Schüler beklagen: Manche Lehrer erteilen für Leistungen im Fernunterricht Noten

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HANNOVER. Bisher ist geplant, dass die Schulen in Niedersachsen am 20. April wieder öffnen. Das bedeutet: Der Fernunterricht wird im Land nach Ende der Osterferien wieder für mindestens eine Woche aufgenommen. Aufgaben, die den Schülern dabei gestellt werden, sind für sie nicht verpflichtend und dürfen auch nicht benotet werden. Das allerdings sei vor den Ferien nicht von allen Schulen beachtet worden, beklagt der Landesschülerrat.

Wie freiwillig sind die von Schulen gestellten Aufgaben? Foto: Shutterstock

„Dürfen Prüfungen durchgeführt und Noten erteilt werden? Nein, beides sind unterrichtliche Aktivitäten, die verboten sind.“ So eindeutig antwortet die Landesschulbehörde Niedersachsen auf ihrer Homepage auf eine Frage, die viele Schüler und Eltern in diesen Tagen umtreibt. Allerdings scheinen sich nicht alle Lehrer im Land an die Vorgabe gehalten zu haben. Darüber hinaus gilt: „Aufgaben, die seitens der Schulen gestellt werden, haben freiwilligen Charakter und dürfen nicht in die Leistungsbewertung einfließen.“

„Schulleitungen und Lehrkräfte setzen sich über Anordnungen hinweg“

Der Landesschülerrat beklagt allerdings: „Obwohl von diesen Anordnungen Kenntnis herrschen müsste, setzen sich leider viele Schulleitungen und Lehrkräfte über diese hinweg und erteilen trotzdem verpflichtende Aufgaben.“ In zahlreichen Zuschriften hätten sich Schüler darüber beklagt, dass Lehrer nicht nur verpflichtende Aufgaben erteilt, sondern auch ankündigt hätten, die eingeschickten Aufgaben zu benoten. Häufig wüssten es die Lehrer wohl nicht besser. Mitunter aber gebe es auch Fälle, in denen Schulen die Vorgaben des Ministeriums offenbar bewusst ignorierten.

„Ich habe meinen Lehrer und meine Abteilungsleiterin auf die Vorgaben des Kultusministeriums hingewiesen. Als Antwort wurde mir gesagt, dass man im späteren Leben auch damit klarkommen müsse und wir deshalb die Aufgaben machen müssen“, berichtet der Schüler eines beruflichen Gymnasiums. Eine andere Schülerin erzählt, dass der stellvertretende Schulleiter ihrer Schule, als er auf die Anordnungen des Kultusministeriums hingewiesen wurde, nur gefragt hat, „ob das ihr Ernst sei“ – und alle weiteren Nachrichten unbeantwortet ließ.

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„Die meisten Lehrer wollen nur gute Arbeit leisten“

Allerdings gebe es auch Lichtblicke. Schülervertreter einer Schule berichteten, dass die Schulleitung nach einem klärenden Telefonat „noch einmal das ganze Kollegium an die geltenden Regelungen“ erinnert hat. „Wir gehen selbstverständlich davon aus, dass der allergrößte Teil der Lehrkräfte nicht mutwillig gegen die Vorgaben des Ministeriums verstößt, sondern einfach nur gute Arbeit leisten will“, sagt Celina Kruithof vom Landesschülerrat.

Der weist daraufhin, dass es nicht für alle Schüler leicht sei, online gestellte Aufgaben zu erledigen. „Ein Freund von mir muss auf seine kleinen Geschwister aufpassen, weil die Eltern arbeiten. Und eine Freundin muss sich den Familiencomputer mit drei weiteren Geschwistern teilen. Beide haben nicht die Möglichkeit, jetzt in vollem Umfang Online-Aufgaben zu bearbeiten“, sagt Henriette Jochens vom Landesschülerrat. News4teachers

Der Beitrag wird auch auf der Facebook-Seite von News4teachers diskutiert.

Solange die Schulen geschlossen sind, müssen Schüler keine schlechten Noten fürchten – auch kein Sitzenbleiben

 

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18 Kommentare
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Georg
3 Jahre zuvor

Durch die verbotene Benotung wird das einzige Druckmittel bei den „Spezialisten“ genommen, was Lehrkräften bleibt. Bei den wirklich leistungswilligen Schülern fehlt umgekehrt die Belohnung in Form einer guten Benotung. Ich kann mir allerdings kaum vorstellen, dass sich die Schüler über erteilte gute Noten für gute Bearbeitung von Aufgaben in Heimarbeit beklagen würden.

omg
3 Jahre zuvor

Nun, findet eine unterrichtsähnliche Vermittlung für nachweislich alle Kinder statt (alle haben also Internet, Zugriff auf die Materialien zu gleichen Teilen, es gibt Onlinezeiten der Lehrkraft), könnte man evtl. über eine Benotung rechtlich belastbar nachdenken. Aber: Wo ist das so??
Fällt ein Schüler raus, hat es sich etwas von Benotung, denn der würde schlechter gestellt, nur weil er eben die technischen Voraussetzungen nicht hat.
Den Fall würde jeder Verwaltungsjurist im Probejahr gewinnen.
Wie man in der aktuellen Situation darauf kommt, NOTEN zu vergeben – unter Anbetracht der klaren rechtlichen Vorgaben für eine Benotung – erschließt sich mir nicht. Ehrlich.

Marie
3 Jahre zuvor

Manche sind aber auch sehr kreativ mit dieser Regelung. Das örtliche Gymnasium z.B. stellt jede Menge Aufgaben, die an sich natürlich nicht benotet werden. Es wurde aber schon angekündigt, dass 1 Woche nach Schulöffnung über die Themen des Aufgabenpools Tests geschrieben werden.

Georg
3 Jahre zuvor
Antwortet  Marie

Die Test- und Klassenarbeitsdichte wird nach Schulöffnung sehr hoch sein. Inhaltlich darf man ja den Stoff der ersten sieben Wochen durchaus abfragen. Die Schreibphase unmittelbar vor den Osterferien fiel ja weg.

Omg
3 Jahre zuvor

Was das Gymnasium da macht, wird den oben genannten Jungverwaltungsjuristen das Siegesgrinsen noch ausgeprägter ins Gesichtzaubern. Wie gesagt, das gewinnt jeder Verwaltungsjurist. Manchmal ist es erschreckend, wie wenig juristische Grundlagen bekannt sind. Noch ärgerlicher ist, daß die Bildungsverwaltung des jeweiligen BL das klarstellen müsste. Aber da duckt man sich gerne weg.

Heinz
3 Jahre zuvor

Es darf nicht benotet werden, und weil es viele nicht machen, muss man den Unterrichtsinhalt hinterher wiederholen ok. Ich gehe, wenn ich an die normalen Hausaufgaben denke, die in der Regel nur von der Hälfte der Schüler erledigt werden davon aus, dass auch hier höchsten die Hälfte der Schüler die Aufgaben erledigen wird.
Darf ich zwar nicht benoten, ich bin aber trotzdem der Meinung, dass diese am Ende trotzdem die Quittung bekommen und schlechte Noten bekommen, da ich natürlich gar nicht die Zeit habe, das Thema genauso zu behandeln, wie ohne Corona. Sprich das Thema wird deutlich schneller behandelt, und jemand, der sich noch nicht damit auseinandergesetzt hat, bekommt dann halt nachträglich sowieso sein Fett weg. Das regelt sich von alleine.

klexel
3 Jahre zuvor

Hausaufgaben dürfen nicht benotet werden. Das gilt in fast allen Bundesländern (außer Berlin, so weit ich weiß). Es ist traurig, dass sich so viele Schulleitungen und KollegInnen darüber hinwegsetzen. Eine gerechte Benotung ist unter diesen außergewöhnlichen Umständen doch gar nicht möglich, jede Benotung juristisch angreifbar.
Allerdings ist es erlaubt, den Stoff nach Schulbeginn in irgendeiner (zu benotenden) Form zu überprüfen.
https://lo-recht.lehrer-online.de/artikel/fa/keine-noten-auf-hausaufgaben-fall-des-monats-042016/?fbclid=IwAR0RxVYk2GpiOWzaHbwdSjRxBSt7jSdRuqyNfIM8m-0NLOCjG1GX6Sgbjj0

Thomas
3 Jahre zuvor

Also sind alle aufgaben die wir bekommen haben vor den osterferien freiwillig und wir dürfen nicht benotet werden bzw. Bestraft werden wenn wir diese nicht gemacht haben? (lebe in NRW)

dickebank
3 Jahre zuvor
Antwortet  Thomas

In NRW dürfen Hausaufgaben ohnehin nicht benotet werden. Die häuslichen Arbeiten nach der Schulschließung sind erlassgemäß als Hausaufgaben anzusehen. Die Aufgaben selbst durften gem. Erlass nur wiederholenden bzw. reproduzierenden Charakter haben und durften in keinem Fall neuen Stoff enthalten, den die SuS sich hätten selbständig erarbeiten müssen.

Was aber ohne Weiteres zulässig und machbar ist, dass nach den Ferien – etwa 2. Woche nach Wiederbeginn – Tests geschrieben werden, deren Inhalt sich auf die Aufgaben von vor den Osterferien bezieht bzw. Aufgaben aus diesen Aufgabenpaketen zum Inhalt des Tests macht. Wenn es Tests und keine Klassenarbeiten sind, dürfen sie allenfalls eine zeitliche Länge von der Hälfte einer Unterrichtsstunde – also 20 Minuten – haben. Die Ergebnisse dieser Tests gehen dann in die SoMiNo (sonstige Mitarbeit) ein.

Georg
3 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Je nach Spiralität des Curriculums oder des Buchs kann man sich mit „vertiefender Wiederholung“ rausreden. In Examenklassen mit Abschlussprüfungem gelten sowieso andere Regeln.

dickebank
3 Jahre zuvor
Antwortet  Georg

Wenn Sie sich rausreden müssen, läuft ggf. etwas verkehrt – Spiralcurriculum hin oder her.
Und noch einmal, es gibt keine Abschlussprüfungen an allgemeinbildenden, weiterführenden Schulen mit Ausnahme der Abiturprüfungen. Die Note in den Fächern D, E5/F5 und M am Ende der SekI beruhen zu 50% auf dem Durchschnitt der Quartalsnoten des 10. Jahrganges in diesen Fächern der Fächergruppe I.
Die Note des Wahlpflichfachs und der Fächer der Fächergruppe II sind ganz normale Noten, die die Leistungen des letzten Schulhalbjahres widerspiegeln, wobei die Entwicklung des gesamten Schuljahres in die Notengebung mit einzubeziehen ist.

dickebank
3 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Ergänzung

Welchen Abschluss der Abgänger /m/w/d) erhält, wird anhand der Kriterien, die in der APO-SI verbindlich genannt sind, festgelegt.

Omg
3 Jahre zuvor
Antwortet  Thomas

Bis Klasse 10 nein. Fuer die Oberstufe kommt es auf das Bundesland an.

dickebank
3 Jahre zuvor
Antwortet  Omg

Die regularien der GOSt sind eine gesonderte Angelegenheit (siehe auch EVA). – Für mich ohnehin außer Reichweite aufgrund des verliehenen Lehramtes.

Omg
3 Jahre zuvor

Das war als Antwort an Thomas gedacht

Sven S.
3 Jahre zuvor

Wir wohnen zwar nicht mehr in Deutschland, was in diesem Fall auch gut so ist. Ich finde dieses Kleingeistige denken des deutschen Schulsystems und der Eltern zum k…… Hier bei uns gibt es seit Mitte März Homeschooling und diese Arbeiten der Kinder werden sehr wohl benotet und das ist auch legitim. Der Unterricht findet hier über ItsLearning, E-Mail und Anton.App statt, nach den Osterferien kommen zusätzlich auch Skype Termine für die Schüler dazu. Meine Frau ist Lehrerin und wir haben zwei Kinder, aber die Schule läuft dank Homeschooling sehr gut weiter und die Kinder sind froh eine solche Möglichkeit zu haben. Bei ItsLearning gibt es nach den Aufgaben die zu erledigen sind die Möglichkeit eines Tests dieser wird dann entsprechend der Leistung der Schüler bewertet.
Hier müssen die Lehrer der örtlichen Schulbehörde Nachweise darüber bringen das gearbeitet wurde, falls sie dies nicht machen wird die fehlende Zeit von den Sommerferien abgezogen. Wenn in Deutschland alle der Meinung sind das schulische Arbeiten freiwillig sind, sollte die Landesschulbehörde über ähnliche Maßnahmen nachdenken. Dann wäre es auch gerechtfertigt in dieser Zeit nichts schulisches zu arbeiten. Ich finde außerdem das es genau diese Einstellung ist, warum Deutschland in den schulischen Leistungen anderen Länder immer noch hinterherhinkt. In unserer heutigen Zeit gibt es so viele Möglichkeiten zu Hause zu Unterrichten. Warum werden diese Medien von Deutschland nicht genutzt??? Es kann nicht sein das andere Länder in solchen Dingen viel flexibler und Fortgeschrittener sind als in Deutschland. Durch dies Flexibilität bringen andere Länder entsprechend bessere Ergebnisse in den schulischen Leistungen der Schüler. Das sollte in Deutschland das selbe Ziel sein.

Ich wünsche allen einen schönen Tag.

Nathalie
3 Jahre zuvor
Antwortet  Sven S.

Sie sagen, dass Ihre Frau Lehrerin ist. Allein das ist schon ein großer Vorteil Ihrer Kinder. Wir als Eltern müssen zur Zeit den Job des Lehrers/der Lehrer übernehmen, und das NEBEN der normalen beruflichen Tätigkeit und den alltäglichen Aufgaben des Lebens. Gerade bei jüngeren Kindern kann mir keiner erzählen, dass sie alle Aufgaben, Quizze, Rätsel usw. völlig selbstständig, ohne Unterstützung oder Hilfe der Eltern bearbeiten können. Schön für diejenigen, bei denen das problemlos hinhaut. Das kann man aber leider nicht bei allen Familien voraussetzen.

Ihre Kinder haben auch den Vorteil, dass ihnen ganz offensichtlich die technische Ausstattung (PC, Drucker, vernünftig funktionierendes Internet, etc.) zur Verfügung steht, die sie zum Home Schooling benötigen. Sogar in unserer heutigen Zeit gibt es Haushalte, da ist das nicht der Fall, ob man es glaubt oder nicht. Oft genug müssen sich auch noch mehrere Kinder den Home PC teilen.

Home Schooling ist prima, wenn die Voraussetzungen stimmen.

Zum Glück ist dies kein Dauerzustand…., hoffentlich…

GriasDi
3 Jahre zuvor

Aufgaben, die den Schülern im Fernunterricht gestellt werden, sind für sie nicht verpflichtend.

Wozu werden die Aufgaben dann gestellt?
Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Lehrer oder wie?