„Wie sollen Schulleitungen das bewerkstelligen?“ Lehrerverbände halten Schulstart nächste Woche für kaum haltbar – mangelnde Hygiene

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DÜSSELDORF. Der nordrhein-westfälische Lehrerverband hält den Plan der schwarz-gelben Landesregierung für die schnelle Wiedereröffnung der Schulen in der Corona-Krise für kaum umsetzbar. «Der Zeitplan ist zu ambitioniert», sagt Verbandspräsident Andreas Bartsch der «Rheinischen Post». In Nordrhein-Westfalen soll in der kommenden Woche die weiterführenden Schulen für Prüflinge öffnen. Der VBE zeigt sich gegenüber den Vorgaben von Schulministerin Yvonne Gebauer kritisch, die GEW sogar empört darüber, was Lehrkräften damit abverlangt werde.

Ab der kommenden Woche soll der Schulbetrieb – hier: an der Europaschule im nordrhein-westfälischen Bornheim – wieder teilweise anlaufen. Foto: Shutterstock

Bund und Länder hatten vereinbart, den in der Corona-Krise eingestellten Schulbetrieb in Deutschland schrittweise ab dem 4. Mai wieder aufzunehmen – aber „Prüfungsvorbereitungen“ vorab zugelassen. Am 20. April sollen in Nordrhein-Westfalen deshalb die weiterführenden Schulen nach fünf Wochen wieder öffnen, „vorerst jedoch nur, damit Lehrerinnen und Lehrer und Schulträgern drei Tage Vorlauf erhalten, um die organisatorischen und alle weiteren notwendigen Bedingungen für eine Wiederaufnahme des Unterrichts schaffen zu können“, so hießt es beim Schulministerium. Ab Donnerstag, den 23. April 2020, sollen dann die ersten Schülerinnen und Schüler der Schulen zur Vorbereitung auf ihre Prüfungen und Abschlüsse wieder in die Schule gehen können.

Und weiter: „Sollte die Entwicklung der Infektionsraten es zulassen, dann sollen die Schulen schrittweise ab dem 4. Mai 2020 geöffnet werden – zunächst für die Schülerinnen der Jahrgangsstufe 4, um diese Kinder so gut wie möglich auf den im Sommer bevorstehenden Wechsel auf die weiterführenden Schulen, vorzubereiten.“

Bis Donnerstag Hygiene in den Schulen sicherstellen? Unmöglich

Bartsch kritisiert NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) für ihre Aufforderung an die Schulträger, bis Donnerstag die hygienischen Voraussetzungen zur Wiedereröffnung der Schulen zu schaffen. «Die Märkte sind ja de facto tot», sagte Bartsch zur Beschaffung von Desinfektionsmitteln. Auch Fragen der Reinigung, bauliche Maßnahmen und Kapazitäten bei der Beförderung müssten geklärt werden. «Da macht es sich die Ministerin schon einfach, wenn sie sagt, die Schulen hätten ja gewusst, dass es am 20. April wieder losgehen könnte.» Der Lehrerverbandspräsident erwartet in der Corona-Krise mit Blick auf die Risikogruppe bei den Lehrern vor allem für junge und mittelalte Lehrer «deutliche Mehrbelastungen».

„‘Abstand und Schutz werden neuer Maßstab in unserem Alltag`, sagte Armin Laschet. Dies muss auch für die Schülerinnen und Schüler der Prüfungsjahrgänge und die sie unterrichtenden Kolleginnen und Kollegen gelten“, so erklärt VBE-Landesvorsitzender Stefan Belau. „Es wird eine immense Herausforderung für Schulen, Kollegien und Schulleitungen sein, diesen Maßstab innerhalb von drei Tagen an den Schulen zu organisieren, einzuführen und durchzuhalten. Wenn dies nicht gelingt, dürfen die Schulen nicht geöffnet werden.“ Die genaue Definition der Risikogruppen, die konkreten Hygienevorschriften und damit auch die Regelungen für die Verantwortlichkeiten müssten vor jeglicher Wiederinbetriebnahme der Schulen gewährleistet sein. „Lernen, auch und gerade prüfungsvorbereitendes Lernen und Lehren in einer sensiblen Atmosphäre, die auch von einer Angst vor Ansteckung erfüllt sein kann, ist für niemanden hilfreich“, betont der VBE-Landesvorsitzende.

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„Von den Lehrkräften wird Unzumutbares verlangt“

Das meint auch die GEW. „Wie man an unter diesen schwierigen Bedingungen an den zentralen Prüfungen festhalten kann, macht mich fassungslos. Zum einen wird nach wie vor ignoriert, wie ungleich die Voraussetzungen der Schüler*innen für die Vorbereitung auf die Prüfungen sind, zum anderen wird von den Lehrkräften Unzumutbares verlangt“, empört sich GEW-Landesvorsitzende Maike Finnern.

Die Vorbereitungszeit für die Schulen, in denen die Prüfungen abgehalten werden, seien knapp bemessen. Für die GEW-Landesvorsitzende drängen sich viele Fragen auf: „Wenn sich ab Donnerstag zum Teil Hunderte von Schüler*innen in ihren Schulen einfinden sollen, um sich auf die Prüfungen vorzubereiten, müssen doch alle Vorbereitungen für einen risikolosen Hygieneschutz abgeschlossen sein. Wie sollen die Schulleitungen das bewerkstelligen? Mit welcher Unterstützung der Schulträger und der Gesundheitsämter können sie bis dahin rechnen? Wer trägt letztlich die Verantwortung?“ Insbesondere für Beschäftigten und Schüler*innen, die einer Risikogruppe angehören oder mit entsprechen Angehörigen in einer Familie zusammen leben, müsse es besonderen Schutz geben.

„Der Aufwand für die Lehrkräfte ist enorm“

„Unzumutbare Belastungen“ sieht die GEW-Landesvorsitzende auf die Lehrkräfte zukommen, die jetzt im Rahmen der Prüfungen am Ende des Jahrgangs 10 gemäß Vorgabe des Schulministeriums individuelle Prüfungsaufgaben für die Schüler*innen entwickeln sollen. Maike Finnern wörtlich: „Der Aufwand für die Lehrkräfte ist enorm, das sind keine normalen Klassenarbeiten. Hier müssen innerhalb kürzester Zeit neue Aufgaben konzipiert werden, das erfordert Recherche und gründliche Vorarbeiten, während gleichzeitig stressige Organisations- und Planungsaufgaben erledigt oder Abitur und Vorabiturprüfungen korrigiert werden müssen.“

Überhaupt stelle sich die Frage der personellen Ressourcen. Maike Finnern: „Wie viele Lehrkräfte stehen denn überhaupt zur Verfügung? Wer ist einsetzbar, wer gehört zur Risikogruppe? Das ganze Prüfungsverfahren bindet vergleichsweise viele Lehrkräfte während der Prüfungen selber und für die aufwendigen Korrekturen.“ News4teachers / mit Material der dpa

Hintergrund

Im Nordrhein-Westfälischer Lehrerverband (NRWL) haben sich die drei weiterhin eigenständigen Organisationen Philologen-Verband Nordrhein-Westfalen , Verband der Lehrerinnen und Lehrer an Wirtschaftsschulen in NRW und Verband der Lehrerinnen und Lehrer an Berufskollegs in NRW (vlbs) zusammengeschlossen. Die Verbände vertreten nach eigenen Angaben zusammen 30.000 Mitglieder an Gymnasien, Wirtschaftsschulen und Berufskollegs in NRW, der NRWL sei damit die mitgliederstärkste Organisation im Schulbereich in Nordrhein-Westfalen.

Der Beitrag wird auch auf der Facebook-Seite von News4teachers diskutiert.

Schrittweiser Schulbeginn erst ab dem 4. Mai? Von wegen: Etliche Bundesländer öffnen ihre Schulen für Abschlussjahrgänge bereits früher

 

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dickebank
3 Jahre zuvor

In welchem zeitlichen Umfang sollen denn die SuS, die ab nächster Woche in die Schule kommen unterrichtet werden? Wie viele und welche Lehrkräfte stehen dazu zur Verfügung?
Es können ja nur Lehrkräfte mit einem Lehramt der SekI+II sein. Gibt es z.B. in den naturwissenschaftlichen Fächern genügend Lehrkräfte – selbst wenn keine zu irgendeiner Riskogruppe gehört – um die Kurse, die in Abhängigkeit von der Raumgröße maximal 15 Teilnehmer (m/w/d) umfassen sollen, ggf. teilen zu können? Hat der Physik-LK mit 13 Leuten dann immer 5 WS Unterricht. während der geteilte Bio-LK nur jede zweite Woche die 5 WS hat? Wie reduziert sich die Stundenzahl, wenn Lehrkräfte ausfallen. Wie verändert sich die stundentafel, wenn die 12er, 10er und 9er, dann ab 4. Mai in die Schule einrücken und deren Kurse ja ebenfalls geteilt werden müssen. Müssen dann ggf. abgesehen von den ad-hoc-Vertretungsplänen jede Woche neue Stundenpläne erstellt werden, bis wieder alle Jahrgänge und Lerngruppen an Bord sind?

Nur gut, dass die zuständige oberste Schulbehörde die großen Ziele fest im eingeschränkten Gesichtsfeld behält, die Details müssen ja auch nicht unter Zeitdruck vor Ort in Abstimmung mit den Vertretern des Schulträgers abgestimmt werden.

„l’état c’est moi!“

Omg
3 Jahre zuvor

Ich schrieb vor einigen Tagen: Am Ende wird es heißen, die Schulleitungen ist verantwortlich fuer die Umsetzung.
Und wie immer: Die Politik grinst stolz in die Kameras, geklärt ist aber nichts.

Jule Krause
3 Jahre zuvor
Antwortet  Omg

Da wurden die Schulen jahrelang in Bezug auf Hygiene und IT im Stich gelassen und jetzt sollen sie klaglos alle Forderungen innerhalb kürzester Zeit und ohne Protest (da ja Beamte) umsetzen. Es ist eine bodenlose Unverschämtheit der Regierung!

dickebank
3 Jahre zuvor
Antwortet  Jule Krause

Wieso klaglos? Beamte (m/w/d) haben doch das Recht zu remonstrieren.
D.h. konkret, sie dürfen die Missstände intern beklagen, um im Anschluss sich damit abzufinden. Einen Missstand anzuzeigen heißt ja noch lange nicht, dass er behoben wird.

Das fängt doch in der konkreten Umsetzung der Abstandsregel an. Die sächliche Ausstattung ist Sache der meist kommunalen Schulträger. Wenn die Lehrkräfte als Landesbedienstete es allein den städtischen Hausmeistern (m/d/w) überlassen, die Tische umzustellen, die Seifenspender, Einamalhandtücher. Handdesinfektionsmittel etc. zu verteilen, dann hat sich das mit der frühestmöglichen Unterrichtsveranstaltung für die Abschlussschüler (m/w/d).

omg
3 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Gegen den Schulträger kann man leider nicht remonstrieren, da sind die Schulen diesem ausgeliefert.

dickebank
3 Jahre zuvor
Antwortet  omg

Das läuft über Bande.

Landesbedinsteter (m/w/d) remonstriert bzw. schreibt eine Gefährdungsanzeige, die über den Dienstweg – Schulleitung zur Bezirksregierung – weitergeleitet wird.
Da die bez.-Reg. ja auch für die Kommunalaufsicht zuständig ist, wird die Angelegenheit innerhalb des Hauses weitergeleitet. Ggf. wird erneut die D.A.D. GmbH zu einer Begutachtung aufgefordert. Anschließend erfährt der mittlerweile unter Quarantäne stehende Beschäftigte des Landes, ob seiner Eingabe stattgegeben worden ist.

Solange der Dienstweg eingehalten wird ist doch alles gut. Ob sich eine Pandemie, die ja keine Feiertage kennt, an den Dienstweg hält, kann zum derzeitigen Zeitpunkt nur vermutet aber nicht belastbar begründet werden.

Wenn Mundschutz an Schulen verordnet wird, ist damit ja nicht unbedingt ein Infektionsschutz gemeint.
Soll heißen: Klappe und Unterricht halten.

Gustav
3 Jahre zuvor

Nur mal so gefragt: Wo ist eigentlich der Personalrat? Der kann diesem Feldversuch doch nicht zustimmen?

omg
3 Jahre zuvor
Antwortet  Gustav

Muss er auch nicht. Es geht um ein Angebot im Rahmen der Schulpflicht. Der PR kann nur nachfragen, z.B. Schutz von Risikogruppen usw.

Gustav
3 Jahre zuvor

Bei Einführung von Hygienemaßnahmen: In diesen Fällen kommt grundsätzlich eine Mitbestimmung nach § 75 Abs. 3 Nr. 11 BPersVG in Betracht.
So lautet der Text.
Zudem Herr Heil ja in seinem verbindlichen Papier ganz deutlich schreibt, dass Schutzmasken bereitgestellt werden müssen, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
Ich bin gespannt…

dickebank
3 Jahre zuvor
Antwortet  Gustav

Gilt aber nur für Betriebsstätten, die der Betriebsstättenverordnung unterliegen. Schulen unterliegen nicht der Betriebsstättenverordnung. – Kann Herr Heil auch nichts machen.