Beauftragter ermittelt Datenschutz-Verstöße von Lehrern beim Fernunterricht in der Corona-Krise – er droht mit Bußgeldern

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ERFURT. Wegen der Corona-Pandemie müssen viele Schüler zeitweise zu Hause unterrichtet werden. Dabei könnte es zu Datenschutzverstößen gekommen sein, denen der Datenschutzbeauftragte des Freistaats Thüringen nun nachgehen will. Dieses Vorgehen stößt aber teils auf Empörung.

Fernunterricht ist für viele Lehrkräfte mit großem Einsatz verbunden. Drohen ihnen dafür jetzt noch Bußgelder? Foto: Shutterstock

Die Behörde des Thüringer Datenschutzbeauftragten Lutz Hasse prüft mögliche Datenschutz-Verstöße von Lehrern im Zuge des häuslichen Lernens in der Corona-Krise. Auch Bußgelder gegen Lehrer seien nicht ausgeschlossen, wie Hasse am Donnerstag sagte. «Es handelt sich dabei um einige wenige Einzelfälle. Wir sind noch in der Recherche. Ein Bußgeldverfahren gibt es bislang nicht. Aber wir sind möglicherweise auf dem Weg dorthin», sagte Landesdatenschützer Lutz Hasse im Gespräch mit der „Thüringer Allgemeinen“. Die Höhe der Strafen bewege sich in der Regel zwischen 100 und 1000 Euro.

Hasse betonte, dass geprüft werden müsse, ob der jeweilige Verstoß tatsächlich in der Verantwortung des jeweiligen Lehrers liege oder in der Verantwortung der Schule. «Es kann auch so ausgehen, dass kein Bußgeld gegen eine Lehrer verhängt wird, wenn es sich so darstellt, dass die Schule den Verstoß geduldet hat», sagte Hasse.

Möglicher Verstoß: Verwendung nicht sicherer Software

Mögliche Datenschutz-Verstöße beim häuslichen Lernen seien etwa die Verwendung von nicht sicherer Software oder «dass Daten fließen über Kanäle, die nicht sicher sind», sagte Hasse. Für Thüringer Schulen gibt es eine Schulplattform, über die zum Beispiel Hausaufgaben hochgeladen und abgerufen werden können. Außerdem gibt es für Lehrer spezielle E-Mail-Postfächer. Laut Hasse sind die vom Freistaat den Schulen zur Verfügung gestellten Mittel sicher.

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«Lehrerinnen und Lehrer, die in der Corona-Krise mit hohem Engagement und unter hohem Zeitdruck das Lernen zu Hause organisieren mussten und nach den besten Wegen gesucht haben, den Kontakt zu ihren Schülerinnen und Schülern und zu den Eltern zu halten, sollten nun nicht mit Bußgeldern bedroht werden», erklärte hingegen Thüringens Bildungsminister Helmut Holter (Linke).

Bildungsminister stellt sich hinter die Lehrer, aber…

Datenschutz sei zwar ein hohes Gut, allerdings habe es sich bei der Schließung der Schulen wegen der Corona-Pandemie um eine Krisensituation gehandelt, bei der die Lehrer auch eigenverantwortlich gehandelt hätten. «Priorität hatte hier zu Recht, alle Schülerinnen und Schüler schnell und gut zu erreichen, und dabei stelle ich mich ausdrücklich hinter die Kolleginnen und Kollegen», betonte Holter. Die Landesregierung ist gegenüber dem Datenschutzbeauftragten nicht weisungsbefugt.

Die Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft (GEW) bezeichnete Hasses Ankündigung, mögliche Datenschutzverstöße von Lehrern zu prüfen als «Schlag ins Gesicht» derer, die schnell nach Möglichkeiten gesucht hätten, Schüler im Distanzunterricht gut zu betreuen. News4teachers / mit Material der dpa

Im Wortlaut

ERFURT. „Diese Ankündigung ist ein Schlag ins Gesicht derer, die quasi über Nacht nach Möglichkeiten gesucht haben, die Schüler*innen auch im Distanzunterricht gut zu betreuen“, kommentiert Kathrin Vitzthum, Landesvorsitzende der GEW Thüringen, in einer Pressemiteilung. „Wir erwarten, dass sich das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport schützend vor die Kolleginnen und Kollegen stellt. Eigeninitiative in dieser besonderen Situation darf nicht zu Bestrafung führen.“

„Wenn Herr Hasse davon spricht, dass in Thüringen die nötigen Kommunikationsmittel zur Verfügung stehen, verkennt er die tatsächliche Lage“, so Vitzthum weiter. „Die HPI-Schulcloud war zunächst nur für die 25 Pilotschulen geöffnet, damit stand die DSGVO-konforme Plattform nur einem kleinen Teil der Lehrerschaft zur Verfügung. Wenn aus Kreativität trotz mangelnder Fort- und Weiterbildung und bei weitestgehender Nutzung privater Endgeräte zu dienstlichen Zwecken, den Lehrkräften jetzt ein Bußgeld droht, wird das dem Digitalisierungsschub einen Bärendienst erweisen.“

Lehrer waren in der Krise vor Fehlern nicht gefeit

Niemand habe alles richtig machen können, als Ende März plötzlich Distanzunterricht notwendig wurde. Lehrkräfte, die nicht „abtauchen“, wie dies von Eltern in der letzten Zeit immer wieder beklagt wurde, und digitale Medien einsetzen wollen, seien vor Fehlern nicht gefeit. „Datenschutz ist ein hohes Gut, aber in dieser besonderen Lage wäre die Beratung von Betroffenen durch den Datenschutzbeauftragten und seine Behörde und die gemeinsame Suche nach praktikablen Lösungen für die gemeldeten Fälle ein besserer Weg gewesen als eine Verhängung von Bußgeld zu prüfen. Wenn die Voraussetzungen an Hard- und Software fehlen, kann nicht die einzelne Lehrkraft zur Verantwortung gezogen werden.“

Der Beitrag wird auch auf der Facebook-Seite von News4teachers diskutiert.

Wie Fernunterricht als Videokonferenz klappt – und welche Rolle die Eltern dabei spielen: Ein Lehrer berichtet aus seiner Praxis

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11 Kommentare
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Lehrer 1234
3 Jahre zuvor

Ok dann bitte auch Bußgelder wenn:

– WhatsApp benutzet wird
– Schulen die auf Instagram sind
– Schulen die auf Facebook sind
– Gegen das Land, die keine digitalen Endgeräte für Lehrer stellen (mit privaten dürfte gar kein Honeschooling gemacht werden)
– gegen das Land, das kein digitale Bildungsplattform (sieht Ella)

…. viel Spaß

Palim
3 Jahre zuvor

Genau das hat es jetzt noch gebraucht!
Lehrkräfte, die keine Mittel erhalten, dann ihr Möglichstes versuchen, die SuS zu erreichen, um hinterher dann
a) als faule Säcke dargestellt zu werden, weil sie von zu Hause arbeiten, wo der verfügbare (private!) Rechner genutzt wird, was man sich zuvor übrigens genehmigen lassen muss.
b) den Schwarzen Peter hinsichtlich des Datenschutzes zu erhalten, weil sie sich über Regelungen hinweggesetzt haben, um die SchülerInnen zu erreichen.

Da sollte man gleich MORGEN alle Aufgabe einstellen, die über das rechtssichere Maß hinaus gehen:
– nur schuleigene Geräte und landeseigene Plattformen zur Kommunikation und Datenverarbeitung einsetzen
– Tätigkeit erst nach vorheriger Schulung an diesen Geräten

Bis dahin
– schriftliche Kommunikation per Papier und Post – auch innerhalb des Kollegiums
– Erreichbarkeit in der handschiftlich ausgehängten Sprechzeit, ach nein, das ist mit dem Datenschutz auch nicht vereinbar – bitte streichen
– Anrufe über das Sekreteriat der Schule über die dort stundenweise eingesetzte Verwaltungsfachangestellte

Grundschullehrer
3 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

„– Anrufe über das Sekreteriat der Schule über die dort stundenweise eingesetzte Verwaltungsfachangestellte“ Das ist auch noch so ein Punkt: Die Grundschulen brauchen endlich Sekretariate, die an 5 Tagen in der Woche besetzt sind. Dass die Schulleiterinnen im Grundschulbereich die Sekretärinnen-Funktion an zwei Tagen in der Woche mitübernehmen müssen, ist eine Frechheit. Sie haben Wichtigeres zu tun!

TM
3 Jahre zuvor

Wo bleibt die Plattform, die es ermöglicht, 40 Lerngruppen gleichzeitig zu unterrichten und für die zu Hause sitzenden Lerngruppen gleichzeitig einen Livestream anzubieten?
BigBlueButton? Jitsi? geht so nicht und ist auch nicht vernetzt mit Speicher und Mail…
Alles was funktioniert kommt eben auch von großen Anbietern, und selbst bei vollständig vorliegenden Einverständniserklärungen der Eltern gibts Stress mit dem Datenschutz;
schaut man mal ins europäische Umfeld dann wird klar, was alles geht – nur eben nicht bei uns…
So wird das nie was, Lehrer sind Lehrer und keine IT-Spezialisten, die sich mit Frickelsoftware auskennen. Es ist unfassbar!!!

OlleSchachtel
3 Jahre zuvor

Ist das alles zum K…. Unfasslich!

Biene
3 Jahre zuvor

Ich hatte mich schon gefragt, wann die ersten Datenschützer auf die Bühne treten. Ich bitte diese Personen für sämtliche Personen,die im Bereich Bildung tätig sind, absolute Sicherheit zugeben und bitte auch mit dem Finanziellen. Ach ich vergaß: Fehlerfrei funktionierende Landeseigene Plattformen, die über gestellte Geräte genutzt werden.
Ich gebe meinen Vorrednern übrigens Recht!

dickebank
3 Jahre zuvor
Antwortet  Biene

Das ist doch harmlos. Die Datenschützer können bei Verstößen ja allenfalls ein Bußgeld verhängen. Warten Sie einmal ab, bis findige Abmahnanwaltskanzleien auf den Zug aufspringen. Dann wird es Existenz gefährdend teuer.

PS:
Gegen Provision könnte ich Gründe für Abmanhungen bezgl. der DSGVO. des Lizenzrechts, der Urheberrechtschutzes, des Arbeitszeitbetruges, des „Stromdiebstahles“ etc. liefern.

Grundschullehrer
3 Jahre zuvor

„schaut man mal ins europäische Umfeld dann wird klar, was alles geht – nur eben nicht bei uns…“ Wir sollten aufhören, mit unseren privaten, teuren Anschaffungen materielle Missstände des Schulwesens zu kompensieren. Wie man sieht, fällt einem das dann auf die Füße.

Heinz
3 Jahre zuvor

Das ist Deutschland.

Wichtig ist, dass man hierfür am Ende auch den Lehrern irgendwie die Schuld geben kann.

Mutti von einem Grundschulkind
3 Jahre zuvor

Wie peinlich! Das Ministerium sollte sich in Grund und Boden schämen. Anstatt sich zusammen zuschließen und gemeinschaftliche Konzepte zu erstellen welche funktionieren und dem Datenschutz entsprechen, fahren sie den Leuten auch an den Karren. Nur weiter so! Da finden sich gleich noch mehr Lehrer/innen welche gern in Thüringen arbeiten wollen und bei Not am Mann gern auch Mal wieder einspringen und vor allem die Kinder nicht hängen lassen. Vielen Dank für den Bärendienst.

Hartmut
3 Jahre zuvor

Grundschullehrer, Du hast es verstanden!
Stellt euch mal vor, Ärzte und PflegerInnen würden ihre privaten Laptops mit zur Arbeit bringen und dort mit unseren persönlichen Patientendaten hantieren – möglichst noch per unverschlüsselter Email. Hey, dann können wir gleich alle Daten ans Schwarze Brett hängen. Persönliche Daten sind ein hohes Gut und verdammt sensibel zu handhaben. Da lasse ich mich auf garnichts ein, entweder mein Arbeitgeber kommt seiner Pflicht nach, und stellt mir moderne Arbeitsmittel zur Verfügung oder ich mache mit Kreide weiter.