VBE: Schulöffnungen erfordern klare Vorgaben – und ausreichend Vorlaufzeit

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BERLIN. „Wir begrüßen, dass Einigkeit darüber erzielt werden konnte, dass die Bedingungen im Moment nicht gegeben sind, um die Schulen zu öffnen.“ So kommentiert Udo Beckmann, Bundesvorsitzender des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE), die Bund-Länder-Vereinbarung zu schrittweisen Schulöffnungen ab dem 4. Mai (News4teachers berichtete). Jetzt müsse es darum gehen, praktikable Regelungen zu erarbeiten, wie die Öffnung konkret vonstatten gehen kann. Beckmann: „Wichtig ist, dass alle getroffenen Öffnungsmaßnahmen von hoher Verlässlichkeit und Nachhaltigkeit sind. Eine Stop-and-Go-Strategie, die Schulen zu Experimentierstätten macht, ist inakzeptabel.“

Udo Beckmann ist Bundesvorsitzender des Verbands Bildung und Erziehung. Foto: Sibylle Ostermann
Stellt fünf Forderungen auf: VBE-Vorsitzender Udo Beckmann. Foto: Sibylle Ostermann / VBE

Der VBE formuliert fünf Kernforderungen für Schulöffnungen:

1. Genügend Vorlaufzeit für die Lehrerschaft

Beckmann betont: „Wir müssen auf die Öffnungen besser vorbereitet sein als auf die Schließungen! Es braucht insbesondere Zeit, damit die Lehrkräfte sich austauschen, den Lernstand abgleichen und sich Gedanken machen können, wie der Wiedereinstieg in den Schulalltag gestaltet werden kann.“

2. Klare Regelungen und Mindeststandards für den Schulalltag definieren

Gerade für Schulleitungen seien Vorgaben essenziell, wie die Klassenräume gestaltet, der notwendige Abstand eingehalten und die Hygieneregeln eingehalten werden können. Hierzu gehöre:

  • Ausgestaltung der Sanitäranlagen, u.a. mit Seife und Papierhandtüchern.
  • Maximale Personenanzahl pro Raum unter Einbezug der tatsächlich zur Verfügung stehenden Raumgröße.
  • Regelungen für Pausengestaltung.
  • Lösungen für die Schülerbeförderung.

3. Personalkapazitäten und Arbeitszeitvorgaben der Schulen beachten

Für alle Szenarien müsse stets das tatsächlich zur Verfügung stehende Personal vor Ort eingerechnet werden. Hierbei sei einerseits an den bereits existierenden Personalmangel und andererseits an den weiteren Ausfall von Personal, der durch den Schutz besonders gefährdeter Lehrkräften entsteht, zu denken.

„Die Arbeitsbelastung des Personals muss stets beachtet werden. Die geltenden Vorgaben dürfen nicht überschritten werden. Dies gilt insbesondere für Überlegungen der Teilung von Klassen und zu im Schichtmodell durchgeführtem Unterricht sowie für die Lehrkräfte, die bei einer schrittweisen Aufnahme des Unterrichts sowohl Präsenzunterricht geben als auch Schülerinnen und Schüler zuhause betreuen müssten“, so heißt es.

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4. Definition der Risikogruppen und besonders disponierter Personen

Bei Schulöffnungen müsse  feststehen, ob und wenn ja wie Risikogruppen, sowohl unter dem Personal als auch bei Schülerinnen und Schülern, besonders geschützt werden müssen und können.

„Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf insbesondere in den Bereichen geistige, körperliche und motorische Entwicklung sowie mit emotionalen sozialen Entwicklungsstörungen benötigen teilweise Assistenz im Schulalltag. Dem muss mit Regelungen für die Unterrichtung und Begleitung von Kindern und Jugendlichen, die auf Nähe und Körperkontakt angewiesen sind, Rechnung getragen werden. Für gesundheitlich gefährdete Schülerinnen und Schülern, die noch nicht beschult werden können, müssen konkrete Pläne entwickelt werden. Geregelt werden muss, wie regelmäßiger Kontakt zu Lehrkräften, Sozial- und Gesundheitsfachkräften sichergestellt werden kann.“

5. Verhalten von Schülerinnen und Schülern einrechnen

„Der Fokus der Öffnung von Schulen sollte anfangs nicht auf dem Erbringen bewertbarer Leistungen liegen, sondern auf der Restrukturierung des Alltags. Die besondere Situation und die langen Schulschließungen hatten und haben psychische Effekte für alle Bildungsbeteiligten. Dem Erlebten muss Raum gegeben werden können. Schülerinnen und Schüler egal welchen Alters werden sich zudem (ob bewusst oder unbewusst, aus Spaß oder erlernten Rollenmustern) nicht immer an die Hygieneregeln halten (können). Es ist grundlegend, dies bei allen Vorgaben einzubeziehen und keine unrealistischen Anforderungen an sie zu stellen.“

Darüber hinaus gelte, so Beckmann: „Bis zu den Öffnungen der Schulen muss der aktuelle Zustand kontinuierlich verbessert und jetzt schon offensichtliche Missstände behoben werden. Die Notbetreuung muss weitergehen und auch für Kinder in Notlagen geöffnet werden. Alle Tätigkeiten des Jugendschutzes sind als systemrelevant zu kennzeichnen und müssen entsprechend weitergeführt werden. Kinder ohne Endgeräte müssen welche erhalten. Wir müssen alles tun, um die Bildungsungerechtigkeiten nicht weiter zu verstärken und um Kinder vor Gefahrensituationen zu beschützen.“ News4teachers

Hier geht es zu einem aktuellen Interview von News4teachers mit Udo Beckmann.

Der Beitrag wird auch auf der Facebook-Seite von News4teachers diskutiert.

Schrittweiser Schulbeginn erst ab dem 4. Mai? Von wegen: Etliche Bundesländer öffnen ihre Schulen für Abschlussjahrgänge bereits früher

 

 

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3 Kommentare
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Nicole Fechtner-Schwarz
3 Jahre zuvor

Spätestens an der Stelle mit Seife und Papierhandtücher in den Schultoiletten hatte er michIch lache immer noch…. Zwei Reinigungskräfte für eine Schule von Grundschule bis Abitur? Hab ich selbst Sie jetzt zum Lachen gebracht?…. Ihr seid sooooooooooo weit weg von der Realität

Tento
3 Jahre zuvor

Sehr geehrte Redaktion,

oben hängt ein Fehler drin, der je nach weggelassenem Wort die Intention verschiebt. Oder fehlt da gar ein Stück Satz?

„Eine Stop-and-Go-Strategie, die Schulen zu Experimentierstätten macht, muss ist inakzeptabel.““