Großes Durcheinander bei Maskenpflicht in der Schule – mal so, mal so…

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BERLIN. Seit heute gilt praktisch bundesweit eine Maskenpflicht in Geschäften und im öffentlichen Personennahverkehr. In den sich schrittweise öffnenden Schulen allerdings herrscht diesbezüglich ein wildes Durcheinander. Zwei Bundesländer schreiben Schülern das Tragen einer Maske zumindest in der Pause vor, andere „empfehlen“ das dringend, wiederum andere überlassen entsprechende Regelungen ihren Schulen – oder schweigen sich zu dem Thema aus. Warum ist es so schwierig, nicht mal in einer solch schlichten Frage eine einheitliche Linie in Deutschland hinzubekommen?

Auf dem Schulweg mit Bus und Bahn müssen Schüler eine Maske tragen – und dann? Foto: Shutterstock

Vor einer Öffnung der Schulen und Kitas brauche es eine genügend lange Vorlaufzeit. Die Landesregierungen müssten mit den Gewerkschaften über die Modalitäten beraten. Die Schulen müssten die Unterrichtsplanung, Raumaufteilung, sanitäre Überprüfung vornehmen und dies dann durch einen Gesundheitscheck des Gesundheitsamtes freigeben lassen. „Die Empfehlung, Schutzmasken zu tragen, muss umzusetzen sein, sprich: Masken müssen in ausreichender Zahl zur Verfügung gestellt werden“ – so fordert die GEW-Bundesvorsitzende Marlies Tepe.

Schulen erlassen in eigener Hoheit eine Maskenpflicht

Die Wirklichkeit sieht anders aus. Weder haben Landesregierungen mit Gewerkschaften über die Modalitäten beraten – noch gab es eine Freigabe des Gesundheitsamtes. Und bei den Masken? Herrscht ein fröhliches Durcheinander in Deutschlands Schulen. In allen Bundesländern gilt zwar eine Maskenpflicht für Schüler auf dem Weg zur Schule mit Bus und Bahn. Auf dem Schulgelände aber verlangen lediglich Rheinland-Pfalz und Thüringen, dass Masken getragen werden – in den Pausen jedenfalls. In Hamburg gibt es lediglich eine „dringende Empfehlung“, Masken auch in der Schule zu tragen – aber keine Pflicht. Gleiches gilt für Sachsen. In Niedersachsen heißt es: In den Pausen könne zwar ein Mund-Nase-Schutz getragen werden, dieser müsse aber selbst mitgebracht werden und werde nicht von der Schule gestellt. In Nordrhein-Westfalen wiederum gibt es für Schulen die Möglichkeit, in eigener Hoheit eine Maskenpflicht zu erlassen.

Für den Philologenverband NRW ist dieser Wirrwarr unhaltbar. „Wenn im öffentlichen Leben fast überall Masken vorgeschrieben sind“, so sagt die Vorsitzende Sabine Mistler gegenüber der „Rheinischen Post“, „dann sollte das in den Schulen ebenso der Fall sein.“ Dazu kommt: Ob Schüler mit Masken ausgestattet werden, wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt – teilweise sogar von Kommune zu Kommune.

Bielefeld verteilt Masken an Schüler, Köln verweist an die Eltern

Die rheinland-pfälzische Landesregierung beispielsweise will allen Schülern des Landes zum schrittweisen Schulstart am 4. Mai eine wiederverwendbare Alltagsmaske schenken. In Sachsen wurden an Schüler und Lehrer „Hygiene-Startpakete“ mit Masken und Desinfektionsmittel verteilt. In Bayern sollen Masken an Schüller ausgegeben werden, die keine eigenen besitzen. Die Stadt Bielefeld stellt der „Rheinischen Post“ zufolge 10.000 Masken für Schüler zur Verfügung – die Stadt Köln hingegen verweist dem Bericht zufolge auf die Verantwortung der Eltern, ihre Kinder mit einer Schutzmaske auszustatten.

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„Aus meiner Sicht spricht viel dafür, dass überall dort, wo Schülerinnen und Schüler den Abstand nicht einhalten können, Masken getragen werden müssen“, sagte nun Bundesbildungsministerin Anja Karliczek im Interview mit dem „Spiegel“. „Das ist im Schulbus der Fall, auch auf dem Weg ins Schulgebäude und auf den Fluren. In den Klassenzimmern wird die Schule vielleicht differenzieren können. Wenn die Lehrer ihre Schüler weit genug auseinander setzen, dürfen die Masken vielleicht auch einmal abgelegt werden. Aber auch hier wäre ich vorsichtig – wie wir generell jetzt nicht übermütig werden dürfen“, so erklärte sie.

Gymnasium bittet die Schüler, Masken zu tragen

Aber warum schaffen es die Länder nicht, sich in einer so schlichten Frage, ob und wann Schutzmasken in der Schule zu tragen sind, miteinander abzustimmen? Die Verwirrung ist groß – Schulen versuchen dem Durcheinander mit selbstgestrickten, aber einleuchtenden Regeln zu begegnen. Wie das Alexander-von-Humboldt-Gymnasium in Schweinfurth. Dort gilt laut einem Bericht der „Main-Post“:  Zumindest für Lehrer, Sekretariat und Personal gibt es Masken. „Wir haben mal ein paar hundert geholt“, so berichtet der Schulleiter. Die Schüler werden gebeten, in den Gängen, auf dem Weg in die Klassenzimmer und beim Besuch im Sekretariat Mundschutz zu tragen.

Ihre Schüler zum Maskentragen verpfichten, das können hessische Schulen aus rechtlichen Gründen nicht: Die im Land geltende Hygieneverordnung schweigt sich zu dem Thema laut „Frankfurter Allgemeiner Zeitung“ komplett aus. News4teachers

Der Beitrag wird auch auf der Facebook-Seite von News4teachers diskutiert.

Karliczek plädiert für Schutzmasken-Pflicht in den Schulen – und stellt Samstagsunterricht in Aussicht

 

 

 

 

 

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Georg
3 Jahre zuvor

Die Bundesländer wissen ganz genau, dass bei einer Maskenpflicht sie selbst bei den Lehrkräften und die Schulträger bei den Schülern und städtischen Bediensteten anzuschaffen. Diese Kosten möchten viele der Bundesländer vermeiden.

AvL
3 Jahre zuvor
Antwortet  Georg

Ihr Statement ist schlicht falsch.
Ersten gibt es gar nicht genügend geeignete FFP-2 und FFP-3 Schutzmasken auf dem Markt, um den benötigen Bedarf für Lehrer aus den Risikogruppen zu decken.
Außerdem verhindern die üblichen einfachen Masken nicht den Übertritt von Viren in die Atemwege des Gegenüber. Selbst angefertigte Gesichtsmasken aus Tüchern verhindern noch nicht einmal den Übertritt von Bakterien.
Die zur Zeit aus der VR-China gelieferten einfachen Gesichtsmasken erfüllen nicht die Standards, da jede zweite bis dritte Maske ohne eingearbeitete beiliegende Schnürbänder und Gummizügel geliefert wurde und zu zweiten, nach einer Testung des UKM-Münster noch nicht einmal eine ausreichende bakterielle Barriere bildet.
Viren werden mit Hilfe dieser Art Gesichtsbedeckungen in keiner Weise abgewehrt.
Zum dritten stinken diese Masken nach Chemie, und somit ergeben sich ungeahnte Möglichkeiten der Intoxikation mit Chemikalien direkt in die Atemwege.

omg
3 Jahre zuvor
Antwortet  AvL

??? Arbeitgeber haben ohnehin FFP 2 Masken auszuhändigen. Die MNB und MNS sind schick, erfüllen aber nicht den Anspruch, der an die Schutzausrüstung zu stellen ist.

Gal
3 Jahre zuvor
Antwortet  omg

Sie wollen ernsthaft mit FFP2 Mundschutz unterrichten?

omg
3 Jahre zuvor
Antwortet  Gal

Der Hinweis zu den SARS Arbeitsschutzstandards schreibt Masken mit SCHUTZfunktion zu.
DIe habe ich nicht verfasst, die Denkfehler andere sind nicht meine.
MNS und MNB sind nicht ausreichend.
Da es um Arbeitsschutz geht, würde ich aber mal sagen: Das hat so manchen Bauarbeiter das Leben gerettet. Warum auch nicht mal eine Lehrkraft?

Gümnasiallehrer a.D.
3 Jahre zuvor

Nach der Krise wird die Frage zu stellen sein, ob die Schulpolitiker richtig gehandelt haben und die Zeit des Lockdowns vernünftig genutzt haben, um ein Konzept für die Zeit nach den Schulschließungen zu erarbeiten, in welches auch die Beschaffung von Masken usw. fällt. Oder ob sie sich in Teilen vor ihrer Arbeit gedrückt haben, die Probleme an die Kommunen ausgelagert haben, dadurch den erneuten Schulbesuch einiger in die Länge gezogen haben und so im schlimmsten Fall zur weiteren wirtschaftlichen Verwerfungen beigetragen haben.

In Hamburg ist es z.B. so, dass jetzt, nach 6 (? ich habe die Zeit schon gar nicht mehr im Kopf) Wochen die ersten Schüler der Abschlussklassen schichtweise die Schulen besuchen. Vorher wurden die Kinder zum größten Teil zuhause betreut.
Hätte die Zeit nicht auch genutzt werden können, um z.B. für Hamburg eine Antwort darauf zu finden, wie mit Alten und Risikopatienten umzugehen ist und auch was das für Schulen und Kitas bedeutet?

Und ob nicht diese, auch wegen der Existenzgefährdung vieler, nicht auch jetzt schon wieder hätten öffnen können. Das ganze kann auch auf den Bund übertragen werden.

Es wir früher oder später so oder so auf eine Abwägungsentscheidung hinauslaufen und es müssen auch 1-3, 5, 7-9 usw. wieder kontinuierlich beschult werden.

dickebank
3 Jahre zuvor

Warum sollten die Zehner noch nach den ZP10-Klausuren überhaupt beschult werden? Die 13er sind auch fertig, wenn die letzte Prüfung abgeschlossen worden ist. Deren Unterricht ist ohnehin am letzten Schultag vor den Osterferien laut regulärer Planung zu Ende gewesen.

Grundschullehrer
3 Jahre zuvor

Dieses ganze Masken-Hin-und-Her bestätigt wieder den Eindruck, dass die Schulpolitiker der einzelner Bundesländer nicht in der Lage sind, tragfähige Hygiene- und Schutzmaßnahmen umzusetzen! Es ist ein einziges Chaos! Am Ende müssen sich die Schulen selber helfen. Bei der Öffnung der Kitas erwarte ich auch nichts anderes. Es wird ein ähnliches Chaos werden.

dickebank
3 Jahre zuvor
Antwortet  Grundschullehrer

Ja, das ist der Tatsache geschuldet, dass die Kommunen die Sachaufwandsträger sind. Sie sind für die sächliche Ausstattung der Schulen zuständig.
Gemäß der Verfassungen gibt es eine klare Trennung zwischen der kommunalen Ebene (Gemeinden, Städte und Landkreise) und der staatlichen Ebene (Bund und Länder). Selbst die Stadtstaaten kennen die unterschiedlichen Zuständigkeiten zwischen Senatsverwaltung und Bezirksverwaltung, die in den Flächenstaaten der Aufgabenteilung zwischen Landesverwaltung und kreisfreien Städten und Landkreisen entspricht.

Das, was Sie Chaos nenen, ist für mich ein nachvollziehbarer Grundsatz. Oder anders gefragt, hätte nach dem Auftreten der ersten Infektionen im Kreis Heinsberg bereits ganz NRW in den Shut-down versetzt werden sollen? Katastrophen können nur vorort von den lokalen Behörden mit den vorhandnen Ressourcen und ggf. Hilfe von außen gelöst werden.

Maskenpflicht in den Schulen bzw. im Unterricht ist kaum umsetzbar und auch da, wo der Mindestabstand eingehalten werden kann, nicht erforderlich. Bei vier Stunden Untericht plus zeiten für Pausen und Schulweg würde die Tragezeit des Mund-Nase-Schutzes über 5 Zeitstunden betragen. – Sinnvoll ist das aus Sicht der Hygiene nicht.

omg
3 Jahre zuvor

„Zwei klare Grundsätze gelten:
Unabhängig vom Betrieblichen Maßnahmenkonzept sollen in Zweifelsfällen, bei denen der Mindestabstand nicht sicher eingehalten werden kann, Mund-Nasen-Bedeckungen zur Verfügung gestellt und getragen werden.“
Auszug aus den verbindlichen, also nicht zu diskutierenden Leistungen eines Arbeitgebers für das Personal.
Ds klärt also, dass die Lehrkräfte eigentlich einen ANspruch haben.
Die Kinder leider scheint bei aller Regelwut keiner auf dem Schirm zu haben: Wenn es solche Vorgaben für Betriebe gibt, wie kommen dann die SPitzen von Ministerien, denen Kinder anvertraut sind, auf den Trichter, denen nichts zu geben?????

omg
3 Jahre zuvor

Quelle: SARS Arbeitsschutzstandards vom 16.04.2020, seit letzter Woche Montag verbindlich.

OlleSchachtel
3 Jahre zuvor

Letzten Endes werden die Kommunen wie auch die Schulleitungen von der Politik alleine gelassen. In unserer Kommune stehen für jeden Lehrer genau 1 Wegwerfmaske zur Verfügung (gut dass ich selbst genähte habe).
Die Notbetreuung wird so ausgeweitet, dass es einer Schulöffnung gleichkommt und einige Familien werden ganz außen vor gelassen. Es gleicht einem Chaos.
Auch verstehe ich nicht, wie man erst nach den Osterferien eine Anfrage nach den Vorerkrankungen und der Ü60 stellen kann, da sind ja schon Wochen ins Land gezogen. In der Industrie wäre man mit solchen schlechten Plänen längst Pleite und würde keine staatlichen Hilfe erhalten.
Die Kinder sind gefrustet, die Eltern total erschöpft und wir Lehrer sind wieder mal die Prügelknaben der Nation, weil die Politik sich vor ihrer Verantwortung wegduckt.

Grundschullehrer
3 Jahre zuvor
Antwortet  OlleSchachtel

So ist das leider, ja. Nochmehr Frust wird die Tatsache hervorrufen, dass der Unterricht jetzt auch nicht für alle Kinder kontiniuerlich stattfinden kann, sondern nur gestaffelt. Eine Entlastung ist für uns alle noch lange nicht in Sicht. Das ist die so oft erwähnte „neue Normalität“.

AvL
3 Jahre zuvor
Antwortet  Grundschullehrer

Man sollte den Schülern und Eltern es freistellen, das vergangene Schuljahr noch einmal zu wiederholen, so die Defizite zu groß sind, um wieder aufgeholt zu werden.
Man wird sich von der Vorstellung verabschieden müssen, die Schulen bis Weihnachten geschlossen zu lassen.
Im Bereich der Krankenhäuser mussten diese innerhalb kürzester Zeit an Hand der Informationen des RKI selbstständig die Vorgaben umsetzen.
Schließlich hatten auch wir im Zuge der Ausfälle der Lieferkatten an die entsprechenden Materialien zu gelangen.
Auf den Internetseiten des RKI stehen genügend Hinweise und Anleitungen, wie man die Vorgaben umsetzt.
Ich würde bei den jetzt sommerlichen Temperaturen bei vollständig geöffneten Fenstern unterrichten, so ich Angst davor hätte, mir durch die Aerosole der Schüler eine Corona-Infektion zuzuziehen.
Die jüngeren Schüler gehören aber auch nicht zu den Überträgern, da diese seltener am Wu-Han-Virus erkranken (siehe die neuere Studie aus Island).

dickebank
3 Jahre zuvor
Antwortet  AvL

Das Recht haben die Eltern grundsätzlich immer, sie müssen nur um Rückstellung bitten. Über diesen Antrag wird auf der Zeugniskonferenz beschlossen. Eine Ablehnung muss begründet werden.

Wenn ich stimmberechtigt wäre, würde ich in den meisten Fällen den Antrag ablehnen. Wenn eine Vielzahl dieser Anträge vorliegt, hat das Konsequenzen für die Klassenbildung des Folgeschuljahres. Ob das sinnvoller ist als die SuS ohne Weiteres in den Folgejahrgaang übergehen zu lassen, wage ich zu bezweifeln.

dickebank
3 Jahre zuvor

So unterschiedlich können Rechtsauffassungen sein. – Ich bin nämlich der Meinung, dass Schulleitungen, die so verfahren, weil sich die Abstandsregeln aufgrund räumlicher oder organisatorischer Bedingungen, die sie nicht zu verantworten haben und deshalb nicht abstellen können, mit der Maskenpflicht unter den gegebenen Umständen fürsorglich handeln und sich rechtskonform verhalten.

Günter
3 Jahre zuvor

Manchmal frage ich mich warum ein Thema so aufgebauscht wird, Schülerinnen und Schüler im Ganztagsunterricht sollen Masken tragen? Also eine sehr lange Zeit, was nachweislich zu gesundheitlichen Problemen führen kann. Obwohl von ihnen kaum oder keine Gefahr (laut Islandstudie) ausgeht. Wie krank ist unsere Gesellschaft geworden? Wie lange sollen Kinder und auch Jugendliche weiterhin allein „spielen“? Oder auch mit Maske? Im Sandkasten auf 2 Meter Entfernung? Kein Mannschaftssport mehr für Kinder und Jugendliche? Was wollen wir unseren Kindern denn noch antun? Und in 10 Jahren wieder auf die jungen Erwachsenen schimpfen, die heute so „kindfremd“ leben müssen? Sind all diese Maßnahmen noch gerechtfertigt?

Dirk
3 Jahre zuvor
Antwortet  Günter

Genau richtig, mal einer der es auf den Punkt bring

C.Ohlenbostel
3 Jahre zuvor

Ja, diese Maßnahmen sind gerechtfertigt!!
Die tollen Eltern sind doch die ersten, die rumschreien, wenn es ihren Gören nicht gut geht. Wenn die Kinderlein sich aufgrund der so lockeren Hygienemassnahmen infizieren, kriegen alle Schuld, nur die lieben Eltern bleiben aussen vor.
Seid doch vernünftig, mit Maskenpflicht werden auch eure Kinder geschützt.

C Rempka
3 Jahre zuvor

mein 10jähriger Sohn wurde heute aus der Schule nach hause geschickt, weil er siene maske vergessen hatte, wir (Eltern) wurden darüber nicht informiert, es wäre auch niemnand zu Hause gewesen.

ich frage mich, wie das mit pädagogischen Ansprüchen übereingeht – von einer Verletzung der Aufsichtspflicht mal abgesehen.

Vielleicht kann mich ja hier jemand erhellen. Achso: Brandenburg, falls es da föderale Unterschiede gibt.

Danke!