Niedersachsen führt verpflichtenden Online-Unterricht ein – und: Die letzten Klassen kommen erst Mitte Juni in die Schule zurück

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HANNOVER. Gestaffelt und unter besonderen Vorkehrungen soll der wegen der Corona-Epidemie unterbrochene Schulunterricht in Niedersachsen wieder anlaufen. Nach und nach kehren die Klassen wieder in die Schulen zurück. Ab nächster Woche gibt es im Land bereits eine verpflichtende Neuerung: Online-Unterricht.

Unterricht zu Hause wird für die meisten Schüler zum Normalfall werden. Foto: Shutterstock

In Niedersachsen sollen die Schüler bereits ab kommendem Mittwoch Online-Unterricht erhalten, bevor die Klassen vom 4. Mai an schrittweise wieder in die Schulen zurückkehren. Lediglich für die Abschlussklassen der Jahrgänge 10 und 13 beginne der Unterricht bereits am 27. April, kündigte Kultusminister Grant Hendrik Tonne (SPD) am Donnerstag in Hannover an. Für den Online-Unterricht erhielten die Schüler von ihren Lehrerkräften ab der kommenden Woche Aufgaben und Lernpläne für daheim. Die Schulen müssen unterdessen umfangreiche Hygienemaßnahmen umsetzen. Angesichts der Corona-Epidemie waren alle Schulen im Land vor einem Monat geschlossen worden.

Am 16. Juli beginnen in Niedersachsen bereits die Sommerferien

Für die 4. Klassen der Grundschule startet der Unterricht demnach am 4. Mai und für die 12. Klasse am 11. Mai. Vom 18. Mai an sollen die 9., 10. und 3. Klassen wieder in die Schulen gehen. Zwischen Ende Mai und Mitte Juni folgen dann die übrigen Klassen. Am 16. Juli beginnen bereits die Sommerferien in Niedersachsen. «Dies alles geschieht mit Blick auf die Entwicklung des Infektionsgeschehens», sagte Tonne. «Der Schutz der Gesundheit muss an erster Stelle stehen.»

Beim Wiederanlauf des Schulunterrichts sollen die Klassen geteilt werden und die Schüler dann tage- oder wochenweise abwechselnd in die Schule kommen. «Wir werden eine Kombination des Lernens aus Präsenz im Klassenzimmer und Lernens zu Hause haben», sagte Tonne. Das entsprechende Verfahren könnten die Schulen selber wählen. Große Klassen müssten gegebenenfalls gedrittelt werden. Das Verfahren soll auch Gedränge in Schulbussen und Bahnen verhindern, weil jeweils nur die Hälfte der Schüler am selben Tag in die Schule muss.

Kein Sportunterricht, kein gruppenübergreifendes Lernen

Sportunterricht und gruppenübergreifendes Lernen werde es vorerst nicht mehr geben. Auch die Pausen sollten zeitlich versetzt organisiert werden. Dabei müssten die Schüler den Sicherheitsabstand untereinander einhalten, betonte Tonne. Für die Kommunikation zwischen Lehrern und Schülern im Rahmen des Online-Unterrichts sollen die Messengerdienste Skype und WhatsApp zur Nutzung freigegeben werden. Die niedersächsische Bildungscloud geht ab Anfang Mai verfrüht an den Start.

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«Uns ist bewusst, dass das Home Learning den regulären schulischen Unterricht nicht vollwertig und vollumfänglich ersetzen kann», sagte Tonne zum Lernen zu Hause. «Gleichwohl besteht weiter die Schulpflicht und wir setzen uns das Ziel, dass Schülerinnen und Schüler auch unter den derzeitigen Bedingungen ihre Kompetenzen festigen und erweitern können und dabei Nachteile für einzelne Lernende ausgeschlossen werden.» Auf dem Niedersächsischen Bildungsserver werde das Angebot erweitert, um Schülern zusätzlich Selbstlernangebote und digitales Material zur Verfügung zu stellen. Schüler sollten den Stoff ohne Hilfe der Eltern bewältigen können.

Kitas nur mit Notbetreuung – bis zu den Sommerferien

Beim Neustart der Schulen dürfen Schüler, die zu einer Risikogruppe gehören oder entsprechende Angehörige haben, zu Hause bleiben und dort lernen. Dies gelte auch für Lehrkräfte, für die eine mögliche Infektion mit dem Coronavirus eine besondere Gefahr bedeutet, sagte der Minister. Auch bei den anstehenden Abiturprüfungen solle es Sonderregelungen für Schüler geben, die zu einer Risikogruppe gehören. Sie könnten die Prüfung alleine ablegen.

Bis zu den Sommerferien nur mit einer Notbetreuung geöffnet bleiben unterdessen Kitas, Krippen und Horte. Die Betreuungskapazitäten dort sollten aber ausgeweitet werden etwa für Kinder aus schwierigen sozialen Verhältnissen, sagte Tonne. Auch solle die Härtefallregelung gelockert werden, nach der nur Kinder von Eltern in für das Gemeinwesen wichtigen Berufen in die Krippe gebracht werden können. dpa

Der Beitrag wird auch auf der Facebook-Seite von News4teachers diskutiert.

VBE: Schulöffnungen erfordern klare Vorgaben – und ausreichend Vorlaufzeit

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34 Kommentare
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Jule Krause
3 Jahre zuvor

Tja, blöd für die Eltern mit Kindern unter 10 Jahren. Die scheinen in diesem Lang ja wohl gar keine Lobby mehr zu besitzen. Wie stellen die Politiker sich das bitte vor? Wo sollen Alleinerziehende, Eltern die beide arbeiten, sozial Schwache, psychisch Kranke etc. mit ihren Kindern machen? Zu Oma und Opa bringen? Oder auf die Straße setzen?

Tina
3 Jahre zuvor

HALLO!
Was für eine Chance! Ganz viele Eltern und Kinder nutzen diese schon.
Es sind EURE Kinder und endlich wird klar: Kiga und Schule sind BILDUNGSEINRICHTUNGEN und nicht Betreuungsorte für kleine Menschen.
Schön auch, dass die Wirtschaft merkt, dass die Verantwortung für die Erziehung und Bildung von Kindern nicht nur bei den Eltern liegt sondern die ganze Menschheit angeht. (….und auch nicht ausgesourced werden kann an überfüllte Einrichtungen…..)
Ich bin stolz auf die vielen Familien, die es schaffen!!!!
Und ich freue mich schon auf die Zeit nach Corona, wenn klar wird, wie gut kleinere Lerngruppen sind und wie wertvoll Familiezeit ist.
Ich appelliere an alle Arbeitgeber. Sehr Eure Verantwortung in kreativen Lösungen für funktionierende Familien!
Be save and blessed!

Leia
3 Jahre zuvor
Antwortet  Tina

@Tina
Natürlich ist ein Kindergarten eine Betreuungseinrichtung. Und schön, wieviel Verständnis da ist für die, die es ohne eben nicht schaffen. Gar keins. Du bist ja ein ganz toller Mensch. Nicht. Es gibt immer Gründe, warum es nicht so einfach ist, wie du es hier darstellst. Aber sowas existiert in deiner kleinen Welt wohl nicht. Mach mal die Augen auf und blicke über den Horizont, anstatt hier so arrogante Kommentare abzulassen. Das hat nichts mit „Chancen nicht nutzen zu tun“. Wäre alles so rosig, hätte ich mein Kind gar nicht erst in Betreuung gegeben. Aber das wirst du wohl nie verstehen. Jeder, der nicht funktioniert, wie du es dir in deinem Koog erdacht hast, ist wahrscheinlich einfach nur faul und dumm, oder?

Leia
3 Jahre zuvor
Antwortet  Tina

*Kopf

Anke Zorn
3 Jahre zuvor

Hallo, ich bin alleinerziehend und 2 Kinder!
Ich bin dazu seit März in kurzarbeit und gehe sowieso schon am Stock! Ich frag mich nur wie das funktionieren soll, meine Kinder fahren jeden Tag mit dem Bus zur Schule. Also eine Strecke dauert 45 Minuten, die Busse sind total überfüllt und von der der Schule möchte ich garnicht reden! Die Gefahr das sich die Kinder gegenseitig anstecken ist so groß, das ich jetzt schon Angst habe. Zumal ich auch noch zur Risiko Gruppe gehöre, durch meine vor Erkrankung!!! Das wird echt eine große Herausforderung und ich hoffe nur das die neu Ansteckungen unter den Kindern nicht steigt! Und dann das Problem mit dem zuhause lernen, das ist teilweise auch sehr schwierig. Gerade wenn es um neue Themen geht, fühlen sich die Kinder schon allein gelassen. Leider habe ich nicht Lehramt studiert!!!

Conny
3 Jahre zuvor
Antwortet  Anke Zorn

Liebe Anke Zorn, ja es ist ein Albtraum. Die Schule ist geschlossen die Kinder sollen zu Hause lernen. Genauso ist die Lehrkraft zu Hause und versucht ihren Unterrichtverpflichtungen nachzukommen. Also warum nicht anrufen und gemeinsame Lösungen suchen. Die Chance gerade in dieser Situation zusammenzuarbeiten zum Wohle aller könnte sich jeder in dieser Situation gönnen.

dickebank
3 Jahre zuvor

Alleinerziend? – Persönliche Entscheidung bzw. individuelles Lebensrisiko – oder wurden Sie staatlicherseits gezwungen diese Familienform zu wählen?

Jule Krause
3 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Ich bin nicht allein erziehend, denke aber auch an meine Mitmenschen!

Richard Grünert
3 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Ihre Menschenverachtung hat sich reziprok zu Ihrer Rechtschreibung entwickelt.

Kerstin Jürgens
3 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

In der Regel ist sowas “ Schicksal “ und wohl weniger eine persönliche Entscheidung.
Selten einen so dummen Kommentar gelesen.

B.D.
3 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Ich bin schockiert über solch eine Aussage!!

VM
3 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Hallo dickebank.
Bevor sie solche unqualifizierten Aussagen von sich geben, halten sie kurz inne, denn sie kennen weder den Grund für die persönlichen Entscheidungen noch für das Risiko…
Bleiben Sie gesund

dickebank
3 Jahre zuvor
Antwortet  VM

Und ändert das etwas an der tatsache das „bzw.“ „und/oder“ bedeutet.

Die einen haben das individuell so entschieden, die anderen hat das Schicksal getroffen – also individuelles Lebensrisiko. Letzteres wird materiell durch die Witwen- und Waisenrente teilweise abgedeckt.

Btw was ist mit den Trucker-Familien? Ein Lebenspartner dauerhaft auf Achse, der andere de facto alleinerziehend. Selbiges gilt für Monteure und andere Berufsgruppen sowie Fernpendler auch.

Mich nervt, dass mittlerweile jede Lobbygruppe aus den Löchern kommt und nach staatlicher Hilfe ruft.

Abc
3 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Ja und die sollen sich jetzt zuhause zerreißen, Ersatzlehrer spielen, ihr eigenes Einkommen aufs Spiel setzen damit ihr schön bequem weiter im Home Office sitzt?
Wenn man sich die Kommentare hier so durchliest muss man echt sagen, in der Krise zeigt sich jetzt deutlich , dass das Beamtentum bei Lehrern völlig fehl am Platz ist. Dieses dermaßen bornierte, egoistische Verhalten ( Hauptsache ich habe mein Geld und vermeide jedes Risiko) ist unglaublich. So wenig Dienstbereitschaft ist nicht mehr zu toppen .

Nicole Gehrke
3 Jahre zuvor

Und wo werden Förderschulen eingestuft ? Davon spricht niemand

JPH
3 Jahre zuvor

Vorsicht mit solchen Aussagen. Meine Frau ist vor kurzem verstorben und daher bin ich alleinerziehend. Wer hat jetzt die Entscheidung zu meiner Lebensform getroffen?

Jk
3 Jahre zuvor
Antwortet  JPH

Mein herzliches Beileid,viel Kraft und bleiben sie gesund.

Tento
3 Jahre zuvor

„Für die Kommunikation zwischen Lehrern und Schülern im Rahmen des Online-Unterrichts sollen die Messengerdienste Skype und WhatsApp zur Nutzung freigegeben werden.“

Ausgerechnet SKYPE und WHATAPP?
Nach dem Motto: Vorstellungsgespräche per Skype unzulässig, aber von Wohnung zu Wohnung im Unterrichtsarbeitsgespäch zu befürworten?
siehe hier: https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/vorstellungsgespraech-per-skype-ist-datenschutzrechtlich-unzulaessig/

„Microsoft könne auf die Daten der Skype-Nutzer zugreifen, diese offenlegen und aufbewahren, warnt die Berliner Beauftragte für Datenschutz, Maja Smoltczyk, in ihrem aktuellen Jahresbericht. „Der Dienst garantiert die Vertraulichkeit von Nutzerbeiträgen, wozu auch Videokonferenzen zählen, ausdrücklich nicht“, heißt es aus ihrem Büro.“ Das war vor nicht einmal zwei Jahren. Und heute ist Microsoft DER Garant für private Daten?
https://www.spiegel.de/karriere/bewerbungsgespraeche-mit-skype-der-videochat-und-seine-tuecken-a-1157766.html

Da gabe es schon mal so etwas wie Einschätzungen zu WHATSAPP, z. B. vom Kultusministerium BW:
„Zusammenfassend ist daher festzustellen, dass jede dienstliche Nutzung von WhatsApp an Schulen aus datenschutzrechtlichen Gründen unzulässig ist.“
https://it.kultus-bw.de/,Lde/Startseite/IT-Sicherheit/Kommunikationsplattformen

„Datenschutzbeauftragter von Hessen sieht WhatsApp kritisch. Gerne nutzen Lehrer moderne Wege, wie Facebook oder Messenger-Dienste, um ihren Schülern kurze Mitteilungen zukommen zu lassen. Michael Ronellenfitsch ist Datenschutzbeauftragter von Hessen und erklärt, warum diese Art der Kommunikation problematisch ist.“
https://datenschutzbeauftragter-dsgvo.com/dsgvo-warnung-nutzung-whatsapp-fuer-lehrer-und-schulen/

Netzpolitik.org dazu:
https://netzpolitik.org/2019/was-vom-tage-uebrig-blieb-skype-hoert-zu-tiktok-verwirrt-juul-erkennt-gesichter/

Leider ist das Interview des thüringischen Datenschutzbeauftragten „Wie problematisch ist die Nutzung von Skype oder Whats App im Schulalltag? “ vom 26.03.2020 aus der Audiothek des MDR bereits gelöscht. Ausgerechnet das.
————
Ah ja, Eltern sollten nicht vergessen, Siri und Alexa vor den Unterrichtsgesprächen mit dem Lehrenden zu aktivieren, falls sie nicht sowieso stets Amerikaner im Wohnzimmer und Kinderzimmer dabeihaben. Datenschutzbedachte Lehrer werden sich freuen.
Mal umgekehrt: Woher sollen Eltern wissen, dass ihre Kinder nicht datenschutzlaxe Lehrende vor sich haben und diese ihre SiriAlexas eingeschaltet lassen?
https://netzpolitik.org/2019/schmeisst-die-assistenzwanzen-aus-dem-fenster/
—————-

Ich finde diese erschreckend unkritischen, völlig ohne Reflexion erfolgenden Berichterstattungen über die „tollen“ datenschleudernden Lehrer-Schüler-Digitallösungen in sog. seriösen Medien und v. a. bei den ÖR-Fernsehsendern (vom Grundsatzsystem bin ich eher Befürworter) in den letzten Wochen grauenvoll.

NDS-Kultusministerium setzt nur noch die Spitze auf. Justiziare gibt es dort nicht?

Palim
3 Jahre zuvor
Antwortet  Tento

Doch, es gibt Justiziare, diverse mit unterschiedlichen Fachgebieten.
Bisher war die Nutzung von WhatsApp ja auch strikt untersagt.
Trotzdem ist es schwierig, Eltern und SchülerInnen zu erreichen, wenn Telefonnummern ständig wechseln, Eltern telefonisch nicht erreichbar sind und sich auch nicht zurückmelden, keine E-Mail-Adressen bekannt sind.

Nds. fällt auf die Füße, dass es keine Landes-Plattform gibt, dass Lehrkräfte keine Dienst-E-Mail-Adressen haben und nun innerhalb von 2-4 Wochen alles vom Himmel fallen soll. Wenn sich dann alle irgendwie arrangiert haben, dann wird die NBC zur Verfügung gestellt.
Warum brauchte es diese 4 Wochen Wartezeit jetzt noch? Hätte man sie gleich zur Verfügung gestellt, wären sicherlich erheblich mehr Schulen sofort eingestiegen.

Tento
3 Jahre zuvor

Für alle Lehrer, die Videophonie mit Datenschleuderitis nicht mitmachen wollen:

„Einsatz von videogestützter Kommunikationstechnik zu Zwecken des Schulunterrichts während der Corona-Krise“ (Datenschutzbeauftragter Rheinland-Pfalz)

Es muss eine „Einwilligung hinsichtlich des Einsatzes videogestützter Kommunikation während der Schulschließung aufgrund der Corona-Krise“ geben. „Hiermit willige ich, ‚Name der Lehrkraft‘ ein, dass die Schule die für die Ermöglichung der oben beschriebenen videogestützten Kommunikation erforderlichen personenbezogenen Daten verarbeitet. Die Einwilligung ist jederzeit ohne die Nennung von Gründen bei der Schulleitung widerruflich. Wird die Einwilligung nicht widerrufen, gilt sie bis zu dem Zeitpunkt bis zur Aufhebung des Erlasses des Bildungsministeriums [Rheinland-Pfalz] vom 13. März 2020 zum Entfall von Unterricht und Betreuungsangeboten im Zuge der Ausbreitung des Coronavirus SARSCoV-2 (COVID-19). Die Einwilligung ist freiwillig. Wird sie nicht erteilt oder widerrufen, entstehen keine Nachteile.“

Quelle: https://www.datenschutz.rlp.de/de/themenfelder-themen/videogestuetzte-kommunikationstechnik/
————–
So mal nachgehangen dem Gedanken: Ob Eltern alle eine „Einwilligung hinsichtlich des Einsatzes videogestützter Kommunikation während der Schulschließung aufgrund der Corona-Krise“ unterschrieben haben?
–> „Hiermit willige ich / willigen wir ein, dass die Schule die für die Ermöglichung der oben beschriebenen videogestützten Kommunikation erforderlichen personenbezogenen Daten verarbeitet. […] Die Einwilligung ist freiwillig. Wird sie nicht erteilt oder widerrufen, entstehen keine Nachteile. „

Marie
3 Jahre zuvor

„ Für den Online-Unterricht erhielten die Schüler von ihren Lehrerkräften ab der kommenden Woche Aufgaben und Lernpläne für daheim.“ Und warum nennt man das in Niedersachsen jetzt Online-Unterricht?? Nur, weil man etwas via Internet verteilt, ist das doch noch lange kein Unterricht. Im übrigen war die Verteilung von Übungsaufgaben auch schon vor den Osterferien vorgegeben, ich kann da keine Neuerung erkennen.

Palim
3 Jahre zuvor
Antwortet  Marie

Offiziell wird von „Lernen zu Hause“ in den Verlautbarungen des nds. Kultusministeriums gesprochen.
Wo es nicht möglich ist, aus welchen Gründen auch immer, die SchülerInnen auf digitalem Weg zu erreichen, wird z.B. die Post bemüht oder ein Abholtermin in der Schule vereinbart.
Das „Lernen zu Hause“ ist verpflichtend, es muss aber nicht „online“ geschehen, was bei der Versorgung im Flächenland auch gar nicht möglich wäre.
Man muss als Lehrkraft überlegen, welche Möglichkeiten man nutzen kann und ob man mehrgleisig fahren kann und möchte.

Dass vor den Osterferien die Verteilung von Aufgaben vorgegeben war, stimmt so nicht.
Auch wenn viele Schulen es anders gehandhabt haben, hatte Herr Tonne von Beginn an gesagt, dass das Verteilen von Aufgaben nicht verpflichtend sei für die Schulen und die Bearbeitung nicht für die Schüler. Trotdzem haben sich viele anders verhalten.

Ab Mittwoch, 22.4.20, ist nun das „Lernen zu Hause“ verbindlich für die, die nicht im Präsenzunterricht sind. Nähere Angaben dazu findet man für Niedersachsen im Leitfaden „Lernen zu Hause“, abrufbar unter https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/schrittweise-wiedereroffnung-der-schulen-notbetreuung-in-kitas-wird-ausgeweitet-187510.html
Genauere Angaben erhalten auch die Schulen erst nach und nach.

Wie das, was sich Lehrkräfte in den vergangenen 5 Wochen überlegt und erschlossen haben, in der Praxis läuft und wie gut man Kinder und Jugendliche auf die eine oder andere Weise erreichen kann, wird sich erst jetzt zeigen, wo die Aufgaben verbindlich sind, Ergebnisse eingefordert werden können und ein wöchentlicher Kontakt hergestellt werden soll.

Conny
3 Jahre zuvor

Hallo Tento,
eine Einwilligung per Elternbrief sollte vorher erstmal eingefordert werden. Andererseits sind die Eltern dabei und helfen dem Kind eine Videoverbindung aufzubauen. Da es von zu Hause läuft. Video kann ausgeschaltet werden. Auch per Telefon statt Mikrofon ist eine Teilnahme möglich. Wichtig ist ja, da die Lehrkraft irgendwie etwas bildlich darstellen und erklären kann als auch Fragen beantworten.
Da bietet sich auch ein Videokonferenzsystem an.

Tento
3 Jahre zuvor
Antwortet  Conny

Oh ja, für die angemessene Videophonienutzung bin ich sehr. Für Lernbegleitung ist das ein echter Gewinn. Auch wenn ein Schüler mal mehr als ein paar Tage im Krankenhaus liegt u. Ä.

Doch nicht so, wie Politik und leider tw. auch Lehrpersonal leichtfertig Privatsphäre einstampft und den ohnehin nur mäßigen Datenschutz völlig außer Acht lässt.

Bitte ein Dienstlaptop wie es andere Berufe automatisch bekommen. Ob Lokführer oder Bauüberwacher, wer bringt sein privates Gerät mit und richtet es dienstlich ein, wie es ihm passt, nutzt damit Skype, Whattsapp & Co? Ach, die dürfen nicht? Dienst ist Dienst und privat ist privat? Warum wohl?

+ dienstliches Lehrerendgerät
+ Schülerausstattung mit entsprechenden Geräten, sodass keiner bervorzugt oder benachteiligt wird
+ turnusmäßige Wartung der Schüler-Lehrer-Geräte, Sicherheitscheck usw. durch Informatiker, nicht durch Informatiklehrer nebenher
+ Einweisung von allen Beteiligten (Smartphonetipperei und TicTocPosterei befähigt nicht alle Schüler im Gebrauch einer Schulcloud o. ä.) – das ist ein Stück Bildungsgerechtigkeit
+ Aufklärung der Eltern zum digitalen Schleudertum oder entgegengesetzt zur Datenzurückhaltung, entprechende Aufforderungen zum Umgang mit den Schulgeräten …

Ist noch nicht da? Na und? Das nächste Schuljahr kommt bestimmt.
Für ein paar Coronawochen, in denen einige Schüler als Menschen in ihrer langen Entwicklung gesehen nicht mehr untergehen als in unzureichend ausgestatteter Präsenzschule, den Schutz des Privaten über den Haufen werfen?
Finde ich absurd und dem Leben gegenüber nicht angemessen.

Wir leben doch nicht mehr im Zeitalter der Postreiter.
Es gibt doch auch andere Varianten, wenn Schule bisher nicht VERANTWORTUNGSVOLL digital arbeiten konnte, durfte oder ausgebremst wurde.

Nicole Becker
3 Jahre zuvor

Woher nimmt eine normale Familie mit 2 Kindern und Mindestlohn – bzw. jetzt Kurzarbeitergeld ohne spendablen Arbeitgeber – die finanziellen Mittel für solch eine Lerninfrastruktur?

Ute Hieckmann
3 Jahre zuvor

Seit vier Wochen unterrichte ich Schüler über Skype . Es ist sowohlfür die Schüler , als auch für mich(68 Jahre) eine durchaus neue , aber lohnenswerte Erfahrung ! Ich stelle fest , dass der Unterricht zu zweit (allein ) sehr konstruktiv sein kann . Anders als beim Präsenzunterricht in vollen Klassen , sind Schüler aufmerksamer u gut zu erreichen, um dort abgeholt zu werden , wo sie gerade stehen . Datenschutz hin oder her , es wird so viel Mist im Netz preisgegeben , da fragt keiner nach Datenschutz . Jetzt setzt man sich mal sinnvoll “ einer Gefahr “ aus !

Tento
3 Jahre zuvor
Antwortet  Ute Hieckmann

Kleiner großer Denkfehler:
Sie setzen Lerngespräche per Videophonie mit der Nutzung von Datensammler Microsoft/Skype gleich.

Schon vergessen, was Edward Snowden aufgedeckt hat?

Chinesische Überwachungsverhältnisse könnten uns niemals passieren?
Zurückliegende gehortete individuell fein auflösbare Datenmassen könnten niemals missbraucht werden?
Haben Türken und Ungarn in ihren demokratischen Staaten vor 12 Jahren bestimmt auch noch gedacht …

Fragmichmal
3 Jahre zuvor

Da gibt es Eltern, die müssen Homeoffice und digitales Lernen mit 1, 2 oder 3 Kindern bewerkstelligen. Wieviele Multimediageräte schreiben die Kultusministerien pro Haushalt zur zeitgleichen Verwendung vor?
Bei uns zu Hause gibt es kein LTE und die schnellste Internetverbindung läuft mit einer 16.000er Leitung. 3-4 Geräte evtl. gleichzeitig mit Videotelefonie/Konferenzschaltung übersteigen mit Sicherheit die Leistungsfähigkeit unseres Internetanschlusses. Die IT-Infrastruktur in Deutschland liegt zum Teil weit hinter der unserer Nachbarländer zurück. Also was tun?

Stefan Walgen
3 Jahre zuvor
Antwortet  Fragmichmal

Von welchem Stern kommen Sie? Diese Vorschläge sind bei der durch eine Finanzierung durch die chronisch überschuldeten Schulträger nicht möglich. Oder warum glauben Sie, dass Seife Mangelware und Klopapier an Schulen einlagig ist? Schulen in Deutschland sind Kostenträger und keine Profitcenter. Alles eine Frage der Prioritäten, die liegen politisch eher bei der Umverteilung des Volkseinkommens auf die Oberklasse. Oder warum gibt es keine Vermögenssteuer? Wahlen sie links? Wenn nicht, dann mal schön den Ball flach halten.

Gruß

Palim
3 Jahre zuvor
Antwortet  Fragmichmal

Beim nächsten Kontakt mit den Lehrkräften schildern Sie die Situation und bitten zusätzlich um analoges Unterrichtsmaterial.
So können alle auf dem Papier arbeiten und ggf. und abwechselnd einzelne Kinder dennoch etwas der digitalen Möglichkeiten wählen und nutzen.
Den Lehrkräften sollte bewusst sein (oder werden), dass die häuslichen Umstände schwierig sein können.
Von meiner Klasse erreiche ich etwa die Hälfte der Eltern auf digitalem Weg, wie viele die gestellten Aufgaben tatsächlich abrufen können, sehen wir in den nächsten Tagen.

Grundschullehrer
3 Jahre zuvor

Da wir es mit einer hochansteckenden Seuche zu tun haben, finde ich es sehr vernünftig und verantwortungsbewusst, verstärkt auf digitalen Unterricht zu setzen. Ich würde mir das für mein Bundesland auch wünschen!

Laurentia
3 Jahre zuvor

In Österreich wurden Laptops an bedürftige Familien verteilt. Dort ist Homeschooling schon lange legal, und ja, das funktioniert! Die Schüler müssen am Schuljahresende eine Externenprüfung absolvieren. Dabei wird geprüft ob der Stoff des jeweiligen Schuljahres gelernt wurde. Bei Nichtbestehen wird das Homeschooling nicht mehr genehmigt. Allerdings ist die Durchfallquote wohl sehr gering, was vermutlich daran liegt dass nur Eltern mit hohem Bildungsabschluss Homeschooling machen dürfen. Ich traue mir auch zu den Stoff bis einschließlich Abitur selbst ans Kind zu bringen. Und zur Sozialisation: die kann auch gut in Sport – und Musikverein, bei der Jugendfeuerwehr, den Pfadfindern, kirchlichen Gruppen etc stattfinden.
Natürlich sollte man niemanden länger als nötig zum Homeschooling zwingen, aber für die welche es leisten können und wollen sollte es endlich auch in Deutschland legal möglich sein.

Simon Schneider
3 Jahre zuvor

und was machen Leute auf dem Land die nur 1mbs oder gar kein internet haben ? wie sollen da die kinder lernen was die schule aufgiebt wir haben nur schlechstes internet 0,5 mb und mobile daten gehen garnet was sollen wir jetzt tun ? und geld haben wir auch nicht ohne ende wegen diesen corona also ausbau passiert bei uns auch nix wie gesagt wir haben nur dsl lite und mobile daten gehen nich weil wir kein netz haben

Palim
3 Jahre zuvor
Antwortet  Simon Schneider

Die Überschrift ist irreführend, von einer Verpflichtung zum digitalen Lernen ist keine Rede,
wohl aber von einer Verpflichtung zum Distanzlernen bzw. Lernen zu Hause.
Schon seit Mitte April gelten die dort gestellten Aufgaben als verpflichtend im Sinne der Schulpflicht.

Dabei versorgt die Schule die SchülerInnen mit Aufgaben, wenn es zum Wechselmodell oder zur Schulschließung kommt.
Immer muss es auch das Angebot geben, dass Aufgaben analog zur Verfügung gestellt werden, die dann an einem Schultag mitgegeben werden oder für die es z.B. in der Schule einen Termin zum Abholen und zur Abgabe gibt.
Es gibt inzwischen eine neue Handreichung zum Distanzlernen, aber keine Verpflichtung, digitale Angebote zu nutzen.