Gericht: Trotz Corona müssen Berufsschülerinnen zum Unterricht

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GIESSEN. Zwei Schülerinnen einer Berufsschule im hessischen Wetteraukreis müssen nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Gießen auch in der Corona-Pandemie am Präsenzunterricht teilnehmen. Das Gericht lehnte einen Eilantrag ab, mit dem die Frauen bis zu den Sommerferien davon befreit werden wollten. Die Schülerinnen argumentierten demnach, die Teilnahme an dem seit Ende Mai einmal wöchentlich stattfindenden Unterricht vor Ort sei ihnen nicht zumutbar und verletze ihr Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.

Immer öfter landen Lehrer vor Gericht. Foto: Michael Grabscheit / pixelio.de
Das Gericht hat geurteilt. Foto: Michael Grabscheit / pixelio.de

Als Auszubildende zu medizinischen Fachangestellten hätten sie zudem bereits außerhalb der Berufsschule ein erhöhtes Risiko, mit Corona-Infizierten in Kontakt zu kommen. Sie befürchteten auch, «dass die von der Schulleitung selbst gerügte mangelhafte Disziplin anderer Schüler dazu führe, dass die Hygieneregeln nicht eingehalten werden könnten».

Die Richter teilten die Auffassung der Klägerinnen nicht. Diese gehören dem Gericht zufolge nicht zum Kreis derer, die laut der entsprechenden Corona-Verordnung des Landes von der Präsenzpflicht in der Schule ausgenommen sind. Die vorgesehenen Schutzmaßnahmen vor einer Ansteckung hielt das Gericht zudem für ausreichend.

Mit Blick auf die aktuellen Infektionszahlen im Wetteraukreis sahen die Richter auch keine Anhaltspunkte dafür, dass die Teilnahme am Präsenzunterricht ein unzumutbares Gesundheitsrisiko bedeute. Da die Klägerinnen angehende medizinische Fachangestellte seien, könne man zudem davon ausgehen, dass diese «durch ihre Praxiserfahrung besonders verantwortungsvoll im Umgang mit Hygieneregelung agieren könnten». Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig, eine Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel ist möglich. dpa

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