Hygienevorgaben nicht umsetzbar? Schulleitungsvereinigung rät Schulleitern: Nerven Sie! Insistieren Sie! Remonstrieren Sie!

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DÜSSELDORF. Die schrittweise Öffnung der nordrhein-westfälischen Schulen schon ab dieser Woche stößt auch im Kreis der Rektoren und Direktoren auf große Skepsis. In einem am Montag veröffentlichten Offenen Brief warnt die Schulleitungsvereinigung (SLV) NRW, an den meisten Standorten seien weder die räumlichen noch die personellen Voraussetzungen für eine Schulöffnung gegeben. Die Schulen haben bis Mittwoch Zeit, alles so vorzubereiten, dass Prüflinge der Abschlussklassen ausreichende Schutzmaßnahmen vorfinden, um wieder in die Bildungseinrichtungen kommen zu können.

Schulleitungen und ihre Kollegien haben bis zur Schulöffnung alle Hände voll zu tun. Foto: Shutterstock

Die SLV äußert unverhohlen Kritik am Ministerium für Schule und Bildung (MSB), dem NRW-Schulministerium also. «Die Beschlüsse von Bund und Ländern vom 15.4.2020 zur Kontaktsperre und vor allem zum Schulbeginn machen deutlich: Die von vielen Seiten geäußerten Bedenken zur voreiligen Öffnung der Schulen sind gehört worden. Die Aussagen der Virologen werden weiterhin ernst genommen, die mangelnde Umsetzungsrealität von Hygieneplänen hat sicher zudem ihre Wirkung getan. Dem MSB kann es allerdings nicht schnell genug gehen. Wir haben schon die ersten Schülerinnen und Schüler in der Schule, bevor Hygienepläne auch nur im Ansatz organisiert und umgesetzt werden können»“, so heißt es in dem Schreiben.

Schulleitervereinigung: Infektionsschutz an erster Stelle

«Es entsteht jetzt eine kurze Galgenfrist für die Schulträger, umgehend alle Schulstandorte mit den entsprechenden Ressourcen – Mundschutz, Desinfektionsmittel, Reinigungspersonal – auszustatten», kritisiert die Vereinigung. «Viele von uns aber befürchten aus der Erfahrung, dass dies nicht ohne Komplikationen vonstatten gehen wird. Schließlich handelt es sich um dieselben Schulträger, die schon unter normalen Alltagsbedingungen mit den Rahmenbedingungen für Sauberkeit und Hygiene ihre Schwierigkeiten haben.»

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Die SLV rät allen Schulleitern, «im Zweifelsfall keine Maßnahmen zu vertreten und umzusetzen, die nicht zu 100 Prozent den Vorgaben entsprechen». Infektionsschutz müsse an erster Stelle stehen. Schulleiter müssten aufpassen, dass sie am Ende nicht «sich für etwas rechtfertigen müssen, das sie in bester Absicht gemacht haben und so „das Unmögliche“ möglich gemacht haben». Konkret wird empfohlen: «Dokumentieren und geben Sie alle Hindernisse, Schwierigkeiten und die Unmöglichkeit der Einhaltung von Vorgaben an diese weiter. Weisen Sie hin, nerven Sie, insistieren Sie, remonstrieren Sie! Übernehmen Sie so die Verantwortung für die Gesundheit aller in Ihrer Schule.»

Schulministerium verlangt Mindestabstand von 1,5 Metern

Die Vereinigung organisiert nach eigenen Angaben an den insgesamt etwa 5500 Schulen in NRW schulformübergreifend rund 800 Leiter. Das Schulministerium hat für die Rückkehr in die Schulen am Donnerstag die zentrale Regel vorgegeben: Abstand halten. So müssen die Lerngruppen etwa so aufgebaut werden, dass zwischen den Schülern untereinander und den Lehrern der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Eine Maskenpflicht in den Schulen soll es nicht geben. Die Mail mit den Vorgaben für die Schulen kam nach Informationen von News4teachers erst am späten Samstagabend. News4teachers / mit Material der dpa

Hintergrund

Unter der Remonstrationspflicht wird laut Beamtenbund (dbb) die Pflicht des Beamten verstanden, Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen unverzüglich bei dem unmittelbaren Vorgesetzten geltend zu machen.

„Grundsätzlich trägt der Beamte die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit seiner dienstlichen Handlung. Von dieser Verantwortung wird er freigestellt, wenn er seiner Remonstrationspflicht nachkommt und Bedenken zum Beispiel gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen geltend macht. Die Remonstrationspflicht besteht bereits dann, wenn der Beamte die Weisung als möglicherweise rechtswidrig ansieht“, so heißt es beim dbb.

Erkennbar strafbares Verhalten?

„Die Remonstration verläuft in drei Stufen. Zunächst muss der Beamte Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit einer amtlichen Weisung beim unmittelbaren Vorgesetzten erheben. Bleibt dieser bei seiner Anordnung, hat er sich an den nächst höheren Vorgesetzten zu wenden. Wird die Weisung auch von diesem bestätigt, muss der Beamte diese ausführen. Etwas anderes gilt lediglich dann, wenn die dienstliche Anordnung auf ein erkennbar strafbares oder ordnungswidriges Verhalten abzielt, die Menschenwürde verletzt oder sonst die Grenzen des Weisungsrechts überschreitet.“

Die Remonstrationspflicht habe eine Doppelfunktion – einerseits diene sie der behördeninternen Selbstkontrolle, andererseits diene sie zugleich der haftungs- und disziplinarrechtlichen Entlastung des Beamten bei rechtswidrigen Weisungen. News4teachers

Der Beitrag wird auch auf der Facebook-Seite von News4teachers diskutiert.

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omg
3 Jahre zuvor

Was ist das Problem? Es gibt den Dienstherren, das Land. Es gibt den Schulträger, dass sind Städte oder Landkreise, die in der Regel klamm sind.
Das Land wünscht nun Standards, von dem jeder Poltitiker, der mal nicht nur Leuchtturmschulen besuchen würde, nicht umsetzbar sind.
Die SL und Kollegien werden alle in ein Spannungsfeld gesetzt, dass nicht lösbar ist.
Das ist amateurhaft, weil in der Tat eine Lösung des nicht lösbaren gar nicht gewollt ist. Man will halt nur gut darstehen.
Mit der Zeit nervt das gewaltig. Und wenn dann noch Hinweise kommen, dass die Lehrer droch die Schule putzen sollen, schwillt einem auch der Kamm. Sorry

Heinz
3 Jahre zuvor
Antwortet  omg

Naja Gleiches hat bei anderen Dingen trotzdem bisher funktioniert, weil in der Regel alle Lehrer und alle Schulleitungen sich den Arsch aufreißen um es irgendwie hinzubekommen.

Gleiches Prinzip war die Umsetzung der Inklusion, nur dass hier das gleiche Vorgehen über viele Jahre erfolgte.

Chaniya
3 Jahre zuvor

Genau richtig!

dickebank
3 Jahre zuvor

BTW Was für die Beamten die Remonstration ist, ist für den Tarifbeschäftigten die Gefährdungsanzeige.

Melanie Neumann
3 Jahre zuvor

Ich hoffe das das alles gut geht . Aber ich persönlich finde es zufrüh und das es eine neue Welle mit Coronakranke gibt da sich die Schüler nicht dran halt warum auch vor der Corona Welle haben die Schüler auch nicht auf die Lehrer gehört und hatten kein Respekt und warum sollten sie es jetzt haben .

Raisig
3 Jahre zuvor

Was habt ihr denn in den letzten 5 Wochen gemacht, als die Schulen komplett zu waren?

dickebank
3 Jahre zuvor
Antwortet  Raisig

3 Wochen Unterrichtsmaterialien von zuhause verschickt, 2 Wochen Osterferien und vor allen eines, die Weisung befolgt abzuwarten, denn das MSB werde sich zugegebener Zeit – nach dem Gespräch zwischen BK‘ und den MinPrä – äußern und alles Weitere anordnen.

BTW Die Maßnahmen, die jetzt umgesetzt werden, sind Aufgabe des Schulträgers. Beschweren Sie sich also bei der örtlch zuständigen Kommunalverwaltung. Statt Spielplätze zu schließen hätten die städtischen Mitarbeiter ja auch (Schul-)Bänke rücken können und Seifenspender einkaufen und anbringen können.

Gustav
3 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Ich denke mal, Raisig meint mit der Frage das Ministerium. Anders kann ich mir das nicht vorstellen… Sie hatten Osterferien?
Sie Glückliche(r).

omg
3 Jahre zuvor
Antwortet  Raisig

Nachgefragt, nachgefragt, nachgefragt.
Da wir nur die Nutzer des Gebäudes sind, der Eigentümer des Hauses aber für Reinigung und Ausstattung zuständig sind schlicht das: immer wieder nachgefragt.

dickebank
3 Jahre zuvor
Antwortet  omg

Halt blöd, wenn mann nicht „Herr im eigenen Haus“ ist,

Den mesten Postern hier ist anscheinend nicht bewusst, in welcher Zwitterstellung sich Schulleitungen befinden. Sie müssen die Vorgaben des Landes (MSB) umsetzen, die Schulträger können sie aber nur bitten, die dafür notwendigen Voraussetzungen zu treffen.

Die Schulträger selbst sind aber auch gekniffen. Die von ihnen beauftragten Unternehmen (Reinigung, Schulbusverkehr etc.) müssen auch nur die vertraglich geregelte Leistung erfüllen. Werden jetzt im Zuge der Corona-Epedemie gesonderte Leistungen eingefordert, müssen die erts einmal – zumindest per Absprache – geregelt werden. Glaubt wirklich jemand, die Reinigungsfirmen würden ihren zusätzlichen Aufwand ohne Gegenleistung erbringen? Dasselbe gilt für die Busunternehmen.

Was Schule z.B. im Organisatorischen machen kann, wie personalisierte Sitzplätze für die Präsensgruppen einzuführen, damit nicht ständig die Kontaktflächen – hier Tische – gereinigt werden müssen, wird doch schon gemacht. Ein zeitversetzter Unterrichtsbeginn, zeitversetzte Pausen etc. lassen sich doch gar nicht ohne Weiteres umsetzen. Das würde nämlich einen Klassenlehrereinsatz bedeuten, also weg vom Fachlehrerprinzip. Die FL müssen ja von Lerngruppe zu Lerngruppe wechseln können. So viele Mathe-Lehrer um die geteilten Lerngruppen der 10 zu unterrichten hat keine Schule. Also geht es nur zeitversetzt, es dürfen dabei aber keine Überschneidungen auftreten. Mit einem Jahrgang geht das noch, aber wie soll das gehen, wenn weitere Schülergruppen der Präsenspflicht unterworfen werden?

Frank Drebbin
3 Jahre zuvor

Ich denke dass der remonstrieren die richtige Entscheidung ist denn einerseits werden Masken Pflicht in Bussen und Bahnen eingeführt aber sobald die Schüler in die Schule kommen dürfen sie die Masken ausziehen und während Rheinland-Pfalz Schülern und Lehrern Masken zur Verfügung stellt bekommen beispielsweise in Baden-Württemberg nicht mal die Lehrer eine dabei macht das Land üblicherweise wegen Arbeitssicherheit einen riesigen aufstand und man muss als Lehrer gefährdungsanzeigen schreiben und alles mögliche andere aber auf der anderen Seite wird nicht mal eine Maske gestellt

Georg
3 Jahre zuvor

Gilt die Maskenpflicht ab Montag in NRW auch in Schulen?

dickebank
3 Jahre zuvor
Antwortet  Georg

Was spricht dagegen? In den Klassen können die 1,50 Meter Abstand eingehalten werden. Auf den Fluren, in den Treppenhäusern usw. lässt sich dieser Abstand nicht einhalten, folglich muss der Mund-Nasen-Schutz getragen werden.

Im Unterrichtseinsatz, der ja mehr oder weniger aus dem verpönten Frontalunterricht bestehen wird, sind vier Stunden „Sprechen mit Maske“ eher schwierig.

Georg
3 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Wird noch so viel unterrichtet im Sinne von echter neuer Stoffvermittlung? Die 10er an den Gesamtschulen & co sollten doch auch schon Mitte März mit dem Stoff weitgehend durch gewesen sein, mit kreativer Auslegung und Spiralität der Bücher vor den Osterferien schon komplett. Da die ZP gestrichen wurde, fällt auch eine Menge Druck weg.

dickebank
3 Jahre zuvor
Antwortet  Georg

Der Unterricht im Jahrgang 10 nach den osterferien wird auf das hinauslaufen, was er auch vor Corona war, eine Vorbereitung auf die ZP10. Die SuS erhalten die Gelegenheit, die sie ja auch schon in der zeit vom 16.03 bis zum 03.04. hatten, sich mit dem Übungsmaterial zu befassen. Der Vorteil der jetzigen – eingeschränkten Situation – ist eben, dass sie direkte Hilfestellungen von den eingesetzten afchlehrern bekommen können. Die ZP10 in diesem jahr ist doch nichts Anderes als eine jahrgangsübergreifende, fachleistungsdifferenzierte Vergleicharbeit.

Die einzige Frage, die ich derzeit habe, ist:
Laut Erlass dürfen die SuS der 10. Klasse, die die Schule verlassen – also nicht in eine GOSt wechseln – bis zu 14 Tage vor dem regulären Schuljahresende entlassen werden. Sollen in diesem ajhr die Zehntkässler, die abgehen, auch noch nach dem Schreiben der ZP im Fach Mathematik Ende Mai weiter beschult werden? Unter den gegebenen Bedingungen hielte ich das für suboptimal.

Gustav
3 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Naja, es ist ja jetzt nur noch die Rede von größtenteils. Und das ist wieder Interpretationssache.
Außerdem. Sobald sich nur ein Schüler bewegt, ist der Abstand nicht mehr einzuhalten.
Möchte ich z.B. zum Waschbecken, dass sich leider an der anderen Seite des Raumes befindet, Abstandsunterschreitung…

H. Kirchner
3 Jahre zuvor

Alle Maßnahmen der Regierungen sind Risikominimierungsversuche, also Versuche, dass Corona sich nicht ungezügelt verbreiten kann.
Wir können mit diesen Maßnahmen niemals prefekt sein. Es gibt immer eine Lücke. Aber wirr tun was.
Das gleiche gilt für Testungen: Wir testen, wenn wir es nicht machen, macht es niemand, denn dafür fehlt das Personal.
Wir beaufsichtigen das Testen: Wir kommen damit nicht in größere Gefahr als im Unterricht.
Wir haben alle Tests gefordert. Jetzt haben wir sie, und w i r müssen sie umsetzen. Auch der bayerische Beamte ist dazu fähig.
Was nervt ist jedoch die fehlende Bereitschaft, Lehrer an vorderster Front zu impfen. Schande! Weg mit der Priorisierung wie bisher. Wir müssen geimpft werden.