Grundschulen in NRW öffnen wieder – ohne Abstandsregel. VBE ist „fassungslos“

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DÜSSELDORF. Jetzt geht doch alles schneller als gedacht: Noch vor den Sommerferien sollen alle Grundschüler in NRW täglich in ihre Schulen kommen. Das kündigte Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) am Freitag an. Die Anfangs- und Pausenzeiten werden gestaffelt. Die Abstandsregel wird aufgehoben. Der VBE zeigt sich entsetzt. „Lehrkräfte verzweifeln an ihrer Dienstherrin“, so heißt es in einer Erklärung. Die GEW spricht von einer „gefährlichen Symbolpolitik“.

Schafft Fakten: NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer. Foto: Martin Kraft / Wikimedia Commons (CC BY-SA 3.0 DE)

Alle Kinder im Grundschulalter sollen in Nordrhein-Westfalen ab dem 15. Juni wieder täglich zur Schule gehen. Das kündigte Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) am Freitag in Düsseldorf an. Bis zu den Sommerferien, die bereits am 29. Juni beginnen, sollen die rund 600.000 Grundschüler an allen Wochentagen die Schule besuchen. «Wenn es um die Bildung geht, zählt jeder Tag», sagte Gebauer. Die derzeitige Entwicklung des Infektionsgeschehens ermögliche den Weg zu einem verantwortungsvollen Regelbetrieb an den Grundschulen.

Selbst wenn es ab dem 15. Juni nur noch zwei Wochen bis zu den Sommerferien seien, so erhöhe sich damit dennoch deutlich die Zahl der Tage, an denen die Schüler die Schule besuchen könnten, so Gebauer. Damit könnten die Kinder das Schuljahr mit einem «positiven Schulerlebnis» abschließen. Es könne wieder im normalen Klassenverband unterrichtet werden.

Konstante Lerngruppen bilden und Durchmischungen vermeiden

Wörtlich heißt es dazu in einer Mail an alle Schulen im Land: „Im Mittelpunkt steht hierbei ein schon in anderen Ländern verfolgtes Konzept. Es ersetzt für die Schulen der Primarstufe die individuelle Abstandswahrung (1,50 m) durch ein Konzept, wonach konstante (Lern-)Gruppen gebildet und durch deren Trennung Durchmischungen vermieden werden. Dies ist in der Primarstufe wegen des vorherrschenden Unterrichts im Klassenverband und wegen des Klassenlehrerprinzips, das zusätzliche Fluktuation vermeiden hilft, mit pädagogischen und schulorganisatorischen Rahmenbedingungen gut vereinbar.“

Für den Schulalltag bedeute dies: „Die Klassenverbände verbringen die Unterrichtszeit gemeinsam in ihrem Klassenraum. Unterrichtsangebote, die eine Durchmischung von Lerngruppen mit sich bringen würden, unterbleiben bis zum Beginn der Sommerferien. Durch gestaffelte Anfangs- und Pausenzeiten muss eine Trennung der Lerngruppen auch außerhalb des Unterrichts gewährleistet werden. Wo dies aufgrund der organisatorischen oder baulichen Gegebenheiten nicht sicherzustellen ist, gilt auf den Verkehrsflächen, auf Pausenhöfen und im Sanitärbereich weiterhin das Abstandsgebot und, sofern unvermeidbar, das Gebot zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung.“

Und weiter: „Wie bisher sollen Dritte, also auch Eltern, das Schulgelände möglichst nicht betreten. Wichtig ist die Dokumentation der Anwesenheit und der jeweiligen Gruppenzusammensetzung, um im Infektionsfall eine sofortige effektive Rückverfolgung durch die Gesundheitsbehörden zu unterstützen. Durch die Nutzung fest zugewiesener Räume sind tägliche Zwischenreinigungen nicht erforderlich. Allerdings ist auf eine regelmäßige Durchlüftung zu achten.“

Es besteht Schulpflicht für alle Schülerinnen und Schüler

Alle Schülerinnen und Schüler sind grundsätzlich verpflichtet, am Präsenzunterricht teilzunehmen. Für die Anwesenheit der Schüler gibt es laut Gebauer eine Dokumentationspflicht. Auch der Offene Ganztag werde unter diesen Voraussetzungen wieder aufgenommen. Die Notbetreuung an den Grundschulen ende damit, so Gebauer.

Für die weiterführenden Schulen ändert sich dagegen erst einmal nichts. „Im Gegensatz zu den Primarschulen ist an den weiterführenden Schulen eine Durchmischung der Lerngruppen deutlich schwieriger zu vermeiden. So erschweren die Größe der Schulen und die Organisation des Schulalltages, etwa durch Kurs- und Differenzierungssysteme sowie das Fachlehrerprinzip, ein Vorgehen wie in den Primarschulen“, so heißt es in der Mail.

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Für die 2,5 Millionen Schüler in NRW war nach längerer Corona-Zwangspause vor einigen Wochen wieder nach und nach tageweise der Präsenzunterricht aufgenommen worden. Um in größerem Umfang Unterricht in den Klassenräumen anbieten zu können, braucht es entsprechend viel Personal. Vor einigen Tagen hatte Gebauer daher bereits angekündigt, dass ältere oder vorerkrankte Lehrer nicht mehr grundsätzlich vom Unterricht in den Klassenräumen ausgenommen werden sollen. Den Kurswechsel hatte sie mit neuen Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) begründet, die keine grundsätzlichen Einsatzbeschränkungen für bestimmte Altersgruppen oder Vorerkrankungen vorsehen.

Kritik an den Schutzbestimmungen war unter anderem vom Bundesverband der Kinder- und Jugendärzte gekommen: Die Gruppe der Lehrer nehme ein «Schutzprivileg» in Anspruch, das es in anderen Berufen nicht gebe. Das Schulministerium wies darauf hin, dass die neue Regelung zum Lehrkräfte-Einsatz ab dem 3. Juni gilt.

Eltern sollen darauf achten, dass Kinder keine Corona-Symptome zeigen

In der E-Mail an die Schulen schreibt das Ministerium: «Die Erziehungsberechtigten müssen darauf achten, dass die Kinder vor dem Schulbesuch keine der bekannten Symptome einer Covid-19-Erkrankung aufweisen.» Sofern Schülerinnen und Schüler eine Corona-relevante Vorerkrankung haben «oder mit Angehörigen mit entsprechenden Vorerkrankungen in häuslicher Gemeinschaft leben» entfalle die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht bis zum Ende des Schuljahres. In Zweifelsfällen könne die Schule von den Eltern ein Attest verlangen und ein schulärztliches oder amtsärztliches Gutachten einholen.

Massive Kritik kommt von Lehrerseite. „Mal wieder erfahren Schulen erneut zuerst aus der Presse und nicht vom Ministerium selbst, wie es weitergehen soll. Mal wieder wird die Praxis ignoriert“, erklärt VBE-Landesvorsitzender Stefan Behlau. Sein Verband habe in allen Gesprächen deutlich gemacht, dass viele aktive und engagierte Lehrkräfte und Schulleitungen auf Anweisung des Ministeriums mit hohem Zeitaufwand ihre Pläne bis zu den Sommerferien erstellt haben.

„Dies geschah, um allen Kindern und Eltern während der Corona-Pandemie eine verlässliche Planung zu geben. Diese Pläne enthalten genaue Angaben zum Präsenzunterricht, zum Lernen auf Distanz, zur Notbetreuung und zum offenen Ganztag. Der immense Aufwand für wenige Tage die hart erarbeiteten Pläne erneut umzuschmeißen und sich neu zu organisieren, steht in keinem Verhältnis zum Nutzen. Wir sind fassungslos über den Umgang mit den Schulen in Nordrhein-Westfalen.“

GEW sieht Gefährdung von Schülern und Lehrern

Die GEW sieht in Gebauers Initiative „reine Sym­bolpolitik auf dem Rücken von Schüler*innen und Lehrer*innen“. Die Gefährdung ihrer Gesundheit für drei oder vier Tage zusätzlichen Un­ter­richt, die nun auf einmal durch eine neue Risikobewertung möglich gemacht werden sollen, ist aus Sicht der Bildungsgewerkschaft ein zu hoher Preis. „Schul­mi­nisterin Gebauer gibt dem gesellschaftlichen Druck nach und will offenbar un­bedingt Handlungs­fähigkeit demonstrieren. Die Vorgaben für die Grundschulen gaukeln vor, sicheren Schulbetrieb zu ermöglichen“, sagt Landesvorsitzende Maike Finnern.

Die Gewerkschafterin betont: „Das ist schlechte Politik zu Lasten der Beschäftigten. Schulleitungen und Lehrkräfte an den Grund­schulen fühlen sich nicht ernst genommen. Wie soll der Gesundheitsschutz gewährleistet werden, wenn bis zu 30 Kinder in schlecht gelüfteten Räumen unterrichtet werden sollen?“ News4teachers / mit Material der dpa

Der Beitrag wird auch auf der Facebook-Seite von News4teachers diskutiert.

Immer mehr Länder streichen die 1,50-Meter-Abstandsregel in Grundschulen – Spahn: Sichere wissenschaftliche Grundlage fehlt

 

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Alakala
3 Jahre zuvor

Diese Frau mutiert mehr und mehr zu einer Witzfigur. 3 Wochen vor den Sommerferien schmeißt man nochmal alles über Bord. Statt Entlastung, gibt es weitere Belastung. Der Bildungseghalt ist natürlich nicht vorhanden. Pure Symbolpolitik. Warum ist man denn nicht ehrlich? Es geht nicht um die Schüler. Man testet an Grundschulen, ob man mit diesem Modell im kommenden Schuljahr arbeiten kann. Im schlimmsten Fall sind 2 Wochen danach wieder Sommerferien und man wählt ein vorsichtigeres Modell. Bleibt in den 2 Wochen alles unter Kontrolle, hebt man den Klassenverbund noch auf und dann geht es nach den Sommerferien an allen Schulen normal weiter.

Bleibt nur die Frage wie man den Menschen erklärt, dass in Grundschulen keine Abstandsregeln mehr gelten, im Supermarkt und co. dagegen weiterhin.

Marie
3 Jahre zuvor

Super, dass Frau Karliczek kurz darauf die Bildungsminister*innen ermahnt, dass an den Schulen weiterhin allergrößte Vorsicht herrschen muss. Davon kann ja nun in NRW und den anderen Ländern, die Abstandsregeln und damit bundesweit geltendes Arbeitsschutzgesetz mal eben so außer Kraft setzen, keine Rede mehr sein. Liebe Landesregierung, dann dich bitte konsequent: alles auf, nirgendwo mehr Abstandsregeln, ach ja, und schraubt doch auch gleich eure Acrylglaswände im Landtag wieder ab, ihr seid doch auch eine feste Gruppe ( ob da allerdings irgendwas gelernt wird, wage ich zu bezweifeln).

Grundschullehrer
3 Jahre zuvor
Antwortet  Marie

„Liebe Landesregierung, dann dich bitte konsequent: alles auf, nirgendwo mehr Abstandsregeln, ach ja, und schraubt doch auch gleich eure Acrylglaswände im Landtag wieder ab, ihr seid doch auch eine feste Gruppe“ Eben. Man möge doch bitte in den Landesparlamenten und im Bundestag künftig auch auf die Abstände und Plexiglaswände verzichten! Sonst macht sich die Politik unglaubwürdig, indem sie für sich besondere Priviliegien des Gesundheitsschutzes beansprucht, die sie anderen Berufstätigen nicht zugesteht.

stefan
3 Jahre zuvor
Antwortet  Grundschullehrer

Diese Doppelbödigkeit der Herrschenden hat Jesus schon in der Bibel seinerzeit angeprangert:
„Sie predigten Wasser, saufen selbst aber Wein“.

Ruth
3 Jahre zuvor
Antwortet  stefan

Es spricht doch nichts dagegen, Plexiglasscheiben am Lehrerpult zu installieren. Warum soll für Lehrer anderes gelten als für Verkäufer, Pfleger oder Ärzte?
Diese Forderungen schüren nur den sowieso schon vorhandenen Beamtenneid.

dickebank
3 Jahre zuvor
Antwortet  Ruth

Nur das Land als Dienstherr wird den nicht stellen, da ja die sächliche Ausstattung der Schulen Sache der Kommunen ist. – Nur die haben kein Interesse daran, Geld für den Schutz von Landesbediensteten zu zahlen.
Sehen Sie jetzt, wo sich die Katze in den Schwanz beißt?

Ruth
3 Jahre zuvor
Antwortet  Marie

Ich bin eher fassungslos über die Aufregung, die hier herrscht.
Nach wochenlangem homeschoolingoffice bin ich dankbar um jeden Tag, den mein Kind qualifizierten Unterricht bekommt. Keiner erwähnt hier die Chancengleichheit. Allen Schülern fehlt so gut wie ein ganzes Halbjahr Schule. Kein größeres Problem für die guten Schüler und die, dessen Eltern eine große Unterstützung bieten können. Und der Rest? – Schreibt hier vermutlich keine Kommentare.
Auch dem Lehrerstand tut es nicht gut, den Beamtenneid noch weiter zu schüren, indem man mehr Rechte beansprucht als andere Berufsgruppen. Was ist mit den Abstandsregeln für Ärzte, Pfleger und auch Erzieher?
Es gibt auch ein Grundrecht auf Bildung, was eingeklagt werden könnte bei der fehlenden Grundlage für die zurzeit geltenden (Abstands-)Regeln. Ich weiß nicht, wie ich meinen Kindern erklären soll, dass sie wieder Kontaktfussball spielen dürfen, aber nicht regulär in die Schule gehen können. Und hat keiner gesehen, was mittlerweile in Freizeitparks los ist?

Sam
3 Jahre zuvor
Antwortet  Ruth

Unfassbar das sie wegen lernen ihr Kind in Gefahr bringen sie sollten sich schämen unfassbar wegen 2 Wochen ist kein Kind schlauer.

Nadine B
3 Jahre zuvor

Inkompetenz in höchster Form.
Kinder und Lehrer als Kanonenfutter und Versuchskaninchen.

Ohne Verstand, ohne Hirn und absolut verantwortungslos.
Diese Frau ist eine Katastrophe auf diesem wichtigen Posten.

kanndochnichtwahrsein
3 Jahre zuvor

kanndochnichtwahrsein!!!!!!!!!!!!!!!!!!! so ein Wahnsinn!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Wie es gerade ist, kann man es m.E. gerade! so! eben! veranworten.

dickebank
3 Jahre zuvor

Im Zuständigkeitsbereich des MSB haben nur wenige Bedienstete kein zweites Staatsexamen, von diesen sticht eine allerdings deutlich heraus.

Gümnasiallehrer a.D.
3 Jahre zuvor

Inkompetenz hat einen neuen Namen.

Auf jeden Fall versucht Gebauer hier die Schulen zum Testbalon zu machen. In den 6 Wochen Sommerferien können nämlich dann Zahlen studiert werden und die Kinder ruhig krank sein.

Ekelhaft auf allen Ebenen. Mehr braucht man hier nicht mehr sagen.

AvL
3 Jahre zuvor

Warum so verzweifelt ?
Der Testballon sind die skandinavischen Länder.

Mari
3 Jahre zuvor

Da kann man wirklich nur den Kopf schütteln…Unfähigkeit gekoppelt mit Schwachsinn!!

Basti
3 Jahre zuvor

Vielleicht sollte Frau Gebauer sich mal vor Ort ein Bild machen, was in den Schulen los ist, dann würde sie nicht mit diesen am Schreibtisch ersonnenen Anordnungen nur Unverständnis ernten. Wenn sie glaubt, dass die SchulleiterInnen eine Woche vor Beginn des Präsenzunterrichts braungebrannt aus ihrem Garten krabbeln und erstmal wieder die Schule aufschließen müssen, zeigt, dass sie von der Realität keine Ahnung hat. Gerade in den Grundschulen wurde während der gesamten Zeit der geschlossenen Schulen Notbetreuung aufrecht erhalten. Zur Zeit erarbeiten wir Kriterien für die Zeugniserstellung, damit das nicht nur ein Märchenbuch wird. Mit der Aussage, “die Grundschulen müssen öffnen, damit die Eltern wieder arbeiten gehen können” zeigt, dass die Bildungsministerin den Bildungsauftrag der Grundschule noch nicht verstanden hat.

Andrea
3 Jahre zuvor

Das macht echt fassungslos.
Eltern sollen auf Symptome bei den Kindern achten.
Das sollten Eltern von KiTa- Kindern auch und auch die werden mit Durchfall oder Erkältungserscheinungen zur Zeit in die Einrichtung gebracht oder es wird verschwiegen das das Kind am Wochenende krank war. Und auch in der Schule wird esxso sein, es gibt Eltern, die darauf achten, aber leider nicht alle.
Und dann die Begründung, dass Lehrer nun beobachten könnten was die Situation mit der Psyche des Kindes gemacht hat.
Wie soll ein Kind denn verstehen,dass es mit seinen Freunden in die Schule darf und in der Pause spielen kann ggf. noch in der VGS/OGS aber keinen Kindergeburtstag feiern darf. Was macht das denn mit der Psyche?
Was wenn doch ein Fall auftritt und dann die Klasse in Quarantäne muss? Dann ist auch kein Unterricht mehr vor den Ferien, aber einen Versuch war es dann wert?

Das ist doch alles überhaupt nicht durchdacht und total Praxisfern.
Die Eltern sind nun bis zu den Ferien mit der Situation arrangiert und nun muss wieder umgeschmissen werden, ob das eine Entlastung ist?
Warum stellt sie es den Schulen nicht frei selbst zu entscheiden oder entscheidet nach den Sommerferien noch 14 Tage so weitermachen wie jetzt um evtl. Ansteckungsfälle durch Urlaub abzuwarten und dann normal zu starten? Da wäre glaube ich allen mit mehr geholfen. Die Lehrer könnten sich gut drauf vorbereiten und die Eltern könnten sich wieder darauf einstellen.

uno
3 Jahre zuvor

Damit werden die klaren und festen Standards des Arbeitsschutzes des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für die Zeit von Corona außer Kraft gesetzt!! Wer stoppt den Irrsinn von Fr. Gebauer?? Erst ein Ausbruch wie in den Schlachthöfen?

Marie
3 Jahre zuvor
Antwortet  uno

Selbst mit der Teilöffnung gab es in NRW ( Stand 19.5.) 118 Grundschulen mit bestätigten oder vermuteten Coronainfektionen. Da weiß man ja, was bei Vollöffnung passieren wird. Super, dass man dann ggf. die ersten 2 Wochen seiner Sommerferien in Quarantäne verbringen darf…

AvL
3 Jahre zuvor
Antwortet  Marie

Bitte mal die Quelle benennen .

Marie
3 Jahre zuvor
Antwortet  AvL

Aber gern doch: „ Etwa 250 Schüler und 32 Lehrer sind laut Berichten der Rheinischen Post nach dem Schul-Neustart in NRW aufgrund des Coronavirus‘ in Quarantäne. „Bei den in Quarantäne befindlichen Lehrern gibt es fünf bestätigte

Covid-19-Fälle“, teilte das Schulministerium der „Rheinischen Post“ mit.

Landesweit in Quarantäne seien mindestens ein Lehrer oder Schüler an 118 Grundschulen, 40 H auptschulen, 39 Real- und Sekundarschulen sowie an 34 Gymnasien, 48 Berufskollegs und 6 Förderschulen. Die Zahlen sind schon etwas älter, sie beziehen sich auf den 19. Mai.“ , zu finden auf dieser Internetseite : https://www.wa.de/nordrhein-westfalen/schule-nrw-grundschulen-oeffnen-coronavirus-kita-ferien-gebauer-2020-schuljahr-zr-13645709.html

AvL
3 Jahre zuvor
Antwortet  Marie

Was sie beschreiben ist ein einzelner Ausbruch, der durch entsprechende Quarantänemaßnahmen eingegrenzt wird. Interessant finde ich den Artikel aus dem Ärzteblatt. https://www.aezteblatt.de/nachrichten/1130121/sieben-Prozent-aller-SARS-CoV-2-Infizierten-arbeiten-in-medizinischen-Einrichtungen

Marie
3 Jahre zuvor
Antwortet  Marie

Also was an „ 118 Grundschulen, 40 Hauptschulen, 39 Real- und Sekundarschulen sowie an 34 Gymnasien, 48 Berufskollegs und 6 Förderschulen“ ein einzelner Ausbruch sein soll, erschließt sich mir nicht wirklich.

Gustav
3 Jahre zuvor

Liebe GrundschullehrerInnen.
Warum beschweren sich hier alle? Es wurden doch intensive Gespräche auf Augenhöhe mit Frau Gebauer, den Gewerkschaften, den Lehrern und den Elternvertretern geführt. Hier wurde doch einstimmig und mit großer Bereitschaft das wohl größte Experiment mit den Kindern im Grundschulalter beschlossen, welches in die Geschichte eingehen wird. Als Lehrer einer weiterführenden Schule danke ich euch, dass ihr nun federführend den Feldversuch startet und eure Ergebnisse die Öffnungsmöglichkeiten für alle weiteren Schulen bestimmen. Ich wäre aber auch gerne Teil dieses historischen Ereignisses geworden. Chance vertan.

Liebe Redaktion: Könnt Ihr vielleicht statt einem Foto von der ewig lächelnden Frau Gebauer eine Blumenwiese nehmen?

Marcus Wagenzink
3 Jahre zuvor

Für mich ist die Entscheidung, die Grundschulen in NRW ab dem 15.06.20 wieder für den Präsenzunterricht zu öffnen, geprägt von blindem Aktionismus – Hauptsache auch Frau Gebauer hat sich mal gemeldet. 14 Tage vor den Sommerferien, die Zeugnisse sind geschrieben – was soll das? Alle haben sich damit abgefunden und auch entsprechende Betreuungsmaßnahmen organiesiert. 14 Tage Schule und danach wieder das Betreuungsproblem in den Sommerferien! Was ist mit den anderen Bundesländern?
Was passiert, wenn „Fälle“ in Grundschulen auftreten? Der schwer verdiente Jahresurlaub wird durch 14 Tage Quarantäne abgelöst? Wie reagiert das europäische Ausland auf Familien, die aus NRW kommen – wo es dann vielleicht „Corona-Fälle“ gibt? Werden dann die Grenzen wieder geschlossen, vielleicht nur für Familien aus NRW? Liebe Frau Gebauer vielleicht sind sie ja in der nächsten Legislaturperiode Verteidigungsministerin oder später sogar EU-Kommissionspräsidentn!
Liebe Grüße
Marcus

Grundschullehrer
3 Jahre zuvor

„Als Lehrer einer weiterführenden Schule danke ich euch, dass ihr nun federführend den Feldversuch startet“. Diesen Feldversuch dürfen gerade diejenigen LehrerInnen mit dem geringsten Gehalt starten. Ist das nun Teil des Skandals um die verfrühten Schulöffnungsexperimente?

dickebank
3 Jahre zuvor

Es gibt einen gravierenden Unterschied zwischen der Mathematik und der Politik.

Führende Nullen haben in der Mathematik keine Bedeutung und können ersatzlos gestrichen werden. ==> 00012,75 ist 12,75.

Marie
3 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Na, dann hoffen wir mal, dass alle Betroffenen bis zu den nächsten Landtagswahlen ein gutes Gedächtnis haben…

Jo Brunner
3 Jahre zuvor

Mal ganz abgesehen von dem
Infektionsrisiko: Jede Grundschullehrerin, jeder Grundschullehrer weiß, dass gerade Kinder in der Schuleingangsphase einen geregelten, konstanten Schulalltag brauchen. Dies gibt Sicherheit und Orientierung und sorgt für die Ausgeglichenheit, die nötig ist, um sich auf neue Lerninhalte einzulassen. Zwei Wochen sind fast nichts. Sollte es die Klassenlehrerin bis dahin geschafft haben, dass alle Kinder auch mental wieder in der Schule angekommen sind, wurde sicherlich nichts gelernt. Je nach Klasse sorgt es eher für eine unschöne Erfahrung, wenn zwei Wochen lang eine pausenbedingte Unruhe herrscht. Ich würde mir wünschen, dass Frau Gebauer, die nie in einer Schule unterrichtet hat, mal den Austausch mit Lehrkräften sucht. Dann würde sie nebenbei auch noch merken, dass immer neue Statistiken und Umarbeit der Stundenpläne die Zeit frisst, die Lehrkräfte eigentlich für die Kinder benötigten. Eine Grundschule ist nunmal kein Unternehmen, auch wenn diese Tatsache den Freien Demokraten schwer zu vermitteln ist…

Andreas Hermann
3 Jahre zuvor

Warum legt denn niemand Rechtsmittel ein und klagt ? Es gilt Abstandsgebot nach Pandamiegesetz. Dieser wird nachweislich nicht eingehalten an dem bisherigen Grundschulsystem. Frau Gebauer verstößt gegen geltendes Recht. Weiterhin ist NRW das Land mit den höchsten Fallzahlen, gegen die Anordnung von Frau G. müsste man somit klagen können, die Anordnung widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz unserer Verfassung.

uno
3 Jahre zuvor

Die veränderten Hygiene Vorschriften mit festen Gruppen, versetzten Anfangszeiten etc. machen nur einen Teil aus und erleichtern die Verfolgung der Infektionskette. Wie sieht es aber mit der Reinigung häufig genutzter Flächen aus? Wenn alle Klassen wieder in der Schule sind, stehen bei uns 20 Lehrer täglich am Kopierer, benutzen den einen Computer im Lehrerzimmer, die eine Toilette usw. Also jede Lehrer☆ in schleppt dann ihr selbst gekauftes Desinfektionsmittel mit und reinigt alles vor und nach Gebrauch? Und die Schülertoiletten, benutzt von 200 Kindern innerhalb von 4-5 Stunden? Wird eine Reinigungskraft gestellt, die mehrmals am Vormittag die Toiletten säubert? Hier wird den Eltern Normalität in der Pandemie vorgegaukelt, Schulen waren und werden immer Virenschleudern sein. Wenn nur eine Klasse in Quarantäne muss, betrifft es mal eben auch bis zu 30 Familien oder mindestens 100 Personen. Ich bin gespannt auf die vielen Meldungen nach der Öffnung der GS. Ist ja nur ein Versuch für die Zeit nach den Sommerferien!?

Marie
3 Jahre zuvor
Antwortet  uno

Nicht zu vergessen, heißt es explizit, dass auf die tägliche Reinigung der Klassenräume nunmehr wieder verzichtet werden kann, da ja immer dieselben Kinder drin sind…

DocHoliday
3 Jahre zuvor

Liebe und sehr geschätzte Lehrer*Innen,

ich bin kein Pädagoge, aber Elternteil, das ebenso wenig Verständnis für Frau Gebauers Aktionsmus hat, wie der Großteil der hier Kommentierenden.
Dennoch sei die Frage gestattet, ob ein lauter Protest nicht sinnvoller wäre als das Wehklagen innerhalb Ihrer Berufsgruppe. Sie haben nicht nur die Pflicht, unseren Kindern die beste Bildung zukommen zu lassen, Sie haben auch das Recht, sich selbst zu schützen. Um letzteres durchzusetzen sollten Sie Ihre Schlüsselstellung nutzen und die sozialen Medien einsetzen, um sich Gehör zu verschaffen. Auch ein offener Brief an Frau Gebauer wäre eine gute Wahl. Sich nur untereinander zu empören macht Sie nicht stärker. Seien Sie untereinander solidarisch, krempeln die Ärmel hoch und sagen NEIN zur Öffnung der Grundschulen, denn es geht auch um Sie und nicht ausschließlich um Befindlichkeiten der Elternverbände.
Zwar behaupten verschiedene Zeitungen ohne Angaben von Quellen, Kinder spielten im Infektionsgeschehen von CoViD2 keine Rolle, eine Studie der Charité zeigt aber das Gegenteil. Diese Studie wäre für die betroffenen Lehrer*Innen ein gutes Argument.
Seien Sie laut, machen Sie sich gemeinsam öffentlich stark für Ihre Sache, Sie sind zu wichtig für uns alle, als dass man Ihre Stimmen überhören könnte!

dickebank
3 Jahre zuvor
Antwortet  DocHoliday

Die verbeamteten Kolleg*innen dürfen öffentlich keine Stellung zu den Erlassen ihrer obersten Chefin nehmen. Die Tarifbeschäftigten dürfen allenfalls im Rahmen des Streikrechts ihren Protest zum Ausdruck bringen. Einflussmöglichkeiten betshen nur im Rahmen der Mitbestimmung über die Bezirks- udn Hauptpersonalräte.
Alles Andere hat arbeitsrechtliche und für die Beamten (m/w/d) disziplinarrechtliche Konsequenzen.
Die einzige Möglichkeit, die derzeit besteht ist die der Klage. Es muss also eine betroffene Lehrkraft mit Unterstützung einer Gewerkschaft bzw. eines Verbandes gegen die Dienstanweisungen, die gegen andere Rechtsbestimmungen mutmaßlich verstoßen, klagen.

Auch wenn die anderen Hauptpersonalräte, die die anderen Schulformen vertreten, sich jetzt solidarischzeigen mit dem HPR der Grundschulen, ist das eine nette Geste, ansonsten aber substanzlos. Wirksamer Protesr kann derzeit nur von Elternverbänden und Schülervertretungen ausgehen. Das hängt damit zusammen, dass von dem Erlass zur Öffnung der Grundschulen zum einen Schüler*innen und deren Eltern bildungspolitisch und gesundheitspolitisch betroffen sind, Lehrkräfte aber nur dienstrechtlich/arbeitsrechtlich. D.h. es gibt unterschiedliche Beweggründe, und die lassen sich rechtlich so einfach nicht zusammenfassen.