Unterrichtsbefreiung für Lehrer aus Risikogruppen nur noch mit Attest

8

DÜSSELDORF. Das nordrhein-westfälische Schulministerium ändert die Regelungen für den Einsatz von Lehrern aus sogenannten Corona-Risikogruppen im Unterricht. Ab dem 3. Juni können sich Lehrkräfte nur noch mit einem ärztlichen Attest vom Präsenzunterricht befreien lassen. Darin müsse bestätigt werden, dass im Falle einer Infektion mit dem Virus aufgrund der besonderen Umstände bei der Lehrkraft «die Gefahr eines schweren Verlaufs von Covid-19 besteht». Bis zur Vorlage eines solchen Attests seien die Lehrer zum Präsenzdienst verpflichtet, heißt es in einer Rundmail des Ministeriums.

Ob eine Lehrkraft zu einer Corona-Risikogruppe gehört, entscheidet künftig ein Arzt. Foto: Shutterstock

«Diese Neuregelung ist angemessen und verantwortungsvoll», begründete Schul-Staatssekretär Mathias Richter ie Änderungen. «Nordrhein-Westfalen setzt damit strikt die neuen Empfehlungen des Robert Koch-Instituts um.» An die Stelle einer generellen Zuordnung zu einer Risikogruppe durch Altersgrenzen oder Vorerkrankungen tritt nach Bewertung des Instituts eine Einzelfallprüfung. Schwangere und stillende Lehrerinnen könnten aber auf Wunsch und ohne Vorlage eines Attests vom Präsenzunterricht befreit werden. Die Neuregelung sei wichtig, damit die Schulen «Schritt für Schritt zu einem Regelbetrieb zurückkommen» könnten. Die Änderungen seien mit den Hauptpersonalräten besprochen worden.

Bisher reichte ein Schreiben der Lehrkraft

Bisher reichte eine schriftliche Erklärung der Lehrkraft gegenüber der Schulleitung als Nachweis der Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe. Auch Lehrerinnen und Lehrer, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, konnten bisher unabhängig von Vorerkrankungen nicht im Präsenzunterricht eingesetzt werden. Lehrkräfte dieser Altersgruppe können aber bereits jetzt schon freiwillig in der Schule unterrichten.

Anzeige

Wegen der bisherigen Einsatzbeschränkungen für Pädagogen ab 60 Jahren beziehungsweise mit Vorerkrankungen sind nach früheren Angaben des Ministeriums derzeit knapp 30 Prozent der insgesamt rund 200.000 Lehrkräfte in NRW nicht im Präsenzunterricht. dpa

Der Beitrag wird auch auf der Facebook-Seite von News4teachers diskutiert.

Schulministerium setzt Schwangere, Vorerkrankte und Ältere für mündliche Prüfungen ein

Anzeige


Info bei neuen Kommentaren
Benachrichtige mich bei

8 Kommentare
Älteste
Neuste Oft bewertet
Inline Feedbacks
View all comments
Hellus
3 Jahre zuvor

Was ich daran nicht verstehe:
Diese Nachricht geistert seit 3 Tagen durch die Gazetten.
Auf der Seite des Schulministeriums lässt sich dafür aber kein Beleg finden (keine Schulmail, kein Erlass, keine sonstige Info).
Dort steht immer noch:
„Der Nachweis der Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe erfolgt durch eine schriftliche Erklärung der Lehrkraft gegenüber der Schulleiterin oder dem Schulleiter.“ 27.05.20 13:53
Und von meiner Schulleitung erfolgte auch noch keine dementsprechende Information.
Was soll man davon halten?

Emil
3 Jahre zuvor
Antwortet  Hellus

Das Ministerium hat einen Erlass an die Bezirksregierung rausgegeben mit der Bitte um Weiterleitung. Das klappt mal wieder nicht.
Der GEW liegt das Schreiben vor, sie hat es allen Schulen zugesandt. Insofern müsste dein SL zumindest Bescheid wissen.

An all diesem Chaos sind natürlich die faulen Lehrer Schuld, nicht wahr, Herr Plasberg!?!?

Hellus
3 Jahre zuvor
Antwortet  Emil

Danke @Emil!
Dann sollte aber wenigstens die Webseite aktualisiert werden: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/index.html
Ich denke, die Schulleitung gibt Informationen erst weiter, wenn sie ihr von offizieller Seite zugegangen sind (was auch nachvollziehbar ist).
Bis zum 03.06. sind es nur noch wenige Werktage. In der Kürze der Zeit ein Attest zu bekommen, könnte schwierig werden.

Hellus
3 Jahre zuvor
Antwortet  Hellus

Jetzt ist die Seite aktualisiert.
Und es bleiben noch 3 Werktage, um ein Attest zu besorgen. Das dürfte beim Facharzt schwierig werden.
(Ich hatte mir zum Glück schon vor Wochen eines ausstellen lassen und der Schulleitung eingereicht.)

Emil
3 Jahre zuvor
Antwortet  Hellus

Sie haben völlig Recht!
Frau Gebauer hat heute in der Landtagssitzung dazu auch einiges zu hören bekommen. Ihre einzige Reaktion:“Es gelten die Erlasse, nicht die FAQ“. Dass ihre Erlasse in letzter Zeit nur ausgesprochen selten rechtzeitig an die Schulen kommen, verschweigt sie dabei gerne!

Bleiben Sie gesund!

FB
3 Jahre zuvor

Wieso gehören Lehrer, Erzieher und Beamte mit 60 zu einer Risikogruppe und braucht nicht zu arbeiten?
In der freien Wirtschaft gibt es keine Regelung , wonach 60-jährige bezahlt zu Hause bleiben. Auch eine entsprechende Anweisung der Bundesregierung gibt es wohl nicht!
Meine Frau ist 60, autoimmun erkrankt und musste 3 Jahre Cortison nehmen, sie hat immer Bluthochdruck, war Lungenerkrankt…
und ist jeden Tag arbeiten. DAS ist vielleicht auch nicht richtig, aber auch auf meinen Baustellen arbeiten alle- auch die über 60-Jährigen.
Es gibt nicht mal Diskussionen- nur Unverständnis über die Selbstverständlichkeit besonderer o.a. Personengruppen zu Hause zu bleiben.

dickebank
3 Jahre zuvor

Das kann ich mit meinem Arbeitgeber diskutieren, aber nicht mit Ihnen oder sonst wem, nur weil er wie ich Steuern zahlen muss.

Frage, hält Ihr Arbeitgeber die Corona-Schutzma0nahmen im Betrieb ein? Wenn ja, gibt es nur ein geringes Gesundheitsrisiko für Sie während der Arbeitszeit.
Hält Ihr Arbeitgeber die Schutzmaßnahmen nicht ein, sollten Sie den betriebsrat informieren. Passiert daraufhin nichts, dann liegt es an Ihnen eine Anzeige beim zuständigen Amt für Arbeitsschutz (Gewerbeaufsicht) oder der zuständigen Berufsgenossenschaft/Unfallkasse zu erstatten, um den erforderlichen Schutz einzufordern. Das alles ohne Altersbegrenzung.

Im Schuldienst kann der Arbeitgeber den erforderlichen Schutz für seine Mitarbeitenden nicht gewähren, folglich hat er zunächst die Lehrkräfte, die aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse (RKI) besonders gefährdet sind, von den Unterrichtsverpflichtungen freigestellt. Diese Freistellung gilt nicht für den „Fernunterricht“ (Lernen auf Distanz), die Abnahme von Prüfungen sowie das allgemeinde Dienstgeschäft, wozu u.a. Aufsichten gehören. Der Unterricht vor einer lerngruppe macht allenfalls 50% der tatsächlichen Arbeitszeit aus. Da in der Bundesrepulik der überwiegende Teil der Lehrkräfte verbeamtet ist und somit unabhängig von Arbeitsleistung alimentiert wird und von der Versicherungspflicht in der AV befreit ist, können verbeamtete Lehrkräfte kein KuG beziehen. Angestellte Lehrkräfte könnten juristisch gesehen zwar „kurzarbeiten“ und somit auch KuG beziehen, nur würde das in den lehrkräfteverwahrräumen – aka Lehrerzimmer – zu Aufständen führen.
Die 20% bis 25% der angestellten Lehrkräfte in ganz Deutschland dürfen nämlich streiken.
Und das wollen weser Sie noch die Schulministerien erleben.

Es gibt übrigens Gründe, weshalb Lehrkräfte nicht verbeamtet werden. Zum einen sind das politische Entscheidungen, wie sie in den FNBL inkl.Berlin getroffen worden sind, und zum anderen medizinische Gründe oder Überschreitungen der Altersgrenze. Mit den letzten beiden genannten Fallgruppen sind dann größtenteils die Risikogruppen umrissen.

AvL
3 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Das hört sich alles sehr plausbel und wohlklingend an, allerdings arbeiten Pflegekräfte, Krankengymnasten, Ärztinnen, Ärzte und Artzhelfer über 60 Jahren berufsbedingt in einem sehr viel geringeren Abstand zu älteren Patienten, die darüber hinaus ein deutlich erhöhtes Infektionpotential in sich tragen, als dies von Kindern zu erwarten ist.
Die Viruslast bei Kindern ist deutlich niedriger als bei Erwachsenen.

Mich stört die permanent betriebene öffentliche Diskussion, die sich darum dreht, wie man Kinder aus dem öffentlichen Leben herausdrängen kann, um sich selbst keinem Risiko auszusetzen, was allerdings deutlich geringer ist, als das Risiko sich bei Erwachsenen anzustecken.