Lehrer vor Gericht, weil sich das Besoldungsamt verrechnete – Freispruch

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DÜSSELDORF. Ein Gesamtschullehrer aus Wuppertal hat einen Strafprozess am Düsseldorfer Amtsgericht straffrei überstanden. Das Verfahren gegen ihn wurde am Mittwoch ohne Auflagen eingestellt. Dem 44-jährigen Pädagogen war nicht nachzuweisen, dass er einen gravierenden Berechnungsfehler des Besoldungsamtes ausgenutzt und so unberechtigt über 29.000 Euro zu viel an Bezügen kassiert hatte (Az.: 127 Ds 358/19).

Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen sind in den Schulgesetzen der Länder geregelt. Foto: Shutterstock
Das Gericht hat entschieden. Foto: Shutterstock

Der Deutschlehrer war 2008 angestellt und 2011 verbeamtet worden. Dabei hatte die Behörde die Besoldung des Pädagogen nicht auf Basis seines Dienstantritts, sondern eines – obendrein falschen – Geburtsdatums berechnet. Die Vertreterin des Besoldungsamtes verwies darauf, dass ihre Behörde die Personaldaten von der Bezirksregierung übernommen habe. Wie es zu dem Fehler kommen konnte, konnte sie nicht erklären. Die falsch berechneten Bezüge des Pädagogen waren dem Besoldungsamt erst bei einer internen Prüfung im Oktober 2016 aufgefallen.

Die Anklage warf dem Pädagogen vor, dass er das Besoldungsamt im Rahmen seiner besonderen Treue- und Dienstpflicht als Beamter auf den Fehler hätte hinweisen müssen. Der 44-Jährige beteuerte aber, den Berechnungsfehler selbst nie bemerkt zu haben. Die zu viel kassierten Bezüge hat er bereits zurückgezahlt. dpa

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Lehrerin bekommt zu hohe Bezüge überwiesen und meldet das nicht: Neun Monate Haft auf Bewährung – aber auch das Besoldungsamt gerät unter Druck

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