Urteil: Grundsicherungsberechtigte Schülerin hat Anspruch auf Tablet
ESSEN. Eine Schülerin, die Grundsicherung erhält, hat Anspruch auf ein für die Teilnahme am digitalen Schulunterricht erforderliches Tablet. Das hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG) in einem Montag veröffentlichten Beschluss entschieden. Das Gericht sprach von einem «pandemiebedingten Mehrbedarf». Anlass für die Feststellung war der Eilantrag einer Achtklässlerin aus dem Kreis Recklinghausen. Die 14 Jahre alte Gymnasiastin … Urteil: Grundsicherungsberechtigte Schülerin hat Anspruch auf Tablet weiterlesen
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