„Bei Kinderdaten hört der Spaß auf“: Datenschützer droht Lehrern mit Strafe

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ERFURT. Lutz Hasse, Datenschutzbeauftragter des Freistaats Thüringen, hat seine Ankündigung, gegen Lehrer aufgrund von möglicher Datenschutzverstöße ermitteln zu wollen, bekräftigt – trotz vielfacher Kritik daran. Im Gegenteil, er fühle sich durch den Widerspruch bestärkt, erklärte er in einem Interview mit der „Thüringischen Landeszeitung“. „Wo viel Rauch ist, ist auch viel Feuer. Und der Sturm der Entrüstung zeigt mir, dass ich einen Nerv getroffen haben muss.“ Der Thüringer Philologenverband zeigt sich empört.

Zoom genutzt? Das kann für Lehrer teuer werden. Foto: Shutterstock

Bis zu 1.000 Euro Geldstrafe drohen Lehrern in Thüringen (womöglich später dann auch in anderen Bundesländern), wenn ihnen Datenschutzverstöße in der Corona-Krise nachgewiesen werden. Heißt: Wenn sie nicht sichere Software oder Kommunikationskanäle genutzt haben sollten (News4teachers berichtete bereits ausführlich über den Vorstoß – hier). „Ich werde weitere Informationen einziehen und mir ein Bild über die Situation machen. Etwa: Wurden die Eltern um eine Einwilligung gebeten, wurden die Eltern ausreichend über den Einsatz der Datenverarbeitung informiert, wurden Auftragsverarbeitungsverträge geschlossen? Ich weiß noch nicht, auf welche Erkenntnisse ich stoßen werde, habe aber gewisse Befürchtungen, die sich hoffentlich nicht bestätigen“, sagte Hasse nun.

„Ein Lehrer darf von sich aus keine elektronischen Lehrmittel einsetzen“

Auf den Einwand, dass er doch nicht ernsthaft Lehrkräfte belangen könnte, die sich kreativ um Lösungen in der Corona-Krise bemüht hätten, antwortete er: „Nichts gegen Kreativität. Aber sobald Kinderdaten rechtswidrig verarbeitet worden sein sollten und die Gefahr besteht, dass diese von unbefugten Dritten zur Profilbildung genutzt werden könnten, hört der Spaß auf. Ein Lehrer, der solche Systeme einsetzt, muss sich zudem rückversichern bei seiner Schulleitung. Von sich aus darf er schulrechtlich gar keine elektronischen Lehrmittel einsetzen. Ein Schulleiter müsste sich rückversichern beim Schulamt oder Ministerium. Und der Lehrer muss die Eltern beziehungsweise je nach Alter die Schüler vorher umfassend über alles informieren und anschließend um eine Einwilligung bitten.“

„Datenschutz schlägt alles! Auch Engagement“, meint Heike Schimke, Vorsitzende des Thüringer Philologenverbandes. „Statt eines offenen Ohrs für technische Probleme und entsprechende Hilfsangebote kommt gleich die Androhung von Bußgeldern wegen Datenschutzverstößen. So schlägt man Engagement tot und macht aus engagierten Machern in Zukunft bloße Vorschriftenbeachter, die in besonderen Situationen nicht mehr auf die Schüler schauen, sondern nur noch ihr eigenes Wohl.“

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Philologen räumen ein: Lehrer haben soziale Medien genutzt

In der besonderen Situation des Lockdown, in der innerhalb eines Tages Strukturen geschaffen werden sollten, in der Schülerinnen und Schüler bestmöglich Zuhause betreut werden, hätten Lehrkräfte auf das zurückgegriffen, was funktioniert. „Ja – teilweise auch auf facebook, whatsapp und Zoom“, sagt sie. Viele Lehrer hätten keine andere Wahl gehabt. Viele Schulen hätten keinen Anschluss an die landeseigene Schulcloud gehabt. Sogar das Thüringer Bildungsministerium selbst habe im April eine Webkonferenz per zoom angeboten. „Fazit: Die Engagierten, die dennoch Lösungen suchten und nicht sich, sondern ihre Schüler im Blick hatten, werden nun bestraft. Das werden sie sich in der nächsten Situation dreimal überlegen“, sagt Schimke. News4teachers

Hier geht es zum vollständigen Interview Hasses mit der „Thüringischen Landeszeitung“.

Der Beitrag wird auch auf der Facebook-Seite von News4teachers diskutiert.

„Lehrerinnen und Lehrer eignen sich bestens als Sündenböcke“: Warum das Image der Schulen in der Corona-Krise so leidet – ein Interview

 

 

 

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8 Kommentare
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Teacher5060
3 Jahre zuvor

So lange 90% der Lehrer noch mit ihrem Privatrechner dienstlich arbeiten müssen, scheint mir dieser Artikel wie ein Aprilscherz.

Kann er gerne versuchen – ich habe guten Rechtsschutz 🙂

Mama51
3 Jahre zuvor

Hahahaha!!!!!
Auf welchem Stern lebt der Herr Datenschützer?
….bis alle Einverständnisse, Rückversicherungen, Überprüfungen und alles „Notwendige“ ,was ER sonst noch fordert „erledigt“ gewesen wäre, ….Ei, da war Corona schon so lange vorbei, dass nicht einmal mehr ein Impfschutz gebraucht würde … Und die Schülergeneration 2020/2021 wahrscheinlich inzwischen völlig verblödet.
Wenn die LuL , Land auf, Land ab, das größtenteils soooo NICHT getan hätten …. Haaaaaalleluja, das Geschrei und Geplärre aller Eltern und Bildungspolitiker/Innen wäre 1000000_fach noch lauter und beleidigender zu hören und zu lesen, als jetzt eh schon.
Es gibt (und gab) einfach Wichtigtuer, die nichts Wichtiges tun! – Oder immer an der falschen Stelle oder zur falschen Zeit!
Leider!

Steve
3 Jahre zuvor

Na ja, Niedersachsen hatte zum Beispiel per Erlass befristet erlaubt Whatsapp etc. dienstl zu benutzen,Thüringen anscheinend nicht. Völlig unverständlich.
Und der Datensch.beauftr. ist typisch Verwaltungsbeamter und macht alles sauber nach Vorschrift. Es nervt. Größte Pandemie seit Ewigkeiten aber Flexibiltät nein danke…

PeterG
3 Jahre zuvor

Die Kommentare offenbaren ein sehr kurzsichtiges Denken. Daten, die während Corona weggegeben wurden, sind auch nach Corona weg!

Tento
3 Jahre zuvor
Antwortet  PeterG

+1
Richtig. Es gab schon lange vor Corona und es gibt immer noch datenschutzkonforme Alternativen zu Whatsapp, Dropbox, Zoom, Skype, Facetime, Googledienste …, zu vielen anderen lax herumgeisternden … hmmm, wohl eher zu ausgezeichnet promoteten … Programmen von US-Firmen, denen man Daten übereignet oder zur Nutzung überlässt. Mindestens jedoch einer fremden Regierung Zugriff gewährt. Leider sind mit dieser „alle machen’s-Haltung“ nicht nur die eigenen, sondern auch die Daten von Fremden weggegeben. Sollte Mensch darüber HURRA schreien?

Die Einstellung, sich NICHT um Alternativen zu kümmern, ist im Lehrpersonal wohl genauso verbreitet wie in der übrigen Bevölkerung. Dass es niemand besser wusste, halte ich für ein Märchen.

Ich finde die plumpe Vorgehensweise des Thüringer Datenschützers wenig hilfreich, jedoch sein Anklagen eher überfällig als unberechtigt. Schade, dass er nur gegen Lehrer vorgeht und nicht gegen die Versäumnisse des Bildungsministeriums.

Völlig unfassbar für mich, dass in NDS Whatsapp tatsächlich zugelassen worden sein soll. Das Wischi-Waschi aus Rheinland-Pfalz, auf das sich viele andere BL bezogen, war allerdings auch nicht hilfreich. Wollte dieser „Datenschützer“ seiner Regierung nicht ans Bein … und denen Auflagen erteilen? Und die „Datenschützer“ der anderen seine Ausführung nutzenden BL waren froh, dass er es so elegant frei formuliert hatte; ergo, sie nichts tun mussten?

dickebank
3 Jahre zuvor

„Die Einstellung, sich NICHT um Alternativen zu kümmern, ist im Lehrpersonal wohl genauso verbreitet wie in der übrigen Bevölkerung. Dass es niemand besser wusste, halte ich für ein Märchen.“

Das ist nicht meine Aufagbe. Ich erwarte als Lehrkraft, genauso wie andere Arbeitnehmer von ihrem jeweiligen Arbeitgeber entsprechende Resourcen und Vorgaben. Ohne Abstimmung mit dem jeweiligen Sachaufwandsträger der Schule, dem ja auch die IT der Schule gehört, ist es nicht ohne Weiteres möglich Programme oder Zugänge zu Plattformen oder Clouds einzureichten. Über den Content von Lernprogrammen dürfen lehrkräfte selbstverständlich nicht eigenmächtig entscheiden, dafür ist das Ministerium zuständig. Auch bei analogen lehrwerken darf ja nur zwischen Alternativen, die für das jeweilige Bundeslnad zugelassen sind, ausgewählt werden. Der Einsatz muss dann von der jeweiligen Fachschaft beschlossen werden und bei der Schulkonferenz beantragt werden, die Mittel für die Anschaffung zur Verfügung zustellen. Die Anschaffungskosten müssen sich dann im Rahmen der von der Schulkonferenz festgesetzten Kosten bewegen oder geprüft werden, ob sie dem Eigennanteil der Eltern zugerechnet werden können.
Lizenzen für digitale lehrwerke überschreiten die Etats der einzelnen Fachschaften um ein Hundertfaches.

In der freien Wirtschaft beackern ganze Abteilungen ein solches Aufgabenfeld, in Schulen gibt es dafür 2 bis 3 Entlastungsstunden für eine Lehrkraft – sofern der allgemeine „Entlastungstopf“ nicht schon durch andere Maßnahmen ausgeschöpft ist.

Dank seiteneinsteigern haben Schulen gute Einblicke in die „freie Wirtschaft“ – andersherum fehlt es an Erfahrungen die derzeitige Situation aus Sicht der „freien Wirtschaft“ richtig einzuschätzen oder die getroffenen Maßnahmen nachvollziehen zu können.

TM
3 Jahre zuvor

Völlig richtig, zudem wird alles über einen Kamm geschert: Zoom und Whatsapp mit G suite Education Enterprise – ein Blick in die Schweiz ist da derzeit sehr erhellend…
Und nicht alles, was passieren könnte, muss auch passieren: Mein Auto kann töten, wenn kch jedoch die Regeln befolge, dann kann ich danit fahren und das Risiko für andere minimieren (micht abschaffen!). Ergo: Nutzungsregeln such für Googledienste schützen vor Mussbrsuch (siehe Schweiz)!

rudluc
3 Jahre zuvor

Wo sind denn die Standards, die den Lehrern das stündige Herumstochern in Grauzonen ersparen? Es gibt weder eine Whitelist, die auflistet, was erlaubt ist, noch eine leistungsfähige Plattform, die vom Bildungsministerium bereitgestellt wird!
Die Klage der Datenschützer sollte sich nicht gegen die Lehrer wenden, die nur irgendwie versuchen, ihren Job zu machen, sondern gegen die Ministerien, die hier untätig waren und die digitale Misere letztlich zu verantworten haben.