VBE: Schulen benötigen die Freiheit, Unterricht einschränken zu können

1

STUTTGART. „Auch eine minimale Gefahr stellt eine Gefahr dar. Der Schutz der Lehrkräfte und insbesondere der Risikolehrkräfte muss weiterhin oberste Priorität haben“, sagt der baden-württembergische VBE-Landesvorsitzende Gerhard Brand. Der Anlass: Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) und Kultusministerin Susanne Eisenmann haben angekündigt, die Kitas und Grundschulen zeitnah weitgehend zu öffnen – und sich dabei auf eine noch unveröffentlichte Studie berufen (News4teachers berichtete ausführlich darüber – und zwar hier).

„Enorme Umbauarbeiten“: VBE-Landesvorsitzender Gerhard Brand. Foto: VBE Baden-Württemberg

„Wir freuen uns zu hören, dass laut den Studien der Universitätsklinik Heidelberg Kinder nicht oder nur wenig infektiös sind und somit nur eine minimale Gefahr von Kita- und Grundschulkindern ausgeht“, so Brand. Trotzdem gelte: „Sollten die Schulen komplett geöffnet werden, dann bedeutet dies für die Schulen zudem enorme Umbauarbeiten.“ Die Kollegien benötigen eine Vorlaufzeit bis mindestens Ende Juni, um sich auf die neue Situation einstellen zu können.

Mindestvoraussetzung für eine solche Umsetzung sei zudem, dass alle Lehrkräfte wieder im Präsenzunterricht tätig sind. Brand: „Dies bedeutet zum einen die umgehende und komplette Beendigung der Notbetreuung. Betreuung muss wieder durch das Personal der Kommunen geleistet werden. Zum anderen bedeutet dies ebenso die Beendigung des Fernunterrichts und der Fernlernangebote.“

VBE-Chef warnt vor Lehrermangel in den Schulen

Darüber hinaus warnt Brand vor Personalengpässen: „Wenn wir die Risikogruppen im Blick behalten wollen, bedeutet dies, dass zum ohnehin schon bestehenden Lehrermangel weitere Lehrkräfte im Ausmaß von rund 20 bis 25 Prozent fehlen werden. Wenn wir also von einer kompletten Öffnung sprechen, dann gehört auch zur Wahrheit, dass wir nicht komplett den Unterricht abdecken können. Der Umfang, in dem Schulen den regulären Unterricht werden abdecken können, ist abhängig von deren Versorgungsgrad und von der Zahl der dort beschäftigten Lehrkräfte, die zur Risikogruppe gehören. Dieser Situation muss die Landesregierung Rechnung tragen. Jeder Schule in Baden-Württemberg muss die Freiheit zugestanden werden, anhand ihres Versorgungsgrades den regulären Unterricht einschränken zu können.“ News4teachers

Der Beitrag wird auch auf der Facebook-Seite von News4teachers diskutiert.

Immer mehr Länder streichen die 1,50-Meter-Abstandsregel in Grundschulen – Spahn: Sichere wissenschaftliche Grundlage fehlt

Anzeige


Info bei neuen Kommentaren
Benachrichtige mich bei

1 Kommentar
Älteste
Neuste Oft bewertet
Inline Feedbacks
View all comments
dickebank
3 Jahre zuvor

Bildungsföderalismus, Leute schaut nach NRW, wo Y.G. das Problem der Risikogruppen bis auf Schwangere und stillende Elternteile bereits mit Verweis auf neuere Erkenntnisse des RKI gelöst hat.