Viertklässler müssen ab Montag zur Schule – Schülerin zieht Eilantrag zurück

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WIESBADEN. Eine junge Schülerin wehrt sich in der Corona-Krise lange vehement dagegen, auf die Schulbank zurückzukehren. Sie beruft sich auf Belange des Infektions- und des Gesundheitsschutzes. Jetzt hat sie ihren Eilantrag zurückgezogen.

Das Gericht hatte nichts zu entscheiden Foto: Carlo Schrodt / pixelio

Für die Schüler der vierten Klassen in Hessen gilt ab Montag die Schulpflicht. Eine Schülerin hat nach Angaben des Verwaltungsgerichtshofes vom Freitag ihren Eilantrag gegen die Schulpflicht wegen der Corona-Pandemie zurückgezogen. «Die Rücknahme des Antrags hat zur Folge, dass die ab dem 18. Mai 2020 vom Land beabsichtigte Wiederaufnahme der Präsenz-Beschulung in Hessen nicht vorläufig außer Vollzug gesetzt wird, sondern planmäßig beginnen kann», heißt es in einer Mitteilung des 8. Senats des Gerichts. (Az: 8 B 1300/20.N)

Die Schülerin aus Frankfurt wehrte sich lange gegen eine Rückkehr in die Schule. Sie berief sich auf Belange des Infektions- und des Gesundheitsschutzes, die in Zeiten der Corona-Pandemie nicht hinreichend gewährleistet seien.

Das Mädchen hatte bereits im April eine Rückkehr der Viertklässler in hessische Grundschulen verhindert. Die Richter gaben damals ihrem Antrag Recht und hoben die Schulpflicht für diesen Jahrgang auf. Die Viertklässler würden im Vergleich zu Schülern, denen aus Gründen des Infektionsschutzes der Schulbesuch weiter untersagt werde, ohne hinreichenden Grund ungleich behandelt, lautete damals die Begründung.

Nachdem bereits Abschlussklassen wieder unterrichtet werden, will das hessische Kultusministerium ab Montag (18. Mai) die Rückkehr zahlreicher weiterer Kinder und Jugendlicher in eingeschränkter Form. Nach Einschätzung der Lehrergewerkschaft GEW steht Corona-Hygiene- und Abstandsregeln mit der Öffnung der Schulen für weitere Jahrgänge die Feuerprobe bevor. dpa

Viertklässlerin, die schon einmal das Kultusministerium ausgebremst hat, klagt jetzt erneut

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Pälzer
3 Jahre zuvor

Eine Viertklässlerin ist 9 oder 10 Jahre alt. Ist es nicht erstaunlich, dass dieses Kind so viel juristische Fachkenntnis, Sprachvermögen und Durchsetzungskraft hat, um vor Gericht Klage einzureichen? Sollten da vielleicht doch Erwachsene mit im Spiel sein?