Anwalt: Prüfungen unter Corona-Bedingungen können juristisch angreifbar sein

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HAMBURG. Jede schulische Prüfung unter Pandemie-Bedingungen kann nach Einschätzung des Hamburger Fachanwalts für Bildungsrecht, Alexander Münch, im Nachhinein angefochten werden.

Die Gerichte könnten einiges zu tun bekommen. Foto: Shutterstock

«Gerichte legen großen Wert darauf, dass die Hygienevorgaben des Robert Koch-Instituts eingehalten werden», sagte der Jurist dem Nachrichtenmagazin «Der Spiegel». «Wenn Schüler feststellen, dass die Tische zu eng zusammenstehen, oder keine Möglichkeit besteht, die Hände zu waschen, können sie von der Prüfung zurücktreten.»

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Er erwarte, dass es in nächster Zeit Klagen mit dieser Stoßrichtung geben werde, sagte der Anwalt. «Es ist unbestritten, dass die Vorbereitung aufs Abitur durch die Corona-Einschränkungen erschwert ist.» dpa

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2 Kommentare
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Gümnasiallehrer a.D.
3 Jahre zuvor

Thank you Captain Obvious Münch.

Küstenfuchs
3 Jahre zuvor

Also: Beim Abitur in Schleswig-Holstein wurde mit riesigem Personaleinsatz darauf geachtet, dass die Abstände eingehalten wurden. Da waren halt nur 6 Prüflinge in einem großen Klassenzimmer bzw. NaWi-Raum. Und es wurde Seife und Desinfektionsmitteln in Massen verwendet, einschließlich einer Aufsicht, die die Benutzung derselben kontrollierte.

Da wird ein Richter kaum einem Prüfling Recht geben, der nach Bekanntgabe der Note plötzlich klagt.