weil sie ihre Schüler nicht im Stich lassen wollen».

Das Robert-Koch-Institut empfiehlt das Tragen von Schutzmasken in Schulen und Kitas (News4teachers berichtet ausführlich über die Empfehlungen – hier geht es hin). News4teachers / mit Material der dpa

Der Beitrag wird auch auf der Facebook-Seite von News4teachers diskutiert.

Großes Durcheinander bei Maskenpflicht in der Schule – mal so, mal so…

 

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12 Kommentare
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jo
3 Jahre zuvor

macht ruhig weiter eure kinder krank! wäre es jetzt nicht langsam mal an der zeit zu denken? masken sind absolut schädlich!

Kluhni
3 Jahre zuvor
Antwortet  jo

Zeigen Sie mir die Studie, in der steht dass Alltagsmasken Schüler krank machen. Aber Hauptsache etwas Dummes geschrieben.

Illy
3 Jahre zuvor

Hier würde schon der GMV (gesunder
Menschen Verstand) helfen auch ohne Studie.
Aber selbst das wird hier bis zum geht nicht mehr durchdekliniert. Für alle die es noch nicht wissen, die Klage wurde auch abgewiesen: Das Tragen einer Maske verstösst nicht gegen das Persönlichkeitsrecht.

Jedoch kann ich mir vorstellen, dass bedingt durch Kontamination und unfachmännische Handhabung, die ich bei Kindern und Jugendlichen für sehr wahrscheinlich halte, die Risiken sich zu infizieren beim Tragen einer Maske erhöhen.
….womit wir wieder beim Sinn und Unsinn des geplanten Präsenzunterrichts in Schulen angelangt wären.

Küstenfuchs
3 Jahre zuvor

Nach 15 Minuten Unterricht ist die Maske einer Lehrkraft doch so „durchgesuppt“, dass ihre eigentliche Funktion kaum bis gar nicht mehr vorhanden ist.

OMG
3 Jahre zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Im Unterricht soll die auch nicht getragen werden.
Auf den Fluren aber macht das Sinn: Das bisschen Schutz, das die MNB und der MNS ist nur dann gegeben, wenn alle ihn tragen. Hält sich einer nicht dran, dann können alle die Masken absetzen – überspitzt gesagt.
Da in Hessen jegliche Form von Maske zur Persönlichen Schutzausrüstung erklärt wurde, wird auch keine Maske gestellt.

dickebank
3 Jahre zuvor
Antwortet  OMG

„Gesichtsverschleierungen“ wie Burka und Nikab – also die fundamental islamistischen Formen der MSB – werden doch von den politisch Verantwortlichen als „Unterdrückungssymbole“ abgelehnt. Unter diesem aspekt ist die amskenpflicht an Schulen selbstredend abzulehnen.

Also – egal ob einfacher medizinischer Mund-Nase-Schutz oder die Community-Maske – sind dann einzusetzen, wenn der Mindesabstand nicht eingehalten werden kann. Für Schule also bei Betreten und Verlassen, während der Pausen und auf den Fluren. Wenn Masken währed der Pausen getragen werden sollen, dann müssen die SuS während des Unterrichtes essen und trinken dürfen, um gegen bestehende Beschlüsse der Schulkonferenzen zu verstoßen, die geahndet werden müssen.

Die Durchführung der ZP10, die ja keine zentralen Prüfungen mehr sind, als Vorwand für die Öffnung des Schulbetriebes zu nutzen, entlarvt sich immer mehr, zumal die Abi-Enten ohnehin keinerlei Unterrichtsverpflichtungen mehr unterlegen haben. Auch für die jetzigen Neuner und Q1-er wird es keinen normalen Abschluss geben können, egal welche Klimmzüge derzeit unternommen werden.

dickebank
3 Jahre zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Ja und, dann endet der Unterricht zunächst nach 20 Minuten und der Kollege/die Kollegin geht ins Lehrkräfte Zimmer kocht die einzige ihm zur Verfügung gestellte Maske aus und bügelt sie trocken. Danach geht er/sie zurück in den Unterricht. Wo ist also das Problem?

OMG
3 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Das Fehlen ausreichender Bügeleisen?
Wir haben sogar eins 🙂

dickebank
3 Jahre zuvor
Antwortet  OMG

Aber damit doch bitte nicht auf den Kopf der politischen Spitze der obersten Schulbehörde schlagen …

Marie
3 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Tatsächlich? Ihnen wurde eine Maske zur Verfügung gestellt?? Unser Schulträger weigert sich mit der Begründung, dass es ja keine Pflicht gäbe. Also zahlen wir die Masken für den dienstlichen (!) Schutz auch noch selber, so wie viele andere Dinge auch, die wir unserem Arbeitgeber unentgeltlich zur Verfügung stellen (ich sage nur:PC)

Kia
3 Jahre zuvor

Am seltsamsten ist ja die Regelung, Masken nur am Gang zu tragen und dann im Klassenzimmer abzusetzen. Durch das ständige „Maske auf“ und „Maske ab“ kontaminert man die Masken und das Gesicht nur zusätzlich. Wirklich Sinn macht das nur, wenn man den Mund-Nase-Schutz durchgehend aufbehält und nur bei zu starker Durchfeuchtung mit vorherigem und nachträglichem Händewaschen wechselt.

Grundschullehrer
3 Jahre zuvor

Bei der Tatsache, dass es keine Maskenpflicht in den Schulen gibt, werden zum Einen wissenschaftliche Erkenntnisse über die Rolle der Aerosole und die Übertragung des Erregers durch die Luft in geschlossenen Räumen missachtet. Zum Zweiten wird missachtet, dass Kinder sich genauso mit Vitus anstecken und ihn verbreiten können. Die Politik wägt hier ganz klar ab und entscheidet sich gegen den Gesundheitsschutz in der Schule und für eine – wie auch immer geartete – Aufrechterhaltung des schulischen Unterrichts- und Betreuungsbetriebs. In allen anderen Bereichen – außer den Kitas (!) – wird hingegen dieser Gesundheitsschutz umgesetzt und streng überprüft.