Nur noch eine Grundschüler-Klage gegen Schulöffnungen übrig

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DÜSSELDORF. Beim Oberverwaltungsgericht (OVG) ist von drei Schüler-Klagen im Zusammenhang mit der Wiederaufnahme des Grundschulbetriebs nur noch eine übrig. Eine Viertklässlerin habe ihren Eilantrag gegen die Rückkehr ihrer Jahrgangsstufe in die Klassenräume an diesem Donnerstag in NRW für erledigt erklärt, sagte eine OVG-Sprecherin. Zuvor hatte bereits ein Schüler aus Arnsberg seine Klage zurückgenommen. Nun ist noch ein Eilantrag anhängig, mit dem eine Viertklässlerin aus Gladbeck mit Hilfe ihres Anwalts eine Rückkehr in den Klassenraum verhindern will.

Ob sich das Gericht noch mit den Öffnungen der Grundschulen beschäftigen muss, ist unklar. Foto: Shutterstock

Das Mädchen argumentiert mit einer Ungleichbehandlung gegenüber anderen Jahrgangsstufen, da am Donnerstag zunächst nur die Viertklässler wieder in den Schulbetrieb zurückkehren sollten. Die Lage hat sich aber aktuell gerade geändert. Inzwischen gilt eine überarbeitete Corona-Betreuungs-Verordnung des Landes NRW und ab nächsten Montag kommen auch tageweise rollierend die Klassen 1 bis 3 wieder in den Präsenzunterricht.

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Der Anwalt der Gladbecker Schülerin hatte das OVG um eine Fristverlängerung in dem Fall gebeten, obwohl der Schulbetrieb bereits am Donnerstag begonnen hat. dpa

Zwei Viertklässler klagen dagegen, wieder in die Schule gehen zu müssen

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